Parlamentskorrespondenz Nr. 201 vom 25.03.2010

Grüne beantragen ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie

Stöger droht mit Strafen, wenn Wirte Nichtraucherschutz mißachten

Wien (PK) – Die Klubobfrau der Grünen, Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK, begründete den Dringlichen Entschließungsantrag ihrer Fraktion für ein generelles Rauchverbot in allen Räumen der Gastronomie, indem sie die geltenden Bestimmungen des Tabakgesetzes kritisierte und von "politischem Murks" sprach. Viele Menschen seien unzufrieden, die Wirte verunsichert und niemand wisse, ob die EU nicht schon bald ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie verordnen werde, sagte sie. Es sei also Zeit, Konsequenzen zu ziehen und über "ordentliche Lösungen" nachzudenken.

Ob Erwachsene rauchen oder nicht, sei deren individuelle Entscheidung, unterstrich Glawischnig, auch wenn sie dadurch vielleicht eine Verkürzung ihres Lebens in Kauf nehmen. Man müsse aber Kinder und Jugendliche besser schützen. Der hohe Anteil von RaucherInnen bei den unter 16-Jährigen schreie ihrer Meinung nach geradezu nach politischer Aktion. In diesem Zusammenhang beklagte die Grünen-Chefin auch, dass nur 12 Mio. € aus dem gesamten Tabaksteueraufkommen in Höhe von 1,4 Mrd. € für Gesundheitsprävention verwendet würden.

Die Forderung nach einem vollständigen Rauchverbot in der österreichischen Gastronomie unterstrich Glawischnig auch mit dem Hinweis, eine solche Regelung funktioniere bereits in anderen Ländern. Befürchtete Umsatzeinbußen sind ihr zufolge weitgehend ausgeblieben. Gleichzeitig zeigten Studien eine Abnahme der Herzinfarkte in der Gesamtbevölkerung.

Gesundheitsminister Alois STÖGER zeigte sich hingegen in Bezug auf eine neuerliche Änderung des Tabakgesetzes skeptisch. Er gab zu bedenken, dass die geltenden Bestimmungen vom Nationalrat im Jahr 2008 mit 125 Ja-Stimmen beschlossen worden seien und in manchen Punkten erst mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten werden. Er sei, meinte Stöger, als Gesundheitsminister an die Entscheidungen des Parlaments gebunden.

Stöger stellte den Gastwirten allerdings die Rute ins Fenster. Eine Verlängerung der Übergangsfrist werde es nicht geben, bekräftigte er. Wer sich nach dem 1. Juli 2010 nicht an das Gesetz halte, habe mit Strafen zu rechnen. "Mir tut keiner leid", so der Minister wörtlich, schließlich hätte die Gastronomie zwei Jahre Zeit für Umbauten gehabt.

Generell hielt Stöger fest, mit "Law and Order"-Politik werde man dem Thema Rauchen nicht Herr. Man müsse die Menschen erreichen. Sein Ziel als Gesundheitsminister sei jedenfalls klar: Es solle nicht geraucht werden. Auch Passivrauchen sei schädlich. An die Gastronomiebetriebe appellierte Stöger, das Tabakgesetz allein schon auf Grund der Tatsache einzuhalten, dass die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung nicht rauche und nicht verrauchte Gaststätten bevorzuge.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) räumte ein, dass die Grünen seinerzeit der Änderung des Tabakgesetzes zugestimmt hätten. Es habe sich aber herausgestellt, dass dieses äußert bürokratisch umzusetzen und teilweise viel zu vage sei, erläuterte er. Die bisherigen Maßnahmen zum Nichtraucherschutz hätten zu wenig gegriffen, deshalb würden die Grünen nun einen neuen Vorstoß für ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie unternehmen. Vorhaltungen, wonach er selbst rauche, hielt Grünewald entgegen, er sei "schwer erziehbar", er wolle aber alle davor warnen, seinem Lebensstil nachzueifern. "Hören Sie mit dem Rauchen auf", appellierte er an die ÖsterreicherInnen.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) führte aus, sie habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass sie ein Rauchverbot in der Gastronomie befürworte. Den erzielten Kompromiss wertete sie als typisch "österreichische Lösung", man habe den Versuch gemacht, mit Ausnahmeregelungen weiterzukommen. Dennoch sprach sich Oberhauser dafür aus, dieser Lösung noch ein Chance zu geben. Wenn sie nicht funktioniere, müsse man ohnehin über einen nächsten Schritt nachdenken. Kritischen Stimmen aus der Gastronomie hielt Oberhauser entgegen, es habe sehr lange Übergangsfristen gegeben.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) erklärte, er habe als Arzt eine klare Position zum Thema Nichtraucherschutz. Er habe schon zu viele Menschen an den Folgen des Rauchens sterben gesehen. Ihm sei aber klar, dass man Kompromisse eingehen müsse, auch die Grünen hätten dem geltenden Gesetz zugestimmt.

