Parlamentskorrespondenz Nr. 1082 vom 03.12.2009

Gesundheitsausschuss: Novellen zum Ärzte- und Apothekerkammergesetz

Fünf-Parteien-Antrag zur Verbesserung der Tierschutzstandards

Wien (PK) – Mit einer umfangreichen Tageordnung befassten sich heute die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Neben notwendigen Anpassungen des Ärzte- und des Apothekerkammergesetzes an die Bundesverfassung wurden im Medizinprodukte- und Arzneimittelbereich EU-Richtlinien umgesetzt. Weiters befassten sich die Ausschussmitglieder mit einer Aktualisierung des IVF-Fonds-Gesetzes, mit EU-Einfuhr-, Ausfuhr- und Handelsverboten von tierischen Produkten sowie mit einer Fünf-Parteien-Initiative im Sinne einer Verbesserung der Tierschutzstandards. Im Zusammenhang mit den jeweiligen Tagesordnungspunkten standen auch eine Reihe von oppositionellen Anträgen auf der Agenda.

Ärztegesetz-Novelle wird an das B-VG angepasst

Die Ausgestaltung der Kammerordnung des Ärztegesetzes muss an den Artikel 120b des Bundesverfassungsgesetzes angepasst werden, heißt es im Vorblatt einer entsprechenden Regierungsvorlage, die mit S-V-G-Mehrheit angenommen wurde. Dementsprechend werden mit dem vorliegenden Entwurf die im Ärztegesetz 1998 festgelegten Aufgaben der Ärztekammern in den Bundesländern einem eigenen Wirkungsbereich und die Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer einem eigenen und einem übertragenen Wirkungsbereich zugewiesen. Für den übertragenen Wirkungsbereich wird ein Weisungsrecht des Bundesministers für Gesundheit verankert. Damit in Verhandlung standen auch noch drei Entschließungsanträge des G-Abgeordneten Kurt Grünewald, in denen er die Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie, die Einführung eines Additivfachs für Geriatrie sowie eine Fachartzausbildung für Allgemeinmedizin forderte; alle drei Anträge wurden mit S-V-Mehrheit vertagt.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) bezeichnete es als positiv, dass die ursprünglich sehr umstrittene Materie nun als recht guter Konsensentwurf vorliege. Dennoch habe er einige Kritikpunkte und offene Fragen, etwa hinsichtlich der Ausübung des Weisungsrechts des Ministers im übertragenen Wirkungsbereich. Die G-Anträge halte er im Prinzip für sinnvoll, allerdings fehlten die entsprechenden Finanzierungskonzepte. 

Abgeordnete Ursula Haubner (B) erinnerte daran, dass sie sich im Jahr 2007 dagegen ausgesprochen habe, die Kammern in den Verfassungsrang zu heben. Aus diesem Grund könne sie der heutigen Vorlage auch nicht zustimmen. Vom Minister wollte sie wissen, wie in Bezug auf den übertragenen Wirkungsbereich die Mehrbelastung für das Ministerium ausschaue. Was die Anträge der Grünen angeht, so weisen sie ihrer Ansicht nach in die richtige Richtung.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) wies darauf hin, dass es bei der Vorlage in erster Linie um die Angleichung an die Bundesverfassung gehe, was ihrer Meinung nach auch gut gelungen ist.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) erläuterte die G-Anträge und machte u.a. darauf aufmerksam, dass Österreich  zu den drei letzen Ländern in Europa gehört, in denen kein Lehrstuhl für Geriatrie an den Universitäten existiert.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) informierte seinen Vorredner darüber, dass die Verhandlungen zwischen dem Ministerium und den betroffenen Stellen über die Einführung eines Additivfachs für Geriatrie sehr weit fortgeschritten sind; ein positives Ergebnis ist bald zu erwarten. Auch bezüglich der Facharztausbildung für Allgemeinmediziner zeigte sich Rasinger optimistisch, dass es hier bald einen Gleichklang mit den anderen europäischen Ländern geben wird.

Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Geriatrie in Zukunft einen großen Stellenwert einnehmen wird, betonte Abgeordnete Gertrude Aubauer (V). Über die Einrichtung eines diesbezüglichen Lehrstuhls sollte jedoch der Wissenschaftsausschuss beraten, schlug sie vor.

