Parlamentskorrespondenz Nr. 929 vom 02.11.2009

Vorlagen: Umwelt

Internationales Protokoll zur strategischen Umweltprüfung

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat ein internationales Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vorgelegt. Das Protokoll wurde auf der Konferenz "Umwelt in Europa" im Mai 2003 in Kiew vereinbart und ausformuliert; 37 Staaten haben es bislang unterzeichnet. Es zielt auf strategische Umweltprüfungen (SUP) bei der Erstellung bestimmter Pläne und Programme im Sinne der diesbezüglichen EU-Richtlinie, die in Österreich bereits umgesetzt wird (401 d.B.).

Novelle zum UVP-Gesetz

Bei der Festlegung des Kreises der Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sind, ist laut UVP-Richtlinie die Sensibilität des Standortes zu berücksichtigen. Das UVP-Gesetz sieht aber nicht für alle möglicherweise relevanten Vorhabenstypen eine Einzelfallprüfung in schutzwürdigen Gebieten vor. Diese und andere Lücke im UVP-Gesetz sollen durch eine Novelle geschlossen werden. Der Entwurf sieht auch vor, die UNESCO-Welterbestätten in die Liste der historisch, kulturell oder archäologisch bedeutenden Landschaften aufzunehmen. Energieeffizienz und Klimaschutz werden zum Gegenstand aller UVP-Verfahren. Im Verfahren für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken werden Regelungslücken geschlossen. Außerdem sollen die UVP-Verfahren durch eindeutigere Behördenzuständigkeiten und klarere Definitionen  beschleunigt werden (236 d.B.). (Schluss)