Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 08.10.2009

Finanzausschuss berät über Regeln für Finanzdienstleister

Abgeordnete orten noch offene Fragen

Wien (PK) - Finanzdienstleistungsassistenten sollen ihre Tätigkeit künftig nur im Rahmen der "Gewerblichen Vermögensberatung" oder im Rahmen des neugeschaffenen reglementierten Gewerbes "Wertpapieragent" ausüben dürfen. Gewerbliche Vermögensberater sollen als vertraglich gebundene Vermittler nicht gleichzeitig als Mehrfachvermittler für andere Unternehmen arbeiten können. Die Tätigkeit von Wertpapieragenten soll an einen Befähigungsnachweis - Prüfung oder Nachweis ausreichender Erfahrung in einer leitenden Position - gebunden werden. Außerdem sollen Wertpapieragenten für höchstens drei Wertpapierdienstleistungsunternehmen und nur bei Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen arbeiten dürfen.

Das sind die Vorschläge von Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsressort für eine Reform der Anlageberatungsberufe, über die der Finanzausschuss heute unter der Leitung seines Obmannes Günter Stummvoll beriet. Der diesbezügliche Ressortbericht war vom Nationalrat eingefordert worden, nachdem im Zuge der globalen Finanzkrise auch österreichische Anleger bedeutende Verluste bei Wertpapier-Investments hinnehmen mussten und in der Folge der Ruf nach besserer Beratung und mehr Rechtssicherheit für Wertpapierkunden sowie nach mehr Verantwortung von Konzessionsträgern laut geworden war.

In der Debatte machten die Abgeordneten bei grundsätzlichem Konsens hinsichtlich Notwendigkeit einer Ausbildung von Finanzdienstleistern auf einige noch offene Punkte aufmerksam.

Für Abgeordneten Wilhelm Molterer (V) ging es vor allem um eine gesamthafte Betrachtung sämtlicher Bereiche dieses Sektors, bei der vor allem die Qualifikation und Ausbildung, die Aufsicht sowie die Haftungsfrage geregelt werden müssen. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) sah die Regelung der Materie vor allem unter dem Aspekt der Sicherheit für die Anleger.

Abgeordneter Johann Maier (S) äußerte sich ebenso wie seine Fraktionskollegen Christoph Matznetter und Kai Jan Krainer kritisch zum System der Provisionen, dessen Problematik er durch die Finanzkrise bestätigt sah, und stellte eine Ablöse der Provisionen durch Honorare zur Diskussion. Bei einer zukünftigen Regelung sollte seiner Meinung nach der Qualität der Beratung höchstes Augenmerk geschenkt werden.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) trat zwar grundsätzlich ebenfalls für eine Ausbildung der Finanzdienstleister ein, merkte aber kritisch an, bei dieser Diskussion werde in die falsche Richtung gedacht. Es nütze der beste Berater nichts, wenn das Produkt nicht stimmt. Die Skandale der letzten Zeit hätten klar aufgezeigt, dass die Fehler nicht bei den Beratern lagen, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Peter Pilz (G) vermisste in dem Bericht klare Berufsbilder und eine genaue Definition von Aus- und Weiterbildung. Offen waren für Pilz zudem noch die Fragen der Art der Haftung sowie die exakte Gestaltung der Prüfung von FinanzdienstleistungsassistentInnen im Rahmen ihrer Ausbildung. Der FPÖ warf er vor, die bewusste Schädigung zahlreicher kleiner Anleger politisch zu decken. Die sogenannten kleinen Leute, die die Freiheitlichen immer zu vertreten behaupten, würden sich offensichtlich an der Spitze von AWD und ähnlichen Unternehmungen befinden, bemerkte Pilz pointiert.

Mehr Transparenz forderte Abgeordneter Robert Lugar (B). Berater sollten verpflichtet werden, sowohl ihre Provisionen als auch das Portfolio, aus dem sie ihre Produkte auswählen, offen zu legen. Darüber hinaus trat Lugar für Erfolgsprovisionen anstelle der üblichen Abschlussprovisionen ein.  

Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) äußerte sich zuversichtlich, dass es gelingen werde, die Materie in einem breiten politischen Konsens zu regeln und dabei noch die von den Abgeordneten aufgeworfenen Punkte wie Qualifikation, Ausbildung, Haftung und Aufsicht einzuarbeiten.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und gilt damit als enderledigt.

Vertagung oppositioneller Anträge

Schließlich vertagte der Ausschuss jeweils mit S-V-Mehrheit Entschließungsanträge der Oppositionsparteien:

Auf die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 27,47 €  war ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl und Roman Haider (beide F) gerichtet. Die Menschen sollen neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich produktiv tätig sein können, ohne exorbitante Abgabenbelastungen in Kauf nehmen zu müssen, argumentierten die Antragsteller, die zudem auch eine Anhebung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 357,74 € auf 500 € beantragten.

BZÖ-Abgeordneter Robert Lugar forderte eine gesetzliche Grenze für die budgetäre Neuverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden in der Höhe von 0,35 % des BIP.

Eine steuerliche Begünstigung privater Denkmalschutz-Ausgaben schlug G-Abgeordneter Wolfgang Zinggl vor. Es sei unverständlich, dass Unternehmen Kosten für die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf zehn Jahre abschreiben können, Privatpersonen entsprechende Sonderausgaben aber nicht geltend machen können, argumentierte der Abgeordnete. (Fortsetzung)