Parlamentskorrespondenz Nr. 972 vom 12.11.2009

Fünf-Parteien-Initiative: Solarien-Verbot für Minderjährige

Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Konsumentenschutzausschuss

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des Konsumentenschutzausschusses   standen vor allem Anträge auf der Tagesordnung, die den Ressortbereich von Minister Rudolf Hundstorfer betrafen. Es wurde eine breite Palette von Themen angesprochen, etwa die Problematik des Einsatzes von RFID-Chips (BZÖ), die fehlende Insolvenzabsicherung für Fluglinien (Grüne) und die Forderungen nach einem umfassenden Konsumentenschutzpaket (BZÖ), einer automatischen Sicherheitsbremse bei Kinderwägen (FPÖ) sowie nach einer klaren Deklaration von Verbrauchs- und Emissionswerten bei Kraftfahrzeugen (Grüne).

Der erste Punkt der Tagesordnung, eine einstimmig angenommene Initiative aller fünf Fraktionen, für Minderjährige und Jugendliche die Benutzung von Solarien zu verbieten, fiel jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministers. Drei weitere Änträge betrafen schließlich auch noch das Justizressort, nämlich die Forderungen nach strengeren Regelungen bei Teil- und Ratenzahlungsangeboten (Grüne), nach einer Vereinheitlichung der Rücktrittsrechte (FPÖ) sowie nach einem Bankenpaket im Sinne der Konsumenten (FPÖ). Diese Themen sollen bei der nächsten Sitzung des Ausschusses, zu der die Justizministerin eingeladen wird, nochmals näher behandelt werden.

Fünf-Parteien-Initiative bezüglich Solarien-Verbot für Jugendliche

Einstimmig angenommen wurde ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag, in dem die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht werden, die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Solarien (Sonnenstudios) und in anderen Betrieben, in denen derartige Anlagen verwendet werden, für Kinder und Jugendliche zu verbieten. Außerdem sollen die Warn- und Schutzvorschriften in der Solarienverordnung entsprechend dem SCCP-Gutachten evaluiert werden, forderten die Antragsteller.

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen belege, dass eine UV-Bestrahlung durch Hautbestrahlungsgeräte sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer bestehenden Erkrankung entscheidend beeinflusst. Die Abgeordneten orten einen Regelungsbedarf in diesem Bereich, vor allem was den Schutz von Minderjährigen und Jugendlichen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung angeht.

Abgeordnete Martina Schenk (B) hielt es für fatal, wenn in entsprechenden Broschüren der Wirtschaftskammer suggeriert werde, dass die Benutzung von Solarien harmlos ist. Die Abgeordneten Birgit Schatz (G) und Wolfgang Spadiut (B) wiesen darauf hin, dass der Zugang zu Solarien in Hallenbädern oder Wellnesseinrichtungen besonders einfach sei und daher auch dort kontrolliert werden müsse.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer machte darauf aufmerksam, dass die angesprochene Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministers falle; er werde die Entschließung aber gerne an ihn weiterleiten. Er war auch überzeugt davon, dass eine praktikable Lösung gefunden wird, um den Zugang zu Solarien in Bädern und Hotels kontrollieren zu können.

BZÖ-Entschließungsantrag betreffend Einsatz von RFID Chips

Der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek (B) wies in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion darauf hin, dass immer mehr Produkte mit einem so genannten RFID-Chip (Radio Frequency Identification) versehen sind. Dabei handelt es sich um einen winzig kleinen Computerchip mit einem Draht, der als Antenne dient. Der Chip wird zunehmend in Konsumgüter, Verpackungen, Etiketten und eben auch in Pässe und Identitätskarten eingebaut und ist für den Konsumenten unsichtbar. Mit Hilfe dieser Technologie könne der Standort eines Produktes weltweit verfolgt und somit das Kaufverhalten der Kunden nachvollzogen werden. Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco und die METRO Group, setzen RFID bereits intensiv ein.

VerbraucherschützerInnen fordern deshalb umfangreiche Informationen über den Einsatz von RFID, zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit einem Chip ausgestatteten Produkte. Zudem sollte es möglich sein, die Sender entweder vom Produkt zu entfernen oder sie zu deaktivieren. Zusätzlich sollten Unternehmen und Behörden, die die Chips verwenden, den VerbrauchernInnen klar darlegen, wann personenbezogene Daten mithilfe der Chips versendet werden.

