Parlamentskorrespondenz Nr. 352 vom 12.05.2010

Aktuelle Herausforderungen in der Politik für Jugend und Familie

Staatssekretärin Marek in aktueller Aussprache im Familienausschuss

Wien (PK) – Aktuelle Herausforderungen der Jugend- und Familienpolitik standen heute im Mittelpunkt einer Sitzung des Familienausschusses unter dem Vorsitz von Ausschuss-Obfrau Ridi Maria Steibl. Erster Punkt der Tagesordnung war eine aktuelle Aussprache, in der die Abgeordneten mit Staatssekretärin Christine Marek einen breiten Themenbogen abarbeiteten, der von sexueller und körperlicher Gewalt gegen Kinder bis zur mühsamen Diskussion mit den Bundesländern über ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz reichte.

Einleitend gab Staatssekretärin Marek einen Überblick über die aktuellen Arbeiten im Ressort. Ausgehend vom Runden Tisch zum Thema sexueller Missbrauch, der gemeinsam mit dem Justizressort durchgeführt wurde, wird die Thematik nun in zwei interdisziplinären Teams von ExpertInnen weiter bearbeitet. Ein Team mit dem Schwerpunkt Medizin und Jugendwohlfahrt wird Ende Mai eine erste Sitzung abhalten, ein weiteres Team, das sich mit diesen Fragen im Rahmen von geschlossenen Institutionen befasst, wird erstmals am 22. Juni zusammen treffen. Große Aufmerksamkeit wird, wie Marek betonte, diesem Thema auch im Zusammenhang mit der Ausbildung von PädagogInnen gewidmet. Mit der Möwe-Hotline (0800 80 80 88) stehe eine neutrale Beratungsstelle zur Verfügung.

Ein zweites großes Thema ist laut Marek die Kinderbetreuung. Hier werde mit den Ländern und dem Bühler-Institut an bundesweit einheitlichen Standards gearbeitet; auch die Ausbildungsstandards für Tageseltern würden vereinheitlicht. Erfreut äußerte sich Marek über die Entwicklung beim Kinderbetreuungsgeld. Während die Fallzahlen bei der Langvariante zurückgingen, gäbe es bei der Kurzvariante Zuwächse. Die steigenden Zahlen hinsichtlich der Inanspruchnahme durch Väter berechtige zu Optimismus, das Ziel von 20 % zu erreichen.

Schließlich kam Marek auf das Themenfeld Jugendwohlfahrt zu sprechen. Die Verhandlungen mit den Ländern gestalteten sich sehr schwierig; die Länder hätten den Konsultationsmechanismus ausgelöst und es gehe nun darum, die Kernstücke der Jugendwohlfahrtsreform zu erhalten. Dazu liefen derzeit Gespräche mit den Ländern.

Die Fragen der Abgeordneten knüpften zum Teil thematisch bei den Ausführungen von Staatssekretärin Marek an, zum Teil brachten sie neue Themen in die Debatte ein. Von den Grünen (Abgeordnete Daniela Musiol, Abgeordneter Albert Steinhauser) kam Kritik an der Einladungspolitik zum Runden Tisch, weil die Opfer nicht vertreten gewesen wären, während Abgeordnete Ursula Haubner (B) kritisierte, dass die Fraktionen nicht dabei waren. Steinhauser forderte zudem eine neutrale bundesweite Anlaufstelle für Missbrauchsopfer, eine vom Staat einzusetzende Untersuchungskommission und Entschädigungen.

Mehrere MandatarInnen sprachen das Thema Kinderbetreuung an. So wollten die Abgeordneten Danilela Musiol und Tanja Windbüchler-Souschill (beide G), Anneliese Kitzmüller und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (beide F), Anna Höllerer (V), Angela Lueger, Lisa Hakel und Rosemarie Schönpass (alle S) sowie Ursula Haubner und Martina Schenk (beide B) Informationen zum Themea Gratiskindergarten und über den Stand der Arbeiten am Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz und damit zusammenhängende Themen. Weitere Wortmeldungen bezogen sich auf im Bereich Jugend und Familie geplante budgetäre Einsparungen im Zuge der Budgetsanierung, etwa bei der 13. Familienbeihilfe und bei Beihilfen für im Ausland lebende Kinder, auf die Balance zwischen Transferzahlungen und Sachleistungen, die Neustrukturierung des Familien-Lasten-Ausgleichsfonds (FLAF), Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld und auf die Valorisierung von Familienleistungen.

Die Leistungen für die Familien beliefen sich auf rund 6,5 Mrd. €, betonte die Staatssekretärin in ihrer Antwort, und alle diese Leistungen würden in Bezug auf Einsparungsmöglichkeiten Punkt für Punkt durchgearbeitet. Konkretes würde zusammen mit dem Budget vorliegen, sagte Marek und wollte nicht über einzelne Maßnahmen diskutieren, auch nicht über die zuletzt öffentlich diskutierten Fragen wie die 13. Familienbeihilfe und Beihilfen für im Ausland lebende Kinder. Diesbezüglich wies Marek darauf hin, dass zum einen die Regelung sich auf andere EU-Staaten beziehe, grundsätzlich aber Kinder im Inland und im Ausland gleich zu behandeln seien.

Beim Gratiskindergarten für Fünfjährige zu sparen sei kontraproduktiv, betonte Marek. Die Länder hätten die für Maßnahmen der Kinderbetreuung vom Bund bereit gestellten Mittel zum Teil noch nicht ausgeschöpft. Die widmungsgemäße Verwendung der 70 Mio. € für den Gratiskindergarten für Fünfjährige wurde geprüft, die Verteilung der Mittel an die Gemeinden und anderen Träger liege aber bei den Ländern. Die Staatssekretärin wandte sich gegen eine Aufrechnung von Sachleistungen versus Transfers, man brauche beides. Die Transferzahlungen seien um 700 Mio. € erhöht worden. Die Rückforderungen beim Kindergeld bezifferte Marek mit rund 3 Mio. € per Ende des Vorjahres.

