Parlamentskorrespondenz Nr. 862 vom 14.10.2009

Sozialausschuss: Vom Arbeitsmarkt bis zum Pflegegeld

29 Anträge der Opposition: Ablehnungen und Vertagungen

Wien (PK) – Nach der aktuellen Aussprache in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses standen 29 Anträge bzw. Entschließungsanträge der Opposition auf der Tagesordnung, die eine breite Palette an Themen behandelten. Die Forderungen von FPÖ, Grünen und BZÖ betrafen u.a. den Pflegegeldbereich, die Förderung der Beschäftigung von behinderten Menschen, Lehrlingen und Jugendlichen, die Erhöhung der Notstandshilfe und der Nettoersatzrate sowie die Ausarbeitung eines Mindestlohngesetzes. Auf der Agenda stand auch ein Antrag des BZÖ, in dem es um ein Maßnahmenpaket für die freiwilligen HelferInnen in Österreich ging. In diesem Zusammenhang brachten die Regierungsparteien einen – mit S-V-F-G-Mehrheit angenommenen - Entschließungsantrag ein, der einige Punkte der BZÖ-Initiative aufgriff und den Minister ersuchte, gemeinsam mit dem Rat für Freiwilligenarbeit über Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit zu beraten.

Anträge der Freiheitlichen und des BZÖ zum Pflegegeld

Die FPÖ trat zunächst dafür ein, dass das Pflegegeld inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 angepasst wird und dass in Zukunft eine jährliche Indexanpassung erfolgt. Weitere FPÖ-Anträge betrafen die bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses bei der Pflege sowie die Pauschalierung der Verwaltungsaufwendungen für das Pflegegeld. – Alle drei Anträge wurden vertagt.

In einem F-Entschließungsantrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, das Modell der Gesundheitsmanager in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu prüfen und nach positiver Beurteilung deren flächendeckenden Einsatz vorzusehen.

Geht es nach der FPÖ, soll künftig das Pflegegeld bei ausländischem Wohnsitz ruhen; davon sollen Personen, die Ansprüche aus dem Opferfürsorgegesetz haben, nicht betroffen sein. Außerdem forderten die FPÖ-Mandatare die Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung, eine Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens bei nicht strittigen Fällen auf 60 Tage sowie die Einführung eines standardisierten Begutachtungsverfahrens zur Pflegebedarf-Bewertung. – Diese Anträge verfielen alle der Ablehnung.

Mit dem Hinweis darauf, dass es sich bei der angesprochenen Thematik um Ländersache handle, wurde auch die BZÖ-Forderung nach einer flächendeckenden stundenweisen Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab 2010 abgelehnt.

Abgeordneter Oswald Klikovits (V) lehnte die Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung, die zusätzliche Kosten verursachen würde, ab, da er die vorhandenen Strukturen für ausreichend erachtete.

Abgeordnete Birgit Schatz (G) unterstützte einige Anliegen der Freiheitlichen, z.B. die Inflationsanpassung des Pflegegeldes, die Abschaffung des Angehörigen-Regresses sowie die Standardisierung der Begutachtungsverfahren.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) lehnte die Forderung ab, wonach das Pflegegeld bei ausländischem Wohnsitz ruhen sollte. Erstens sei dies EU-rechtlich gar nicht möglich und zweitens gehe es dabei nur um 405 Fälle.

Es sei zwar nachzuvollziehen, dass eine Erhöhung des Pflegegeldes gefordert wird, meinte Abgeordneter Karl Donabauer (V), allerdings sei Österreich mit seinem Modell schon jetzt internationaler Spitzenreiter. Was die Dauer der Verfahren anbelangt, so bemühen sich alle Organisationen redlich, diese zu verkürzen; als Ziel werde angepeilt, die 60 Tage noch zu unterschreiten.

