Parlamentskorrespondenz Nr. 144 vom 05.03.2010

VwGH und VfGH drängen auf Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Tätigkeitsberichte 2008 liegen dem Parlament vor

Wien (PK) – Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) drängt weiter auf eine umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine "sinnvolle Gesamtreform" sei nun schon seit Jahrzehnten überfällig, heißt es im Tätigkeitsbericht 2008, der nun gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs 2008 von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde (III-118 d.B.).

Konkret urgiert der VwGH im Bericht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs könne dabei jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Verwaltungsgerichte erster Instanz "einem hohen justiziellen Standard" entsprechen und der Zugang zum VwGH eingeschränkt wird, heißt es seitens der RichterInnen. Gleichzeitig wird der Einrichtung fachlicher oder regionaler "Gerichtshöfe" nach dem Muster des Asylgerichtshofs eine Absage erteilt. Dies würde auf eine wesentliche Schwächung des rechtsstaatlichen Gefüges und ein Abgehen von der Rechtseinheitlichkeit der Verwaltung hinauslaufen.

Anlass für den Appell des VwGH ist die "dauerhafte und strukturelle Überlastung" des Gerichtshofs. Zwar konnte im Jahr 2008 aufgrund der Einrichtung des Asylgerichtshofs erstmals ein Rückgang der Beschwerden beim VwGH verzeichnet werden, an der Gesamtbelastung des Gerichtshofs habe sich aber, so der Bericht, nichts Wesentliches geändert. Nach wie vor langen jährlich mehr Beschwerden ein, als erledigt werden können. Zudem rechnen die RichterInnen damit, dass der Wegfall der Zuständigkeit in Asylsachen zumindest teilweise durch ein Ansteigen der Zahl der Beschwerdefälle aus dem Fremdenpolizei- und Niederlassungsrecht kompensiert werden wird.

Ein Blick auf die Zahlen veranschaulicht die prekäre Situation am VwGH. Demnach sind im Jahr 2008 8.334 Beschwerden eingelangt, lediglich 7.203 Fälle konnten im gleichen Zeitraum erledigt werden. Damit wuchs der Rückstau der unerledigten Beschwerdefälle, der Ende 2007 erstmals die 10.000er-Marke überschritten hatte, mit Ende 2008 auf 12.416 Akten an. 463 Beschwerdefälle waren am Ende des Berichtsjahres bereits länger als drei Jahre anhängig. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der mit einer Sachentscheidung erledigten Bescheidbeschwerden wird mit 20 Monaten angegeben.

Um den Verwaltungsgerichtshof kurzfristig zu entlasten, schlagen die VwGH-RichterInnen unter anderem eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate, insbesondere im Bereich des Fremdenrechts, vor. Außerdem regen sie an, den seit Jahren nahezu unveränderten Grenzwert für die Ablehnung einer Beschwerde in Verwaltungsstrafsachen von derzeit 750 € auf mindestens 2.000 € anzuheben und dem VwGH mehr Möglichkeiten zur Ablehnung von Beschwerden einzuräumen, etwa in Zusammenhang mit Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats und einzelner Vergabekontrollbehörden.

In Bezug auf die 7.203 im Jahr 2008 erledigten Beschwerden entschied der Verwaltungsgerichtshof in 1.516 Fällen, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. In 1.800 Fällen wurde die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. Die Behandlung der weiteren Beschwerden wurde entweder abgelehnt, die Beschwerde zurückgewiesen oder das Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt.


Inhaltlich gesehen betrafen die mit Abstand meisten Beschwerdefälle das Sicherheitswesen. Aber auch in den Bereichen Abgaben, Baurecht und Sozialversicherung wurde der Verwaltungsgerichtshof häufig angerufen. In 52 Fällen machte der VwGH ein Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig, vier Fälle legte der VwGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.

Erneut verweist der Verwaltungsgerichtshof in seinem Bericht auf die notwendige gesetzliche Neuregelung der Staatshaftung in Folge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2003.

