Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 13.04.2010

Unternehmen lieber sanieren als liquidieren

Justizausschuss einstimmig für Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Wien (PK) – Einstimmig machte heute der Justizausschuss das Insolvenzrechtsänderungsgesetz plenumsreif, durch das die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Während alle Fraktionen die Vorlage insgesamt lobten und sogar von einem "großen Wurf" die Rede war, was sich auch in einhelliger Zustimmung bei der Abstimmung niederschlug, gab es doch kritische Anmerkungen zu Details der Neuregelung. Dem soll zumindest teilweise in Form eines Abänderungsantrags im Zug der Zweiten Lesung im Plenum Rechnung getragen werden.

Durch die Vorlage wird ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Dieses Verfahren soll als Sanierungsverfahren laufen, sofern rechtzeitig ein Sanierungsplan vorgelegt wird, ansonsten als Konkursverfahren. Die Annahme eines Sanierungsplans soll u.a. dadurch erleichtert werden, dass die Kapitalquote von derzeit drei Viertel auf die einfache Mehrheit reduziert wird, um zu verhindern, dass eine (Kapital-)Minderheit den von der Mehrheit der Gläubiger akzeptierten Sanierungsplan zu Fall bringen kann. Dem Unternehmer soll die Eigenverantwortung – wenn auch unter Aufsicht eines Verwalters – bleiben, sofern er bei der Eröffnung des Verfahrens einen Finanzplan vorlegt und eine Quote von mindestens 30 % anbietet.

In der Debatte wurde mehrfach Kritik an der im Entwurf vorgesehenen Frist von fünf Tagen vorgebracht, innerhalb der der Insolvenzverwalter bestimmte Entscheidungen zu treffen hat. Die Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F), Albert Steinhauser (G), Peter Wittmann (S) und Heribert Donnerbauer (V) sprachen sich für die Änderung der Frist auf fünf Arbeitstage (statt Kalendertage wie im Entwurf) aus, wozu ein entsprechender Abänderungsantrag für die Zweite Lesung im Plenum bereits in Aussicht genommen ist. Abgeordneter Ewald Stadler (B) sah in der 5-Tage-Frist eine Schikane gegenüber dem Masseverwalter und trat im Sinn einer Vereinheitlichung für eine Frist von acht Tagen ein; diesem Vorschlag konnte auch Abgeordneter Fichtenbauer (F) etwas abgewinnen.

Bedenken kamen auch bezüglich einer Besserstellung der kreditgebenden Banken gegenüber Subunternehmern bzw. anderer Vertragspartner von gefährdeten Unternehmen. In diesem Sinn äußerten sich die Abgeordneten Ewald Stadler, Herbert Scheibner (beide B) und Johannes Hübner (F), die einen mangelhaften Schutz der schwächsten Partner beklagten. Während Banken eingegangene Kreditverpflichtungen nicht einhalten müssten, blieben etwa Lieferfirmen an Verträge gebunden. Scheibner illustrierte seine kritischen Einwände mit einem Beispiel aus der Praxis. Abgeordneter Peter Michael Ikrath und sein Fraktionskollege Heribert Donnerbauer (beide V) verteidigten die vorgesehene Regelung, räumten aber ein, dass eine Belastung der Vertragspartner gegeben sei. Ikrath meinte, es gehe auch darum, die Banken angesichts der Notwendigkeit stärkerer Bonitätsprüfungen zur Kreditgewährung zu bewegen.

Ausgehend von der dominierenden Stellung der Hausbank – im Fall kleiner Unternehmen vielfach eine lokale Filiale – brachte Abgeordneter Peter Wittmann (S) die Idee eines "Obstruktionsverbots" bei Sanierungsversuchen ein, durch die "persönliche Animositäten" hintangehalten werden sollten. Diesem Anliegen traten auch die Abgeordneten Stadler (B) und Fichtenbauer (F) bei, wobei Fichtenbauer auf das Problem der Objektivierung hinwies und Stadler an den "Fall Atomic" erinnerte. Wittman brachte einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Evaluierung der Neuregelung im Sinn der Qualitätssicherung bis September 2011 ein.

Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) sprach, wie auch die Abgeordneten Albert Steinhauser (G) und Johann Maier (S), das Thema Privatkonkurse an, wies auf die Überlastung der Schuldenberatungsstellen und die langen Wartezeiten hin und wollte von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner Auskunft über allenfalls bestehende Reformvorstellungen. Maier fragte in diesem Zusammenhang nach einem allfälligen Beitrag der Banken.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erklärte zu diesem Thema, für die Finanzierung der Schuldenberatungsstellen seien Sozialministerium und Länder zuständig, nicht das Justizressort. Bis Ende des laufenden Jahres würde ein Vorschlag für die Reform bei Privatkonkursen erarbeitet; Ziel sei die Erhöhung der Flexibilität. Zur Insolvenzrechtsreform meinte die Ministerin, diese komme zur rechten Zeit. Die kritisierte Privilegierung der Banken gebe es nur im Fall von offensichtlich untauglichen Sanierungskonzepten. Zum Thema Fristen sagte sie, bisher habe es überhaupt keine Frist gegeben; die jetzt beabsichtigte Frist sei als "Schutzschild" zu verstehen.

