Parlamentskorrespondenz Nr. 1081 vom 03.12.2009

Kinderbeistand soll Kinder bei Trennung der Eltern unterstützen

Breite Zustimmung, Opposition kritisiert aber Kostenbeitrag

Wien (PK) - Hilfen für Kinder bei Scheidungen soll das heute vom Justizausschuss mehrheitlich beschlossene Kinderbeistand-Gesetz bringen, und zwar in Gestalt eines "Kinderbeistands". Er soll als "Sprachrohr" des Kindes vor Gericht wirken und die Belastung in Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten vermindern helfen. Der Ausschuss debattierte die Regierungsvorlagen gemeinsam mit Anträgen der FPÖ, in denen der Abgeordnete Walter Rosenkranz die gemeinsame verpflichtende Obsorge beider Elternteile forderte (281/A[E], 446/A[E]), die bei der Abstimmung jedoch abgelehnt wurden. Vertagt wurde hingegen eine weitere Initiative der FPÖ (91/A) betreffend Fristregelungen in Obsorgeverfahren.

Einigkeit herrschte in der Debatte über die Bedeutung des Kinderbeistands, der, wie es etwa Abgeordneter Johannes Jarolim (S) formulierte, dazu beitragen soll, dass Eltern in Ehescheidungsverfahren ihre Kinder nicht als Waffe einsetzen. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wiederum meinte, in der aufgeheizten Situation, in der Ehescheidungen stattfinden, würden Kinder nun Unterstützung finden.

Keine Einigkeit gab es allerdings hinsichtlich der Kostentragung durch die Eltern. Während Abgeordnete Karin Hakl (V) mit dieser Regelung den Eltern bewusst machen wollte, "was sie ihren Kindern mit ihrem Gezerre eigentlich antun", erinnerte Abgeordneter Albert Steinhauser (G) an die Kostenbelastungen durch eine Scheidung und meinte, wenn die Bestellung eines Kinderbeistands nun auch noch als finanzielle Bestrafung erlebt werde, könne dies wohl kaum zur emotionalen Entspannung beitragen. Sein Entschließungsantrag, in dem er von der Justizministerin Verhandlungen über Budgetmittel für den Kinderbeistand verlangte, fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) kritisierte ebenfalls die Regelung der Kostentragung durch die Eltern und argumentierte, es gehe unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern um das Wohl der Kinder.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) teilte mit, seine Fraktion werde im Ausschuss zwar gegen die Vorlage stimmen, lasse sich eine allfällige Zustimmung im Plenum allerdings noch offen. Er deponierte weiters die Forderung der FPÖ nach gemeinsamer Obsorge sowie nach Fristen, um im Interesse der Kinder eine Verschleppung von Obsorgeverfahren zu verhindern.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) zeigte Verständnis für die Forderung nach Fristen und kündigte weitere Gespräche darüber an.

Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner erkannte gleichfalls Handlungsbedarf zur Vermeidung der Verschleppung von Obsorgeverfahren. Die Kostentragung verteidigte sie, wobei sie bemerkte, es gehe nicht an, den ohnehin schon leidgeprüften Steuerzahlern alles aufzubrummen. 400 € für das Wohl der Kinder sei durchaus zumutbar. Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang überdies auf die Möglichkeit einer Teilverfahrenshilfe hin.

Rechnungslegungs-Änderungsgesetz bringt Vereinfachungen

Vereinfachungen und Entlastungen bringt das einstimmig beschlossene Rechnungslegungs-Änderungsgesetz, vor allem aber eine Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen im Zusammenhang mit Informationsverpflichtungen. U.a. wird der Schwellenwert bei der Rechnungslegungspflicht (Buchführung, Inventur, Bilanzierung) von Unternehmen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft geführt oder beherrscht werden, von 400.000 auf 700.000 € angehoben.

