Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 25.03.2010

Geld zurück bei Zugsverspätungen

Verkehrspaket im Nationalrat

Wien (PK) – Fahrgäste sollen in Hinkunft – unter bestimmten Voraussetzungen – bei Zugsverspätungen den Fahrpreis teilweise rückerstattet bekommen. Eine entsprechende Vorlage passierte am Abend den Nationalrat. Zusammen mit diesem Entwurf debattierten die Abgeordneten zwei Anträge der Grünen (851/A[E]) und 788/A[E]), wie überhaupt Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss die Tagesordnung der Sitzung prägten.

Abgeordneter Mario KUNASEK (F) unterstützte zwar die Vorlage, mit der die Rechte der Fahrgäste der ÖBB verbessert werden. Dennoch sah er zusätzlichen Nachholbedarf bei den Fahrgastrechten, auch im Hinblick auf die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel. Er bedauerte daher die Ablehnung des Antrags der Grünen. Kunasek brachte schließlich selbst einen Entschließungsantrag zur Einführung eines Österreich-Tickets ein.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) skizzierte die Verbesserungen für die Fahrgäste im Fernbereich und meinte, Österreich habe den Gestaltungsspielraum der EU-Verordnung optimal genutzt. Er begrüßte vor allem die Verbesserungen für die PendlerInnen, womit man weit über die EU-Verordnung hinaus gehe. Diese hätten in Zukunft Recht auf Entschädigung in der Höhe einer zehnprozentigen Gutschrift auf die Jahreskarte, wenn zu viele Züge unpünktlich sind, erläuterte er.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) konnte hingegen den vorliegenden Neuerungen weniger Positives abgewinnen. Die Umsetzung sei nicht optimal, weil sie viel zu spät und mangelhaft erfolge. Sie hält eine grundsätzliche Orientierung der ÖBB in Richtung Serviceorientierung für notwendig, die weit über die Fahrgastrechte hinaus geht. Die ÖBB müsse sich an die Bedürfnisse der Menschen anpassen, und das habe sich in der Unternehmenskultur widerzuspiegeln, sagte sie. Vor allem vermisste sie eine ausreichende Informationspolitik, Sauberkeit in den Waggons und bessere Anschlüsse. Moser forderte darüber hinaus Fahrgastrechte bei Busunternehmen. Auch wenn ihr Antrag heute abgelehnt werde, werde sie ihn weiter verfolgen, kündigte Moser an.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V)wandte sich entschieden gegen jede Schönfärberei der Probleme bei den ÖBB und machte auf die mannigfachen Probleme der vielen tausend PendlerInnen mit Qualitätsproblemen, schlechtem Service und Zugsverspätungen bei den ÖBB aufmerksam. Maier kritisierte darüber hinaus Streitigkeiten und Schuldzuweisungen zwischen einzelnen ÖBB-Managern sowie schlechte Abstimmungen bei Baumaßnahmen zwischen den einzelnen ÖBB-Firmen. Maier mahnte den Willen des Eigentümers ein, das Unternehmen zu führen und klagte einmal mehr über die übermächtige Rolle der Gewerkschafter bei den ÖBB.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) sah Bedarf, Bahnkunden künftig besser über ihre Rechte aufzuklären und es den Fahrgästen einfacher zu machen, bei Verspätungen zu ihrem Geld zu kommen. Die Managergehälter sollen bei den ÖBB an die Leistungen angepasst und bei Misserfolg gekürzt werden, verlangte der Redner weiter und forderte einmal mehr, die ÖBB-Pensionen an jene der ASVG-Pensionisten anzugleichen. "Gleiche Rechte für alle", schloss Abgeordneter Hagen. Keinesfalls zustimmen werde das BZÖ weiteren "Inkassomaßnahmen" bei den Autofahrern.  

