Parlamentskorrespondenz Nr. 162 vom 11.03.2010

Hauptausschuss diskutiert Umsetzung des Bankenpakets

Regierung will Haftungsobergrenzen für Bundesländer

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stand heute der vierteljährliche Bericht des Finanzministers über jene Maßnahmen, die im vierten Quartal 2009 im Rahmen des Bankenpakets (Interbankmarktstärkungsgesetz - IBSG und Finanzmarktstabilitätsgesetz - FinStaG) gesetzt wurden.

Darin nimmt die Übernahme der Anteile an der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik einen zentralen Teil ein. Das gesamte Maßnahmenpaket selbst wurde noch im Vorjahr durch den Gesetzgeber bis 31. Dezember 2010 verlängert, die EU-Kommission hat zunächst einer Verlängerung bis Ende Juni 2010 zugestimmt.

Bis Ende 2009 wurde der finanzielle Gesamtrahmen des Bankenpakets in der Höhe von 90 Mrd. € mit einer Summe von 34,79 Mrd. € ausgenützt. Dabei entfallen auf Garantien für Wertpapieremissionen und Aktivitäten der Clearingbank 27,36 Mrd. € (Rahmen 65 Mrd. €) sowie auf Partizipationskapital und Garantien für bestimmte Assets 7,43 Mrd. € (Rahmen 15 Mrd. €). Von den 10 Mrd. €, die für die Einlagensicherheit zur Verfügung stehen, wurde noch kein einziger Euro in Anspruch genommen.

Bankenrettung ist Stabilisierung des Finanzmarkts und kein Geschäft

Im Zuge der Debatte entwickelte sich eine grundsätzliche Diskussion darüber, ob die Bankenrettung tatsächlich ein Geschäft ist. Abgeordneter Robert Lugar (B) hatte nämlich kritisiert, dass der Einsatz von Partizipationskapital die schlechtere Variante sei, zumal bislang eine Rendite von lediglich einem Prozent übrig geblieben ist. Darauf reagierte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), Banken zu retten, habe nichts mit einem Geschäft zu tun. Das einzige, worauf man achten müsse, sei, dass die Kosten für die SteuerzahlerInnen am Ende des Tages Null ausmachen. Abgeordneter Günter Stummvoll (V) ergänzte, das Bankenpaket habe eine notwendige Stabilisierung der Finanzmärkte gebracht. Insgesamt sei das Bankenpaket kein Geschäft, Teilbereiche jedoch schon.

Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka erläuterte dazu, dass die Banken Haftungsentgelte in der Höhe von 260 Mio. € zu leisten hatten. Hätten alle Banken beim Partizipationskapital Dividenden ausgeschüttet, hätte der Bund 425 Mio. € eingenommen. Tatsächlich hätte jedoch nur die Erste Bank 98 Mio. €, die Raiffeisen Bank 140 Mio. € und die BAWAG 22 Mio. € gezahlt.

Eine Verbesserung der Bankenaufsicht wurde vehement von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) gefordert. Bereits der Bankenausschuss habe ergeben, dass die Bankenaufsicht professioneller agieren müsse. Trotzdem gebe es nach wie vor Aufsichtsdefizite, die bis heute nicht behoben sind, merkte er scharf an.

Die Oppositionsabgeordneten Robert Lugar (B), Werner Kogler (G) und Johannes Hübner (F) stellten darüber hinaus einmal mehr kritische Fragen zur Hypo Alpe-Adria, zur Kommunalkredit und zur Constantia Privatbank.

In diesem Zusammenhang bestätigte Staatssekretär Lopatka, dass die Haftungen für die Constantia Privat Bank mit Ende Juni wegfallen werden. Von den Volksbanken kämen keine Forderungen nach Partizipationskapital mehr. Bei der Hypo Alpe-Adria sei man nun mitten in den Prüfungen, sagte er, die Bankenaufsicht habe nun das zu tun, was bisher nicht bewerkstelligt worden ist.

Im Zusammenhang mit dem Fall der Hypo Alpe-Adria wurden von den Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) und Werner Kogler (G) auch die Hypobanken anderer Bundesländer angesprochen. Es gibt eine Reihe von Hypobanken, die sich von den Kernaufgaben entfernt und Geschäfte gemacht haben, von denen sie nichts verstehen, bemerkte Krainer. Er trat daher für eine gesetzliche Regelung ein, die dem Handeln von Hypobanken bestimmte Grenzen setzt. Kogler erkundigte sich allgemein nach Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung für die Bundesländer.

Dazu führte Lopatka aus, derzeit würden mit den Landeshauptleuten Gespräche in Richtung einer 15a-Vereinbarung geführt, mit der Haftungsobergrenzen für die Bundesländer eingezogen werden.