Gesundheitsminister Alois Stöger berichtete darüber, dass die Ärztegesetznovelle in bewährter Zusammenarbeit aller betroffenen Gruppen zustande gekommen sei. Einerseits sei darauf geachtet worden, die Selbstverwaltung zu stärken, andererseits habe man überall dort, wo es Auswirkungen auf Dritte gibt, Weisungs- und Überprüfungskompetenzen im Ministerium etabliert. Bezüglich des Umgangs mit dem Weisungsrecht stellte der Ressortchef klar, dass dies so geschehe, wie es der Verfassungsgesetzgeber vorsieht. Zum Vorschlag auf Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie merkte Stöger an, dass in dieser Frage die Universitäten, die in die Autonomie entlassen wurden, gefordert sind. Soweit er wisse, gebe es schon diesbezügliche Überlegungen in Wien und in Salzburg. Positiv stand er der Einführung eines Additivfaches für Geriatrie unter Einbeziehung der Allgemeinmediziner gegenüber.

Apothekerkammergesetz wird den Erfordernissen des B-VG angepasst

Sodann stimmte der Ausschuss mit S-V-G-Mehrheit der Anpassung des Apothekerkammergesetzes an die Erfordernisse des Artikel 120b der Bundesverfassung zu. Dies ist deshalb notwendig, weil auch die Ausgestaltung der Kammerordnung des Apothekerkammergesetzes ab dem 1.1.2010 nicht mehr den Anforderungen des Art. 120b B-VG entspricht. Dementsprechend werden mit dem vorliegenden Entwurf die im Apothekerkammergesetz 2001 festgelegten Aufgaben der Österreichischen Apothekerkammer klarer einem eigenen und einem übertragenen Wirkungsbereich zugewiesen und für den übertragenen Wirkungsbereich ein Weisungsrecht des Bundesministers für Gesundheit verankert.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) brachte dieselben Bedenken wie hinsichtlich der Ärztegesetznovelle vor, was auch vom Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) unterstützt wurde. Dem Abgeordneten Karl Donaubauer (V) war vor allem die Qualitätssicherung der fachlichen Weiterbildung, für die die Apothekerkammer selbst verantwortlich ist, ein wichtiges Anliegen.

Gesundheitsminister Alois Stöger bestätigte, dass die Apothekerkammer berechtigt sei, Ausbildungsmaßnahmen für ihre Berufsgruppe anzubieten. Er war jedoch überzeugt davon, dass die Qualität gewährleistet sei, zumal das Ministerium bei der Vergabe der Berufsberechtigungen Mitsprachemöglichkeiten hat.

EU-Anpassung des Medizinprodukte- und Arzneimittelgesetzes

Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht steht im Mittelpunkt eines Entwurfs zur Änderung des Medizinprodukte- und des Arzneimittelgesetzes. Dabei geht es vor allem um die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte sowie um das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.

In einem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Abänderungsantrag wird festgelegt, dass, solange die WHO eine Influenzaepidemie ausgerufen hat, ein den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes entsprechender und für Österreich zugelassener Impfstoff zur Impfung gegen die Neue Influenza A vom Hersteller oder Zulassungsinhaber direkt an Gebietskörperschaften und an von der öffentlichen Hand bestimmte Verteilungszentren abgegeben werden darf. Außerdem soll ermöglicht werden, dass zu diesem Zweck vorrätig gehaltene Bestände vor Ende des Verfalldatums wieder in den üblichen Vertriebsweg eingebracht werden können, um die Lagerbestände umwälzen zu können. In speziellen Krisensituationen dürfen derartige Arzneispezialitäten auch nach Überschreiten des Verfalldatums abgegeben werden, wenn durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen festgestellt wurde, dass ihre Qualität und Wirkung weiterhin gewährleistet sind.

