Parlamentskorrespondenz Nr. 1115 vom 14.12.2009

Vorlagen: Verfassung

Grüne urgieren Einhaltung des Staatsvertrags von 1955

Die Grünen fordern die Regierung in einem Entschließungsantrag auf, sich anlässlich des bevorstehenden 55-jährigen Bestehens des Staatsvertrags von Wien ausdrücklich zu dessen Einhaltung zu bekennen und für die Umsetzung der daraus resultierenden Verpflichtungen Sorge zu tragen (902/A[E]). Insbesondere soll das Abgeordnetem Wolfgang Zinggl und seinen FraktionskollegInnen zufolge auch für Artikel 7 gelten, welcher die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten regelt. Der Vertrag sei die politische Grundlage für die Existenz der Republik Österreich, heißt es in der Begründung, die Erfüllung der Bestimmungen solle nicht als Last, sondern als Teil eines großen staatspolitischen Konzepts gesehen werden.

Grüne für Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes

Geht es nach den Grünen, sollen künftig Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen nicht mehr von den Bundespräsidentschaftswahlen ausgeschlossen werden. Sie beantragen eine entsprechende Änderung der Verfassung und des Bundespräsidentschaftswahlgesetzes (914/A). Der geltende Ausschluss aller Mitglieder des seinerzeit in Österreich regierenden Hauses und anderer monarchischer Häuser von der Wählbarkeit bei Bundespräsidentschaftswahlen sei zwar zwei Jahre nach dem Ende der Monarchie in Österreich sachlich gerechtfertigt gewesen, heißt es in der Begründung, im 21. Jahrhundert sei ein monarchistischer Umsturz über den Weg des Bundespräsidentenamtes jedoch auszuschließen. Zudem widerspreche diese Art "Sippenhaftung" den allgemeinen Bürger- und Menschenrechten.

Grüne: Alle Kinderrechte in die Bundesverfassung

Nicht nur ein Teil der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte soll in die Verfassung aufgenommen, sondern die Konvention vollständig umgesetzt werden. Das ist das Ziel eines Entschließungsantrags der Grünen (928/A[E]). Unter anderem geht es den Grünen um den Schutz von Kindern vor Diskriminierung, das Recht auf Partizipation in allen sie betreffenden Angelegenheiten, das Recht auf Schutz und Fürsorge, das Recht auf familiäre und soziale Beziehungen, das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Freizeit und Spiel. (Schluss)