Verfassungsgerichtshof verzeichnet dramatische Zunahme an Beschwerden

Ein Hilferuf an die Politik kommt auch vom Verfassungsgerichtshof. Wie aus seinem Tätigkeitsbericht hervorgeht, haben sich die an den VfGH herangetragenen Beschwerden 2008 dramatisch erhöht. Grund dafür ist die Einrichtung des Asylgerichtshofs, der Mitte 2008 seine Arbeit aufgenommen hat und dessen Entscheidungen aufgrund des nunmehrigen Ausschlusses des Verwaltungsgerichtshofs in Asylrechtssachen nur noch beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden können. Mehr als ein Drittel der im Jahr 2008 neu an den Verfassungsgerichtshof herangetragenen Fälle betrafen den Asylbereich.

Mit gezielten organisatorischen Vorkehrungen, zusätzlichen MitarbeiterInnen und besonderem Einsatz sei es in den ersten Monaten zwar gelungen, die neue Herausforderung einigermaßen zu bewältigen, heißt es im Bericht, auf Dauer ergebe sich aber ein gravierendes Problem für den Verfassungsgerichtshof. Dabei geht es den VfGH-RichterInnen nicht nur um die enorme Arbeitsbelastung, sie fürchten auch, dass der VfGH durch die hohe Zahl von Beschwerden im Asylbereich von "seiner ureigensten Aufgabe", der Normenkontrolle und der Prüfung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen, mehr und mehr entfremdet wird. Es gebe mit Sicherheit weltweit kein weiteres Beispiel dafür, dass ein nationales Verfassungsgericht in dieser Weise mit Rechtssachen aus einem bestimmten Teilgebiet des Verwaltungsrechts befasst wäre, ist der VfGH überzeugt.

Eine dauerhafte Lösung des Problems kann aus Sicht des VfGH nur darin bestehen, so bald wie möglich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten und in dieses Konzept auch den Asylgerichtshof einzubinden. Der VfGH regt an, gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs sowohl eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs als auch des Verwaltungsgerichtshofs zu ermöglichen, wobei beide Gerichtshöfe unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben sollen, derartige Beschwerden abzulehnen.

Untermauert wird der Hilferuf des VfGH durch die vorgelegten Zahlen. Demnach wurden an den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2008 4.036 neue Fälle herangetragen, was einem Plus von 42 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 entspricht. 1.525 dieser Fälle betrafen den Asylbereich. Hochgerechnet auf das Kalenderjahr geht der Verfassungsgerichtshof künftig sogar von 3.500 bis 4.000 Asylbeschwerden jährlich aus.

Um den Arbeitsanfall zu bewältigen, hielt der Verfassungsgerichtshof 2008 zusätzlich zu den üblichen vier mehrwöchigen Sessionen eine zweitägige Zwischensession im November ab. Insgesamt konnte er dabei 3.221 Fälle erledigen. Dazu zählen unter anderem 152 Gesetzesprüfungsverfahren, 390 Verordnungsprüfungsverfahren, 4 Wahlanfechtungen, 348 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs und 2.287 weitere Bescheidbeschwerden. Gleichzeitig waren 2.174 Fälle mit Jahresende noch offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim VfGH hat in den vergangenen Jahren, vom Eingangsdatum bis zur Beschlussfassung gerechnet, rund acht Monate betragen.

In Summe hob der VfGH von 40 geprüften Bundes- und Landesgesetzen 16 teilweise auf. Dazu gehörten etwa einzelne Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsgesetzes und des Glücksspielgesetzes. 24 Gesetze, unter anderem das Ökostromgesetz, das Apothekengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Bundesvergabegesetzes und das Studienförderungsgesetz, hielten hingegen der Prüfung stand.

Kritik übt der Verfassungsgerichtshof an der mangelnden Zahlungsmoral des Bundes bzw. belangter Behörden. Ihm zufolge ist es im Jahr 2008 wiederholt vorgekommen, dass der Bund (die belangte Behörde), der nach Aufhebung eines Bescheids verpflichtet wurde, dem jeweiligen Beschwerdeführer die Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu ersetzen, seiner Zahlungspflicht nur zögerlich bzw. teilweise überhaupt nicht nachgekommen ist. In einem solchen Fall ist der Verfassungsgerichtshof gezwungen, einen Antrag auf Exekution seines Erkenntnisses an den Bundespräsidenten zu stellen.

Im Jahr 2008 wurde laut Bericht auch der Grundstein für eine umfassende Reorganisation des Präsidiums des Verfassungsgerichtshofs gelegt. (Schluss)