Parlamentskorrespondenz Nr. 941 vom 04.11.2009

Sportausschuss für Verschärfung der Anti-Doping-Bestimmungen

Effiziente Bekämpfung von Sportbetrug wird angestrebt

Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Sportausschuss des Nationalrats mit zwei Anträgen, die der Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen dienen.

Die Abgeordneten Hermann Krist (S) und Peter Haubner (V) forderten in einem Entschließungsantrag eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung des Anti-Dopingrechts, wobei diese Vorlage vor allem auch Regelungen zur Aktualisierung des WADA-Codes und der WADA-Standards beinhalten sollte. (420/A[E]). Gleiches fordern die Abgeordneten Peter Westenthaler (B) und Herbert Kickl (F) in einem Antrag. (421/A[E])

Vor der Sitzung des Ausschusses hatten sich die fünf Fraktionen des Hauses auf eine gemeinsame Vorgangsweise geeinigt. In der Sitzung sah daher Abgeordneter Peter Haubner (V) in der getroffenen Einigung auf die Richtung einer geänderten Anti-Doping-Gesetzgebung ein klares Signal zur effektiven Bekämpfung von Doping. Der getroffene Konsens vermeide eine pauschale Kriminalisierung der SportlerInnen, biete aber gleichzeitig die Gewähr, dass es für diejenigen, die Doping organisierten, kein Pardon gäbe. Damit sei höchste Effektivität in der Bekämpfung der Sportseuche "Doping" garantiert, so Haubner.

Es werde keine Verfolgung von Hobby-SportlerInnen geben, aber klare Konsequenzen für Profi-SportlerInnen, die sich wirtschaftliche und sportliche Erfolge durch Doping erschleichen, erklärte Abgeordneter Hermann Krist (S), der darauf verwies, dass mit den Vorlagen die Bekämpfung von Sportbetrug klar verankert werde.

Dass keine Kriminalisierung von SportlerInnen vorgenommen werde, sei zu begrüßen, meinte Abgeordneter Peter Westenthaler (B). Für SportlerInnen sollte es im Sinne des Anti-Dopinggesetzes keine strafrechtlichen Tatbestände bei Besitz und Konsum von Dopingmitteln geben, da die geltenden sportrechtlichen Sanktionen, etwa langjährige Sperren, völlig ausreichten. Westenthaler hielt fest, dass bereits jetzt nach den geltenden strafrechtlichen Bestimmungen Sportbetrug verfolgt werden könne. Eine explizite Festschreibung im Strafrecht wäre daher eine Fleißaufgabe. Gleichwohl zeigte er sich erfreut darüber, dass es im Ausschuss zu einer Fünfparteieneinigung gekommen sei. In diese Richtung argumentierte auch Abgeordneter Kurt List (B).

Abgeordneter Herbert Kickl (F) zeigte sich zufrieden mit dem erzielten Kompromiss, da eine Kriminalisierung auch des Breitensports sicher der falsche Weg gewesen wäre. Konkret warf er die Frage auf, wie die Durchsetzung des Sanktionenkatalogs in der Praxis funktionieren werde. Abgeordneter Dieter Brosz (G) äußerte sich kritisch gegenüber dem Auftreten des Bundesministers im Rundfunk und kritisierte sodann den Umstand, dass die österreichische Sportlerin Lisa Hütthaler am New York Marathon habe teilnehmen können, was zeige, dass das System nicht funktioniere. Hier sei effizientere Gesetzgebung erforderlich.

Abgeordneter Johann Maier (S) wies darauf hin, dass der NY-Marathon eine private Veranstaltung sei, es daher auch keine legistische Handhabe gegen ein Antreten Hütthalers gegeben habe. Es brauche hier international einheitliche Regelungen. Die Verschärfung strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten sei unumgänglich, er sei bereits gespannt, wie die Staatsanwaltschaft in derartigen Causen nunmehr vorgehen werde. Sein Fraktionskollege Peter Wittmann warnte davor, dass sich Veranstalter von den Verbänden lösen könnten, denn dann griffe der Sanktionskatalog nicht mehr. Derzeit sei die Entwicklung nicht abzusehen, daher müsse der Gesetzgeber hier besonders wachsam sein. Der Entwurf sei daher ein wichtiger Zwischenschritt, doch insgesamt müsse die Angelegenheit weiterverfolgt werden.

Bundesminister Norbert Darabos erklärt eingangs, Hütthaler sei auf einer privaten Veranstaltung gewesen, zudem sei ihre Sperre abgelaufen. Er sei jedoch offen für eine umfassende Diskussion dieser Thematik. Zum Entwurf hielt er fest, es sei unterm Strich etwas Gutes herausgekommen. Er hätte gern noch schärfere Regelungen gehabt, doch generell handle es sich um einen Schritt in die richtige Richtung.

Der im Unterausschuss erarbeitete Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen wurde ebenso einstimmig angenommen wie ein ergänzender Abänderungsantrag. Die beiden ursprünglichen Anträge galten damit als miterledigt. In einer Ausschussfeststellung unterstrich der Ausschuss seine Absicht, Sportbetrug im Zusammenhang mit Doping noch effizienter zu bekämpfen, wobei er gleichzeitig gegenüber der Schaffung eines eigenen gerichtlichen Straftatbestands für den Besitz und Konsum von Dopingmitteln durch Sportlerinnen und Sportler eine ablehnende Haltung einnimmt. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der NADA wird ebenso als besonders wichtig angesehen wie die Aufklärung über die Gefahren von Doping und entsprechende Prävention. (Schluss)