Parlamentskorrespondenz Nr. 194 vom 24.03.2010

FPÖ thematisiert Verdacht auf Manipulation durch den ORF

Dringlicher Antrag im Nationalrat

Wien (PK) – Am Nachmittag unterbrach der Nationalrat seine Beratungen über die Gegenstände der Tagesordnung, um einen von der FPÖ eingebrachten Dringlichen Antrag zu debattieren. FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian STRACHE legte den Antrag dar, in dem er Bundeskanzler Werner Faymann auffordert, den kürzlich publik gewordenen "ORF-Manipulationsskandal" restlos aufzuklären und für eine gesetzeskonforme Verwendung der ORF-Gebühren Sorge zu tragen. Strache begründete den Antrag mit Vorfällen bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung am 12. März 2010 in Wiener Neustadt. Wie Strache teils aufgrund eigener Wahrnehmungen, teils anhand dokumentierter Zeugenaussagen schilderte, habe ein ORF-Redakteur rechtsextreme Skinheads mit einem ORF-Bus nach Wiener Neustadt chauffiert und sie dort dazu ermuntert, rechtsradikale Parolen bei einer FPÖ-Veranstaltung zu rufen. Er habe ihnen Geld gegeben, um die FPÖ zu diskreditieren. Als diese – wie Strache sagte - Manipulation einer ORF-Reportage aufgedeckt wurde, habe sich der ORF mit der Aussage zu rechtfertigen versucht, es sei üblich, Persönlichkeitsrechte mit Geld, Essen und Getränken abzugelten. Mittlerweile hätten Zeugen aber ausgesagt, der ORF-Redakteur habe ihnen für spezielle Äußerungen wie "Sieg Heil"-Rufe zusätzliche Prämien in der Höhe von 80 € angeboten.

Der FPÖ-Klubobmann sprach von einem ungeheuerlichen Medienskandal und verlangte personelle Konsequenzen, wobei er die Namen Wrabetz, Oberhauser und Strobl nannte. Die Skinheads hätten vom ORF bis zu 700 € erhalten, um als "Neonazistatisten" in Erscheinung zu treten, führte Strache weiter aus und begründete seinen Ruf nach Konsequenzen auch mit dem notwendigen Schutz anständiger ORF-Journalisten.

Außerdem gehe es in dieser Causa darum, wie der ORF mit dem Vorwurf umgehe, eine Reportage über die Veranstaltungen einer politischen Partei plump manipuliert zu haben. Die Veröffentlichung des Bildmaterials durch den ORF reiche zur Aufklärung nicht aus, denn es gehe insbesondere auch um die Tonaufnahmen, sagte Strache. Er legte eine Fotografie vor, die einen der Skinheads mit einem Mikrophon zeigt, das dazu gedient haben soll, so Strache, die vorgesehenen Rufe deutlich aufzunehmen, und die so angefertigte Tonspur mit den "Sieg-Heil"-Rufen in das Filmmaterial zu montieren. 

Staatssekretär Josef OSTERMAYER zeigte sich enttäuscht über den Antrag der FPÖ und meinte, Klubobmann Strache sei rechtlich schlecht beraten, weil er den Bundeskanzler zu einem Bruch der Verfassung und des ORF-Gesetzes aufrufe. Die Unabhängigkeit des ORF von der Politik sei verfassungsrechtlich gewährleistet, führte der Staatssekretär aus. Wenn der FPÖ-Klubobmann Beschwerden wegen eines Verstoßes gegen das Objektivitätsgebot zur Geltung bringen wolle, müsse er sich an den Bundeskommunikationssenat wenden, der über solche Beschwerden zu entscheiden habe. Ein unabhängiges Unternehmen aufzufordern, personelle Konsequenzen zu ziehen, entspreche nicht der österreichischen Rechts- und Verfassungslage, sagte Staatssekretär Ostermayer.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) sah angesichts medialer Manipulationen und Inszenierungen aus parteipolitischen Motiven – er sprach vom größten Medienskandal der Zweiten Republik - Demokratie und Rechtsstaat gefordert. Staatssekretär Ostermayer und Bundeskanzler Faymann ließen erkennen, dass sie immer noch in der politischen Realität des Wiener Rathauses verhaftet und noch nicht in der Verfassung der Republik Österreich angekommen seien, kritisierte der Redner. Die Grünen wiederum sollten sich fragen, so Vilimsky, was noch alles passieren müsse, damit sie aus ihrem moralischen Koma erwachten. "Hören Sie auf, ORF-Manipulationen zu decken, wenn sie ihre politische Glaubwürdigkeit behalten wollen", schloss der Abgeordnete. 