Ausdrücklich abgelehnt wurde von Rasinger eine neuerliche Gesetzesänderung zum jetzigen Zeitpunkt. Die geltenden Bestimmungen würden erst in 12 Wochen vollständig in Kraft treten, skizzierte er, es gebiete die Fairness und der Vertrauensschutz, die Spielregeln nicht mitten im Spiel zu ändern. Rasinger trat aber für die Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein und sprach sich überdies für mehr Aufklärung und Prävention sowie für eine Verteuerung von Zigaretten aus.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) hielt fest, jeder Raucher wisse, dass Rauchen nicht gesund sei. Nichtraucherschutz dürfe aber nicht so weit gehen, dass Raucher diskriminiert würden, sagte er. Dass Rauchverbote in der Gastronomie die Zahl der Raucher verringern, bezweifelte Themessl, ihm zufolge "geistern" hier viele unterschiedliche Zahlen herum.

Die geltenden Bestimmungen bezeichnete Themessl als grundsätzlich "gar nicht unvernünftig". Sie müssten nur eingehalten und umgesetzt werden. Themessl sprach sich aber dafür aus, die Übergangsfristen so lange zu verlängern, bis klar sei, wie die geplante EU-Verordnung ausschauen werde, um den Gastronomen die Sicherheit zu geben, dass teure Umbaumaßnahmen nicht sinnlos seien.

Für Abgeordneten Gerald GROSZ (B) ist es ebenfalls unbestritten, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet. Jeder, der rauche, tue seinem Körper den schlechtest möglichen Dienst, erklärte er. Beim von den Grünen verlangten vollständigen Rauchverbot in der Gastronomie geht es seiner Meinung nach aber um etwas anderes. Die Grünen würden nichts anderes als eine Entmündigung der Gastronomen und ein Zwangsenteignung vorschlagen, warnte Grosz, man müsse der "staatlichen Regelungswut" aber Einhalt gebieten.

Grosz fragte sich, warum der langjährige Vorschlag des BZÖ nicht umgesetzt werde. Ihm zufolge soll jeder Gastronom die Wahlfreiheit haben und selbst entscheiden können, ob sein Lokal ein deutlich gekennzeichnetes Raucherlokal, ein deutlich gekennzeichnetes Nichtraucherlokal oder ein gemischtes Lokal für Raucher und Nichtraucher mit deutlich abgetrenntem Nichtraucherbereich sei.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) wies auf den hohen Anteil von RaucherInnen in Österreich hin. Erschreckend hoch sei vor allem die Raucherquote unter den Jugendlichen, das Einstiegsalter liege bereits bei 11 Jahren. Präventiv sei daher das Rauchen aus dem öffentlichen Bereich zu verbannen. In ihrer Eigenschaft als Jugendsprecherin wandte sie sich scharf gegen die von ihr immer wieder beobachtete Praxis, in Lokalen an Jugendliche Gratiszigaretten auszugeben.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) verwies darauf, dass man sich in den letzten drei Monaten der Übergangsphase eines Gesetzes befinde, das bereits ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie mit bestimmten Ausnahmeregelungen enthalte. Er sah derzeit keinen Anlass zu handeln, die Gesetzeslage müsse eindeutig bleiben und der Gastronomie die Anpassung erlauben. Die Grünen sollten ihre Forderungen nach Totalverboten überdenken und akzeptieren, dass die Politik nicht alles bis ins letzte Detail regeln könne.

Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) verstand nicht, warum die Gastronomie für das Rauchverhalten der Jugendlichen verantwortlich gemacht werde. Eine Gesetzesänderung, wie sie die Grünen wollen, würde gegen den Vertrauengrundsatz verstoßen. Österreich habe ein beispielhaftes Gesetz, das dem Nichtraucherschutz Rechnung trage und bereits in anderen Ländern nachgeahmt werde.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) warf den Grünen vor, einerseits einer völlig verfehlten Drogenpolitik das Wort zu reden, gleichzeitig aber ein Scheindiskussion über Rauchverbote zu führen. Die Regelung über Raucher- und Nichtraucherbereiche funktioniere in vielen Fällen aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Ein Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern müsse möglich sein, meinte er und sah einen "Verbotswahn" in dieser Frage, der nichts bringe.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) äußerte den Verdacht, die Grünen hätten sich ein "Aufregerthema" gesucht, um wieder einmal mehr mediale Aufmerksamkeit zu erhalten. Ihr Antrag sei in dieser Form aus verfassungsrechtlichen Gründen unmöglich. Das BZÖ stehe für die Freiheit und Verantwortung des Einzelnen. In diesem Sinne legte er einen Entschließungsantrag seiner Partei vor, Gastronomen die Wahlmöglichkeit zu überlassen, ob sie ein Raucher-, Nichtraucher- oder gemischtes Lokal führen wollen.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) sah in der derzeitigen gesetzlichen Regelung eine Unterwerfung des Gesundheitsschutzes unter die Tourismuslobby. Besonders für Passivraucher bestehe ein extrem hohes Gesundheitsrisiko. Gerade bei den 300.000 Beschäftigten der Gastronomie versage der Arbeitnehmerschutz, diese bräuchten daher die Hilfe der Politik. Rauchen sei deshalb in Lokalen gänzlich zu verbieten.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) ortete ein emotionales Thema, zu dem es sehr unterschiedliche Positionen gebe. Mit dem derzeitigen Gesetz habe man einen tragbaren Kompromiss erreicht, man sollte ihm eine Chance geben und die Ergebnisse seiner Evaluierung abwarten.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) forderte die Rechtssicherheit für die Gastronomie ein. Die hohe Raucherquote unter Jugendlichen sei sicherlich kein Ruhmesblatt, hier müsse man aber durch Pädagogik gegensteuern. In die Prophylaxe sollte man neben den Schulpartnern insbesondere auch die Schulärzte einbeziehen. Bewusstseinsbildung sei wichtiger als Bevormundung.

Abgeordnete Dagmar BERLAKOWITSCH-JENEWEIN (F) erinnerte daran, dass die Freiheitlichen dem derzeitigen Rauchergesetz nicht zugestimmt hätten. Viel wichtiger als die Frage des Rauchens in der Gastronomie sei die Situation in den Familien, hier müsse man ansetzen, wenn man Kinder und Jugendliche schützen wolle. Der Antrag der Grünen sei in sich widersprüchlich und bringe nichts. Die Abgeordnete trat für die Wahlfreiheit von Wirten, Gästen und Beschäftigten der Gastronomie ein.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) bekannte sich zur Verantwortung des Staates, wenn es darum gehe, unbeteiligte Dritte vor Schaden zu bewahren. Auch in der Gastronomie müsse daher der Nichtraucherschutz verstärkt umgesetzt werden. Ziel sei aber ein solides Gesetz und eine nachhaltige Gesundheitspolitik. Man müsse daher erst feststellen, wie die bestehende gesetzliche Regelung funktioniere.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) hob anhand eigener Erfahrung die Wichtigkeit der Prävention an den Schulen hervor. Sein Sohn habe ihn, nachdem er in der Schule über die Gefahren des Rauchens aufgeklärt wurde, dazu animiert, zum Nichtraucher zu werden. Die vorliegenden Zahlen zeigten für ihn, dass die Raucherquote über die Höhe der Preise für Tabakwaren nicht beeinflusst werden könne. Anstatt den Wirten die Verantwortung zuzuschieben, solle man lieber auf gute Präventionsmaßnahmen setzen.

Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) unterstrich hingegen die Ansicht, dass es abzulehnen sei, dass man es einem nennenswerten Teil der Bevölkerung verwehren wolle, im Gasthaus gemütlich zusammenzusitzen. Gerade Bayern habe gezeigt, wie das Volk reagiere, wenn man es massiv bevormunde. Die CSU sei bei der Wahl für das Rauchverbotsgesetz deutlich abgestraft worden.

In der Debatte kam sich Weinzinger vor wie bei der Selbsthilfegruppe ehemaliger Raucher. Jedes Mal, wenn am Rednerpult jemand erklärt habe, er habe vor so und so vielen Jahren aufgehört zu rauchen, habe er stürmischen Beifall erhalten. Das Problem sei nur zu lösen, wenn man aufeinander Rücksicht nehme. Die Entscheidungsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Eine freie Gesellschaft müsse es den Wirten überlassen, wie sie ihr Gasthaus führten, einem autoritären Staat mit Gängelungen und Verboten müsse man eine Absage erteilen.

Abgeordneter Martin STRUTZ (oF) sprach sich für eine Novellierung des Gesetzes aus und schloss sich inhaltlich den Grünen an, deren inhaltliche Ansichten propagierend.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) erteilte hingegen dem totalitären Missionierungswahn der Grünen eine entschiedene Absage. Man möge den Leuten die persönliche Freiheit lassen, selbst zu entscheiden, ob sie in ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal gehen wollten. Die Grünen sollten zudem aufhören, in unternehmerische Entscheidungen eingreifen zu wollen.

