Parlamentskorrespondenz Nr. 1102 vom 10.12.2009

Oppositionsfraktionen bleiben hart: keine Verfassungsmehrheit

Keine Kinderrechte in der Verfassung, Datenschutzvorhaben reduziert

Wien (PK) – Die Verankerung der Rechte der Kinder in der Verfassung war bereits in der Einwendungsdebatte des Vormittags Thema gewesen; am späten Abend stand sie dann auf der Tagesordnung der Sitzung. Bei der namentlichen Abstimmung wurde die verfassungsmäßige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt. Gemeinsam mit diesem Gesetzesvorschlag, der in der Gestalt eines Koalitionsantrags dem Plenum vorlag, wurden eine Petition über Kinderrechte und ein G-Antrag debattiert.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) führte aus, die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung sei grundsätzlich "eine gute Sache". Die jetzige Vorgangsweise der Koalitionsparteien ist seiner Meinung nach aber "durchsichtig". Nachdem SPÖ und ÖVP jahrelang säumig gewesen seien, versuche man nun der Opposition den "schwarzen Peter" zuzuschieben. Stefan sprach von einem schlampigen Gesetz und urgierte die Einbindung der Kinderrechte in die Rechte von Familien.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) machte geltend, dass der vorliegende Gesetzentwurf auf einen im Österreich Konvent erzielten Konsens beruhe. Die Opposition wisse nicht, wie sie aus ihrer Blockadepolitik herauskommen wolle, und fange deshalb eine "durchsichtige" Diskussion mit neuen Argumenten an, beklagte er. Ihm zufolge ist vom Entwurf sowohl das Recht auf Bildung als auch das Recht auf Gesundheit umfasst. Wittmann beurteilte die Vorgangsweise der Opposition als "moralisch verwerflich" und als Schaden an der Demokratie und an den Kindern.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) erklärte, es nützten "die schönsten Kinderrechte" in der Verfassung nichts, wenn sie mit einem Gesetzesvorbehalt versehen würden und nichts gegen die Armut von Familien getan werde. Seiner Ansicht nach handelt es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um eine "Alibiaktion" der Koalitionsparteien. Niemandem werde auffallen, wenn dieser nicht beschlossen werde, sagte er. Für Stadler war es zudem eine "Fehlkalkulation" der Koalition, dass sie geglaubt habe, die Oppositionsparteien würden aufgrund ideologischer Differenzen keine Allianz bilden.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) verwahrte sich gegen den Vorwurf der Willkür und warf der Opposition ihrerseits Verhinderungspolitik vor. Der Opposition gehe es nicht um die Sache, sondern um reinen Populismus, bekräftigte sie, sämtliche Einladungen zu Verhandlungen seien ausgeschlagen worden. Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung sei bereits im Regierungsprogramm festgeschrieben worden, betonte Steibl und appellierte an die Opposition, "über ihren Schatten zu springen".

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) zitierte aus einem Bericht des zweiten Weltkindergipfels und betonte, Kinder seien nicht nur die Zukunft, sondern auch die Gegenwart. Der vorliegende Gesetzentwurf hat ihrer Meinung nach wenig inhaltliche Substanz, aus insgesamt 45 inhaltlichen Artikeln der Kinderrechtskonvention seien lediglich sechs herausgegriffen worden. So würden etwa das Recht auf Partizipation, das Recht auf soziale Absicherung und das Recht auf Bildung ausgespart. Windbüchler-Souschill zieht daraus den Schluss, dass der Koalition "Kinderrechte" nichts wert seien. Ein von ihr eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf die Erarbeitung eines neuen Verfassungsgesetzes ab, der alle in der UN-Kinderrechtskonvention angeführten Kinderrechte enthält.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) erinnerte daran, dass sich die Grünen im Rahmen des Österreich Konvents zustimmend zum vorliegenden Verfassungsgesetz geäußert hätten. Der Schutz von Kindern vor Armut ist ihr zufolge vom Artikel 1 des Entwurfs umfasst. Lueger sprach von einem "durchsichtigen Manöver" der Opposition und bezeichnete es als "schäbig", wie die Opposition mit Kinderrechten umgehe.

