Parlamentskorrespondenz Nr. 281 vom 22.04.2010

Konsumentenschutz Thema im Nationalrat

Drei Koalitionsanträge angenommen, zwei Oppositionsanträge abgelehnt

Wien (PK) – Nach dem Finanzrahmengesetz standen im Nationalrat Themen des Konsumentenschutzes auf der Tagesordnung, und zwar in Form von drei Anträgen der Koalitionsfraktionen – die angenommen wurden – und in Gestalt von zwei Anträgen der Opposition, die keine Zustimmung fanden. Zunächst ging es – in einem Antrag der Koalitionsfraktionen - um die Festlegung von PAK-Grenzwerten. PAK – polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – werden vielfach in Billigprodukten als Weichmacher eingesetzt und gelten als krebserregend.

Abgeordneter Johann MAIER (S) erläuterte, Grund für den Antrag sei, dass es auf EU-Ebene keine Grenzwertregelung für den Einsatz der sehr gefährlichen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) gebe. Auch in der Vergangenheit hätten sich Umweltminister um solche Grenzwerte bemüht. Österreich setze jetzt einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) erklärte, bei den PAK handle es sich um Weichmacher in Kunststoffen, die als schwer gesundheitsschädigend eingestuft werden. Problematisch sei, dass sie leicht über die Haut aufgenommen werden und in vielen Billigprodukten enthalten sind.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) meinte, es handle sich um einen wichtigen Antrag. Da Produzenten sich nicht an Richtwerte halten, brauche es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte und auch Verbote. Leider könne der österreichische Nationalrat hier nicht allein aktiv werden und brauche dazu die Hilfe der EU.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) begrüßte den vorliegenden Entschließungsantrag. Ein Anliegen der Grünen sei aber, dass es eine Berichterstattung des Ministers an den Nationalrat in angemessener Frist gebe. Sie kritisierte, dass der Umweltminister erst vor kurzem in der Deponieverordnung ausgerechnet den Grenzwert für PAK auf das Achtfache hinaufgesetzt habe.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) verwies darauf, dass die gefährlichen PAK in zahlreichen Produkten enthalten seien und man die KonsumentInnen hierüber besser informieren müsse. Er begrüßte die Einstimmigkeit, die zu diesem wichtigen Antrag herrscht.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) stellte eine Verbindung des Antrags mit dem Anliegen der Prävention von Krebserkrankungen  besonders bei Kindern her. Leider sei oft gerade Kinderspielzeug stark belastet. Hier müsste man sich bereits für entsprechende technische Maßnahmen bei der Produktion einsetzen.

Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Maßnahmen für Pauschalreise -Richtlinie

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) wies darauf hin, dass der Anlass für die vorliegende Entschließung die Insolvenz des Reiseveranstalters Pineapple-Tours gewesen sei. Der Veranstalter habe gegen die Bestimmungen der Reisebüro-Sicherungsverordnung verstoßen, skizzierte sie, dadurch seien zahlreiche KonsumentInnen zu Schaden gekommen. Schatz begrüßte die nunmehr vorgesehene Evaluierung der Verordnung, brachte dazu aber einen Abänderungsantrag ein, da sie deren Formulierung als zu unkonkret wertete. 

Abgeordneter Johann HELL (S) betonte, bei Pauschalreisen sei ein effektiver Verbraucherschutz besonders wichtig. Die bestehende EU-Richtlinie und die darauf basierende Reisebüro-Sicherungsverordnung soll ihm zufolge zum einen eine möglichst problemlose Rückreise aus dem Urlaubsort nach einem Konkurs sichern und zum anderen die Rückerstattung von getätigten Anzahlungen noch nicht durchgeführter Reisen gewährleisten. Im konkreten Fall habe der Veranstalter, wie Hell feststellte, zu hohe Vorauszahlungen verlangt, was Probleme verursacht habe.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) führte aus, gerade im Bereich des Konsumentenschutzes würden Oppositionsanliegen sehr ernst genommen. Im vorliegenden Fall ist für sie eine Evaluierung der Verordnung der richtige Schritt, voraussichtlich kann man ihr zufolge mit einer besseren Information der KonsumentInnen auskommen. Tamandl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Pauschalreisen grundsätzlich nicht mehr als 20 % des Reisepreises für Anzahlungen verlangt werden dürften, das gelte auch für Reisen mit Frühbucherbonus.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ sowohl zur Entschließung des Konsumentenschutzausschusses als auch zum Abänderungsantrag der Grünen an. Dass Anliegen der Oppostition im Konsumentenschutzausschuss häufig aufgegriffen werden, wollte er allerdings nicht bestätigen. Er erinnerte daran, dass die FPÖ – ohne Konsequenz – bereits vor einem Jahr eine Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung gefordert habe.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) signalisierte die Zustimmung des BZÖ zur Entschließung und zum Abänderungsantrag der Grünen. Kritisch beurteilte er die umfassende Luftraumsperre über Europa nach dem Vulkansausbruch in Island und forderte, die Verantwortung künftig den Fluglinien zu überlassen.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) bedankte sich bei Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer dafür, dass er der "Abzocke" bei Werbefahrten den Kampf ansagen wolle. Unseriöse Anbieter sollten ihr zufolge aber nicht nur auf einer versteckten Homepage, sondern auch auf der Homepage des österreichischen Seniorenrates veröffentlicht werden. Schließlich seien viele TeilnehmerInnen an solchen Werbefahrten SeniorInnen.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) machte darauf aufmerksam, dass den Reiseveranstaltern und Fluglinien durch den Vulkanausbruch in Island ein Schaden von zumindest 7,5 Mrd. Euro erwachsen sei. Den Abänderungsantrag der Grünen zur vorliegenden Entschließung wertete er als nicht notwendig.

Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht über den Antrag 891/A(E) angeschlossene Entschließung einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit.

Gesundheitliche Auswirkungen von Duftstoffen soll überprüft werden

Abgeordnete Petra BAYR (S) machte darauf aufmerksam, dass Allergien immer mehr zunehmen würden. Ursache dafür seien nicht nur Pollen und Lebensmittelunverträglichkeiten, sondern häufig auch Duftstoffe. Für viele Produkte wie Lufterfrischer oder Ähnliches gebe es aber keine Deklarationspflicht, konstatierte sie. Bayr urgierte eine gemeinsame Vorgehensweise auf europäischer Ebene und mahnte bei Bedarf zusätzliche Studien ein.

Abgeordenter Johann HÖFINGER (V) verwies darauf, dass die Menschen ständig von Duftstoffen umgeben seien. Man finde sie etwa in Waschmitteln, Reinigungsmitteln und auch in Lufterfrischern. Oft könne man sich den Duftstoffen nicht entziehen, da sie in Kaufhäusern oder Wartezimmern von Ärzten verwendet würden. Auch Höfinger forderte eine europaweit einheitliche Deklarationspflicht.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) machte geltend, dass Duftstoffe zwar in Kosmetik- und Reinigungsprodukten deklariert werden müssten, nicht aber in Lufterfrischern. Er begrüßte daher die vorliegende Entschließung.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) unterstrich, es gebe bereits einige Studien über gesundheitliche Auswirkungen von Duftstoffen. So hob sie eine Studie hervor, der zufolge die Kombination von Zigarettenrauch und Duftstoffen besonders krebserregend sei. Schatz urgierte daher in einem ersten Schritt entsprechende Hinweise auf Verpackungen von Lufterfrischern und ein Verbot von Duftstoffen in Raucherlokalen.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) hielt fest, dass es über 3000 verschiedene Duftstoffe für Lufterfrischer gäbe. Man brauche unbedingt Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Stoffe, mahnte er.

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) sprach sich in Reaktion auf Abgeordneten Markowitz dagegen aus, Entscheidungen über Flugverbote den Luftfahrtlinien zu überlassen. Zur vorliegenden Entschließung und anderen Entschließungen im Bereich des Konsumentenschutzes merkte er an, die Politik signalisiere damit der Wirtschaft, dass sie bereit sei, Grenzen zu ziehen und sich auf die Seite der KonsumentInnen zu stellen.

Bei der Abstimmung nahm der Nationalrat die dem Ausschussbericht über den Antrag 933/A(E) angeschlossene Entschließung einstimmig an.

Schutz vor unerwünschten Mehrwert-SMS , SAR-Werte von Handys

Abgeordneter Norbert HOFER (F) gab zu bedenken, dass heute nahezu jeder ein Handy benutze, auch Kinder und Jugendliche. Er gehöre nicht zu denen, die meinten, dass jede Handystrahlung gefährlich sei, sagte er, gerade Kinder bedürften aber eines besonderen Schutzes. Schließlich gebe es Hinweise, dass häufige Handynutzung von Kindern Gehirntumore begünstige. Hofer sprach sich in diesem Sinn für eine Angabe des SAR-Wertes auf Handyverpackungen aus und bedauerte die Ablehnung eines entsprechenden Antrags im Konsumentenschutzausschuss.