Abgeordneter August Wöginger (V) brachte eine Ausschussfeststellung mit folgendem Wortlaut ein: "Der Gesundheitsausschuss hält zu Paragraph 94e Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes fest, dass Arzneimittel nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn deren Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit gegeben ist". – Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit S-V-G-Mehrheit angenommen; die Ausschussfeststellung erhielt die Zustimmung von SPÖ und ÖVP. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Wolfgang Spadiut die Einbeziehung der Privatrezepte in das Arzneimittel-Bewilligungssystem (ABS) verlangte, um dem Missbrauch von psychotropen Stoffen entgegenzutreten. Keine Zustimmung fand auch ein von Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) eingebrachter Vertagungsantrag in Bezug auf die Regierungsvorlage.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) sah den Abänderungsantrag sehr kritisch, da die Patientensicherheit und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen müssen. Außerdem frage er sich, wie in solchen Fällen die Haftungsfrage geklärt werde.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) sprach von einer Anlassgesetzgebung. Seine Fraktion werde dem nicht zustimmen.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) nahm zum Antrag des BZÖ bezüglich der Einbeziehung von Privatrezepten in das ABS-System Stellung. Dies würde nur zu einer sinnlosen Verbürokratisierung führen, die die Betroffenen noch weiter in die Illegalität treibt. Außerdem solle man den wenigen Ärzten, die noch bereit sind, mit Drogensüchtigen zu arbeiten, ihre Tätigkeit nicht noch weiter erschweren. Rasinger gab auch zu bedenken, dass 80 % der Drogensüchtigen Depressionen, Angstzustände und Schlafprobleme haben, weshalb sie oft Medikamente, die psychotrope Stoffe enthalten, verschrieben bekommen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) hielt ihrem Vorredner entgegen, dass es bei dem BZÖ-Antrag nicht darum gehe, jede Verschreibung eines Schlafmittels zu kontrollieren. Es soll nur unter Verwendung eines bereits existierenden Systems eine Kontrolllücke geschlossen werden.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) sprach von einer sehr guten und dringend notwendigen Vorlage. Kritisch beurteilte er die Regelung bezüglich des Ausstiegs aus klinischen Studien, da in der Folge die Daten dieser Personen gelöscht werden müssen. Im Falle von späteren Nachwirkungen könnten dann Probleme auftreten, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach sich gegen die Ausschussfeststellung aus, der er keinen Sinn darin erkenne.

Gesundheitsminister Alois Stöger zeigte sich froh darüber, dass die Influenza-Pandemie nur einen leichten Verlauf habe. Er sehe das Auftreten der Neuen Influenza auch als Chance, um daraus zu lernen und um in Zukunft richtig und rasch reagieren zu können. Aus diesem Grund könne man auch sicher nicht von einer Anlassgesetzgebung sprechen. Es würden auch kaum Impfstoffe übrig bleiben, da die Mengenlieferung wöchentlich gesteuert werden kann. Was die Qualität der Arzneimittel angeht, so sei diese durch die AGES PharmMed absolut gewährleistet, war der Minister überzeugt. Eine Vertreterin des Gesundheitsministeriums teilte dem Abgeordneten Grünewald mit, dass die Regelungen bezüglich des Ausscheidens aus klinischen Studien auf die Empfehlungen des Datenschutzrates zurückgehen.

Modernisierung des IVF-Fonds-Gesetzes

Eine Novelle zum IVF-Fonds-Gesetz (In-Vitro-Fertilisation) enthält Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln, eine Meldepflicht der Paare über das Ergebnis eines jeden IVF-Fonds-Versuchs und datenschutzrechtliche Verbesserungen. Zudem wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Anspruch auf Mitfinanzierung durch den Fonds haben. Dazu beantragte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein eine Gesetzesänderung, um die finanzielle Unterstützung der In-vitro-Fertilisation von Frauen bis zum 43. Lebensjahr zu ermöglichen. - Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-B-G-Mehrheit in der Fassung eines von Abgeordnetem August Wöginger (V) eingebrachten Abänderungsantrages mit formalen Verbesserungen angenommen. Der Antrag der FPÖ wurde abgelehnt. Ebenso das Verlangen der Grünen, die Therapeuten bei der Meldung IVF-Geburten "in die Pflicht zu nehmen". 

Abgeordnete Petra Bayr (S) machte darauf aufmerksam, der S-V-Abänderungsantrag trage Bedenken des Datenschutzrates Rechnung. Gegen den Wunsch der Grünen sprach sich Bayr für eine Pflicht der Eltern aus, Geburten zu melden, und plädierte aus medizinischen Gründen für die Beibehaltung der in Österreich ohnedies hohen Altersgrenze bei der Förderung von IVF-Behandlungen. 