SPÖ-Klubobmann Josef CAP legte ein klares Bekenntnis zum Gebot der Objektivität in allen Medien ab und mahnte die Verpflichtung des ORF ein, diesem Gebot zu entsprechen. Die Aufforderung, Konsequenzen zu ziehen, sei allerdings nicht an den Bundeskanzler zu richten, wie dies die FPÖ mit ihrem Dringlichen Antrag versuche, sondern an die Justiz. Cap räumte ein, dass es sich in diesem Fall nicht nur um eine rechtliche Frage handle, zunächst gehe es aber um Ermittlungen und Entscheidungen der unabhängigen Justiz. Die verfassungskonforme Vorgangsweise bei der Aufklärung der genannten Vorfälle sei einzuhalten. Er jedenfalls sei gegen jede Art von Manipulation und entschieden dafür, in der politischen Auseinandersetzung faire Regeln einzuhalten. Es gelte zu gewährleisten, dass harte Auseinandersetzungen möglich seien, ohne die politische Kultur zu zerstören. Die journalistische Freiheit sei zu respektieren und zu verteidigen, sagte Cap, der zugleich aber ebenso unmissverständlich festhielt, dass Konsequenzen zu ziehen seien, wenn Manipulationen nachgewiesen werden.

Ebenso entschieden kritisierte Cap aber auch Aussagen der freiheitlichen Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz, die Interpretationsspielräume beim Verbotsgesetz und bei der Frage habe öffnen wollen, ob es Konzentrationslager gegeben habe – dafür müsse die FPÖ die Verantwortung übernehmen.

Für ÖVP-Klubobmann Karlheinz KOPF ging es in der Medienarbeit, egal ob bei Reportagen oder Berichten, darum, die Realität darzustellen, nicht aber darum, Realitäten herzustellen. Der ORF leiste an vielen Stellen hervorragende Arbeit, lobte Kopf, hielt es aber für ungeheuerlich, wenn ein ORF-Redakteur mit einem ORF-Fahrzeug Skinheads und Neonazis zu einer Parteiveranstaltung bringe, um dort ein ihm genehmes Bild herzustellen. "Das ist ein grober Verstoß gegen das ORF-Gesetz und ein Anschlag auf die Demokratie", sagte Kopf. Wenn dieser Vorwurf stimme, seien personelle Konsequenzen zu setzen, forderte auch der VP-Klubobmann und sprach sich für eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle durch die Staatsanwaltschaft aus. Kopf merkte aber auch an, dass er keineswegs gewillt sei, "bestimmte Aussagen und Veranstaltungsformate" von Heinz-Christian Strache (F) zu verteidigen.