Abgeordneter Kurt GAßNER (S) bestätigte, dass die SPÖ den Antrag der FPÖ auch im Plenum ablehnen werde. Wenn Handystrahlung tatsächlich so gefährlich wäre, wie dies Abgeordneter Hofer suggeriert habe, müsste man darüber diskutieren, wie man Kinder von Handys fern halten könne und nicht darüber, ob der SAR-Wert auf Handyverpackungen anzugeben sei, meinte er. Ihm zufolge hängt die SAR-Belastung außerdem davon ab, von welchem Standort man telefoniere. Generell meinte Gassner, der beste Schutz vor Handystrahlung sei weniger telefonieren.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) wies darauf hin, dass Handybesitzer häufig unerwünschte Mehrwert-SMS erhielten, und sprach sich in diesem Sinn für eine Opt-In-Regelung für Mehrwert-SMS-Dienste aus. Gleichzeitig unterstütze sie das Anliegen von Abgeordnetem Hofer. Moser zeigte kein Verständnis dafür, warum etwa auf Laptop-Ladegeräten dutzende Angaben zu finden seien, auf Handys aber jegliche Hinweise auf den SAR-Wert oder andere wichtige Werte fehlten. Neben der Hitzeentwicklung gibt es ihr zufolge auch negative Effekte durch die Handystrahlung, wie etwa eine dänische Langzeit-Studie mit Schwangeren zeige. Kritik übte Moser auch daran, dass es bis heute keinen validen Kataster über den Standort von Handymasten gebe.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) erklärte, der Konsumentenschutzausschuss habe in vielen Bereichen bewiesen, dass Verbraucheranliegen gemeinsam vorangetrieben würden. Im vorliegenden Fall könne er sich der Opposition aber nicht anschließen. Höfinger wies darauf hin, dass mittlerweile viele Handys auf dem Markt seien, die weit unter den SAR-Grenzwerten liegen. Überdies gebe es andere wichtige Werte, etwa den Strahlungsfaktor. Ein niedriger SAR-Wert könnte fälschlicherweise Sicherheit suggerieren, warnte Höfinger und plädierte dafür, generell sorgsam mit Handytelefonie umzugehen.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) unterstützte dem gegenüber den Antrag der FPÖ betreffend Kennzeichnung des SAR-Wertes auf Handy-Verpackungen. Er erwartet sich davon nicht zuletzt eine höhere Sensibilisierung der Handy-Telefonierer für diese Thema.

Abgeordnete Christine LAPP (S) nahm zum Antrag der Grünen Stellung und machte geltend, dass es, nach zahlreichen Beschwerden in den Jahren 2007 und 2008, mittlerweile kaum noch Probleme mit unerwünschten Mehrwert-SMS gebe. Durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Behörden und einem genauen Monitoring sei es gelungen, diese stark zurückzudrängen. Eine Opt-In-Regelung ist ihrer Ansicht nach zudem kein wirksames Mittel gegen unseriöse Anbieter.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) führte aus, auch er habe etliche unerwünschte Mehrwert-SMS bekommen. Der Schaden habe sich auf 30 € in einem Monat summiert. Selbstverständlich habe er Beschwerde bei der Regulierungsbehörde eingelegt, schilderte Vock, dies habe sich aber als extrem mühsam erwiesen. Kritik übte er auch daran, dass das Telekom-Unternehmen ihm lediglich auf dem Kulanzweg eine Gutschrift zugestanden habe.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) räumte ein, dass es vor einiger Zeit Massenbeschwerden über unerwünschte Mehrwert-SMS gegeben habe. Durch ein gemeinsames Monitoring der Regulierungsbehörde, der Betreiber, des Bundeskriminalamts und von Verbraucherorganisationen habe das Problem aber eingedämmt werden können, sodass es im vergangenen Jahr kaum noch zu Beschwerden gekommen sei, konstatierte er. Zum Antrag der FPÖ merkte Kaipel an, die SAR-Werte eines Handys würden nicht geheim gehalten, sondern könnten jederzeit eruiert werden.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) legte eine einstimmige Resolution des steirischen Landtags, die auf eine Verkabelung der geplanten 110 kV-Leitung zwischen dem Grazer Hauptbahnhof und Graz Werndorf abzielt, als Entschließungsantrag vor. Es gehe darum, die Anrainer vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen, argumentierte sie.

Die ablehnenden Berichte des Konsumentenschutzausschusses über den FPÖ-Antrag 872/A(E) betreffend freiwillige Kennzeichnung des SAR-Wertes von Mobiltelefonen und über den G-Antrag 594/A(E) betreffend Schutz vor unerwünschten Mehrwert-SMS erhielten mehrheitliche Zustimmung. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend 110 kV-Leitung blieb in der Minderheit.

(Schluss Konsumentenschutz/Forts. NR)


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