Parlamentskorrespondenz Nr. 969 vom 11.11.2009

Hauptausschuss diskutiert Berichte von National- und Zukunftsfonds

Arbeiten der Fonds finden große Zustimmung

Wien (PK) – Die Mitglieder des Hauptausschusses des Nationalrats sprachen heute einmal mehr den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds ihre besondere Anerkennung für deren Arbeit aus. Grundlage dafür war die Vorlage der Geschäftsberichte der beiden Fonds für das Jahr 2008, die mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden.

Ebenso stand der Jahresbericht des Zukunftsfonds auf der Tagesordnung des Ausschusses, der die Zustimmung aller Fraktionen fand.

Prammer: Großes Lob für die Arbeit in den beiden Fonds

Als Vorsitzende des Kuratoriums unterstrich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Gremium, wo alle Parlamentsparteien vertreten sind. Sie dankte vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Fonds für deren sorgfältige Arbeit.

Diesem Dank schloss sich auch der Zweite Präsident des Nationalrats, Fritz Neugebauer, an wie auch die Abgeordneten Ursula Haubner (B) und Harald Walser (G). Mit den beiden Fonds setze man ein Signal für die Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus, sagte Neugebauer, wobei man sich dessen bewusst sei, dass die Leistungen nur eine Geste sein können. Die Fülle der unterschiedlichen Anträge mache deutlich, wie groß der Bedarf an einer solche Geste ist. Die Verantwortung für die Vergangenheit sei in der Zwischenzeit Teil unseres Demokratieverständnisses geworden, betonte Neugebauer und hob besonders die Bedeutung jener Projekte hervor, die sich an die Jugend richten.

Präsidentin Prammer berichtete, dass nach der Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes vor dem Sommer dieses Jahres ab erstem Juli mit den Schlusszahlungen begonnen werden konnte. Zum heutigen Zeitpunkt hätten bereits mehr als 1.000 Ansuchen abgeschlossen werden können. Prammer stellte in Aussicht, dass man das Gros der Auszahlungen bis Mitte 2010 vornehmen werde können. Da die Beendigung der Arbeit des Entschädigungsfonds absehbar ist, habe man für den Personalabbau erste Vorkehrungen getroffen. Damit reagierte sie auf eine Frage des Abgeordneten Johannes Hübner (F), der die aus seiner Sicht hohen Personalkosten des Entschädigungsfonds angesprochen hatte.

Sowohl Neugebauer als auch Prammer zeigten sich zufrieden darüber, dass die Kontrolle des Fonds auf neue Beine gestellt wurde und nun transparenter, schneller und effizienter erfolge. Auf eine Frage des Abgeordneten Harald Walser (G) ergänzte die Nationalratspräsidentin, es werde nun sehr genau zwischen Personal- und Sachaufwand unterschieden und die Gebarung beider Fonds exakt getrennt. Das werde sich auch im Bericht für das Geschäftsjahr 2009 niederschlagen. Abgeordnetem Peter Fichtenbauer (F) gegenüber bestätigte sie, dass der Rechnungshof die Gebarung der Fonds ständig prüfe und sie stellte mit Zufriedenheit fest, dass der letzte Bericht des Rechnungshofs exzellent ausgefallen sei.

Generalsekretärin Hannah Lessing erläuterte, abgelehnte Anträge gemäß der Spruchpraxis des Komitees würden immer wieder neu geprüft, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Ein Beispiel dafür seien etwa die Deserteure. Sie ging damit auf Fragen der Abgeordneten Harald Walser (G) und Ursula Haubner (B) ein. In der Diskussion wurde auch der Österreich-Pavillon in Auschwitz angesprochen. Präsidentin Prammer wies auf den diesbezüglichen Ministerratsbeschluss hin und informierte die Abgeordneten darüber, dass der Pavillon so gut wie ausfinanziert sei. Man könne mit den konkreten Arbeiten im nächsten Jahr anfangen, meinte sie, Hannah Lessing fügte hinzu, dass man mit dem Zeitplan jedoch von der gesamten Neugestaltung der Gedenkstätte Auschwitz abhängig sei.

Geschäftsbericht des Nationalfonds 

Der Jahresbericht 2008 des 1995 gegründeten Nationalfonds (www.nationalfonds.org/) der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zeigt einmal mehr, welch umfangreiches Aufgabengebiet dieser zu bewältigen hat.

