Parlamentskorrespondenz Nr. 1094 vom 10.12.2009

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2010

Opposition kritisiert Quotensystem

Wien (PK) – Im kommenden Jahr dürfen bis zu 8.145 Personen nach Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2010 vor, die von Innenministerin Maria Theresia Fekter vorgelegt und heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit bleiben die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2009 insgesamt gleich, wobei jedoch die Quoten für die einzelnen Bundesländer leichte Änderungen vorweisen. Der größte Anteil entfällt auf die Familienzusammenführung mit 4.905 möglichen Plätzen, darauf folgt die Gruppe der Schlüsselkräfte mit 2.450 Plätzen. Die Quote für Saisonniers wurde von 8.000 auf 7.500 gesenkt.

Ursprünglich war geplant, statt der Niederlassungsverordnungen die Zuwanderung durch ein anderes System, die so genannte Rot-Weiß-Rot-Card, die mehr auf die individuellen Kenntnisse der Betreffenden abstellt, zu ersetzen. Wie Innenministerin Maria Theresia Fekter dazu feststellte, würden die Kriterien dafür von den Sozialpartnern ausgearbeitet. So lange diese nicht vorliegen, könne das System nicht umgestellt werden.

Im Detail entfallen von den 8.145 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 2450 Bewilligungen auf unselbständige Schlüsselkräfte samt Familienangehörige, 195 auf selbständige Schlüsselkräfte und 4.905 Bewilligungen für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. Damit bleiben diese Quoten gegenüber 2009 gleich. 235 (2009: 230) Niederlassungsbewilligungen sind für so genannte "Private" vorgesehen, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. Wie im Vorjahr sind 165 Plätze für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung-beschränkt" mit 195 (2009: 200) festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Basis für die Niederlassungsverordnung ist § 13 des neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.

Kritik an der Verordnung kam von der Opposition. Abgeordneter Gerald Grosz (B) meinte, dass aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt die Quote gesenkt hätte werden müssen. In der Begründung der Verordnung werde zwar auf die Daten der Wirtschaftsforschungsinstitute Bezug genommen, bei der konkreten Festlegung der Quoten habe man darauf jedoch nicht Rücksicht genommen, bemängelte Grosz. Das BZÖ lehne grundsätzlich das Quotenmodell ab und befürworte die Zuwanderung nur jener Personen, die die entsprechenden Qualifikationen mitbringen.

Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) fand kein positives Wort zur vorliegenden Verordnung. Das Quotensystem sei weder menschenfreundlich noch widerspiegle es die wirtschaftliche Lage. Sie warf der Innenministerin vor, eine Allianz mit der Industriellenvereinigung eingegangen zu sein.

Dieser Analyse stimmte Abgeordneter Johannes Hübner (F) zu. Das Quotensystem, das nun fortgesetzt werde, führe zu einer Verdrängung von ÖsterreicherInnen am Arbeitsmarkt, sowie zur Drückung des Lohns. In den letzten Jahren sei eine laufend steigende Tendenz der Quoten zu beobachten und dies ändere sich nicht einmal in Zeiten der wirtschaftlichen Krise. Hübner wandte sich insbesondere gegen die hohe Zahl der Familienzusammenführung, da er dahinter eine schleichende Einwanderung sieht.

Anders argumentierten die Abgeordneten der beiden Koalitionsparteien. So meinte etwa Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S), auf dem Arbeitsmarkt würden überwiegend FacharbeiterInnen gesucht sowie Personen, die keine Ausbildung haben. Es gebe in der Wirtschaft kurzfristige Anforderungen, auf die man eben reagieren müsse. Hagenhofer wies insbesondere darauf hin, dass Schlüsselkräfte erst nach strenger Prüfung des Arbeitsmarkts und wenn keine österreichische Arbeitskraft zur Verfügung steht, zugelassen werden.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) ergänzte, dass vor allem im Bereich der Erntehelfer nicht ausreichend österreichische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Praxis habe sich bewährt, sagte er und man gehe dabei mit größter Sorgfalt um.

Dem pflichtete Innenministerin Maria Theresia Fekter bei. So seien im Vorjahr die Quoten für Schlüsselarbeitskräfte nicht ausgeschöpft worden, berichtete sie. Grundsätzlich habe man sich aber bei der Festlegung der Quoten am Ausschöpfungsgrad der vorjährigen Quoten orientiert. Österreich habe es trotz Wirtschaftskrise geschafft, den Arbeitsmarkt relativ stabil zu halten weshalb man für die Quoten im nächsten Jahr keine gröberen Veränderungen vorgenommen habe, verteidigte sie ihren Entwurf.

Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen in den einzelnen Ländern

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland: 175 Niederlassungsbewilligungen, davon 80 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 50 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Kärnten: 240 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 30 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Niederösterreich: 580 Niederlassungsbewilligungen, davon 200 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Oberösterreich: 950 Niederlassungsbewilligungen, davon 225 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 650 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 30 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben

Salzburg: 465 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben

Steiermark: 800 Niederlassungsbewilligungen, davon 195 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 500 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 35 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Tirol: 480 Niederlassungsbewilligungen, davon 115 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 300 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Vorarlberg: 295 Niederlassungsbewilligungen, davon 85 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 170 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Wien: 4.160 Niederlassungsbewilligungen, davon 1.350 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.565 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 60 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 60 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben. (Schluss)