Hinweise des Abgeordneten Norbert HOFER (F), der ORF habe nicht nur seine Übertragung unterbrochen, als die Dringliche Anfrage der FPÖ zur Behandlung gelangte, sondern auch den "Livestream" zur laufenden Nationalratssitzung, veranlasste die vorsitzführende Präsidentin PRAMMER zu einer Unterbrechung der Sitzung, um diesbezügliche Informationen einzuholen, und in weiterer Folge zur Ankündigung, diese Vorgangsweise des ORF in der nächsten Präsidialkonferenz zum Thema zu machen.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) warf der FPÖ vor, Druck auf die ORF-Berichterstattung auszuüben und problematisierte die Aussagen des FPÖ-Klubobmanns, indem er die Möglichkeit ansprach, der genannte ORF-Redakteur habe versucht, das Umfeld eines Strache-Anhängers darzustellen, den er bei einer Reportage über Kampfhunde kennengelernt habe. Auch Brosz sprach sich entschieden dafür aus, die Sachlage durch die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren aufzuklären. Kritik an Aussagen der FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz übte auch Abgeordneter Brosz. Rosenkranz sei offensichtlich nicht in der Lage, sich bei den Themen Konzentrationslager und Verbotsgesetz klar zu positionieren.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) verwies auf die hohe Verantwortung, die Medien in einer demokratischen Gesellschaft hätten. Insbesondere gelte dies natürlich für öffentlich-rechtliche Sender. Vor diesem Hintergrund sei das in Rede stehende Vorkommnis, so es sich tatsächlich so ereignet habe, absolut unzulässig. Hier müsse es sofort Konsequenzen geben. Alles andere wäre inakzeptabel, erklärte der Redner, der bei dieser Gelegenheit beklagte, dass FPÖ und BZÖ bei der Einladungspolitik des ORF benachteiligt würden.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) schilderte abermals die Vorfälle, die bei der Polizei zu Protokoll gegeben wurden. Hier sei es zu einer Diffamierung einer Parlamentspartei durch bezahlte Provokateure gekommen, was nicht hingenommen werden dürfe. Ihm fehle der kollektive Aufschrei der Journalistenzunft an dieser Stelle, denn der zuständige ORF-Redakteur habe dieser Berufsgruppe mit seinem Verhalten massiv geschadet. Wie der ORF mit der ganzen Angelegenheit umgehe, sei gleichfalls inakzeptabel.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) sprach von einem heiklen Präzedenzfall, der in seiner Dimension noch nicht abschätzbar sei. Das Parlament sei aber dazu aufgerufen, erst dann aktiv zu werden, wenn der Fall als solcher abgeschlossen sei. Zuvor seien die Gerichte am Zug, erst dann könne man sich mit einer allfälligen politischen Verantwortung befassen. Man müsse die Gewaltentrennung ernstnehmen, solange der Fall nicht geklärt sei, sei es verfehlt, bereits dem Bundeskanzler Aufträge erteilen zu wollen. So könne man die Unabhängigkeit des Journalismus wahren, ohne allfällige Verfehlungen durch einzelne Journalisten zu tolerieren. Gleichzeitig riet der Redner dem Obmann der FPÖ, sich stärker vom rechten Rand abzugrenzen.

Abgeordneter Werner AMON (V) meinte, es handle sich hier um eine äußerst sensible Debatte. Es stünden schwerwiegende Vorwürfe im Raum, und es deute einiges darauf hin, dass sich die Dinge tatsächlich so abgespielt hätten, wie von der FPÖ behauptet. Der ORF mache hier a priori die Mauer, und das sei nicht tolerabel. Es brauche eine gründliche Untersuchung und gegebenenfalls ansprechende Konsequenzen. Vom Generaldirektor des ORF wie vom Staatssekretär erwarte er sich eine eindeutige Stellungnahme, schloss der Redner.