Außerdem argumentierten die Grünen unseriös, da sie tatsachenwidrige Aussagen machten. Entgegen den Behauptungen der Grünen befinde sich nämlich die Rauchverbotswelle bereits wieder auf dem Rückzug. Selbst Staaten wie Irland oder Norwegen weichten bereits ihre Verbote wieder auf, da die Verbote katastrophale Verluste und ein Massensterben von Lokalen zufolge hatten. Was nütze den Kellnerinnen der Nichtraucherschutz, wenn das Rauchverbot ihren Arbeitsplatz vernichte. Daher sage er Ja zur individuellen Freiheit und Nein zu grünen Diktaten.

Abgeordneter Maximilian LINDER (oF) trat gleichfalls für die Wahlfreiheit der Wirten ein und votierte für Rechtssicherheit. Man solle die Frist verlängern, bis seitens der EU eine verbindliche Entscheidung in der Angelegenheit getroffen worden sei.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) kritisierte, man habe es mit einem Gesetz zu tun, das versuche, es allen Recht zu machen. Sie trat hingegen dafür ein, ein generelles Rauchverbot zu erlassen.

Die Abgeordneten Stefan PETZNER und Gerald GROSZ (beide B) unterstrichen in ihrer zweiten Wortmeldung noch einmal ihren Standpunkt und wiesen darauf hin, dass es ganz erstaunliche Entwicklungen gebe, habe diese Debatte doch gezeigt, dass der Abgeordnete Strutz offenbar ein weiteres Mal überlaufen wolle, diesmal zu den Grünen, was zeige, wes Geistes Kind dieser Mandatar sei. Grosz ersuchte den betreffenden Politiker, er solle das Plenum von seinem Anblick befreien und zurücktreten.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) nahm seinen Kollegen Strutz gegen die Ausführungen seiner Vorredner in Schutz. Man habe es hier endlich einmal mit einer Debatte zu tun gehabt, in der jeder seine eigene Meinung dargelegt habe, und das sei zu begrüßen. Die Aussagen seines Vorredners seien daher entbehrlich gewesen.

Der Antrag der Grünen wurde ebenso abgelehnt wie jener des BZÖ.

Kurzdebatte über Fristsetzung für ein neues Gütesiegelgesetz  

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) trat für eine Garantie der Lebensmittelsicherheit in Österreich ein und meinte, man müsse mehr Sicherheit für die Konsumenten gewährleisten. Daher müsse das Gesetz über das AMA-Gütesiegel soweit verbessert werden, dass die Konsumenten Gewissheit hätten, echte Qualität gekauft zu haben. Derzeit fehle die erforderliche Qualitätssicherung, was dazu führe, dass man Konsumenten hinters Licht führen könne. Hier bestehe also Handlungsbedarf, und daher habe seine Fraktion diesen Fristsetzungsantrag zu ihrem Antrag 578/A auf Änderung des AMA-Gesetzes eingebracht. Es brauche volle Transparenz für die Konsumenten und daher ein neues Gütesiegelgesetz.

Abgeordneter Johann MAIER (S) verwies darauf, dass das AMA Gütesiegel kein staatliches Zeichen sei. Es werde ein Gütezeichengesetz geben, dazu existiere bereits ein einstimmiger Beschluss dieses Hauses. Allerdings dürfe man nicht vergessen, dass Herkunftsbezeichnungen nur auf europäischer Ebene geregelt werden können. Außerdem sei die von seinem Vorredner beklagte Irreführung bereits jetzt illegal. Es liege also an den zuständigen Stellen, zum Beispiel an Landesrat Rudi Anschober von den Grünen, die erforderlichen Kontrollen zu veranlassen.

Abgeordneter Franz ESSL (V) schloss an seinen Vorredner an. Der grüne Mandatar habe mit seiner Rede eine Themenverfehlung begangen, da die von ihm erhobenen Forderungen bereits realisiert seien. Auch sei es wenig zweckmäßig, für jedes Produkt eine separate Werbeschiene aufzumachen. Der Antrag der Grünen sei insgesamt unausgegoren, man werde daher auch die Fristsetzung dafür nicht brauchen.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) erklärte, man werde diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, denn man habe es hier mit einer grundsätzlichen Thematik zu tun, die im Ausschuss eingehend behandelt werden sollte. Außerdem wolle man den nächsten Ausschuss dazu nützen, einmal prinzipiell über die AMA zu reden, denn auch hier gebe es großen Diskussionsbedarf.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) beklagte, für die Konsumenten sei es nicht mehr möglich, sich im Kennzeichnungsdschungel zurecht zu finden, und forderte die Schaffung eines neuen Gütesiegels, das sichere Auskunft über Herkunft und Qualität eines Produkts gibt.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) kritisierte, dass Produkte aus gentechnisch verseuchter Fütterung mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden, und sprach von Skandal und Irreführung der Konsumenten.

Bei der Abstimmung fand der Fristsetzungsantrag keine Mehrheit. (Schluss Dringliche/Kurzdebatte/Forts. NR)