Parlamentskorrespondenz Nr. 10 vom 13.01.2010

Menschenrechtsausschuss fordert Schritte gegen Kindersklaverei

Definition von Folter im Strafgesetzbuch

Wien (PK) – Mit einem im Menschenrechtsausschuss einstimmig angenommenen Entschließungsantrag sollen weitere Maßnahmen im Kampf gegen Kindersklaverei gesetzt werden. Vor allem soll sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer internationalen Kontakte dafür einsetzen, die grundlegenden Ursachen für Kinderarbeit zu untersuchen und zu bekämpfen, die Informationsgrundlagen über Kinderarbeit zu erweitern und Maßnahmen gegen alle Formen der Kindersklaverei zu erweitern.

Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, zur Umsetzung des Antifolter-Übereinkommens eine Definition von Folter in das Strafgesetzbuch aufzunehmen und den Strafschutz gegen Folter zu revidieren.

Der Antrag der Grünen betreffend Ratifizierung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt.

Kampf gegen die Kindersklaverei

Die im Menschenrechtsausschuss nunmehr einstimmig angenommene Entschließung der Abgeordneten Wolfgang Großruck (V), Marianne Hagenhofer (S) und Gerald Grosz (B) zum Problem der Kindersklaverei verstehen die Abgeordneten als einen ersten Schritt, zumal das Thema ein komplexes darstellt und im Bereich des Menschenhandels noch sehr viel zu tun ist. In diesem Sinne äußerten sich etwa die Abgeordneten Petra Bayr und Franz Riepl (beide S). Man sollte sich nunmehr auf ein Thema konzentrieren, dieses national und international intensiv behandeln und dann weitere Schritte folgen lassen, meinten sie.

Ausgangspunkt für die Diskussion war ein Antrag des Abgeordneten Gerald Grosz (B), in dem die Regierung aufgefordert wird, sich im Rahmen ihrer internationalen Kontakte gegen Ausbeutung, Sklaverei-ähnliche Formen der Ausbeutung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit einzusetzen. Unter anderem wird die Untersuchung der Ursachen der Kinderarbeit, Schutzprogramme für Betroffene und ein internationales Gütesiegel gegen Kinderarbeit gefordert. Der Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Abgeordnete Alev Korun (G)legte einen Abänderungsantrag vor, da sie den BZÖ-Antrag als mangelhaft empfand. Auch dieser Antrag blieb in der Minderheit. Korun und ihr Klubkollege Albert Steinhauser sahen vor allem auch einen Bedarf an nationalen Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Opferschutzes. Sie verlangen insbesondere einen verfestigten Aufenthaltsstatus und eine Kronzeugenregelung, um an die Hintermänner zu kommen. 

Dem Vorwurf der Mangelhaftigkeit widersprach Abgeordneter Gerald Grosz (B) entschieden. Das BZÖ habe das Problem aufgegriffen und umfassende Maßnahmen gefordert, sagte er. Er vermutete hinter dem Abänderungsantrag der Grünen parteipolitische Motive und appellierte, Parteipolitik aus diesen Fragen herauszuhalten und den BZÖ-Antrag zu unterstützen. Den dann von allen angenommenen Antrag bezeichnete er als eine Minimalvariante, der er aber seine Zustimmung gebe.

Die Abgeordneten Gerhard Kurzmann (F) und Franz Glaser (V) machten darauf aufmerksam, dass man mit rechtlichen Maßnahmen allein den Menschenhandel und die Kindersklaverei nicht werde bekämpfen können. Vielmehr sei es notwendig, die wirtschaftliche Situation in den betreffenden Ländern zu verbessern.

Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner unterstrich die Vorreiterrolle Österreichs im Bereich der Kinderpornographie durch das 2. Gewaltschutzgesetz. Sie informierte weiters, dass das Europaratsübereinkommen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern bald ratifiziert wird.

Zusätzlicher Schritt zur Umsetzung des Antifolter-Übereinkommens

Mit der von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommenen Entschließung, die Definition von Folter in das Strafgesetzbuch aufzunehmen und den Strafschutz gegen Folter zu revidieren, soll ein zusätzlicher Schritt zur Umsetzung des Antifolter-Übereinkommens erfolgen. Grundlage für die Diskussion war ein Antrag der Grünen, der in der Folge abgelehnt wurde.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner kündigte einen Begutachtungsentwurf für das kommende Frühjahr an. Ihrer Meinung nach ist das Übereinkommen in Österreich bereits umgesetzt, man folge aber nun den Empfehlungen der Antifolterkommission.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sah im Gegensatz dazu das Übereinkommen noch nicht umgesetzt, freute sich aber, dass man nun bereit ist, die aus seiner Sicht noch vorhandene Lücke zu schließen.

Schließlich wurde der Antrag der Grünen betreffend Ratifizierung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien vertagt. Abgeordneter Franz Eßl (V) begründete die Vertagung mit dem Hinweis, dass die Ratifikation im Frühjahr erfolgen werde. Die Abgeordneten Gerhard Kurzmann (F) und Gerald Grosz (B) hielten eine Verzögerung dieser wichtigen Materie für nicht sachgerecht und wandten sich gegen eine Vertagung.

(Schluss)