Die Vorlage passierte den Ausschuss mit einhelliger Zustimmung. Ebenso einstimmig wurde der von Abgeordnetem Peter Wittmann (S) eingebrachte Entschließungsantrag befürwortet. Auch eine von Abgeordneter Anna Franz (V) zu Beginn der Sitzung eingebrachte Ausschussfeststellung, die die Zielsetzungen Förderung der Unternehmenssanierung und Schutz der Gläubiger unterstreicht, wurde einstimmig angenommen.

EU-Verbraucherkreditrichtlinie einstimmig umgesetzt

Mit dem einstimmigen Beschluss des Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetzes setzte der Ausschuss die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge vom 23. April 2008 um, deren Ziel ein besserer Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Krediten ist.

Von einem Meilenstein sprach Abgeordneter Johann Maier (S), der daran erinnerte, dass es zum Thema Verbraucherkredit bisher keinerlei detaillierte Regelungen gegeben habe. Allein schon die Verpflichtung zur Vorlage eines standardisierten Informationsblattes oder das Rücktrittsrecht bei Kreditverpflichtungen von 14 Tagen seien langjährige Forderungen der europäischen Verbraucherorganisationen. Handlungsbedarf ortete Maier aber noch im Zusammenhang mit der Problematik von Kreditvermittlungen im Internet. Mit Nachdruck drängte er auch auf die Schaffung von neuen gesetzlichen Bestimmungen über Ermittlung, Verwendung und Löschung von Daten zur Bonitätsprüfung, um Datenmissbrauch zum Schaden der Verbraucher auf diesem Gebiet hintanzuhalten.

Abgeordnete Karin Hakl (V), die ebenso wie Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) das Anliegen Maiers hinsichtlich der Datenproblematik bei der Bonitätsprüfung unterstützte, meinte überdies skeptisch zur Vorlage, viele Bestimmungen der Richtlinie seien entbehrlich, würden Kredite verteuern und damit die Verbraucher "zu Tode schützen".

Als deutliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand begrüßte Abgeordneter Ewald Stadler (B) die Vorlage, kritisierte aber Datenmissbrauch bei der Bonitätsprüfung und stellte in diesem Zusammenhang den Verdacht von illegalen Datenflüssen von den Gerichten zu privaten Unternehmen in den Raum.

Grundsätzlich zustimmend äußerte sich auch Abgeordnete Birgit Schatz (G). Sie beklagte allerdings unklare Formulierungen im Gesetz und erhob Bedenken gegen einzelne Bestimmungen, so etwa gegen die Ausnahme der Pfandkredite vom Geltungsbereich des Gesetzes und die Nichtberücksichtigung eines Rücktrittsrechts bei Hypothekarkrediten.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner betonte ihrerseits, die Reform bringe den Verbrauchern enorm viel, und sagte den Abgeordneten im Übrigen ihre Gesprächsbereitschaft betreffend Datenschutz bei der Bonitätsprüfung zu.   

Namensrecht, Datenmissbrauch, Gebühren: Oppositionsanträge vertagt

Unter Hinweis auf Arbeiten des Ressorts an einer umfassenden Namensrechtsnovelle wurde ein Antrag der Grünen vertagt, der darauf hinausläuft, "Männerprivilegien" im Namensrecht zu beseitigen. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) schlug u.a. vor, dass grundsätzlich jeder Ehepartner seinen Namen behalten und der Familienname eines Kindes erst im Zeitpunkt der Geburt festgelegt werden sollte. Außerdem trat er dafür ein, kulturelle Besonderheiten – wie im Isländischen und in den slawischen Sprachen – zu berücksichtigen.

Weiters vertagte der Ausschuss eine Initiative des BZÖ, in der Abgeordneter Josef Bucher (B), ausgehend von der Diskussion über die "Steuer-CD" in Deutschland, ein Verbot der Verwertung illegal beschaffter Daten verlangte. Abgeordneter Johann Maier (S) sprach sich dafür aus, die Themen Datendiebstahl und Datenmissbrauch einer grundsätzlichen Diskussion zu unterziehen.

Ein Antrag der FPÖ auf Gebührenfreiheit von Rechtsakten zum Schutz von Pflegebefohlenen nach dem Außerstreitgesetz wurde schließlich ebenfalls vertagt. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) begründete die Vertagung mit dem Argument, die von den Freiheitlichen aufgezeigte Problematik sollte gemeinsam mit dem kommenden Budget behandeln werden. (Schluss)