Parlamentskorrespondenz Nr. 891 vom 21.10.2009

Kampf gegen den Terrorismus, Bericht des Rechnungshofs, Erste Lesung

Wien (PK) – Eine Rechtsbereinigung im Bereich vertraglicher Schuldverhältnisse, ein Europarats-Übereinkommen zur Verhütung von Terrorismus, ein Bericht des Rechnungshofs über den ORF und ein Antrag der Grünen in Erster Lesung waren die letzten Punkte auf der Tagesordnung der 40. Sitzung des Nationalrats.

Abgeordnete Karin HAKL (V) sah in dem vorliegenden Gesetz eine gelungene Verwaltungsvereinfachung.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) begrüßte das Gesetz, weil die Bestimmungen keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen und damit mittelbar Einsparungen bringen. Es würden damit Lücken geschlossen und eine Rechtsbereinigung vorgenommen. Die Bestimmungen seien verständlich formuliert und somit werde auch die rechtliche Beurteilung einfacher werden, hoffte die Abgeordnete.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) sprach ebenfalls zustimmend von einer Rechtbereinigung und von mehr Rechtssicherheit.

Die Gesetzesvorlage wurde schließlich einstimmig beschlossen.

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bezeichnete die Bekämpfung des Terrorismus als eine wichtige Aufgabe und begrüßte das Bekenntnis der Staaten, dabei enger zusammenarbeiten zu wollen. Als wichtig erachtete er drei Tatbestände, nämlich die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Tat, die Anwerbung für terroristische Zwecke sowie die Ausbildung für terroristische Zwecke. Donnerbauer hoffte, auch bei der Umsetzung des Übereinkommens zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

Abgeordneter Otto PENDL (S) schloss sich dem an und forderte, bei der Umsetzung auf die Wahrung der Grundrechte und Menschenrechte sensibel zu achten.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) kritisierte unter Hinweis auf ein Interview des Chefs des BVT, dass der § 278b StGB keine Handhabe gegen Personen biete, die in Österreich leben, aber in ausländischen Terrorcamps ausgebildet wurden. Hier müsste nachjustiert werden, sagte er.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) rief dazu auf, bei der Umsetzung des Übereinkommens sensibel vorzugehen, da unter dem Titel "Kampf gegen den Terrorismus" Bürgerrechte ausgehöhlt würden. Er erhob den Vorwurf, dass die Handhabung des § 278b StGB durch die Staatsanwaltschaft fragwürdig sei. Der Paragraf würde auch dazu benützt, um gegen TierschützerInnen vorzugehen.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) unterstützte das Übereinkommen und bekannte sich zu dem darin zum Ausdruck kommenden Grundsatz: "Ein kleines Stück weniger Freiheit des Einzelnen für ein großes Stück mehr an allgemeiner Sicherheit".

Abgeordnete Ruth BECHER (S) begrüßte ebenfalls das Übereinkommen, meinte aber, es gelte in erster Linie auch, die wahren Wurzeln des Terrors, insbesondere die soziale Schieflage in vielen Ländern, zu bekämpfen.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER versicherte in ihrer Wortmeldung, Österreich sei im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gut gerüstet.

Abgeordneter Franz GLASER (V) hob den Präventionsaspekt des Übereinkommens hervor und betonte, Terrorismus müsse bereits im Ansatz bekämpft werden.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) plädierte für verstärkten interkulturellen Dialog, um das Phänomen des Terrorismus an seinen Wurzeln zu packen.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) sah die Notwendigkeit des Übereinkommens vor allem vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch islamistischen Terror gegeben.

Bei der Abstimmung wurde das Übereinkommen einstimmig genehmigt.

Rechnungshofbericht über den ORF

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) fühlte sich durch den Rechnungshofbericht in seiner Kritik an der Führung des ORF bestätigt und bezeichnete das Unternehmen als Selbstbedienungsladen für seine MitarbeiterInnen, wobei er unter anderem auch großzügige Pensionsregelungen und satte Bonifikationen anprangerte.

Abgeordnete Christine LAPP (S) meinte hingegen, der ORF sei nach wie vor ein erfolgreiches Medienunternehmen, und erinnerte daran, dass von den 57 Empfehlungen des Rechnungshofs bereits 45 in Umsetzung seien.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) schloss hingegen aus dem Bericht, beim ORF "brenne der Hut", und bemerkte, der Vergleich mit der AUA biete sich an. Der Redner warnte vor einer drohenden Pleite des ORF und warf den Regierungsparteien vor, die Missstände zu decken.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) appellierte an den ORF, seine Hausaufgaben zu machen, die Empfehlungen des Rechnungshofs ernst zu nehmen, Einsparungspotenziale zu nutzen und die längst überfälligen Strukturreformen zu setzen. Wichtig war für Gahr auch, dass der Stiftungsrat in Hinkunft so gestaltet werde, dass er als Aufsichtsrat agieren könne.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) vermisste eine Gesamtstrategie des ORF, kritisierte hohe Beraterhonorare und bezichtigte die ManagerInnen insgesamt der Misswirtschaft und der Verschwendung.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) stellte fest, die Empfehlungen des Rechnungshofs in Bezug auf ein strategisches Marketingkonzept, die Straffung der Organisationseinheiten und die Reduktion der Anzahl der Direktoren seien nicht umgesetzt worden. Der ORF habe den Rechnungshofbericht schubladisiert, stand für den Redner fest.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) warnte insbesondere vor einer Beschränkung der Rechte der Oppositionsvertreter im Zuge der angestrebten Verkleinerung des Stiftungsrats.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) wies den Vergleich mit der AUA zurück und bemerkte, im Gegensatz zur Airline habe der ORF einen großen Vorteil: Seine Geschäftsführung sei nicht von Grasser eingesetzt worden. Hinsichtlich des Programms betonte Prähauser, der ORF wäre gut beraten, Sportereignisse nicht um jeden Preis zu übertragen.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) kritisierte Doppelgleisigkeiten, teure Produktionsauslagerungen sowie hohe Personalkosten. Kein Verständnis zeigte sie für den Umstand, dass der ORF-Generaldirektor mehr verdiene als Heinz Fischer und Barack Obama.