Bundesministerin Doris BURES bekannte sich einmal mehr zu den ÖBB und erläuterte die Absicht, durch die vorliegende Novelle die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Unternehmen stärker als bisher an den Bedürfnissen und Interessen der Kunden zu orientieren. Dazu gehöre die Bevorzugung von Pendlerzügen im Zuge der Liberalisierung des Bahnnetzes, ein hoher Ausbildungsstandard beim ÖBB-Personal und Maßnahmen zur besseren Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. Die 56 gefährlichsten Eisenbahnkreuzungen in Österreich wurden schon in den letzten Jahren besser gesichert, dieses Programm werde durch die Novelle fortgesetzt. Außerdem erhalten die BahnkundInnen einen besseren Schutz ihrer KonsumentInnenrechte, nicht nur bei der Benützung von Fernzügen, sondern auch die PendlerInnen. Die ÖBB müssten ein österreichisches Unternehmen bleiben, das pünktlicher und zuverlässiger als zuletzt arbeitet und dafür sorgt, dass die Zahl der LKW auf den Straßen kleiner wird. Es lohne sich, Geld in das sicherste und umweltfreundlichste Verkehrsunternehmen zu investieren, zeigte sich Ministerin Bures überzeugt. 

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) besprach die Einführung neuer europäischer Bestimmungen bei der Lokführerausbildung als Beitrag zu mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit bei den ÖBB. Ein S-V-Abänderungsantrag, den der Abgeordnete vorlegte, bezog sich auf bessere Verkehrskontrollen auf Eisenbahnkreuzungen. Der Redner wies Kritik an den "Privilegien" der ÖBB-Bediensteten mit scharfen Worten zurück und erinnerte daran, dass die ÖBB-Bediensteten dasselbe Pensionsrecht hätten wie BeamtInnen, aber höhere Pensionsbeiträge zahlen müssten.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, wünschte aber weitergehende Neuerungen, etwa zugunsten der PendlerInnen: besser geheizte Waggons, höhere Pünktlichkeit. Insbesondere für Senioren plädierte der Redner für die Einführung eines Österreichtickets. Das "Blitzen" von AutofahrerInnen, die sich auf Eisenbahnkreuzungen gefährlich verhielten, befürwortete Deimek und schloss sich dem diesbezüglichen Abänderungsantrag an. 

Abgeordneter Hermann GAHR (V) sah Handlungsbedarf bei den Frühpensionierungen der ÖBB und forderte eine Anhebung des Pensionsantrittsalters der Eisenbahner. Die ÖBB wären gut beraten, die Empfehlungen des Rechnungshofs ernst zu nehmen und umzusetzen, forderte Gahr und äußerte den Wunsch, die ÖBB-Angebote PendlerInnen-freundlicher zu machen. Die ÖBB müssen zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb weiterentwickelt werden, verlangte Gahr und wandte sich gegen jedes öffentliches Hick-Hack beim Thema ÖBB.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Der FPÖ- Entschließungsantrag für ein Österreichticket blieb in der Minderheit und verfiel der Ablehnung. Negative Ausschussberichte über G-Anträge zum Thema Fahrgastrechte wurden mehrheitlich angenommen, diese Anträge somit abgelehnt.

Ein europäisches Übereinkommen und Praxisanpassungen bei der VAI


Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) wandte sich gegen Manipulationen von Fahrzeittachografen und begrüßte daher die Einführung digitaler Geräte, um Fahrzeitüberschreitungen besser kontrollieren zu können.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) bekannte sich zur Optimierung des ArbeitnehmerInnenschutzes im internationalen Eisenbahnverkehr und begrüßte die vorgesehenen Verbesserungen und Klarstellungen. Für sinnvoll hielt es der Redner, Doppelgleisigkeiten im Bereich des Verkehrsarbeitsinspektorats zu beseitigen und Kompetenzen bei der Kontrolle von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen zusammenzuführen.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) sprach sich ebenfalls für Verwaltungsvereinfachungen beim Verkehrsarbeitsinspektorat aus und schilderte Probleme von Frächtern, die durch mehrmalige, zeitaufwändige Kontrollen schikaniert werden, selbst wenn sie mit neuen Fahrzeugen unterwegs sind.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) sprach sich für eine höhere Kontrolldichte bei den LKW aus und schlug vor, Kontrollen auf Fahrzeugen mit hohen Sicherheitsrisken zu konzentrieren. Das hohe Gefahrenpotenzial im LKW-Verkehr mache dies zwingend erforderlich. Die aktuelle Verkehrssicherheitsbilanz zeige weniger Tote und Verletzte; Moser bedauerte aber den hohen Blutzoll bei schwachen VerkehrsteilnehmerInnen wie Kindern, Fußgängern und Radfahrern.