Abgeordneter Johann Maier (S) wies darauf hin, dass es seit Mai eine Empfehlung der Kommission in dieser Frage gibt, die weit über den vorliegenden Entschließungsantrag hinausgeht. Da die EU bereits eine Lösung bezüglich der RFID-Chips suche, sollte die Materie vertagt werden.

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Rudolf Hundstorfer, schloss sich den Ausführungen von Maier an. Es gehe aus seiner Sicht vor allem darum, ein System zu entwickeln, das eine Entfernung des Chips beim Kaufvorgang ermögliche. Sein Ressort, das Bundeskanzleramt (zuständig für den Datenschutz) und das Wirtschaftsministerium (zuständig für die Gewerbeordnung) werden daher darüber beraten, in welcher Weise dies am besten umzusetzen ist. – Der Entschließungsantrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Grüne fordern Insolvenzabsicherung für Fluglinien

In einem G-Entschließungsantrag forderte die Abgeordnete Birgit Schatz den Sozialminister auf, sich auf europäischer Ebene für eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien einzusetzen und dem Nationalrat oder dem Ausschuss für Konsumentenschutz regelmäßig über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu berichten. Gerade der aktuelle Fall rund um die Billigfluglinie Skyeurope habe aufgezeigt, dass die derzeitige Rechtslage für KonsumentInnen unsicher und unbefriedigend ist.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) erinnerte daran, dass Sozialminister Hundstorfer diese Problematik auf europäischer Ebene bereits aufs Tapet gebracht habe und derzeit an einer Lösung gearbeitet wird, die spätestens im Oktober des nächsten Jahres vorliegen soll. Aus diesem Grund sprach er sich für eine Vertagung aus. Außerdem gab er zu bedenken, dass viele KundeInnen noch zu einem Zeitpunkt Tickets im Internet gekauft haben, als es schon klar war, dass Skyeurope in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Auch die Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) und Gabriele Tamandl (V) waren der Ansicht, dass die Konsumenten ein gewisses Maß an Eigenverantwortung hätten.

Auch Bundesminister Rudolf Hundstorfer gab zu bedenken, dass zahlreiche Kunden Tickets bei Skyeurope gekauft haben, nachdem bereits das Konkursverfahren eröffnet wurde. Auf Initiative Österreichs und einiger anderer Mitgliedstaaten wurde über die Einführung einer europäischen Insolvenzabsicherung in Brüssel bereits debattiert, informierte er, eine entsprechende Regelung soll im nächsten Jahr kommen. - Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Grüne wollen strengere Regelung bei Teil- und Ratenzahlungsangeboten

Elektromärkte, Möbel- und Versandhäuser locken verstärkt mit Teilzahlungsangeboten, wobei diese aber nach einer Studie der Arbeiterkammer oftmals teurer kommen als ein Konsumkredit, zeigen die Grünen in einem – mit S-V-Mehrheit vertagten - Entschließungsantrag auf. Die Unternehmen werben mit Null-Prozent-Angeboten oder niedrigen Zinssätzen und signalisieren so, dass der Kauf auf Raten besonders günstig sei. Von Seite des Gesetzgebers sollte daher insofern reagiert werden, als Bonitätsprüfungen auch bei Teilzahlungsangeboten vorgesehen werden. Nach Ansicht der G-Mandatarin Birgit Schatz sollte die Werbung mit 0-%-Angeboten generell verboten und die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Gesamtbelastung auf der Homepage und in der Werbung bei Teilzahlungen anzugeben.

Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) stellte einen Vertagungsantrag, da eine entsprechende EU-Richtlinie vorbereitet werde, die auch die Teilzahlungsgeschäfte umfasse. Auch Abgeordneter Johann Maier (S) machte darauf aufmerksam, dass Verhandlungen über eine Verbraucherkredit-Richtlinie laufen; außerdem sei für diese Materie die Justizministerin zuständig. Zudem gab er zu bedenken, dass irreführende Werbung bereits jetzt verboten sei und dagegen vorgegangen werden könne. Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) sprach sich gegen eine Bonitätsprüfung aus, weil das Risiko ohnehin beim Unternehmer liege und eine derartige Prüfung auch nicht im Sinne der KonsumentInnen sei.

