Parlamentskorrespondenz Nr. 925 vom 02.11.2009

Vorlagen: Forschung

Neue Rechtsgrundlage für Biopatent Monitoring Komitee

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll für das Biopatent Monitoring Komitee im Patentgesetz 1970 eine entsprechende gesetzliche Grundlage (393 d.B.)geschaffen werden. Die bisher in der Praxis geübte Tätigkeit des Komitees soll im Wesentlichen beibehalten werden, es wird aber ausdrücklich normiert, dass sich das Monitoring auf alle mit Wirksamkeit für Österreich erteilten Patente und auch Gebrauchsmuster erstreckt. Darüber hinaus soll auch ausdrücklich klargestellt werden, dass es sich bei der Tätigkeit als Mitglied des Komitees um ein unbesoldetes Ehrenamt handelt und dem Komitee ein Budget zur Verfügung steht, aus dem die Kosten für an Experten und sonstige Auskunftspersonen vergebene Aufträge bestritten werden. (Schluss)