Bundesministerin Doris BURES begrüßte es, dass ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen der EU auch auf Nicht-EU-Länder ausgedehnt werden. Dies verbessere auch die Verkehrssicherheit in Österreich, dessen Straßen von Fahrern aus diesen Ländern vielfach frequentiert werden. Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs sei die Exekutive zuständig, teilte die Ministerin mit und warnte davor, Kontrollen als Schikanen zu betrachten; Kontrollen dienten der Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen, bekräftigte die Ressortleiterin.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) stimmte seinen Vorrednern zu und begrüßte die Änderung des vorliegenden Übereinkommens. Positiv sah der Redner auch die Umstellung bei der Kontrolle der Tachografen. Eine Zusammenlegung der Arbeitsinspektionen ersetze eine umfassende Verwaltungsreform nicht, merkte Dolinschek an.

Bei der Abstimmung genehmigte der Nationalrat das vorliegende Übereinkommen ebenso einstimmig wie die Änderung des Gesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion. 

Mehr Flexibilität bei Projekten und grüne Kritik am Straßenbau

Unter einem wurden dann eine Vorlage für mehr Flexibilität bei Projektänderungen und zwei Anträge der Grünen (918/A[E] und 983/A[E]) debattiert.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) berichtete von überfüllten Eisenbahnzügen mit überalteten Waggons und verspäteten Zügen. Auch beim Straßenbau werde auf die Wünsche der Bevölkerung oft nicht Rücksicht genommen, klagte Lausch und bekannte sich zum Projekt Traisental-Schnellstraße in der seiner Meinung nach vorteilhafteren Ostvariante. Die Wahl der Westvariante sei nicht nachzuvollziehen, weil sie hochwertiges landwirtschaftliches Gebiet zerstöre, den St. Pöltner Naherholungsraum beeinträchtige und schlechtere Anbindungen an bestehende Straßen aufweise.  

Abgeordneter Anton HEINZL (S) beschrieb das Projekt der S 34 hingegen als ein wichtiges Vorhaben zur Entlastung St. Pöltens vom zunehmenden Autoverkehr, der zuletzt viele Unfälle mit Personenschaden verursacht habe. Dazu kommen massive Belastungen durch Verkehrslärm und Feinstaub. Die gewählte West-Variante trage dem Spargedanken Rechnung und erlaube Einsparungen von 50 Mio. €. Die Westvariante sei auch ökologisch vorteilhafter und reduziere die Belastung der Bevölkerung durch den Straßenverkehr.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) forderte die Herausnahme der S 34 aus dem Bundesstraßengesetz und brachte einen diesbezüglichen Abänderungsantrag ein. Ihrer Ansicht nach ist diese Straße nicht nur "betriebswirtschaftlich ein Blödsinn", sondern entspreche auch nicht den anderen Kriterien für hochrangige Straßen. Zudem wäre ihr zufolge der Ausbau der bestehenden Bahnlinie eine attraktive Alternative. Die S 34 werde nur gebaut, weil Niederösterreichs Landeshauptmann Pröll einen Autobahnanschluss für ein neues Betriebsgebiet bei Wilhelmsburg wolle, mutmaßte Moser.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) warf den Grünen vor, generell alle Straßenbauvorhaben in Frage zu stellen. Dabei handle es sich bei vielen hochrangigen Straßen um wichtige Infrastrukturprojekte, unterstrich er.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) führte aus, bei der Änderung des Bundesstraßengesetzes gehe es im Prinzip um zwei Straßen: Die eine, die S 34, wolle man bauen, die andere, die S 31, nicht. Seiner Ansicht nach wurden die AnrainerInnen bei der Trassenplanung der S 34 viel zu wenig eingebunden, er forderte daher ein "Zurück an den Start". Ausdrücklich abgelehnt wurde von Hagen die Forderung der Grünen nach einem Stopp aller Straßenbauprojekte.