FPÖ-Anträge betreffend die Beschäftigung von behinderten Menschen

Abgeordneter Norbert Hofer (F) forderte eine Verlängerung der "Aktion 500" (Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen) und die Beibehaltung der Integrationsbeihilfe. (Mehrheitlich abgelehnt)

Außerdem soll für diese Menschen ein eigener Arbeitsvertrag installiert werden, damit sie ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Sozial- und Pensionsversicherung erhalten, lautete ein weiterer Antrag der FPÖ, der mehrheitlich vertagt wurde.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) hielt die "Aktion 500" für eine sehr wichtige Maßnahme, weil damit viele behinderte Menschen erstmals die Möglichkeit bekämen, ihre Leistungen in den Betrieben unter Beweis zu stellen.

Auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) befürwortete die "Aktion 500". Man könnte sich überlegen, diese Maßnahmen in einer anderen Form wiederaufleben zu lassen.

Abgeordnete Helene Jarmer (G) unterstützte beide Anträge, weil sie darauf abzielen, den behinderten Menschen ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben gewährleisten zu wollen. Die Fortführung der "Aktion 500" sei vor allem für die NGO und die kleinen Betriebe von großer Bedeutung.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) gab zu bedenken, dass nur ein Drittel der Dienstverhältnisse, die im Rahmen der Aktion 500 entstanden, weitergeführt wurden. Aus diesem Grund musste man sich fragen, ob die Mittel nicht effizienter eingesetzt werden können. Es gebe daher auch schon ein Nachfolgeprojekt, bei dem mit Hilfe eines individuellen Jobcoachings noch besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen werden soll.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer stellte zunächst richtig, dass die Integrationsbeihilfe nicht eingestellt wurde. Die Forderung des zweiten Antrags beziehe sich nur auf beschäftigungstherapeutische Einrichtungen und Werkstätten, konstatierte der Minister, da es überall sonst bereits reguläre Arbeitsverhältnisse gebe. Um diese offene Frage jedoch zu lösen, wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um gemeinsam mit den Ländern eine Lösung auszuarbeiten.

FPÖ und Grüne: Lehrlingsförderung und Jugendbeschäftigung

Im Rahmen der " Überbetrieblichen Ausbildungszentren " sollen laut FPÖ alle erforderlichen Maßnahmen für einen Auf- und Ausbau von Kapazitäten ergriffen und die Höhe des Taschengeldes, das Lehrlinge in diesen Einrichtungen anstelle der Lehrlingsentschädigung beziehen, auf die Mindestlehrlingsentschädigung angehoben werden.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) meinte, dass bei der Frage Taschengeld versus Lehrlingsentschädigung die Sozialpartner gefragt sind. Er wünschte sich vor allem eine Weiterführung des Blum-Bonus-Neu.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) erinnerte an die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen im Bereich der Lehrlingsförderung und wies u.a. darauf hin, dass die Anzahl der Stellen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildungszentren von 9.300 auf 12.300 erhöht wurden. Im Gegensatz zu den Befürchtungen der FPÖ sei es auch zu keiner Kündigungswelle gekommen; nur ganz wenige Lehrverhältnisse wurden aufgelöst. Dennoch glaube sie auch, dass die Höhe der Lehrlingsentschädigung nicht "in Stein gemeißelt" sei, weshalb sie einen Vertagungsantrag einbrachte, der mehrheitlich angenommen wurde. Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen der Vorschlag der FPÖ, in einer Regierungsvorlage vorzusehen, dass ab einer Quote von 5 beschäftigten ausländischen Facharbeitern zumindest eine Lehrstelle für den jeweiligen Beruf angeboten wird.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer war der Meinung, dass im Lehrlingsbereich vieles getan wurde, aber man werde sich natürlich nicht ausruhen. Positiv sei jedoch, dass es heuer mehr Lehrlinge gibt als 2007.

