Parlamentskorrespondenz Nr. 947 vom 05.11.2009

Feuerwerkskörper bei Sportveranstaltungen künftig verboten

Innenausschuss beschließt neues Pyrotechnikgesetz

Wien (PK) – Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in Hinkunft nicht mehr in Fußballstadien und zu anderen Sportveranstaltungen mitgenommen werden. Auch aus der unmittelbaren Umgebung von Stadien und Sportstätten werden Pyrotechnik-Artikel verbannt. Das sieht das neue Pyrotechnikgesetz vor, das heute auf Basis eines Gesetzentwurfs der Regierung mit S-V-Mehrheit den Innenausschuss des Nationalrats passierte. Nur bei besonderen Anlässen, etwa Weltmeisterschaften oder wichtigen Fußballspielen, kann dem Veranstalter eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Im Bereich der Zuschauerränge und sonstiger Publikumsbereiche bleibt die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen aber in jedem Fall verboten. Wer dennoch im oder vor dem Stadion Feuerwerkskörper zündet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 € rechnen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen, wie das gesamte neue Pyrotechnikgesetz, am 4. Jänner 2010.

Generell wird die Notwendigkeit eines neuen Pyrotechnikgesetzes damit begründet, dass das geltende, aus dem Jahr 1974 stammende Gesetz EU-Vorgaben nicht erfüllt und aktuellen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Das neue Gesetz 2010 sieht u.a. eine Klassifizierung von pyrotechnischen Gegenständen in insgesamt vier Gruppen vor, die wiederum in Gefahrenklassen unterteilt sind. Je nach Gefährlichkeit müssen verschiedene Voraussetzungen für den Besitz und die Verwendung des jeweiligen Pyrotechnik-Artikels erfüllt werden, wobei etwa für gefährliche Feuerwerkskörper und pyrotechnische Sätze eine behördliche Bewilligung notwendig ist. Ebenso sind umfassende Produktkennzeichnungen und – zusätzlich zum Sportveranstaltungs-Verbot – eine Reihe weiterer örtlicher Einschränkungen bei der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände vorgesehen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen.

Im Sinne der Prävention sieht das Gesetz zudem die Übermittlung von Personendaten an den Österreichischen Fußballbund und die Österreichische Fußball-Bundesliga bei einer rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung des Pyrotechnik-Verbots in bzw. im Umfeld von Fußballstadien und neuerlicher Tatbegehungsgefahr vor. Auch die Weitergabe von Daten von Hooligans wird, einer mit dem Gesetz mitbeschlossenen Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes zufolge, erlaubt. Damit soll die Verhängung von Sportstättenbetretungsverboten erleichtert werden.

Angenommen wurde der Gesetzentwurf in der Fassung eines Abänderungsantrags. Diesem zufolge wird das ursprünglich nur für Fußballstadien vorgesehene Pyrotechnik-Verbot auf alle Sportveranstaltungen ausgedehnt. Gleichzeitig wurde die Mindeststrafe von 365 € gestrichen.

Darüber hinaus wurde mit dem Abänderungsantrag eine weitere Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes in das Gesetzespaket integriert. Sie sieht die automatische Anfertigung und Speicherung eines Lichtbildes bei der Aufnahme eines Häftlings vor, das bei der Entlassung des Betroffenen wieder zu löschen ist.

Bei der Opposition stieß das neue Pyrotechnikgesetz auf heftige Kritik. Vor allem BZÖ und FPÖ kritisierten, dass die Regierungsparteien mit dem Entwurf "unnötig scharf in die Fankultur eingreifen", wie Abgeordneter Peter Westenthaler (B) formulierte. Er sieht keine Notwendigkeit, bengalische Feuer und ähnliche pyrotechnische Gegenstände aus Stadien vollständig zu verbannen, und plädierte dafür, das Zünden solcher Pyrotechnik-Artikel in geordneter Form zu erlauben. Er verwies dabei auf ähnliche Regelungen in Italien und Spanien. Abgeordneter Werner Herbert (F) äußerte sich darüber hinaus kritisch zur Weitergabe von Personendaten an den ÖFB.

Auch die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) stieß sich etwa an der Bestimmung, dass Feuerwerkskörper und bengalische Feuer seitens des Veranstalters nur bei Sportveranstaltungen mit "feierlichem Anlass" gezündet werden dürften. Er fürchtet, dass damit die Stadionatmosphäre bei herkömmlichen Fußballspielen leiden werde. Außerdem wertete er die Untersuchungsbefugnis gegenüber BesucherInnen von Sportveranstaltungen durch die Polizei als unverhältnismäßig.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) kritisierte, dass durch das neue Pyrotechnikgesetz das Schießen mit Vorderladerkanonen bzw. Böllerstutzen mit Vorderladern von Seiten der Traditions- und Schützenvereine de facto nicht mehr möglich sein werde.

Abgeordneter Johann Maier (S) bedauerte, dass auf Basis von EU-Vorgaben als Verkehrszeichen für pyrotechnische Artikel das CE-Zeichen definiert sei. Seiner Ansicht nach reicht dieses nicht aus, um die Unbedenklichkeit eines Produkts zu garantieren. Gerade bei Produkten aus dem asiatischen Raum gebe es immer wieder Fälschungen, skizzierte er und erwartet ähnliche Probleme wie bei Kinderspielzeug.

Verteidigt wurde von Maier die Verschärfung des Pyrotechnik-Verbots bei Sportveranstaltungen. Es komme immer wieder zu Verletzungen, meinte er. Besonders im Jahr 2008 seien die Anzeigen nach dem Pyrotechnik-Gesetz weiter gestiegen. Als ungelöste Probleme sieht Maier die Zündung selbstgebastelter Böller und den Import von Produkten etwa aus Tschechien und der Slowakei.

Innenministerin Maria Theresia Fekter machte geltend, dass einigen Einwänden gegen das Gesetz mit dem Abänderungsantrag Rechnung getragen worden sei. Gleichzeitig sagte sie zu, die Formulierung der Ausnahmeregelung bis zur Abstimmung des Entwurfs im Nationalrat nochmals zu überprüfen. In Bezug auf Kanonen von Schützenvereinen ändert sich Fekter zufolge in der Rechtslage nichts. (Fortsetzung Innenausschuss)