Dem Nationalfonds obliegt insbesondere die Abwicklung der so genannten Gestezahlung, die pro AntragstellerIn  mit einem Betrag von 5.087,10 € ausbezahlt wird. Im Jahr 2008 wurden derartige Gestezahlungen an 184 Personen geleistet, das sind 936.026,41 €. Darüber hinaus wurden 21 AntragstellerInnen auf Grund sozialer Bedürftigkeit insgesamt 106.829,10 € zusätzlich zum Grundbetrag zuerkannt. Der Bericht hält zudem fest, dass die Entscheidungspraxis des Komitees entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der historischen Forschung weiterentwickelt wird. Um eine Gleichbehandlung aller AntragstellerInnen zu gewährleisten, sei auch 2008 die Überprüfung von abgelehnten Anträgen auf Gestezahlung erfolgt.

Der Nationalfonds hat darüber hinaus auch die Restitutionsanträge gemäß § 2b Nationalfondsgesetz abzuwickeln. In diesem Rahmen werden pro bewilligtem Antrag 7.630 € zur Abgeltung für den Entzug von Bestandrechten an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen sowie ein Zusatzbetrag in der Höhe von 1.000 €, der sich aus dem übrig gebliebenen Mitteln speist, ausbezahlt. Im vergangenen Jahr standen die Abschlussarbeiten im Vordergrund. 10 Anträge wurden mit einem Gesamtvolumen von 67.320,39 € positiv erledigt. Die Nachzahlungen beliefen sich auf 447.798,89 €.

Seit seinem Bestehen hat der Nationalfonds somit Ende 2008 rund 32.400 Anträge auf Gestezahlung und rund 23.000 Anträge für Auszahlungen gemäß §2b Nationalfondsgesetz abgewickelt.

Mittels des Härteausgleichsfonds wurden in den Jahren 2000 bis 2008 82 Auszahlungen zu je 5.087,10 € vorgenommen, was einen Gesamtauszahlungsbetrag von 417.142,20 € ergibt. Anspruchberechtigt sind jene Personen, die die Voraussetzungen für eine Leistung aus dem Nationalfonds zwar weitgehend, aber nicht zur Gänze, erfüllen und deren Ablehnung eine besondere Härte darstellt. Mit Jahresende 2008 betrug die Höhe des Härteausgleichsfonds 91.567,73 €. Der Fonds war 1999 eingerichtet und mit 508.710 € aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert worden.

Im Gedenkjahr 2008 war auch die Zahl der Projekte, die im Zeichen des Gedenkens und Erinnerns standen, entsprechend hoch. 120 Projekte wurden im Rahmen dieser Kriterien gefördert, insgesamt wurden 135 Projekte mit einer Summe von 1,607.863,75 € finanziell unterstützt. 

10 Projektförderungen in der Höhe von insgesamt 334.000 € gab es auch aus den Mitteln, die der Internationale Fonds für Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 1999 (Nazi Persecutee Relief Fund) dem Nationalfonds zur Verfügung gestellt hat. Das war damals eine Summe von rund 7,9 Mio. €. Dieser Fonds wird aus Mitteln gespeist, die aufgrund des Verzichts diverser Staaten auf ihren Restbestand am so genannten Raubgold frei geworden sind. Der Nationalfonds verwaltet jene Gelder, auf die der österreichische Staat zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus verzichtet hat.

Eine wichtige Aufgabe hat der Nationalfonds hinsichtlich der Kunstrestitution zu erfüllen. Laut Gesetz ist er beauftragt, erblose Kunstobjekte im Sinne des Kunstrückgabegesetzes zu verwerten und den Erlös Opfern des Nationalsozialismus zugute kommen zu lassen. Seit Oktober 2006 betreibt der Nationalfonds in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Bundesmuseen und der Stadt Wien eine Online-Kunstdatenbank, und zwar in deutscher (www.kunstrestitution.at) und englischer (www.artrestitution.at) Version als zentrale Informationsstelle für Restitutionsinteressierte. Diese umfasst mittlerweile über 9.000 Objekte. VertreterInnen des Nationalfonds nehmen seit Jahren auch als BeobachterInnen an den Sitzungen der Kommission für Provenienzforschung und der Wiener Rückstellungskommission teil und wirken so bei der Aufklärung von Sachverhalten und Rückgabefragen mit. In mehreren Museen hat der Nationalfonds auch Impulse zur Provenienzforschung gegeben.

Geschäftsbericht 2008 des Entschädigungsfonds

Auch der Entschädigungsfonds kann auf ein arbeitsreiches Jahr zurückblicken. Er wurde 2001 gegründet, um noch offene Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind, umfassend zu lösen. Um der Aufgabe gerecht zu werden, gibt es 10 Kategorien von möglichen Verlusten und Schäden, wobei deren Höhe individuell berechnet wird. Insgesamt wurden rund 20.700 Anträge gestellt, die meist Forderungen für mehrere EigentümerInnen enthalten. Für diese EigentümerInnen wurden wiederum mehrere Forderungen geltend gemacht, sodass der Fonds bis zu 120.000 einzelne Forderungen in den verschiedenen Kategorien zu bearbeiten und zu bewerten hat.