Debattiert wurde weiters über ein umfangreiches Jugendbeschäftigungspaket der Grünen, das unter anderem die Einrichtung eines Jugend-AMS, ein Altersteilzeitmodell mit sinnvoller Jobrotation (die Einstellung junger Ersatzarbeitskräfte soll dabei  besonders gefördert werden), eine Reform der dualen Ausbildung, den Rechtsanspruch auf kostenloses Nachholen von Bildungsabschlüssen bis zum Maturaniveau, die Einrichtung einer Stiftung für arbeitslose LeiharbeiterInnen sowie ein Praktikumsgesetz für die "Generation Praktikum" enthält. Abgeordnete Birgit Schatz (G) berichtete davon, dass immer weniger junge Menschen eine Fixanstellung erhalten und dadurch massiv in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt werden. Sie könne es auch nicht akzeptieren, dass ein so hoher Anteil an Personen als Leiharbeiter beschäftigt ist.

Der Antrag der Grünen spreche sehr unterschiedliche Bereiche (z.B. den Bildungssektor) an, weshalb man schwer zustimmen könne, meinte Abgeordneter Franz Riepl (S). Außerdem hätten sich einige Punkte in der Zwischenzeit schon erledigt. Er brachte sodann einen Vertagungsantrag ein, der mehrheitlich angenommen wurde.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt der G-Abgeordneten Schatz entgegen, dass die Leih- und Zeitarbeit Instrumente seien, die seit vielen Jahren primär im industriellen Bereich genutzt werden. Allerdings sei Österreich eines der wenigen Länder, in denen es einen Kollektivvertrag für Leiharbeiter gibt, erinnerte der Sozialminister. Außerdem habe jeder Betriebsrat die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zu erzwingen. Von einem Jugend-AMS halte er wenig, da es bereits in Wien eine derartige Einrichtung gibt und in den Ländern eigene Mitarbeiter mit diesem Thema befasst sind. Was die atypischen Beschäftigungsverhältnisse angeht, so habe man im sozialrechtlichen Bereich bereits eine Verbesserung erzielt, nun werde man sich bemühen, noch die Lücke im Arbeitsrecht zu schließen. 

BZÖ fordert Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen

Ein Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen forderten Mandatare des BZÖ. Dies müsste nach Ansicht des Abgeordneten Gerald Grosz (B) unter anderem einen besseren Versicherungsschutz für Freiwillige in Hilfsorganisationen, eine bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwillige Hilfsorganisationen und eine bessere Unterstützung bei der Ausstattung mit Geräten umfassen. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass die unentgeltliche Tätigkeit vorher gemeldeter ehrenamtlicher Helfer bei maximal drei Tagen andauernden Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen, vor allem von traditionellen örtlichen Vereinen (Kultur-, Heimat-, Brauchtums- und Sportvereine, Feuerwehr), nicht sozialversichtungspflichtig ist.

Abgeordneter August Wöginger (V) räumte ein, dass die Anträge gut gemeint sind, eine Lösung könne jedoch nur im Zusammenwirken mit den betroffenen Gruppen gefunden werden. Deshalb habe man einen S-V-Entschließungsantrag ausgearbeitet, in dem der Sozialminister ersucht wird, gemeinsam "mit dem Österreichischen Rat für Freiwilligenarbeit

über Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements und stetigen Verbesserung der Rahmenbedingungen" zu beraten, "insbesondere die Fragen nach einem Versicherungsschutz für Freiwillige in Hilfsorganisationen, einem Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen und der bevorzugten Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst zu prüfen sowie über die Ergebnisse zu berichten".

Abgeordneter Norbert Hofer (F) gab zu bedenken, dass vor allem kleine Betriebe, die Mitarbeiter haben, die in solchen Organisationen freiwillig tätig sind, besser unterstützt werden müssen.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) konnte der bevorzugten Aufnahme in den öffentlichen Dienst wenig abgewinnen, da es vor allem um die Qualifikationen der Personen gehen sollte.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) meinte, der S-V-Entschließungsantrag könne nur als erster Schritt angesehen werden.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Regierungsparteien mit S-V-F-G-Mehrheit angenommen, die beiden Anträge des BZÖ wurden abgelehnt.