Abgeordneter Christian FAUL (S) übte scharfe Kritik am Raiffeisen-Konzern und wandte sich dagegen, den ORF "madig zu machen" und "auseinanderzureißen". Er wolle keinen "Seppl-Sender" nach dem Vorbild Niederösterreichs, meinte er. 

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) wies darauf hin, dass der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Prüfung des ORF 57 Empfehlungen abgegeben habe. So gebe es keine Businesspläne und viele Unvereinbarkeiten von ORF-MitarbeiterInnen, die gleichzeitig an ausgelagerten Firmen beteiligt seien, skizzierte er. Ebenso ortet er "großzügige Privilegien" bei der Entlohnung.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) machte geltend, dass im ORF bereits zahlreiche Einsparungen vorgenommen worden seien, etwa bei Dienstverträgen im oberen Einkommenssegment. Generell hob sie die Bedeutung eines öffentlich-rechtlichen Senders hervor.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) führte aus, beim ORF handle es sich um ein erfolgreiches österreichisches Unternehmen, das bei der Bevölkerung auch anerkannt sei. Bei Einsparungen muss man ihm zufolge bedenken, dass die MitarbeiterInnen das wichtigste Kapital eines Unternehmens seien.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) unterstrich, es gehe um die langfristige Sicherung des ORF als öffentlich-rechtlicher Sender. Vergleiche mit der AUA wies sie zurück, verfüge der ORF doch über Eigenkapital und habe mit der eingeleiteten Umsetzung von Rechnungshof-Empfehlungen Handlungsfähigkeit bewiesen.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) wandte sich dagegen, die MitarbeiterInnen des ORF zu "attackieren" und machte darauf aufmerksam, dass die Gewerkschaft deutlichen Einsparungen zugestimmt habe. Unter anderem verwies er auf das einmalige Aussetzen von Gehaltsverhandlungen.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER wies darauf hin, dass der ORF für das Jahr 2008 von einem Minus in der Höhe von 36,5 Mio. € ausgegangen sei, tatsächlich aber ein Minus von 79,67 Mio. € eingefahren habe. Gleichzeitig ist es ihm zufolge seit dem Jahr 2004 zu massiven Verlusten bei den Marktanteilen des ORF gekommen.

Moser vermisst vor allem eine umfassende Gesamtstrategie des Unternehmens und kritisierte im konkreten u.a. unklare Verantwortlichkeiten, unterschiedliche Entlohnungen beim Personal und zu wenig Beharrlichkeit seitens des Stiftungsrats. Mangels konkreter Konzepte sei es auch nicht möglich gewesen, Einsparungen zu überprüfen, sagte er. Moser kündigte eine Follow-Up-Prüfung an, um zu prüfen, ob die Empfehlungen des Rechnungshofs tatsächlich umgesetzt worden seien. Positiv hob er hervor, dass bereits erste Schritte in Richtung einer zielgerichteten Unternehmensführung gesetzt worden seien.

Der Bericht des Rechnungshofs wurde vom Nationalrat angenommen.

Erste Lesung eines Antrags der Grünen

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) erinnerte daran, dass die Steuerfreibeträge für Personen, die unter das Opferfürsorgegesetz fallen, seit 1964 nicht angepasst worden seien. Die Kosten für den Staatshaushalt wären sehr gering, argumentierte er. Schließlich gebe es nur mehr wenig Betroffene. 

Abgeordneter Franz RIEPL (S) äußerte Verständnis für den Antrag der Grünen. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass es für Opfer des Nationalsozialismus auch andere Leistungen gebe.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) hob hervor, dass betroffene Personen zuletzt eine "Erinnerungszuwendung" im Ausmaß von 1.000 € erhalten hätten. Dem vorliegenden Antrag der Grünen könne die ÖVP derzeit nicht beitreten, meinte er, da im Budget 2010 keine Mittel dafür vorgesehen seien. Donabauer sagte aber zu, den Antrag "unter Beobachtung" zu halten.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) äußerte sich zum Antrag der Grünen skeptisch und machte darauf aufmerksam, dass Personen, die unter das Opferfürsorgegesetz fallen, verschiedene Vorteile gewährt worden seien. Generell zeigte er sich darüber verwundert, dass insgesamt fünf Tagesordnungspunkte der heutigen Nationalratssitzung nationalsozialistische Vergangenheitsbewältigung zum Inhalt hätten. Offenbar bewahre sich das Sprichwort, dass die Vergangenheit die Waffe der Politiker gegen die Zukunft sei, folgerte er. Für ihn ist diese Schwerpunktsetzung angesichts der drängenden Probleme der Gegenwart nicht verständlich.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) erklärte, die von den Grünen verlangte Erhöhung der Freibeträge wäre eher eine symbolische Geste. Insgesamt ist ihm zufolge in den vergangenen Jahren schon einiges für Opfer des Nationalsozialismus getan worden.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER wies den Antrag 663/A  dem Sozialausschuss zu. (Schluss)