Abgeordneter Gerhard KURZMANN (F) brachte eine Petition gegen Gewalt in der Familie und zum Schutz von Kindern zur Sprache. Er forderte die gesetzliche Verankerung einer Anzeigepflicht für Ärzte.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) übte scharfe Kritik an der "Pauschalblockade" der Opposition. Das erste Opfer seien die Kinderrechte, klagte er und bekräftigte, die im vorliegenden Verfassungsgesetz enthaltenen Punkte seien echte Grundrechte und keine bloßen Symbole. Ihm zufolge ist es an der Zeit, dass es nach vielen Jahren der Diskussion endlich zu einem Gesetzesbeschluss kommt.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kritisierte das Verhalten der ÖVP-Abgeordneten als einzigartigen Skandal. Es sei das gute Recht der Opposition, sich gegen das Vorgehen der Regierungsfraktionen zu wehren, denn wie der Untersuchungsausschuss hier abgewürgt worden sei, das sei wohl beispiellos in der Geschichte dieses Hauses. Man habe schon im Verfassungskonvent versucht, hier eine brauchbare Lösung zu finden, doch sei diese moderne Verfassung damals von der SPÖ verhindert worden. Man möge hier zu demokratischen Gepflogenheiten zurückkehren, dann werde man auch zeitgemäße Kinderrechte haben.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) berichtigte tatsächlich, dass seine Fraktion die Ergebnisse des Verfassungskonvents nicht hintertrieben habe.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) meinte, endlich könnten die Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden, was ein historischer Tag wäre. Doch leider verhindere das die Totalblockade der Opposition. Es sollte jedoch Sachlichkeit walten, das sei man den Kindern schuldig.

Abgeordneter Peter PILZ (G) warf den Regierungsparteien vor, diesen ginge es gar nicht um die Sache. Sie schlügen der Opposition einen Abtausch vor: Kinderrechte gegen Kontrollrechte. Weil der Opposition aber beides gleich wichtig sei, lasse man sich auf so einen Handel nicht ein. Das Parlament lasse sich derlei nicht länger bieten, so Pilz, der, an die Adresse der SPÖ gewandt, meinte, auch diese habe die Chance, an diesem neuen Parlamentarismus zu genesen.

Die insgesamt vier Rückverweisungsanträge von G und B fanden keine Mehrheit. Die Vorlage betreffend die Kinderrechte erhielt in namentlicher Abstimmung 100 Stimmen, während sich 68 Abgeordnete gegen den Entwurf aussprachen. Damit kam die erforderliche Verfassungsmehrheit für die Vorlage nicht zustande. Abgelehnt wurde auch der G-Antrag bezüglich Kinderrechte. Die Berichte des Verfassungsausschusse wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Datenschutz in Bundeskompetenz: Verfassungsbestimmung gestrichen

Abgeordneter Werner HERBERT (F) erklärte, seine Fraktion stehe dieser Novelle prinzipiell positiv gegenüber. Es handle sich um eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen, was zu begrüßen sei. Allerdings müsse er auf die Ereignisse rund um den Untersuchungsausschuss verweisen, sodass seine Fraktion die Zustimmung nicht geben könne, da es sich hier um eine Verfassungsmaterie handle.

Abgeordneter Johann MAIER (S) warb hingegen für die Annahme der Vorlage, da diese den Interessen der Bevölkerung diente. Man habe extra die Vorschläge der NGO eingearbeitet, und so sei es zutiefst bedauerlich, dass ein Beschluss nur wegen des Bestemms der Opposition nicht zustande kommen könne. Der Redner brachte einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der verfassungsrechtlichen Passagen der Vorlage ein.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) sagte, grundsätzlich könnte seine Fraktion der Vorlage zustimmen, doch da darin auch Verfassungsbestimmungen enthalten seien, könne seine Fraktion als Reaktion auf die Ereignisse rund um den Untersuchungsausschuss der Vorlage nicht zustimmen.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) erläuterte die Inhalte der Vorlage und warb für deren Annahme.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) warf den Regierungsfraktionen vor, nicht den Kontakt mit der Opposition gesucht zu haben. Zudem werde das Gesetz den Anforderungen der Thematik nicht gerecht, man werde seitens der Grünen dem Entwurf daher aus prinzipiellen Überlegungen nicht zustimmen.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER ging auf die Inhalte der Vorlage ein und legte deren Hintergründe dar. Er dankte den MitarbeiterInnen im BKA, die diesen Entwurf einer notwendigen Neuregelung der Videoüberwachung erarbeitet haben. Es handle sich um ein sehr gut vorbereitetes Gesetz, habe man sich doch an den Empfehlungen der Datenschutzkommission orientiert. Gerade deshalb sei es bedauerlich, dass die verfassungsrechtlichen Passagen des Entwurfs wohl nicht beschlossen würden.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) warb gleichfalls für die Annahme der Vorlage, da es sich um eine positive Regelung im Sinne der diesbezüglichen EU-Richtlinie handle.