Verkehrsministerin Doris BURES wies darauf hin, dass die Wirtschaftskrise deutliche Auswirkungen auf die Transportwirtschaft gehabt habe. Dadurch seien auch die Mauteinnahmen der ASFINAG massiv eingebrochen. Ihr zufolge werden für Straßenbauprojekte genaue Kosten-Nutzen-Rechnungen angestellt und Einsparungspotenziale so weit wie möglich genutzt.

Die neue Trassenführung der S 34 ist nach Ansicht von Bures sowohl ökonomisch sinnvoller als auch ökologischer. Gleichzeitig würde mit der S 31 erstmals ein Straßenbauprojekt wieder aus dem Bundesstraßengesetz herausgenommen. Das bringe Einsparungen in der Höhe von 52 Mio. €. Generell hielt Bures fest, Priorität bei der Förderung von Mobilität habe für sie die Schiene.

Abgeordneter Johann HELL (S) sprach in Bezug auf die vorliegende Gesetzesnovelle von notwendigen Änderungen im Bundesstraßengesetz. Unter anderem wird ihm zufolge sichergestellt, dass es im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten künftig nicht mehr zu Grundstücksspekulationen durch Umwidmungen kommen könne.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) rief die Verkehrsministerin auf, ihr im Bundesrat abgegebenes Bekenntnis zum Bau des Westrings in Oberösterreich zu bekräftigen. Er fürchtet, dass das Projekt durch die notwendigen Sparmaßnahmen wieder in Frage gestellt wird. Neubauer zufolge würde der Westring eine wesentliche Verkehrsentlastung des Linzer Stadtgebiets bringen.

Abgeordneter Josef AUER (S) zeigte sich überzeugt, dass die vorliegende Änderung des Bundesstraßengesetzes Einsparungen bewirken werde. So machte er etwa auf die künftige Beschleunigung von Verfahren und das Unterbinden von Grundstücksspekulationen aufmerksam. Die Demonstrationsfreiheit bleibt laut Auer weiter gewährleistet.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) begrüßte die Herausnahme der S 31 aus dem Bundesstraßengesetz. Neun Jahre nach den Volksbefragungen im Burgenland würde die Bevölkerung endlich ernst genommen, sagte sie und verwies außerdem auf positive Auswirkungen der Gesetzesänderung für das Weltkulturerbe Neusiedlersee. Generell sprach sich Brunner dafür aus, alle Transitrouten, die das Burgenland zerschneiden, zu überdenken.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) trat dafür ein, sowohl die Osttrasse der S 34 als auch die Westtrasse genau zu prüfen. Seiner Ansicht nach wäre die Osttrasse vorzuziehen, er hält es für zweifelhaft, dass die Westtrasse tatsächlich billiger und ökologischer ist.

Abgeordneter Harald WALSER (G) verwahrte sich gegen den Vorwurf, die Grünen wären gegen alle Straßenbauprojekte. Vielmehr gehe es den Grünen angesichts des stagnierenden Verkehrs um eine genaue Prüfung sämtlicher Vorhaben, sagte er. Walser ortet ein Einsparungspotenzial in Millionenhöhe. Kritisch äußerte er sich auch zu einzelnen Straßenbauprojekten in Vorarlberg, etwa zur zweiten Röhre des Pfändertunnels.

Der Nationalrat verabschiedete die Änderung des Bundesstraßengesetzes mit Stimmenmehrheit, der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. Mehrheitlich zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten die ablehnenden Berichte des Verkehrsausschusses über den Antrag der Grünen 918/A(E) betreffend Evaluierung der hochrangigen Straßenbauprojekte und über den Antrag der Grünen 983/A(E) betreffend Überdenken unwirtschaftlicher Straßenprojekte im Burgenland. 