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) argumentierte aus sozialen Gründen dafür, Frauen auch jenseits der bislang vorgesehenen Altersgrenze von 40 Jahren bei In-vitro-Fertilisationen finanziell zu unterstützen. Für entwürdigend hielt es die Abgeordnete, Frauen zur Meldung einer Fehlgeburt zu verpflichten.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) warnte als Arzt vor einer Anhebung der Altersgrenze und sprach sich dafür aus, die Therapeuten bei der Meldung von Geburten nach IVF in die Pflicht zu nehmen.

Auch Abgeordneter Erwin Rasinger (V) erinnerte an die "dramatisch" steigenden gesundheitlichen Risken bei der Geburt von Kindern, deren Eltern gemeinsam mehr als 70 Lebensjahre zählten, und sprach sich mit Hinweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse gegen die Anhebung der geltenden Altersgrenze bei der Förderung von IVF aus.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) meinte demgegenüber, man sollte Paaren helfen, die sich ihren Kinderwunsch nur mit IVF erfüllen können, klagte über die hohe Abtreibungsrate in Österreich und sprach sich dafür aus, Frauen zu unterstützen und zu beraten, um ihnen einen solchen Schritt zu ersparen. Zudem plädierte der Abgeordnete dafür, bei der Regelung der Abtreibung behinderter Kinder jene Menschen zu berücksichtigen, die behindert zur Welt kommen, ihren Eltern viel Freude bringen und selbst ein erfülltes Leben führen.

Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei Rezeptabrechnungen


Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Erkrankung keine langen Wege mehr zurücklegen können, brauchen in ländlichen Gebieten (Wahl)Ärzte mit Rezeptbefugnis und/oder Hausapotheken. Da sich einige Kassen weigern, (wahl)ärztliche Hausapothekenabrechnungen über das ELDA abzurechnen, verlangt das BZÖ in einem Entschließungsantrag eine einheitliche Vorgangsweise zugunsten der Patienten. - Der Antrag blieb in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) zeigte Verständnis für das Bemühen, Hausapotheken im ländlichen Raum zu schützen, hielt eine Gleichstellung von Wahlärzten und Kassenärzten aber für problematisch, weil für Wahlärzte keine Kassen-Regulative gelten und oft auch ELDA-Lesegeräte fehlten.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) plädierte grundsätzlich gegen komplizierte Regelungen, die Patienten belasten und hielt es für kein gutes Zeichen, wenn die Zahl der Wahlärzte immer mehr zunehme. Offenbar gebe es zu wenige Vertragsärzte.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) verlangte ein einfacheres Verrechnungssystem und wies auf unterschiedliche Leistungskataloge der einzelnen Kassen hin.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach von obskuren Verhältnissen, wenn Wahlärzte Hausapotheken führten statt der dafür vorgesehenen Vertragsärzte.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) klärte auf, es handle sich dabei um Wahlärzte, die ihre Hausapotheke behalten, nachdem sie ihren Kassenvertrag zurückgelegt haben.

Gesundheitsminister Alois Stöger meinte, die Zahl der Wahlärzte sage nichts über die medizinische Versorgung der Bevölkerung aus. Niemand werde benachteiligt, jeder Patient habe die Möglichkeit, ein Privatrezept bei einem Kassenarzt umschreiben zu lassen.

Freiheitliche für Zulassung des Zuckerersatzes "Stevia"


Abgeordneter Norbert Hofer (F) plädierte mit einem Entschließungsantrag für die Zulassung des natürlichen Süßungsmittels "Stevia" als Lebensmittel in der EU. Stevia ist pflanzlichen Ursprungs, stammt aus Südamerika, ist süßer als Fabrikzucker, enthält keine Kalorien, verursache keine Zahnfäule und senke bei Diabetikern den Blutzuckerspiegel sowie bei Hypertonikern den Bluthochdruck. - Während Abgeordneter Franz Eßl (V) verlangte, Stevia im Interesse der Konsumenten genau zu prüfen, sprachen sich die Abgeordneten Petra Bayr (S) und Wolfgang Spadiut (B) für eine baldige Zulassung des Süßstoffs in der EU aus. Da das diesbezügliche Verfahren bereits laufe, wurde der Antrag vertagt.