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) wies auf eine - wie er meinte, riesengroße - Lücke hin, denn kommerzielles Filmen von Gemeinden, PKW und Menschen á la "Google" sei nach wie vor erlaubt, dem Schutzbedürfnis der Menschen werde hier nicht entsprochen. Ausländische Firmen sollten nur nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung filmen dürfen, forderte der Redner.

Der Rückverweisungsantrag der G wurde abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Fassung des S-V-Abänderungsantrags – also ohne die Teile, die einer Verfassungsmehrheit bedurft hätten - mit Mehrheit angenommen.

Bundesvergabegesetz: Umsetzung einer EU-Richtlinie

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) kritisierte an den Änderungen des Bundesvergabegesetzes 2006, dass es damit zu einer weiteren Bürokratisierung der Materie komme. Auch wenn die Vorlage einige sinnvolle Punkte - wie etwa die Erleichterung des Nachweises der Befähigung und der Eignung - enthalte, könne seine Fraktion daher dem Gesetz nicht zustimmen.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hob die positiven Neuerungen im Bundesvergabegesetz hervor, die z.B. auch die Umwelt- und Energiepolitik betreffen. Im besonderen verwies er auf das Projekt zur Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen, die signifikante Entlastungen für die Betriebe bringen werden.

Aus Sicht der Grünen sprechen mehrere Gründe dagegen, um dem Gesetz zustimmen zu können, erklärte Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G). Er bemängelte u.a. nicht nur das Fehlen einer zwingenden Möglichkeit, die Vergabe und Beschaffung nach ökologischen und energieeffizienten Kriterien zu gestalten, sondern auch die Tatsache, dass gesetzliche Interessenvertretungen (wie die Architektenkammer) kein Antragsrecht im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ausschreibungskriterien haben. Außerdem hielt er die Verpflichtung der unabhängigen Organe, gegenüber dem Wirtschaftsminister ständig über alles berichten zu müssen, für überflüssig.

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) war der Auffassung, dass sich das Vergaberecht bisher bewährt habe. Da es eine entsprechende EU-Richtlinie gebe, musste das Gesetz nun novelliert werden. Sodann verwies er auf einen Entschließungsantrag betreffend die nicht-diskriminierende Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen, der im Ausschuss eingebracht wurde. Ein weiterer Entschließungsantrag bezog sich auf die Erweiterung bzw. Verbesserung der bestehenden Möglichkeit, Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen beim Bundesvergabeamt nachzuprüfen.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) begrüßte die gegenständliche Novelle zum Bundesvergabegesetz, da es zu einer Verwaltungskostenreduktion sowie zu Fortschritten im Umweltbereich komme. Er hielte es aber generell im Sinne einer Vorbildwirkung für wünschenswert, wenn im Rahmen der Bundesvergabe mehr auf Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz Wert gelegt wird; hier sollte noch viel mehr getan werden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER erinnerte nochmals an die Eckpunkte der Novelle, die vor allem der Umsetzung einer EU-Richtlinie dient. Abgeordneten Hübner informierte er darüber, dass die Einsparung von Treibhausgasen mit der Clean-Car-Richtlinie in Zusammenhang steht. Außerdem soll bei Beschaffungsvorgängen darauf geachtet werden, dass externe Umweltkosten Berücksichtigung finden.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) zeigte sich überzeugt, dass man beim vorliegenden Gesetz insgesamt von einer Verbesserung sprechen könne. Es werde unter anderem sichergestellt, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht mehr die vollen Unterlagensätze vorzulegen sind. Überdies werden die Strafen für unzulässige Direktvergaben erhöht.

Die Novelle zum Vergabegesetz trage den europäischen Vorgaben durch die EU-Kommission und den Europäischen Gerichtshof Rechnung, konstatierte Abgeordneter Peter SONNBERGER (V). Es werde in Zukunft sicher weniger Bürokratie, aber dafür härtere Sanktionen geben, war er überzeugt.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Bundesvergabegesetzes 2006 mehrheitlich angenommen; der G-Zusatz- bzw. Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. Der S-V-Entschließungsantrag betreffend Nachprüfung von Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen wurde ebenso mehrheitlich angenommen.