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) wies darauf hin, dass bei seiner Veranstaltung in Wiener Neustadt linke Extremisten anwesend gewesen seien, die Ruhe und Ordnung gestört hätten.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) sagte, er sei für lückenlose Aufklärung der in Rede stehenden Vorfälle, doch verwahre er sich gegen Vorverurteilungen. Es stelle sich die Frage, weshalb man den beiden "Nazi-Statisten" a priori volle Glaubwürdigkeit einräume. Man solle die Sache mit aller Gründlichkeit untersuchen, erst dann solle man entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Gleichzeitig wies der Redner darauf hin, dass es in der FPÖ nicht wenige Aktivisten und Funktionäre gebe, die durchaus dem rechten Rand zuzurechnen seien. Das müsse man eben auch sehen. Er erwarte sich von den leitenden Funktionären der FPÖ, dass sie sich eindeutig von Neonazismus und Rechtsextremismus distanzierten.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) sagte, selbst wenn die Vorwürfe seines Vorredners in Richtung der FPÖ wahr wären, würde das nichts an der Ungeheuerlichkeit des behaupteten Vorfalls im ORF ändern. Hier liege möglicherweise ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor, und das, was bereits zugegeben wurde, sei ein klarer Verstoß gegen die ORF-Richtlinien. Daher seien Konsequenzen schon jetzt unumgänglich, zumal derartige Praktiken im ORF bereits früher zur Anwendung gelangt seien, wie er aus eigener Erfahrung wisse. Jedenfalls hätten Redakteure, die Geschichten "faken" würden, im ORF nichts verloren, und das habe nichts mit einer Einschränkung der journalistischen Freiheit zu tun.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) verwahrte sich gegen Schauermärchen wider die FPÖ. Die entsprechenden Abgeordneten sollten sich von dem Traum verabschieden, die FPÖ in diesem Zusammenhang "entlarven" zu können. Die Inszenierung durch den ORF sei ein "schwarzer Freitag" für dieses Unternehmen gewesen, der sicher Konsequenzen haben werde, denn solche Methoden dürften nicht hingenommen werden. Man müsse rasch handeln, um solche Methoden nicht salonfähig werden zu lassen, und man müsse der Sache auf den Grund gehen, um sie lückenlos aufzuklären.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) hielt fest, die Anschuldigungen der FPÖ seien nach dem Strafgesetz und dem ORF-Gesetz zu prüfen. Bis zur Klärung der Sachlage müsse aber die Unschuldsvermutung gelten, betonte er. Es könne nicht sein, dass Aussagen von "zwei rechten Skinheads" eine Debatte im Nationalrat derart beeinflussten, dass das vergessen werde. Die Grünen seien gegen jede Art von Manipulation, sagte Zinggl, aber auch gegen jede Einschüchterung von unabhängigen Redakteuren durch Parteienvertreter.

Abgeordneter Martin STRUTZ (o.F.) übte scharfe Kritik am ORF und meinte, der von Strache aufgezeigte Sachverhalt sei kein Einzelfall. Es sei zu fragen, wer hinter diesem System und hinter dem betreffenden Redakteur stehe. In Richtung Staatssekretär Ostermayer hielt Strutz fest, dieser hätte heute gut daran getan, die Mitwirkung an einer lückenlosen Aufklärung zuzusagen, anstatt dem ORF die Mauer zu machen.

Auch Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) hätte sich, wie er sagte, von Staatssekretär Ostermayer eine Klarstellung gewünscht, dass die Regierung nicht das geringste Interesse an derartigen Vorkommnissen im ORF habe und diese in keiner Form billige. Der Kanzler könne sich etwa beim Bundeskommunikationssenat über den ORF beschweren, konstatierte er.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) sprach von einem "einzigartigen Vorfall" in der Geschichte der Republik. Wo ende das, fragte er. Werde der ORF das nächste Mal vielleicht einen Drogenkurier zu einer Veranstaltung des BZÖ schicken? Generell kritisierte Grosz den Umgang von SPÖ und ÖVP mit Medien und warf ihnen vor, Druck auf unabhängige RedakteurInnen auszuüben.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) forderte die FPÖ auf, sich endlich von rechtsradikalem Gedankengut zu distanzieren. Ihr zufolge ist es Fakt, dass es bei Wahlveranstaltungen der FPÖ zu rechtsextremen Handlungen komme, unabhängig von den nunmehrigen Beschuldigungen gegenüber dem ORF.