Der Bericht wurde schließlich mehrheitlich mit S-V-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Der Bericht im Einzelnen

Sämtliche Anteile der Hypo Group Alpe-Adria wurden von der Republik Österreich am 30. Dezember 2009 um je einen Euro von den vier Alteigentümern, Bayerische Landesbank (67,08%), Grazer Wechselseitige Versicherungs-AG (20,48%), Kärntner Landesholding (12,42%) und Mitarbeiterprivatstiftung (0,02%) erworben. Die von ihnen erbrachte Kapitalisierung beläuft sich somit auf 1,055 Mrd. €. Darüber hinaus wird die Republik Österreich voraussichtlich weiteres Partizipationskapital bis zu 450 Mio. € zur Verfügung stellen. Durch diese Maßnahmen wird eine Kapitalausstattung von 8 % erreicht. Zur Liquiditätsstärkung der Bank wurden darüber hinaus Maßnahmen im Ausmaß von rund 3,6 Mrd. € durch die BayernLB und im Ausmaß von 100 Mio. € durch die Grazer Wechselseitige vereinbart. Der Bund hat darüber hinaus eine Bürgschaft von 100 Mio. € für definierte Kreditforderungen als Ausfallhaftung übernommen.

Gegenwärtig findet laut Bericht in der Bank ein Restrukturierungs- und Aufarbeitungsprozess statt.

Die Teilung der Kommunalkredit Austria AG in eine Kernbank und eine Sondergesellschaft erfolgte mit Wirkung 28. November 2009. Der Bund hat der Kommunalkredit Eigenmittel im Ausmaß von 249,5 Mio. € zur Stärkung der Kapitalbasis zugeführt. Die aliquote Beteiligung des Österreichischen Gemeindebundes belief sich auf 0,22 %, das sind 550.000 €, womit der Bank insgesamt 250 Mio. € zur Verfügung gestellt wurden. Die ursprüngliche Bürgschaft von 1,2 Mrd. € wurde durch eine vom Bund garantierte Kapitalstruktur in der Höhe von 1 Mrd. € abgelöst. Die Sondergesellschaft (KA Finanz AG) erhielt ein Darlehen von 60 Mio. €, das in einen Restrukturierungsbeitrag umgewidmet wurde. Dieser Beitrag wird wahrscheinlich jährlich durch den Bund zu entrichten sein, wobei man diesen bis 2013 mit 75 Mio. € begrenzt. Die KA Finanz AG hat auch eine staatsgarantierte Wertpapieremission von 1,25 Mrd. € emittiert.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, liegt noch keine Zustimmung der EU-Kommission zur zukünftigen Ausrichtung der beiden Banken vor.

Hinsichtlich der Constantia Privatbank AG, die als "distressed bank" eingestuft wurde, waren bereits im November 2008 Haftungen in der Höhe von 400 Mio. € für die Forderungen auf Fremdkapital übernommen worden. Da der Verkaufsprozess des Kernbereichs der Bank noch nicht rechtswirksam abgeschlossen werden konnte, kam es zu einer weiteren Nachtragsvereinbarung bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses, längstens aber bis zum 30. Juni 2010. Im Zuge dessen wurde der Haftungsrahmen auf 200 Mio. € reduziert.

Für Forderungen der BAWAG PSK wurde im Dezember des Vorjahres eine auf 5 Jahre befristete Garantie in der Höhe von 400 Mio. € übernommen. Diese Haftung hat laut Finanzministerium ausschließlich bilanzstützenden und temporären Charakter und ist seitens der BAWAG PSK teilweise besichert. Weiters kam es nach "vorläufiger Genehmigung" der EU-Kommission zum Abschluss der Zeichnung von Partizipationskapital im Gesamtwert von 550 Mio. €, aufgeteilt in zwei Tranchen zu 385 Mio. € und 165 Mio. €. 

Das Geschäftsvolumen der Clearingbank betrug per 31. Dezember 2009 rd. 1,2 Mrd. €. Ihre Geschäfte sollen der Stärkung des Vertrauens in den österreichischen Interbankmarkt durch Clearing von Interbankmarktgeschäften dienen. Der Haftungsrahmen belief sich unverändert auf 4 Mrd. € und wurde bis 30. Juni 2010 verlängert.

Inzwischen ist auch das Monitoring der FIMBAG angelaufen. Daraus geht hervor, dass die begünstigten Banken in den ersten drei Quartalen 2009 neue Kredite an inländische, nicht finanzielle Unternehmen und Private in der Gesamthöhe von 17,9 Mrd. € vergeben haben, davon rund 4,9 Mrd. € an KMU. Der Gesamtstand der im Rahmen des Meldeumfangs aushaftenden Inlandskredite belief sich per 30. September 2009 auf ca. 90,6 Mrd. €.

Im Interesse einer transparenten Vorgangsweise wird die FIMBAG Übersichten zu den Auflagen der im Rahmen des Bankenpakets getroffenen Maßnahmen auf einer eigenen – derzeit im Aufbau befindlichen – Homepage veröffentlichen. Auf der Homepage des Finanzministeriums sind darüber hinaus unter dem Menüpunkt "Finanzmarkt – Maßnahmenpaket zur Sicherung und Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes" Informationen zu den Maßnahmen des Bankenpakets verfügbar. (Fortsetzung Hauptausschuss)