Minister Rudolf Hundstorfer ging davon aus, dass ein neues Verbraucherkreditgesetz im Mai/Juni 2010 vorliegen wird. Er glaube auch, dass eine Bonitätsprüfung leider notwendig sein werde, weil dadurch die KonsumentInnen besser geschützt wären. Auf europäischer Ebene sollen  zudem gemeinsame Spielregeln für den Fernabsatz entwickelt werden, unterstrich der Ressortchef. Hundstorfer war überzeugt davon, dass diese Materie auch nach der Einsetzung der neuen Kommission intensiv weiterbetrieben wird.

FPÖ für Vereinheitlichung der Rücktrittsrechte

Der FPÖ-Abgeordnete Wolfgang Zanger trat im Sinne einer Vereinfachung des österreichischen Konsumentenschutzes für eine einheitliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen ein. Schon jetzt bestehende einzelgesetzliche Besserstellungen sollen davon aber unberührt bleiben. In den vergangenen Jahren wurden in Österreich - nicht zuletzt aufgrund von EU-Richtlinien — zum Teil höchst unterschiedliche Rücktrittsrechte bei Verbrauchergeschäften geschaffen, was es fast unmöglich mache, sich in diesem "Dschungel" zurecht zu finden, argumentiert Zanger.

Auch ihre Fraktion wünsche sich eine Vereinheitlichung in diesem Bereich, meinte Abgeordnete Gertrude Aubauer (V), zumal die zahlreichen Regelungen vor allem für Senioren nicht mehr zu durchschauen sind. Da die Kommission eine Vollharmonisierung der Regelungen plane, sei derzeit ein Alleingang von Österreich nicht sinnvoll.

Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Konsumentenschutzpaket des BZÖ: Antrag mehrheitlich abgelehnt

Mit Mehrheit abgelehnt hat der Ausschuss einen vom BZÖ eingebrachten Antrag für ein umfassendes Konsumentenschutzpaket. Um dem Konsumentenschutz zu stärken, müsste die Durchsetzbarkeit von vorhandenen Rechten auch sanktionierbar sein, argumentieren die Antragsteller. Der Konsumentenschutz wäre besser im Justizministerium aufgehoben, meint das BZÖ. Aus aktuellen Anlässen fordert das BZÖ zudem zu gewährleisten, dass die KonsumentInnen in vollem Umfang von der Verschrottungsprämie profitieren, dass die Preissenkungen bei Strom, Gas und Öl direkt an die Endverbraucher weitergegeben werden, dass eine transparente, konsumentenfreundliche und vor allem vergleichbare Tarifgestaltung von Strom und Gas sichergestellt wird und dass eine umfassende Kontrolle des Verkaufs von Finanzprodukten durch Beratungsunternehmen wie dem AWD und der fachlichen Kompetenzen von deren Beratern durchgeführt wird.

Abgeordnete Martina Schenk (B) argumentierte im Sinne des Antrags, und auch Abgeordneter Gerhard Deimek (F) konnte dem Anliegen einiges abgewinnen. So hätte sich im Fall AWD die Wirkungslosigkeit der bestehenden Regeln erwiesen. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) plädierte für die Zuständigkeit des Justizressorts beim Konsumentenschutz.

Abgeordneter Johann Maier (S) hingegen sprach sich dafür aus, die Zuständigkeit nicht zu ändern. Einige der Forderungen des Antrags seien zudem überholt, andere in Bearbeitung, sagte Maier und beantragte die Ablehnung des Antrags. V-Abgeordnete Gabriele Tamandl schloss sich dem an und ergänzte, die Tagessordnung des Ausschusses müsse eben auf den teilnehmenden Minister bzw. die Ministerin abgestimmt werden. Abgeordnete Birgit Schatz (G) sprach sich ebenfalls für die Ablehnung des Antrags aus.

FPÖ-Antrag auf Halten des Verbraucherschutzniveaus vertagt

Mit Mehrheit vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass die Beibehaltung des Prinzips der Mindestharmonisierung im Verbraucherschutz gewährleistet wird.