FPÖ und BZÖ: Steuermodell, Übergangsfristen und strengere Kontrollen

F-Abgeordneter Norbert Hofer trat für Maßnahmen ein, um der prognostizierten stark steigenden Arbeitslosigkeit wirksam entgegenzusteuern; hierzu zählen eine steuerliche Entlastung der Familien durch Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells, die Beseitigung der kalten Progression durch eine regelmäßige Valorisierung der Tarifstufen, die Senkung der Steuersätze, vor allem des Eingangssteuersatzes von 38,33 % auf maximal 25 %, die Erhöhung der Tarifstufe, ab welcher der Spitzensteuersatz einsetzt, von derzeit 51.000 € auf 80.000 € und öffentliche Investitionen im Bereich der Bauwirtschaft sowie die Förderung der thermischen Sanierung. – Dieser Entschließungsantrag soll, so die Ausschussmehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ, auf Vorschlag der Abgeordneten Ridi Maria Steibl (V) dem Finanzausschuss zugewiesen werden.

In einem weiteren Entschließungsantrag, den eine S-V-G-Mehrheit ablehnte, trat die FPÖ dafür ein, eine volle Inanspruchnahme der Übergangsfristen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes vor Lohndumping und Scheinselbständigkeit zu gewährleisten.

Abgelehnt wurde auch eine BZÖ-Initiative, wonach die Kontrolle illegaler Arbeit durch Personalaufstockung bei der KIAB (der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) verstärkt werden müsse. Außerdem forderten die BZÖ-Vertreter eine Verschärfung der Strafen, wenn gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen im Bau- und im Baunebengewerbe verstoßen werde, sowie eine generelle Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) klagte darüber, dass KMU in der Baubranche nichts von den beschlossenen Konjunkturpaketen hätten, weil Großkonzerne Bauaufträge erhielten, aber Subunternehmen mit Arbeitskräften aus dem benachbarten EU-Ausland beschäftigten.

Während Abgeordneter Franz Riepl (S) Grosz teilweise recht gab, zugleich aber darauf hinwies, dass die Übergangsfristen gelten und auf dem europäischen Arbeitsmarkt Wechselwirkungen bestehen, von denen auch heimische Betriebe und Arbeitnehmer profitierten, erinnerte Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) daran, dass die KIA ihre Kontrollen auf den Baustellen mit vermehrtem Personal verstärkt habe. Überdies würden beim Kampf gegen die Schwarzarbeit bereits schärfere Strafen gelten.

Anträge von FPÖ und Grünen zu Notstandshilfe und Nettoersatzrate

Eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz sollte nach Ansicht der FPÖ eine gerechtere Anrechnung des Partnereinkommens bzw. eine ersatzlose Streichung der Anrechnung bei der Notstandshilfe beinhalten. Auch die Grünen traten dafür ein, dass die Freigrenzen gemäß der Notstandshilfeverordnung zumindest verdoppelt werden. – Beide Anträge wurden vertagt.

Außerdem verlangten die Grünen eine Anhebung der Nettoersatzrate als einen ersten Schritt der Anpassung an das Sicherungsniveau anderer europäischer Industrieländer und zur Verhinderung von Armut sowie eine jährliche Valorisierung der Leistungsbezüge in der Arbeitslosenversicherung. – Auch diese Anträge wurden vertagt.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) trat für eine bessere Anrechnung der Notstandshilfe für Frauen ein, setzte dabei aber auf die Verbesserung mindestsichernder Maßnahmen wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen seien. Im übrigen wies die Abgeordnete auf die höhere Ersatzrate bei qualifizierenden Maßnahmen hin.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) klagte darüber, dass die Lehrlingsentschädigung der Kinder die Notstandshilfe der Mutter reduziere.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) würdigte die Einführung der Qualifizierungsprämie, sah darin aber keinen Ersatz für eine Anhebung der Nettoersatzrate und brachte einen Abänderungsantrag mit neuen, noch engagierteren Zielen der Grünen ein.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) wandte sich entschieden dagegen, Arbeitslose im Stich zu lassen und sprach sich gegen die Vertagung der Anträge aus.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer räumte Schwächen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ein, etwa die zu niedrigen Kinderzuschläge, warnte aber davor, bei Vergleichen mit anderen Ländern unvergleichbare Rahmenbedingungen zu übersehen. Andere Länder hätten bei teilweise höheren Nettoersatzraten schlechtere Zumutbarkeitsbestimmungen, höhere Versicherungsbeiträge und völlig andere Bestimmungen über die Dauer der Arbeitslosigkeit. Die Regierung arbeite an einem Gesamtpaket zur Lösung der in den Anträgen aufgezeigten Probleme.