Im Jahr 2008 sind laut Bericht 10.866 Entschädigungszahlungen mit einer Summe von 40,847.964,07 € geleistet worden.

In 3.833 Fällen konnten 2008 so genannte Vorauszahlungspakete an AntragstellerInnen, die eine Entscheidung durch das Antragskomitee erhalten haben, zugestellt werden. Die betreffenden Personen erhalten eine genaue Aufschlüsselung der zuerkannten Summen sowie die im jeweiligen Verfahren vorauszuzahlenden Quoten und den aufgeschlüsselten Vorauszahlungsbetrag. Mit dieser Aufstellung wird die gesetzlich geforderte Verzichtserklärung und ein Identitätsnachweis an die AntragstellerInnen ausgesandt.

Um jene Personen ausfindig zu machen, welche nicht auf die versendeten Vorauszahlungsbriefe reagiert haben, begann man bereits Anfang 2006 mit der Personensuche, was umfangreiche Recherchearbeiten mit sich brachte. Da die Zahl der ausständigen Reaktionen kontinuierlich anstieg, wurde seitens des Fonds ein eigenes Konzept für Personensuche entwickelt, das sich als effizient erwies. Im Juli 2007 wurde darüber hinaus eine eigene Erbenabteilung eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Suche nach ErbInnen von verstorbenen AntragstellerInnen befasst. Durch diese Recherchen konnte eine Erfolgsquote von 10 - 15% erzielt werden.

Die Antragsfrist für Naturalrestitutionen endete vorerst mit Dezember 2007, sie wurde aber bis Ende 2009 ausgedehnt. Bis Ende 2008 sind 2.135 Anträge eingelangt, mit Stichtag 31. Dezember 2008 befanden sich davon 577 in Bearbeitung. Bei 416 Anträgen handelt es sich um Anträge, bei denen bereits anhand einer juristischen Erstprüfung feststellbar ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind; 161 sind materielle Anträge, für 725 Anträge wurden Verbesserungsaufträge versandt, 69 Anträge wurden zurückgezogen und für 78 Anträge langte bis Ende 2008 keine Vollmacht ein. Insgesamt wurden bis zu diesem Zeitpunkt 700 Entscheidungen getroffen.

Jahresbericht 2008 des Zukunftsfonds

Bis 6. November 2009 sind beim Zukunftsfonds, laut Auskunft von Generalsekretär Richard Wotava, 580 Anträge eingelangt. Davon wurden 554 abgeschlossen und 354 Projekte positiv bewertet. Die Höhe der für die Projekte genehmigten Mittel beläuft sich auf rund 8,57 Mio. €, 6,87 Mio. € sind bislang ausbezahlt worden.

Die Vorsitzende des Kuratoriums, Waltraud Klasnic, hob in ihrer einleitenden Stellungnahme vier Projekte hervor, die sie als besonders wichtig erachtet. Zum einen leistet der Zukunftsfonds wissenschaftliche Vorarbeiten für die Wiederherstellung des jüdischen Friedhofs in Währing. Darüber hinaus arbeite man eng mit dem deutschen Zukunftsfonds für die Gedenkstätte im Konzentrationslager Mauthausen zusammen. Dabei liege der Schwerpunkt auf der Gestaltung der Ausstellung, erklärte Klasnic gegenüber Abgeordnetem Kurt Gaßner (S). Des weiteren laufe bis September 2010 ein Demokratie- und Toleranzmonitoring, wobei untersucht wird, warum Antisemitismus und Rassismus unter Jugendlichen stärker werden. Das Projekt hinsichtlich des Umgangs mit dem islamisch-fundamentalistischen Bedrohungsszenario werde für die tägliche Polizeiarbeit hilfreich sein, sagte Klasnic.

