Parlamentskorrespondenz Nr. 1049 vom 27.11.2009

Vorlagen: Verkehr

BZÖ drängt auf Umsetzung der RH-Empfehlungen zu den ÖBB

Abgeordneter Christoph Hagen (B) erinnert in einem Entschließungsantrag an den Umstand, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den ÖBB zwischen 2003 und 2006 bei 52,45 Jahren lag und Empfehlungen des Rechnungshofs hinsichtlich Ruhestandsversetzungen nicht umgesetzt wurden. Er fordert nun die Bundesregierung auf, im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofs die konzernweite Prüfung der Weiterverwendungsmöglichkeiten von Mitarbeitern vor organisatorisch bedingten Ruhestandsversetzungen sowie eine Dokumentation der Stellenbesetzungen nach festgelegten Kriterien zu veranlassen und überdies gesetzliche Vorsorge zur Vermeidung der drohenden Mehrkosten von 1,3 Mrd. € durch die Anrechnung von Nebengebühren bei der Pensionsberechnung zu treffen. (892/A(E))

BZÖ für rasche Erweiterung des Terminals Wolfurt

In einem weiteren Entschließungsantrag verweist Abgeordneter Christoph Hagen (B) auf die Bedeutung des Güterbahnhofs Wolfurt als logistischen Knotenpunkt in Vorarlberg, gibt allerdings zu bedenken, die bestehende Anlage sei veraltet und deshalb zur Bewältigung des steigenden Transportvolumens im Containerverkehr nicht mehr geeignet. Er verlangt ein Vorziehen der  ursprünglich erst für 2014 bis 2016 geplanten Erweiterung des Terminals. (894/A(E))

Verkehrs-Arbeitsinspektion: Gesetz an Verwaltungspraxis angepasst

Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion wird die Verordnungsermächtigung des Verkehrsministers hinsichtlich der Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen erweitert. Nunmehr soll nicht nur auf Gutachten oder öffentliche Urkunden, sondern auch auf andere Unterlagen wie Bescheinigungen Bezug genommen werden können. Das Gesetz trägt damit einer Notwendigkeit Rechnung, die sich in der Verwaltungspraxis der letzten Jahre ergeben hat. (495 d.B.)

Valorisierung der Gebühren im Austro Control Gesetz

Das Bundesgesetz über die Austro Control GesmbH enthielt bisher keine Regelung, die eine Anpassung der Gebühren an die allgemeine Preisentwicklung vorsieht. Eine Änderung des Gesetzes bringt nun eine entsprechende Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für VIT im Einvernehmen mit dem Finanzminister. (496 d.B.) (Schluss)