FPÖ-Klubobmann Heinz Christian STRACHE wies die Anschuldigungen der Grünen aufs Schärfste zurück und bekräftigte, seine Partei habe weder etwas mit linkem noch mit rechtem Extremismus zu tun. Auch von der Stellungnahme von Staatssekretär Josef Ostermayer zeigte er sich enttäuscht.

Der Dringliche Antrag der FPÖ wurde bei der Abstimmung mehrheitlich abgelehnt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag des BZÖ

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) warf Gesundheitsminister Stöger im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Listerien-verseuchtem Käse in Österreich mangelndes Krisenmanagement, offensichtliches Desinteresse und Vertuschung vor. Gleichzeitig habe die SPÖ dem Minister im Parlament "die Mauer gemacht", kritisierte er. Erst nach einem Toten und acht schwer Erkrankten habe Stöger eine erste Arbeitsgruppe im Ministerium eingesetzt, skizzierte Grosz, von Anfang an habe ein Krisenplan gefehlt. Als schließlich die EU informiert wurde, habe es bereits fünf Todesfälle gegeben. Noch später sei die Öffentlichkeit von der Gesundheitsgefahr in Kenntnis gesetzt worden. Das BZÖ fordert nun, wie Grosz festhielt, eine Ministeranklage.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) sprach von "letztklassigen Unterstellungen" ihres Vorredners und qualifizierte auch den heutigen Fristsetzungsantrag des BZÖ als unnötig. Ihrer Darstellung nach steht die vom BZÖ beantragte Ministeranklage – gemeinsam mit einer Aktuellen Aussprache – ohnehin auf der nächsten Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Oberhauser wies auch darauf hin, dass die Warnpflicht für gesundheitsgefährdende Lebensmittel nach einer von "schwarz-blau" 2006 initiierten Gesetzesänderung beim jeweiligen Unternehmen liege.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) wertete den Vorwurf des Desinteresses und des Vorsatzes gegenüber Gesundheitsminister Stöger als unangebracht. Seiner Ansicht nach ist es sehr schwierig festzustellen, was die Ursache für Durchfall und Bauchschmerzen sei und woher Keime kämen. Der Minister hätte Hellseher sein müssen, wenn er schon am 14. August gewusst hätte, welches Produkt für die Listeriose-Erkrankungen verantwortlich sei. Für ihn ist es vielmehr "eine durchaus passable Leistung", dass man die Ursache für die Erkrankungen gefunden habe. Verbessert werden könnte Rasinger zufolge die Information der Öffentlichkeit, eine entsprechende Gesetzesänderung ist ihm zufolge bereits geplant.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Fristsetzungsantrag an. Sie ortet wie das BZÖ Versäumnisse von Gesundheitsminister Stöger bei der Information der Öffentlichkeit über den Listerien-verseuchten Käse. Ihrer Meinung nach hätte das Ministerium Inserate in den wichtigsten österreichischen Tageszeitungen schalten müssen. Die avisierte Gesetzesänderung bezeichnete Belakowitsch-Jenewein als "halbherzige Geschichte".

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) zeigte hingegen kein Verständnis für die vom BZÖ beantragte Ministeranklage. Er forderte allerdings verstärkte Lebensmittelkontrollen in Österreich und klarere Herkunftskennzeichnungen. Die bestehenden Regelungen würden geradezu zu Betrug einladen, meinte er.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) hielt fest, der Listerien-Skandal werde in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Ihm zufolge hat erst das BZÖ aufgedeckt, dass der Minister die Bevölkerung zu spät informiert habe. Verantwortlich für den Skandal ist nach Auffassung Spadiuts nicht zuletzt auch die Aufweichung der früher "exzellenten" Hygienebestimmungen in der Lebensmittelproduktion. Spadiut forderte die Wiedereinführung einer "absoluten Nulltoleranz" für Listerien in Lebensmitteln.

Der Antrag des BZÖ, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1014/A eine Frist bis zum 20. April setzen, blieb in der Minderheit. (Schluss Dringlicher Antrag/Forts. NR)