Parlamentskorrespondenz Nr. 268 vom 19.04.2010

Bundeswettbewerbsbehörde empfiehlt Reform der Ökostromförderung

Ökostromaufschläge möglicherweise nicht durch Mehrkosten gedeckt

Wien (PK) - Die Energie-Control GmbH hatte am 22. Juli 2009 in ihrem Ökostrombericht gegen die Lieferanten elektrischer Energie den Vorwurf erhoben, sie hätten über mehrere Jahre hinweg durch überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten bei einer Gesamtabgabemenge von 55 TWh um 77 Mill. € pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung gestellt als es einer Durchschnittsbewertung ihrer tatsächlichen Aufwendungen entsprochen habe. Ein dem Parlament vorliegender Bericht (III-127 d.B.) des Wirtschaftsministers betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen (EVU) kommt nun zu dem Schluss, dass eine endgültige Aussage, ob und gegebenenfalls um welchen Wert die ausgewiesenen Ökostromaufschläge die tatsächlichen Kosten übersteigen, nicht getroffen werden könne. Es dürfte zwar zutreffen, heißt es im Einzelnen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich angefallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten; der genaue Gesamtumfang dieses nicht durch Kosten gedeckten Aufschlages könne durch die Bundeswettbewerbsbehörde aber nicht abschließend ermittelt werden, dürfte jedoch deutlich unter dem im Raum stehenden Betrag von 77 Mill. € liegen.

Dieser Tatbestand sei zweifellos unbefriedigend, könne aber – jedenfalls mit den Instrumentarien der Bundeswettbewerbsbehörde – mangels eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften nicht bekämpft werden. Nach den Worten des Berichts ergibt sich diese Problematik zu einem großen Teil aus dem gegenwärtigen System der Förderung von Ökostrom. Die EVU müssten sich demnach bei der Kostenberechnung mit Prognosen behelfen, da aus ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für die Höhe der Kosten des Bezugs von Ökostrom noch unbekannt seien. Eine Nachforderung von zu gering verrechneten Ökostromkosten scheine jedenfalls, wie der Bericht zu bedenken gibt, gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kaum möglich, was wiederum dazu führe, dass die EVU tendenziell vorsichtig kalkulierten, um nicht auf ihren Kosten "sitzen zu bleiben".

Der Bericht empfiehlt eine Reform des derzeitigen Fördersystems, um größere Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Kosten der Ökostromförderung zu erzielen. Vorstellbar wären dabei etwa die Aufbringung der Fördermittel über eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung des anfallenden Ökostroms zu Marktpreisen bzw. die unmittelbare Verwertung am Markt. Um eine tragfähige Lösung zu finden, schlägt der Bericht einen Diskussionsprozess auf möglichst breiter Basis unter Einbindung aller betroffenen Gruppen vor. (Schluss)


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