Ein Koalitionsantrag für eine Rettungsgasse auf Autobahnen

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) führte aus, die Grünen seien grundsätzlich für Rettungsgassen auf Autobahnen. Den vorliegenden Antrag müsse sie aber ablehnen, weil er die Öffnung des Pannenstreifens als dritte Spur nicht ausschließe, skizzierte sie.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) wies darauf hin, dass sämtliche Blaulichtorganisationen für die Einrichtung von Rettungsgassen auf Autobahnen seien. Über technische Details könne man noch diskutieren, meinte er in Richtung der Grünen.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) machte geltend, dass Rettungsgassen in anderen Staaten bereits seit langem Realität seien und zeigte kein Verständnis für die Ablehnung der vorliegenden Entschließung durch die Grünen.

Auch Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) verwies auf das Funktionieren der Rettungsgasse in Ländern wie Deutschland oder Italien. Kritisch äußerte er sich zum Fahrverhalten von österreichischen AutofahrerInnen in Kreisverkehren.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) erklärte, auch das BZÖ unterstütze die Einrichtung von Rettungsgassen auf Autobahnen. Bedauern äußerte er über die neuerliche Vertagung eines Antrags des BZÖ betreffend Lärmschutzwände. Dolinschek zufolge soll u.a. geprüft werden, ob ausreichende Fluchtmöglichkeiten bestehen und inwieweit Lärmschutzwände die Schneeräumung behindern.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) meinte, jede Maßnahme sei wichtig und notwendig, die Einsatzfahrzeugen helfe, so rasch wie möglich am Einsatzort zu sein. Die Rettungsgasse müsse, um zu funktionieren, aber auch Akzeptanz in der Bevölkerung finden, sagte sie.

Abgeordneter Johann SINGER (V) zeigte sich über den Rückgang der Verkehrstoten auf Österreichs Straßen im vergangenen Jahr erfreut und hob die Aktion "Zero" zur Vermeidung von Todesopfern im Straßenverkehr hervor. Zustimmend äußerte er sich auch zur Einführung einer Rettungsgasse.

Abgeordneter Josef JURY (o.F.) betonte, als Bürgermeister einer Gemeinde an der Tauernautobahn wisse er die vorliegende Initiative zu schätzen.

Die dem Ausschussbericht über den V-S-Antrag 907/A(E) angeschlossene Entschließung betreffend Einführung der Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen wurde vom Nationalrat mehrheitlich angenommen.

Eine Regierungsvorlage und vier Anträge der FPÖ

Zusammen mit einer Regierungsvorlage , die die Valorisierung der Gebühren im Austro Control Gesetz vorsieht, wurden vier Anträge der FPÖ - 853/A(E) , 354/A(E) , 996/A und 997/A(E) – in Verhandlung genommen.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) nahm zum Antrag der FPÖ betreffend Tragschrauber Stellung und kritisierte, dass solche Ultraleichtflugzeuge in Österreich nicht zugelassen würden, obwohl sie in anderen Ländern sinnvoll eingesetzt werden.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) befasste sich mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Austro Control. Er wies darauf hin, dass die von der Austro Control eingehobenen Gebühren künftig automatisch valorisiert werden sollen, um den mittlerweile geringen Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Damit reagiert man ihm zufolge nicht zuletzt auf Kritik des Rechnungshofs.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) hielt den Automatismus bei der Gebührenerhöhung der Austro Control für verfehlt. Hier werde nur abkassiert und nicht auf die wirklichen Kosten Rücksicht genommen. Es handle sich einfach um Geldbeschaffung, stellte er aus seiner Sicht fest. Hagen befürchtete weiters ein großes Problem bei der Flugrettung, wenn sich die Probleme nicht lösen. Die neuen Polizeihubschrauber seien nicht für die Flugrettung ausgerüstet. Außerdem mutmaßte er, dass der ÖAMTC im Bereich der Flugrettung ein Monopol errichten möchte.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) hätte die Einrichtung eines Nutzerbeirats für sinnvoll erachtet. Schittenhelm hinterfragte, ob es zweckmäßig ist, wenn die Republik zu 100 % Gesellschafter und ein privatrechtliches Unternehmen gleichzeitig Logistiker und Organisator ist. Das passe weder wirtschaftlich noch finanziell zusammen. Hier sollte man ihrer Meinung nach eine Trennung vornehmen.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) unterstützte den Antrag des Abgeordneten Hofer zur Herabsetzung der Schwellenwerte für Lärm in der Luftverkehrs-Imissionsschutz-Verordnung. Wenn man den hohen Anstieg des Flugverkehrs bedenkt, dann erkenne man den hohen Handlungsbedarf, der hier herrsche, sagte er. Lärm mache krank und dies nicht nur psychisch.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) stimmte ihrem Vorredner inhaltlich zu und brachte einen Entschließungsantrag ein. In diesem fordern die Grünen, nicht mehr den Interessen der Luftfahrtlobby zu entsprechen, sondern den Gesundheits- und Belastungsschutz ins Zentrum ihres Handelns zu stellen. Sie sprach sich auch für ein Nachtflugverbot aus.