Abgelehnt wurde sodann das Anliegen der Grünen, eine Arbeitslosenanwaltschaft einzurichten. Auf Antrag des Abgeordneten Johann Hechtl (S) wurde die Forderung der FPÖ auf Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds vertagt, um Zeit für eine gut vorbereitete Lösung des von den Antragstellern aufgezeigten Problems kleiner Betriebe zu gewinnen. 

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) wandte sich dagegen, neben dem AMS eine weitere Beratungs- und Betreuungsstelle für Arbeitslose zu schaffen. Auch Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) begründete seine Ablehnung dieses Antrags mit der Warnung vor einer neuen Bürokratie. Arbeitslose können sich mit ihren Anliegen an das AMS, die Arbeiterkammer und die Volksanwaltschaft wenden.

Mindestlohn, Behinderte, Entlassung, Mitarbeitervorsorge

Keine Mehrheit fand ein von Abgeordneter Birgit Schatz eingebrachter Antrag der Grünen betreffend ein " Mindestlohngesetz ". Darin soll festgeschrieben werden, dass kein Mensch in Österreich für weniger als 7,25 € (brutto) bzw. 1.000 € netto zu arbeiten hat. Der Mindestlohn unterliegt zudem einer jährlichen Valorisierung.

Abgeordneter Jochen Pack (V) begründete die Ablehnung des Antrags mit überholten Daten in der Begründung und Nachteilen für die Wirtschaft bei automatischen Lohnerhöhungen in Krisenzeiten. - Abgeordneter Karl Öllinger (G) meinte demgegenüber, die Wirtschaft habe die Verpflichtung, Löhne zu zahlen, von denen man leben könne. Auch Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, hielt es aber für wichtig, für eine ausreichende Differenz zwischen Grundsicherung und Arbeitseinkommen zu sorgen.

Vertagt wurde sodann ein von G-Abgeordneter Helene Jarmer eingebrachter Entschließungsantrag, in dem sie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts verlangte. Die Vertagung begründete Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) mit dem Hinweis auf das Regierungsprogramm, das die verlangte Beseitigung von Barrieren für Rollstuhlfahrer vorsehe.  

Vertagt wurde schließlich auch ein Entschließungsantrag des BZÖ, der auf eine gesetzliche Verankerung einheitlicher Entlassungstatbestände für Arbeiter und Angestellte abzielte.

Abgeordneter Johann Singer (V) machte auf die Zuständigkeit der Sozialpartner aufmerksam und erinnerte an die Absicht, die verlangte Gleichstellung herbeizuführen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer kündigte an, ein modernes einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen, mit dem alle Reste von totem Recht beseitigt werden sollen.

Im Interesse der betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge plädierte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) für eine gesetzliche Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung von zumindest 2,5 % der Beitragsgrundlage. - Abgeordneter Oswald Klikovits (V) besprach das Anliegen positiv und begründete seinen letztlich angenommenen Vertagungsantrag mit der erforderlichen Zeit, die zur Klärung verschiedener Detailfragen auf dem Weg zur Lösung des aufgezeigten Problems notwendig sei. - Abgeordneter Karl Öllinger (G) kritisierte die schlechte Performance aller Abfertigungskassen. Pointiert meinte der Abgeordnete, es wäre sinnvoller, den Arbeitnehmern das Geld zurückzugeben und es auf Sparbüchern anzulegen. (Schluss)


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