Auf dem Weg zu einer Regelung für Werbeausgaben der Regierung

Drei Vorlagen hatten Werbe- und Informationsmaßnahmen der Regierung zum Thema und wurden daher gemeinsam verhandelt. Zum einen war dies ein Antrag des BZÖ, zum anderen ein Antrag der Koalitionsfraktionen und zum dritten ein Antrag der FPÖ.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) hielt es für skandalös, dass die Regierung in einer Zeit, in der 400.000 Menschen arbeitslos sind und Tausende Kurzarbeit leisten müssen, um Millionen Euro täglich in den Tageszeitungen inseriere, um für ihre "unsägliche Politik" zu werben. Dies wurde auch schon vom Rechnungshof kritisiert, der in Bezug auf staatliche Informations- u. Werbemaßnahmen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit eingefordert hat. Neubauer forderte die Bundesregierung auf, solange auf derartige Werbemaßnahmen zu verzichten, bis die Arbeitslosenrate auf ein erträgliches Maß reduziert worden ist.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) zeigte sich verwundert darüber, dass die Opposition die Bundesregierung dafür kritisiere, Richtlinien für die Informations- und Werbemaßnahmen, so wie es der Rechnungshof vorgibt, zu beschließen. Vielleicht hänge das aber mit dem schlechten Gewissen aus der Vergangenheit zusammen, vermutete der Redner. 

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) räumte ein, dass es sich um einen ersten, kleinen und richtigen Schritt in die richtige Richtung handle. Es sei als positiv zu bewerten, wenn man sich in Hinkunft zumindest vornimmt, bei Inseraten der Regierung Sachinformationen in den Vordergrund zu stellen. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass diese Selbstbeschränkung vor allem auf einen massiven Druck durch den Rechnungshof zurückzuführen sei. Strutz gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass nicht alle RH-Empfehlungen umgesetzt wurden.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) merkte gegenüber seinem Vorredner an, dass gerade das BZÖ Millionen Euro für politische Werbung ausgegeben habe. Er halte es für legitim, dass die Bundesregierung die Bevölkerung unter Einhaltung bestimmter Kriterien über ihre Erfolge informiert. Es sei auch polemisch, die Inseratenpreise der Anzahl der Arbeitslosen gegenüberzustellen. Die Regierungsfraktionen hätten die Empfehlungen des Rechnungshofs sehr wohl ernst genommen und nun einen sehr vernünftigen Vorschlag vorgelegt.

Es sei in Ordnung, wenn Ressorts Öffentlichkeitsarbeit betreiben, meinte Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G), aber es gehe nicht an, wenn jedes Jahr enorme Ausgabensteigerungen festzustellen sind. So befürchte er, dass heuer bereits 40 Millionen Euro für Werbemaßnahmen von Seiten der Regierung aufgewendet werden. Da seiner Ansicht nach die vorliegenden Kriterien nicht ausreichen werden, brachte er einen umfassenden Abänderungsantrag ein.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER gab zu bedenken, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auch Arbeitsplätze, und zwar von Journalistinnen und Journalisten, sichere. Außerdem habe sogar F-Mandatar Norbert Hofer im Ausschuss eingeräumt, dass alle Inserate der letzten Zeit genau den Richtlinien des Rechnungshofs entsprochen haben.

Es sei erfreulich, dass eine Empfehlung des Rechnungshofs umgesetzt wird, urteilte Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V). Wichtig sei auch, dass das Geld der Steuerzahler sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet wird.

Die dem Ausschussbericht (535 d.B.) beigeschlossene Entschließung wurde mehrheitlich angenommen; der G-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. Die (negativen) Ausschussberichte über Anträge des BZÖ und der FPÖ wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Änderung des KommAustria-Gesetzes

Abgeordneter Johann MAIER (S) wies darauf hin, dass mit den Änderungen im KommAustria-Gesetz das verfassungsrechtlich verankerte Gebot umgesetzt werde, weisungsfreie Organe einer Aufsicht zu unterstellen. Die Gesetzesänderung sei im Sinne der Transparenz und der parlamentarischen Kontrolle notwendig, betonte er.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) äußerte sich zur Gesetzesänderung hingegen skeptisch. Wenn es der Koalition um parlamentarische Kontrollrechte gehe, solle man das direkt in das Gesetz hineinschreiben, forderte er und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Johann SCHMUCKENSCHLAGER (V) führte aus, dem Bundeskanzler werde mit der Gesetzesnovelle das Recht eingeräumt, sich über alle Bereiche der Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenats zu unterrichten. Analoge Bestimmungen gebe es auch für andere weisungsfreie Kollegialorgane. Es gehe um ein Aufsichtsrecht und nicht um eine Einmischung in die Arbeit der Organe, bekräftigte er.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) schloss an die Ausführung Schmuckenschlagers an, wonach sich kein Vollzugsbereich der öffentlichen Kontrolle entziehen dürfe. Warum verweigere der Untersuchungsausschuss dann die Ladung von Ministern, fragte er. Stadler ortet in mehreren Bereichen der Verwaltung ein Kontrolldefizit und machte dafür u.a. "die Flucht in die Privatwirtschaft" verantwortlich.

Die Änderung des KommAustria-Gesetzes wurde vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. (Schluss Verfassungsthemen/Forts. NR)