Bundesministerin Doris BURES betonte, sie sei ursprünglich mit einem Gesetzentwurf in Begutachtung gegangen, der weitaus geringere Schwellenwerte vorsieht. Sie habe dann umweltmedizinische Gutachten mit einbezogen und Bürgerbeteiligung in Form eines Mediationsverfahrens eingeführt. Damit habe man Vorbildwirkung in Europa erreicht. Bures bekräftigte, dass die im Mediationsverfahren vereinbarten Schwellenwerte auch umgesetzt werden. Die Ministerin stellte sich hinter die Austro Control, diese leiste einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in der Luftfahrt. Austro Control habe auch hoheitliche Aufgaben zu erfüllen und daher auch zwei Finanzierungsbereiche, die davon abhängen, ob es sich um hoheitliche oder nicht hoheitliche Aufgaben handelt. Die Valorisierung sei eine Empfehlung des Rechnungshofs und des Finanzministeriums gewesen, erklärte Bures. Die Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards sei wichtig und notwendig, dennoch habe die Austro Control 10 % in der Verwaltung eingespart. Eine Kostendeckung sei jedoch notwendig.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) beschäftigte sich mit der Hubschrauberrettung in Salzburg und erneuerte die Vorwürfe gegen die Austro Control wegen Amtsmissbrauchs. Er erinnerte an den einstimmigen Beschluss des Salzburger Landtags gegen die Vorgangsweise der Austro Control. Auch seitens der Landesregierung sei eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht worden. Sicherheit sei oberstes Gebot, bekräftigte Doppler, aber hier komme der Verdacht auf, dass für den ÖAMTC ein Monopol geschaffen werden soll.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) dankte der Ministerin für ihr umsichtiges Vorgehen im Bereich des Lärmschutzes und für die Einbeziehung der AnrainerInnen. Stauber sprach sich auch für eine stärkere Einbeziehung der Länder aus, vor allem in Hinblick auf die Raumplanung. Die Ministerin habe einen vorbildlichen Weg zwischen Lebensqualität, Gesundheit und Wirtschaftsentwicklung gewählt, stellte er abschließend fest.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) sah in Bezug auf die Austro Control Handlungsbedarf. Er verwies ebenfalls auf den Antrag des Salzburger Landtags. Unternehmen sei willkürlich und gleichheitswidrig hoher Schaden zugefügt worden. Daher halte er es für notwendig, diese Behörde genau unter die Lupe zu nehmen. Er kritisierte darüber hinaus die Tatsache, dass die Austro Control Gebühren um 50 % angehoben hat und die MitarbeiterInnen teilweise hohe Gehälter beziehen.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) begründete ihre Ablehnung des Antrags von Abgeordnetem Hofer betreffend Hubschrauberrettung in Salzburg, da die eineinhalbjährige Übergangsfrist abgelaufen sei und die neuen Bestimmungen für die Firmen keinesfalls überfallsartig in Kraft getreten seien. Die Erfüllung der technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen sei unbedingt geboten, sagte Lohfeyer. Abschließend stellte sie fest, die Flugrettung in Österreich sei trotz gegenteiliger Aussagen abgesichert.