Abgeordneter Johann Hell (S) räumte ein, dass im Zuge der Vollharmonisierung durch die EU-Verbraucherrichtlinie schärfere nationale Regelungen nicht mehr möglich wären. Dem wirke Österreich in den derzeit laufenden Verhandlungen aber ohnedies entgegen, bekräftige auch Abgeordneter Johann Maier (S). Antragsteller Wolfgang Zanger (F) zeigte Unverständnis für die beantragte Vertagung, zumal der Antrag ja nur den Auftrag an die Regierung enthalte, sich für die Beibehaltung des österreichischen Niveaus des Konsumentenschutzes einzusetzen. Abgeordnete Birgit Schatz (G) stimmte dem Antrag inhaltlich zu.

Bankenpaket für Konsumenten: FPÖ-Antrag vertagt

Ebenfalls mit Mehrheit vertagt wurde ein Antrag der FPÖ auf

ein spezielles Bankenpaket. Darin geht es einerseits um Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Senkung der Zinsen für Konsumkredite und beim Girokonto führen, und andererseits müssten Mindestanforderungen in Bezug auf die Informationspflicht statuiert werden.

Erst-Antragsteller Wolfgang Zanger (F) monierte, die Banken als Auslöser der Finanzkrise seien massiv gestützt worden, die KonsumentInnen hätten hingegen die gesunkenen Refinanzierungskosten nicht gespürt. Auch B-Mandatarin Martina Schenk äußerte sich im Sinne des Antrags. Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) hingegen führte ins Treffen, dass seit Anfang November neue Bestimmungen bezüglich Transparenz gelten würden. Man sollte daher abwarten und zusehen, ob diese wirkten, begründete sie ihren Vertagungsantrag. Abgeordnete Birgit Schatz (G) unterstützte die Intention des Antrags und regte einen Fünf-Parteien-Antrag an. Abgeordneter Johann Maier (S) informierte seine KollegInnen im Ausschuss, dass die Regierungsfraktionen an einem gemeinsamen Antrag arbeiteten; die Oppositionsfraktionen würden zur Mitarbeit eingeladen.

Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer unterstrich, dass sein Ressort die Szene ständig beobachte, auch mit Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, und kündigte einen einschlägigen Gesetzentwurf an.

Ausschuss diskutiert automatische Sicherheitsbremse bei Kinderwägen

In einem Entschließungsantrag macht die FPÖ darauf aufmerksam, dass viele tragische Unfälle mit Kinderwägen durch ein automatisches Bremssystem verhindert werden könnten. Es sollte daher eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet werden, die vorsieht, dass jeder in Österreich zum Verkauf zugelassene Kinderwagen über ein System verfügt, das ein ungewolltes "In-Bewegung-Setzen" des Kinderwagens ausschließt.

Der Antrag stieß im Ausschuss auf Kritik aller anderen Fraktionen. Abgeordneter Hermann Lipitsch (S) meinte, ein entsprechendes Gesetz hätte zur Folge, dass die meisten Kinderwägen vom Markt genommen werden müssten, und stellte einen Vertagungsantrag. Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) lehnte eine Nachrüstung ab und sah die Eltern gefordert. Abgeordnete Karin Hakl (V) warnte vor "überschießender Anlassgesetzgebung" und bezweifelte die Praktikabilität des Vorschlags und auch Abgeordnete Birgit Schatz (G) lehnte den Vorschlag als unpraktisch ab.

Der Antrag wurde mit Mehrheit vertagt.

G-Antrag auf realitätsnahe Emissionswerte vertagt

Schließlich wurde auch ein G-Antrag mit Mehrheit vertagt, wonach die Verbrauchs- und Emissionsangaben von Kfz als Prüfstandswerte ausgewiesen werden sollen, die vom Nutzungsprofil der KundInnen großteils abweichen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) betonte, es gehe um Aufklärung und Information. Abgeordnete Anna Höllerer (V) argumentierte, es sei geplant, die Prüfergebnisse näher an die Alltagssituation heran zu führen und brachte den schließlich mehrheitlich angenommenen Vertagungsantrag ein. (Schluss)


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