Große Einigkeit der Abgeordneten beim Thema Tierschutz

Eine Regierungsvorlage zur Durchführung des EU-Handelsverbots für Katzen- und Hundefelle, von Robbenerzeugnissen sowie des EU-Verbots von Tellereisen samt Einfuhrverbot von Wildtier-Pelzen aus Ländern, die Tellereisen zulassen, sieht eine diesbezügliche Zuständigkeit der Zollbehörden vor. Die Vorlage wurde ebenso einstimmig verabschiedet wie ein Fünf-Parteien- Entschließungsantrag zur Verbesserung der EU-Tierschutzstandards.

Die Abgeordneten verlangten unisono Verbesserungen für Nutz-, Heim- und Versuchstiere und forderten die Bundesregierung auf, für die Umsetzung des EU-Tierschutz-Aktionsplans sowie für verstärkte Kontrollen und ein generelles Importverbot von Robbenfellen und Robbenprodukten einzutreten. Tiertransporte sollen in der Regel maximal 8 Stunden dauern. Tierische Produkte sollen nach Art der Tierhaltung und Herkunft gekennzeichnet, die Tierschutz-Forschung ausgebaut und Tierschutzindikatoren entwickelt werden. Gewerbliche Züchter sollen eine Grundausbildung erhalten. Weiters wollen die Abgeordneten Tierversuche reduzieren und die Aufzucht und Haltung von Legehennen in Käfigen sowie Hunde-, Stier- und Hahnenkämpfe und die Haltung von Wildtieren im Zirkus verbieten.

Mit diesem Beschluss erledigt wurden ein Entschließungsantrag der Grünen auf Verbesserung des Tierschutzes in der EU und ein weiterer G- Entschließungsantrag für besseren Schutz von Tieren beim Transport. Angesichts laufender Vorarbeiten im Ministerium wurde ein von allen Fraktionen positiv besprochener F- Entschließungsantrag für bessere Bedingungen für Welpen und junge Hunden in Zoohandlungen vertagt. Ein G- Entschließungsantrag auf rasche Umsetzung von Ausbildungsempfehlungen für Hunde blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien. Der Ablehnung verfiel auch ein Entschließungsantrag des BZÖ-Abgeordneten Wolfgang Spadiut, die Wiedereinführung von Tiertzransport-Kontrollen an den alten Grenzübergängen wieder einzuführen.

In der Debatte begrüßte die Abgeordnete Christiane Brunner (G) sowohl die Regierungsvorlage als auch den Fünf-Parteienantrag, unterstrich aber ihre Forderung nach weiteren Maßnahmen, insbesondere nach Kriterien bei der Hundeausbildung.

Abgeordneter Franz Eßl (V) lobte die konstruktiven Gespräche zwischen den Parteien, die zu gemeinsamen Tierschutz-Beschlüssen führten, riet dazu, Entscheidungsgrundlagen für die Regelung der Hundeausbildung zu erarbeiten, wandte sich aber entschieden dagegen, Grenzkontrollen wieder einzuführen.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) korrigierte seinen Vorredner, indem er sagte, niemand denke an die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, das wäre ein Missverständnis, ihm gehe es um Stichproben an den Grenzen.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) erinnerte seinerseits mit Freude an die konstruktiven Gespräche zum Thema Tierschutz, machte auf Bemühungen des Bundesministers aufmerksam, Regeln für Hundetrainer auszuarbeiten und trat einmal mehr dafür ein, die Fahrzeuge illegaler Tiertransporteure zu beschlagnahmen. Dies sei aber kein Thema für den Gesundheitsausschuss.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) trat ebenfalls für ein Berufsbild "Hundetrainer" ein und problematisierte den Vorschlag, Fahrzeuge zu beschlagnahmen, weil etwa Hundewelpen vielfach in privaten Pkw illegal transportiert würden.

Bundesminister Alois Stöger machte mit Stolz auf die Vorreiterrolle Österreichs beim Tierschutz in Europa aufmerksam, dankte für den Fünfparteien-Antrag und berichtete vom erfolgreichen Einsatz der Zollbehörden bei Tiertransporten. Die Verfahrenskonzentration bedeute einen wesentlichen Schritt in Richtung effizienteren Vollzug von Tierschutzbestimmungen. (Schluss)