Bundesministerin Doris BURES widersprach in einer weiteren Wortmeldung der Kritik des Abgeordneten Hofer an den Bezügen bei der Austro Control. Die Darstellungen seien falsch, stellte sie fest, und basierten auf unrichtigen Zusammenstellungen. Sie bekräftigte die Aussage von Abgeordneter Lohfeyer nach Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards bei der Luftrettung. Die Anhebung der Gebühr für den Erwerb eines Privatpilotenscheins von 120 auf 180 Euro hielt sie für gerechtfertigt.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) kritisierte den Antrag Hofers zur Salzburger Flugrettung als "Politintervention in Reinkultur", denn Hofer fordere die Ministerin auf, eine bestimmte Firma zuzulassen während das betreffende Verfahren noch läuft. Hofer werfe sich für eine Firma auf die Schiene, die eine weitere Übergangsfrist habe verstreichen lassen. Die betreffende Firma habe offensichtlich auch nicht ausreichend in die Sicherheit investiert, argumentierte Keck.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) blieb bei seiner Kritik an der Austro Control und wies nochmals auf den Antrag des Salzburger Landtags hin.

Die Novelle zum Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft passierte den Nationalrat mehrheitlich.

Der Antrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber (F) betreffend Zulassung von Tragschraubern als Ultraleichtflugzeug in Österreich fand ebenso wenig die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten wie die drei Anträge des Abgeordneten Norbert Hofer (F) betreffend das Luftfahrtgesetz, betreffend Absenkung der Imissionsschwellenwerte für Lärm in der Luftverkehr-Immissionsschutz-Verordnung, sowie betreffend die Hubschrauberrettung im Bundesland Salzburg.

Auch der Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriela Moser (G) wurde abgelehnt.

Satzungsänderung der Internationalen Fernmeldeunion und Anträge

Die letzten Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss, die in Verhandlung genommen wurden, waren eine Änderung der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion sowie ein G-Antrag und ein B-Antrag.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) lehnte den Antrag des Abgeordneten Hagen mit der Begründung ab, dass bei den Mobilfunkanlagen die Grenzwerte weit unterschritten werden. Gefährlich sei jedoch das Handy am Ohr.

Abgeordneter Kurt GARTLEHNER (S) teilte die Auffassung seines Vorredners und nannte die Forderung von Abgeordneter Gabriela Moser (G) nach dauerhafter Speicherung und Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Daten wenig sinnvoll. Außerdem würde dies hohe Kosten verursachen.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) forderte, die biologischen Effekte näher zu untersuchen. Derzeit solle wenigstens das umgesetzt werden, was bereits beschlossen wurde. Sie ersuchte die Ministerin, sich des Problems der elektromagnetischen Strahlung anzunehmen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) wiederum bat die Ministerin, über die Funkfrequenzen, die durch die Digitalisierung des Fernsehens frei geworden sind, volkswirtschaftlich sinnvoll zu verfügen. In vielen Regionen habe man noch immer keine Breitbandabdeckung.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) verteidigte seinen Antrag, da die Mobilfunkanlagen immer wieder aufgerüstet würden. Deshalb sei eine regelmäßige Kontrolle notwendig.

Die Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrags der Internationalen Fernunion wurden einstimmig genehmigt. Keine Zustimmung fand der Antrag der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend Sicherstellung der dauerhaften Speicherung und Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Mobilfunkdaten und entsprechender Daten anderer Funksysteme. Abgelehnt wurde auch der Antrag des Abgeordneten Christoph Hagen (B) betreffend regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen. (Schluss Verkehr/Forts. NR)