Parlamentskorrespondenz Nr. 170 vom 12.03.2010

Vorlagen: Justiz

Unternehmenssanierungen sollen erleichtert werden

Die Erleichterung von Unternehmenssanierungen ist das Ziel des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (612 d.B.), durch das die Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren abgeschafft und ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen werden soll. Dieses Verfahren soll als Sanierungsverfahren laufen, sofern rechtzeitig ein Sanierungsplan vorgelegt wird, ansonsten als Konkursverfahren. Die Annahme eines Sanierungsplans soll u.a. dadurch erleichtert werden, dass die Kapitalquote von derzeit drei Viertel auf die einfache Mehrheit reduziert wird. So soll verhindert werden, dass eine (Kapitel-)Minderheit den von der Mehrheit der Gläubiger akzeptierten Sanierungsplan zu Fall bringen kann.

Ziel der Reform ist auch, eine rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu erreichen, heißt es in den Erläuterungen. Derzeit zögern Unternehmer, rechtzeitig einen Konkursantrag samt Zwangsausgleich einzubringen, weil sie im Rahmen des Konkursverfahrens entmachtet werden. Nach dem vorliegenden Entwurf soll dem Unternehmer die Eigenverantwortung – wenn auch unter Aufsicht eines Verwalters – bleiben, sofern er bei der Eröffnung des Verfahrens einen Finanzplan vorlegt und eine Quote von mindestens 30 % anbietet. Von der Neuregelung, die Teil des Regierungsübereinkommens ist, werden positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich erwartet. (Schluss)