Was die Aufarbeitung des Archivs des Versöhnungsfonds betrifft, so sei damit eine Wissenschaftergruppe um die Person des Historikers Stefan Karner beschäftigt. Die betreffenden ExpertInnen beherrschten auch die Ostsprachen, informierte Wotava die Abgeordneten, insbesondere Abgeordneten Harald Walser (G). Der Auftrag erstrecke sich zunächst auf drei Jahre, bemerkte er, ein erster Zwischenbericht liege bereits vor. Das Archiv sei aber bereits im Besitz des Österreichischen Staatsarchivs. Wotava betonte auch im Hinblick auf eine Frage von Abgeordneter Ursula Haubner (B), dass die Gutachten, die man ab und zu benötige, in der Regel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Kritik des Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F), für den sich der Zukunftsfonds zu sehr auf das NS-Regime konzentriere und kaum Arbeiten über andere totalitäre Regime gefördert werden, begegnete Wotava mit einem Hinweis auf zahlreiche Projekte, die andere Diktaturen als das NS-Regime zum Thema haben. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) warf in diesem Zusammenhang ein, dass die Befassung mit der Bedrohung durch totalitäre Regime von großer Bedeutung sei. Er meinte daher, man sollte durchaus Personen ermutigen, zu diesem Thema grundsätzlich zu arbeiten, vor allem im Hinblick auf eine bessere Zusammenschau in diesem Bereich. Schüssel sprach sich auch dafür aus, Arbeiten anzuregen, die sich mit der Bedeutung kultureller Leistungen von Minderheiten für die Gesellschaft auseinandersetzen.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) schlug vor, die Verbindungen des DDR-Regimes nach Österreich näher zu durchleuchten. Dazu bemerkte der Historiker Manfred Rauchensteiner, man dürfte die Aufzeichnung der Geheimdienste nicht 1:1 übernehmen, außerdem spiele auch hier die Frage des Datenschutzes eine Rolle. Insgesamt machte er auf die 30-jährige Archivsperre aufmerksam, die bei Forschungsprojekten zur jüngeren Vergangenheit eine gewisse Hürde darstellt.   

Der Zukunftsfonds hat auf Grundlage des Zukunftsfondsgesetzes vom 19. Dezember 2005 am 2. Jänner 2006 seine operative Tätigkeit aufgenommen. Aufgabe des Fonds ist es, in erster Linie Projekte zu fördern, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten über diese Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden. Die eingereichten Projektvorschläge sollen schwerpunktmäßig einen wissenschaftlichen, historischen (u. a. wirtschafts- und sozialgeschichtlichen) und/oder pädagogischen Charakter aufweisen, zukunftsweisend im Sinne der Völkerverständigung sein und dazu beitragen, totalitären Tendenzen auf der historischen Basis des 19. und 20. Jahrhunderts vorzubeugen.

Bis 31. Dezember 2008 sind beim Zukunftsfonds insgesamt 431 Anträge eingelangt (127 im Jahr 2006, 140 im Jahr 2007 und 164 im Jahr 2008), davon wurden insgesamt 264 (82 aus dem Jahr 2006, 94 aus dem Jahr 2007 und 88 aus dem Jahr 2008) genehmigt. 27 Projekte sind noch offen, 131 wurden abgelehnt, 9 zurückgezogen. 106 Projekte konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden, 158 sind noch im Laufen.

2008 wurde für die 88 Projekte insgesamt ein Betrag von 1,292.000 € genehmigt, wobei tatsächlich nur 1,089.000 € ausbezahlt wurden. Die Ursache für den Unterschied liegt in der Tatsache, dass das Kuratorium auch über mehrere Jahre laufende Projekte genehmigt hat, deren Teilzahlungen voraussichtlich in den nächsten Jahren fällig werden. Manche Zahlungen wurden deshalb nicht getätigt, weil der von den ProjekteinreicherInnen unterschriebene Vertrag noch nicht beim Zukunftsfonds eingelangt ist.

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).

Die Projekte befassen sich schwerpunktmäßig mit der Aufarbeitung der NS-Diktatur und dem Holocaust sowie mit Untersuchungen totalitärer Regime allgemein. Viele verfolgen auch pädagogische Ziele, um dem immerwährenden historischen Auftrag des "Niemals wieder" gerecht zu werden, wie es in dem Bericht heißt. Einen ebenso hohen Stellenwert nimmt in der Arbeit des Fonds Quellensicherung ein, weshalb auch großes Gewicht auf Projekte gelegt wird, die mittels Büchern, Dokumentarfilmen oder Sammeln von Videointerviews diese Erinnerungen festhalten.

Gespeist wird der Fonds aus Restmitteln des Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Österreichischer Versöhnungsfonds), der seine Tätigkeit im Jahr 2005 beendet hat. Dazu kamen Gelder für noch nicht erledigte Zwangsarbeiterfälle, die der Versöhnungsfonds nicht mehr abschließen konnte und die vom Zukunftsfonds übernommen wurden. Der Vermögensstand des Fonds bezifferte sich am 31. Dezember 2008 mit 19,557.728 €.

Mit der Abwicklung der restlichen Agenden des österreichischen Versöhnungsfonds ist in erster Linie der Generalsekretär betraut. Im Jahr 2008 sind Zahlungen in der Höhe von 14,171,12 € an ErbInnen von verstorbenen ehemaligen ZwangsarbeiterInnen getätigt worden.

(Schluss Fonds/Forts. Hauptausschuss)