Parlamentskorrespondenz Nr. 1069 vom 01.12.2009

Verfassungsausschuss drängt auf Richtlinien für Regierungswerbung

Empfehlungen des Rechnungshofs sollen umgesetzt werden

Wien (PK) – Der Rechnungshof fordert es seit Jahren, nun ist ein erstes Etappenziel erreicht. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats fasste in seiner heutigen Sitzung auf Initiative der Koalitionsparteien und des BZÖ eine Entschließung, die auf die Erarbeitung von Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen abzielt. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass bei Inseraten von Ministerien und anderen Informations- und Werbemaßnahmen der Regierung der Sachinhalt eindeutig in den Vordergrund gestellt und parteipolitische Wahlwerbung vermieden wird. Außerdem wird von ihnen die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei Regierungswerbung eingemahnt.

Basis für den Beschluss bildete ein Antrag der Koalitionsparteien, dem auch das BZÖ zustimmte. Außerdem lag ein Entschließungsantrag des BZÖ mit gleichem Ziel vor, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

Die FPÖ konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, bei der Ausarbeitung der geplanten Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen auf wirtschaftliche Ausnahmesituationen Bedacht zu nehmen und in Krisenzeiten nur unbedingt erforderliche Informationsmaßnahmen zuzulassen. Ein entsprechender Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) hielt die geplanten Maßnahmen der Regierungsparteien lediglich für ein Feigenblatt. Bei der Prüfung der Inserate der Bundesregierung der letzten zwei Jahre sei festzustellen, dass jedes einzelne Inserat auch nach Umsetzung des vorliegenden Entschließungsantrags möglich sein könnte, argumentierte er seine Kritik. Vor allem muss laut Hofer die Thematik der Fotos angesprochen werden. Bei vielen Inseraten stehe nämlich das Bild der MinisterInnen mehr im Vordergrund als der Inhalt. Hofer plädierte daher dafür, in Wahlzeiten ab dem Stichtag auf Fotos zu verzichten.

Auch für die Grünen entspricht der vorliegende Entschließungsantrag nur unzureichend den Empfehlungen des Rechnungshofs. So regte Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) an, ein Verbot von Kampagnen in Vorwahlzeiten zu überlegen. Wie sein Vorredner vertrat er die Auffassung, dass die Ministerbilder in den Inseratenkampagnen problematisch sind, da es in den meisten Fällen um die Bewerbung der MinisterInnen gehe und weniger um den Transport von Informationen. Zinggl übte auch harte Kritik an der hohen Zahl von Inseraten der Bundesregierung in Boulevard-Zeitungen.

Dem gegenüber meinte Abgeordneter Ewald Stadler (B), die Entschließung der Koalition sei zwar nicht ganz ident mit den Empfehlungen des Rechnungshofs, sie gehe aber in die richtige Richtung.

Die Abgeordneten Wilhelm Molterer (V) und Günther Kräuter (S) sahen die Empfehlungen des Rechnungshofs durch die Entschließung in vollem Umfang abgedeckt. Kräuter betonte, in den Inseraten der derzeitigen Bundesregierung stehe die Sachinformation im Vordergrund und nicht die Parteipolitik. Das sei ein Qualitätssprung.

Staatssekretär Josef Ostermayer ging davon aus, dass die Entschließung in kurzer Zeit umgesetzt werden könne.

Landesverwaltungsgerichte – der Teufel steckt im Detail

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich abzielt. Konkret schlagen die Grünen die Einrichtung von 9 Landesverwaltungsgerichten und eines Bundesverwaltungsgerichts, ein einheitliches Verfahrensgesetz für alle Verwaltungsgerichte, einen Rechtszug im Gemeindebereich vom Bürgermeister über den Gemeinderat an das Verwaltungsgericht und eine Beschwerdemöglichkeit in allen Materien an den Verwaltungsgerichtshof vor. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden sollen und es für Mitglieder strenge Qualifikationsanforderungen gibt.

Abgeordnete Daniela Musiol (G), die den Antrag ausführlich begründete, unterstrich die Dringlichkeit der Einführung von Landesverwaltungsgerichten. Auch die anderen Fraktionen anerkannten die Notwendigkeit dieser Einrichtungen, sahen aber noch einige ungelöste Probleme.

So hinterfragte etwa Abgeordneter Ewald Stadler (B), ob man tatsächlich neun Landesgerichtshöfe braucht. Er zeigte sich auch skeptisch hinsichtlich des Einsatzes von LaienrichterInnen, da dies seiner Meinung nach weder zur Beschleunigung noch zur Verbesserung der Entscheidungen führen würde. Er hielt es darüber hinaus für falsch, die Beschwerdemöglichkeit in allen Verfahren zu eröffnen. Die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten sei nur dann sinnvoll, wenn man den Zugang zum Bundesverwaltungsgerichtshof einschränkt, sagte er.

Ebenso vertrat Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) die Auffassung, dass die heikle Frage der Relation zwischen Landesverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht noch auszudiskutieren sei. Den Vorschlag der Grünen, wonach das Landesverwaltungsgericht nur eine Art Durchgangsposten darstellt, sei wenig zielführend, merkte er an. Offen ist laut Molterer weiters die Frage des Finanzbereichs und der Schaffung eines eigenen Bundesfinanzgerichts. Es sei daher heute noch nicht der Zeitpunkt, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen, argumentierte Molterer.

Auch Abgeordneter Harald Stefan (F) hielt den Antrag der Grünen für grundsätzlich positiv, er gab aber seinen beiden Vorrednern insofern Recht, als der Bundesverwaltungsgerichtshof nur mehr Grundsatzentscheidungen treffen aber sich nicht mit Einzelfällen befassen sollte.

Staatssekretär Josef Ostermayer stellte einen Ministerialenentwurf zur Begutachtung für Anfang nächsten Jahres in Aussicht. Er bestätigte, dass die Frage eines eigenen Bundesfinanzgerichts noch offen ist, ebenso wie die Stellung des Asylgerichtshofs. Wahrscheinlich werde man ihn so belassen wie er ist, bis der Rückstau an Asylverfahren abgebaut ist, bemerkte Ostermayer, dann werde man sich eine Eingliederung in das Bundesverwaltungsgericht überlegen. Der Staatssekretär ging davon aus, dass es in Zukunft ein Bundesverwaltungsgericht und neun Landesverwaltungsgerichte geben wird und man zwei Gerichtsinstanzen vorsehen werde. Das Bundesverwaltungsgericht sollte nur mehr über grundsätzliche Rechtsfragen entscheiden. Andernfalls würde kein Entlastungseffekt eintreten, stellte Ostermayer fest. (Fortsetzung)