Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 11.03.2010

Hauptausschuss diskutiert Publizistikförderung

Harte Kritik der Opposition an Vergabepraxis

Wien (PK) – Im heutigen Hauptausschuss stand auch der Bericht 2009 über die Förderung der Publizistik, die der staatsbürgerlichen Bildung dient, zur Diskussion. Dieser enthält eine detaillierte Übersicht über die erfolgten Förderungen sowie die Begründungen für die Ablehnungen und wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses mehrheitlich, gegen die Stimmen von BZÖ und FPÖ, zur Kenntnis genommen.

Laut Bericht wurden im Vorjahr 94 Zeitschriften im Gesamtausmaß von 361.000 € gefördert. Die einzelnen Förderungsbeiträge lagen zwischen 1.444 € und 9.041 €. 12 Anträge wurden abgelehnt, da die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen als nicht erfüllt angesehen wurden. Die Verteilung der Fördermittel erfolgte durch die KommAustria, die dabei den Empfehlungen des auf Grund des Publizistikförderungsgesetzes eingerichteten Beirats vollinhaltlich gefolgt ist.

Die Vergabepraxis des Beirats stand auch im Zentrum der Diskussion des Berichts im Hauptausschuss.

In seiner Wortmeldung ging Abgeordneter Johannes Hübner (F) kritisch auf das Spektrum der geförderten Presseprodukte ein, wobei er in Zweifel zog, dass einige der Zeitschriften, die mit einer staatlichen Förderung bedacht wurden, die hierzu erforderlichen Voraussetzungen erfüllten. In diesem Zusammenhang bezog sich Hübner vor allem auf seiner Meinung nach linksradikale und kirchennahe Publikationen und kündigte eine Gesetzesinitiative seiner Partei zur Veränderung des nicht zufriedenstellenden Status quo bei der Publizistikförderung an. 

Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) ging mit den von Seiten des Beirats getroffenen Entscheidungen kritisch ins Gericht. Das geförderte Spektrum sei alles andere als ausgewogen, außerdem würden Zeitschriften gefördert, die strafrechtlich Relevantes zum Inhalt hätten. Für ihn und F-Abgeordneten Hübner stelle sich außerdem die Frage, ob die Regelung, wonach nicht mehr als die Hälfte der Auflage einer geförderten Zeitschrift gratis verteilt werden dürfe, konsequent eingehalten würde. Zuletzt wollte Stadler wissen, auf welcher Basis man die Zuordnung der Fördergelder vornehme.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) schloss sich den Ausführungen Hübners und Stadlers inhaltlich an und verlangte, die Vergaberegeln des Beirats, die er für nicht gesetzeskonform erachtete, dem Parlament vorzulegen. Mit dem Geld der SteuerzahlerInnen dürfe schließlich nicht Absurdes und Blasphemisches gefördert werden. Dabei ginge es ihm nicht darum, der Zensur das Wort zu reden, sondern auf die Einhaltung von Gesetzen zu pochen.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) zeigte sich mit der Arbeit des Beirats zufrieden, da man seiner Meinung nach sehr wohl von Ausgewogenheit in Bezug auf die geförderten Zeitschriften sprechen könne. Kritik übte er jedoch daran, dass die Gesamtförderung nicht der Inflation angepasst werde und man die Beiratssitzungen zu spät ansetze. Dass Zeitschriften, die bereits von einer anderen Gebietskörperschaft gefördert wurden, keinen Anspruch auf Publizistikförderung haben, sollte nach Auffassung Zinggls überdacht werden. Er sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, zumindest die Differenz zwischen den Förderbeträgen auszuzahlen.

Abgeordneter Josef Cap (S) warf ein, er wolle keine Zwischenzensur einführen. Wichtig sei es, die Breite zu fördern.

Für Abgeordneten Günter Stummvoll (V) stellte die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Fraktionen und ihren VertreterInnen im Beirat den einzig effektiven Weg zur Beseitigung der von FPÖ und BZÖ aufgezeigten Probleme dar.

Staatssekretär Josef Ostermayer begegnete den Einwänden der Abgeordneten Hübner, Stadler und Fichtenbauer, wonach das geförderte Spektrum zu linkslastig sei, mit dem Hinweis, dass nur jene Zeitschriften beurteilt werden könnten, für die man die Publizistikförderung beantragt habe. Im Sinne der Verwaltungsökonomie dürfe man das BKA nicht zu einer dem Beirat übergeordneten Kontrollinstitution machen, sondern solle sich vielmehr mit den VertreterInnen der jeweiligen Fraktionen im Beirat über die von ihnen getroffenen Entscheidungen informieren. Die KommAustria prüfe detailliert und lege zu jeder Ablehnung auch eine Begründung vor. Allfällige Gesetzesänderungen wolle man, so Ostermayer, in einem Monat im Bundeskanzleramt mit Mitgliedern der KommAustria diskutieren.

In Richtung des Abgeordneten Zinggl hielt er fest, dass der Wunsch nach einer früheren Ansetzung der Beiratssitzungen bislang nicht formuliert worden ist, diese Möglichkeit jedoch bestehe.

Nominierungen für den WSA und das Gericht der EU

Weiters wurde die Nominierung von Alfred Gajdosik als Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA) zur Kenntnis gebracht.

Der WSA übt eine Brückenfunktion zwischen den EU-Organen und der so genannten organisierten Zivilgesellschaft aus. Durch seine Zusammensetzung deckt er ein breites Spektrum gesellschaftlicher Interessen ab, z.B. jene der ArbeitnehmerInnen, der ArbeitgeberInnen, der Landwirtschaft, der Kleinbetriebe, der HandwerkerInnen, der freien Berufe. In ihm sind aber auch Konsumentenschutz- und Umweltschutzorganisationen vertreten, genauso wie Fraueninteressen, Familienverbände und Interessen behinderter Menschen.

Der WSA arbeitet Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen aus und kann auch für ihn wichtige Themen selbst aufgreifen.

Gajdosik wurde vom Verein für Konsumenteninformation nominiert und übernimmt das Mandat von Heinz Peter, der im WSA bisher die Interessen der KonsumentInnen wahrgenommen hat.

Der Hauptausschuss unterstützte einstimmig die abermalige Nominierung von Josef Azizi als Mitglied des Gerichts der EU. Die neue Funktionsperiode beginnt mit 1. September 2010 und dauert sechs Jahre. (Schluss)