Änderungen der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung

Ein Erkenntnis des VfGH macht die Änderung der Rechtsanwaltsordnung (RAO) erforderlich, die ebenfalls einstimmig angenommen wurde. In Hinkunft sollen zu den Wahlen nach der RAO auch RechtsanwaltsanwärterInnen in die Kammermitgliedschaft einbezogen werden; im Zusammenhang mit Problemen bezüglich der Präsenzquoren soll bei den Wahlen nach der RAO auch eine Briefwahl möglich sein.

In der Debatte hob Abgeordneter Johann Maier (S) vor allem die im Gesetz vorgesehene Neuregelung der Treuhandgeschäfte positiv hervor, von der er sich einen wirksamen Beitrag im Kampf gegen den Missbrauch von Treuhandgeldern erwartete. Maier darüber hinaus auch auf das Problem der Abmahn-Anwälte aus Deutschland hin, die im Zuge von "Internet-Abzocke" auch in Österreich tätig werden, und rief die Justizministerin zu diesbezüglichen Gesprächen mit ihrer deutschen Amtskollegin auf.

Modernisierungsschritte im Strafvollzug

Modernisierungsschritte im Strafvollzug bringt eine Novellierung des Strafgesetzbuchs und damit zusammenhängender Gesetze, die der Ausschuss einstimmig plenumsreif machte. U.a. wird die Verständigung bestimmter Opfer von der Entlassung Strafgefangener vorgesehen, es gibt Hilfen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und eine Reihe von Klarstellungen und Anpassungen, bis hin zu getrennten WC-Anlagen in Hafträumen. Zusammen mit der Regierungsvorlage diskutierte der Ausschuss eine Reihe von Anträgen. So forderte die FPÖ eine Untersuchung neuer Häftlinge und deren statistische Erfassung (84/A[E]), eine "Verlässlichkeitsprüfung" für muslimische Seelsorger (90/A[E]), sie thematisiert Beschäftigung und Entlohnung von Strafgefangenen (535/A[E]) und fordert eine Erhöhung der Zahl der Drogenspürhunde in Strafanstalten (694/A[E]). Diese Anträge fanden ebenso wenig eine Mehrheit wie eine Initiative des BZÖ für "lebenslange Kontrollmaßnahmen" für Kinderschänder (561/A[E]). Vertagt wurde hingegen ein BZÖ-Antrag betreffend die Sanktionierung von "Terrorismusausbildung" als Straftatbestand (775/A).

Abgeordneter Christian Lausch (F) zeigte vor allem kein Verständnis für die Einsparung des Diensthundes in den Strafvollzugsanstalten und meinte, die Ministerin würde mit dieser Maßnahme das Drogenproblem im Vollzug negieren.

Die Abgeordneten Sonja Ablinger (S) und Albert Steinhauser (G) schlugen in weiteren Schritten eine Ausdehnung der Verständigungspflicht von der Haftentlassung auch auf die Zeugen und die Angehörigen der Opfer vor.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner meinte dazu, wichtig sei vor allem die Verständigung der Opfer von der Haftentlassung des Täters. Von dieser Maßnahme seien 20 % aller Insassen betroffen. Eine Ausweitung auf Zeugen und Angehörige würde einen zu großen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und sei deshalb nicht machbar, gab sie zu bedenken.

Änderung und Anpassungen des Urheberrechts

In Form eines Initiativantrags (869/A) legten die Koalitionsfraktionen die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009 vor. Damit wird auf eine EU-Richtlinie reagiert, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die Einführung des Folgerechts für Erben verstorbener KünstlerInnen um weitere zwei Jahre zu verschieben.

Diese Vorlage wurde ebenso einstimmig angenommen wie eine Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes und des Übernahmegesetzes (482 d.B.), durch die nunmehr in Entsprechung der diesbezüglichen Verfassungsbestimmung ein Aufsichtsrecht der obersten Organe in Form eines Informationsrechts vorgesehen wird. (Schluss)