Als Kernpunkte des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes nannte Marek das Vier-Augen-Prinzip, das auch dem Schutz der handelnden Personen in der Jugendwohlfahrt diene, die Absicherung und Überprüfung von Standards, die allerdings erst von den Ländern festzulegen seien, und eine ausreichende Dokumentation. Die grundlegende Reform des FLAF stehe an, sei aber in Zeiten einer wirtschaftlich angespannten Situation schwierig; eine "Totalreform" sei daher derzeit nur schwer erreichbar.

Zur Kritik am Runden Tisch stellte Marek fest, dass man sich dabei am deutschen Vorbild orientiert und den Kreis der TeilnehmerInnen auf ExpertInnen beschränkt habe. Die beiden ExpertInnenteams würden mit der Klasnic-Kommission eng zusammen arbeiten; die Perspektive der Opfer würde in die Arbeit einbezogen, stellte Marek klar.

Debatte über Anträge von Oppositionsfraktionen

In weiterer Folge befasste sich der Familienausschuss mit zahlreichen Oppositionsanträgen. Dabei stand zunächst ein FPÖ-Antrag betreffend die Wiedereinführung der finanziellen Zuwendungen für die Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und verpflichtende ärztliche Vorschuluntersuchungen zur Diskussion.

Antragstellerin Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wies in ihrer Wortmeldung auf die Notwendigkeit hin, die im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehenen Untersuchungen wahrzunehmen. Diese ermöglichten es nämlich auch, Spuren des Missbrauchs an Kindern festzustellen und damit frühzeitig einzuschreiten. Da die Disziplin, diese Untersuchungen durchführen zu lassen, ab dem 14. Lebensmonat der Kinder nachlasse, bedürfe es ihrer Meinung nach finanzieller Anreize.

Das Gegenargument hoher Kosten, das S-Abgeordnete Angela Lueger ins Feld geführt hatte, wollte Belakowitsch-Jenewein aber nicht gelten lassen, zumal die Gesundheit der Kinder ein besonders wertvolles Gut sei. Lueger räumte zwar ein, dass die 1996 abgeschafften finanziellen Anreize in diesem Bereich ein wirkungsvolles Mittel gewesen seien, um Eltern anzusprechen, die derzeitige Budgetsituation lasse aber keine Wiedereinführung zu. Eine Reform des Mutter-Kind-Passes werde, so die Abgeordnete, von Bundesminister Stöger in Angriff genommen.

Auch Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach sich gegen die Wiedereinführung finanzieller Anreize aus, wenngleich sie einräumte, dass die Richtung des Antrags von ihrer Fraktion unterstützt werde. Das BZÖ mache sich aber für die Kürzung der Familienbeihilfe stark, sollten Kinder nicht den erforderlichen Untersuchungen unterzogen werden. Eine Reform des Mutter-Kind-Passes sei in jedem Fall anzustreben. Auf durchwegs positive Resonanz stieß der Antrag bei G-Abgeordneter Daniela Musiol, die das Fehlen von Anreizen in diesem Bereich beklagte. Außerdem sei es ihrer Fraktion wichtig, die Lücke, die zwischen Mutter-Kind-Pass und dem Schuleintritt bestehe, zu schließen.

Der Entschließungsantrag des BZÖ wurde schließlich mehrheitlich vertagt.

In zwei weiteren Anträgen treten sowohl FPÖ (267/A[E]) als auch BZÖ (298/A[E]) für eine (automatische) Inflationsanpassung von Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld ein.

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) bezeichnete den Antrag ihrer Fraktion als Reaktion auf die Tatsache, dass Familienleistungen im Gegensatz zu Pensionen nicht inflationsangepasst würden. Obgleich G-Mandatarin Daniela Musiol die Zielrichtung beider Anträge positiv bewertete, unterstützte sie nur den Antrag des BZÖ. Jener des FPÖ schieße, indem er eine rückwirkende Valorisierung fordere, weit über das Ziel hinaus, so Musiol.

Auch B-Abgeordnete Ursula Haubner betonte die Notwendigkeit, Familienleistungen zu valorisieren. Das Kinderbetreuungsgeld sei seit seiner Einführung 2002 nicht mehr erhöht worden, der Wertverlust liege damit bereits bei 18 %.

V-Abgeordnete Gabriele Tamandl hielt die Forderungen angesichts der angespannten Budgetsituation für nicht durchsetzbar. Die Bilanz des Familienlastenausgleichsfonds sei negativ, zumal höhere Arbeitslosigkeit auch geringe Einzahlungen in den FLAF bedeuteten. Jene Maßnahmen, die man zur Entlastung der Familien getroffen habe, seien, so Tamandl, gut und effektiv. Dieser Auffassung widersprach G-Mandatarin Daniela Musiol, indem sie darauf hinwies, dass das Familienentlastungspaket nur besser verdienende Familien entlaste. Auch war es für sie nicht einsehbar, dass die Budgetsituation nur dann ins Treffen geführt werde, wenn es um soziale und familienbezogene Leistungen gehe.

In Reaktion auf eine Frage von S-Abgeordneter Gisela Wurm führte Staatssekretärin Christine Marek aus, dass die Länder für 2008 einen Aufschub bis Jahresende zur Abrechnung der Familienleistungen bekommen hätten. Im Rahmen dieser Abrechnung müssten die Bundesländer die zweckmäßige Verwendung der Mittel nachweisen, könnten sie das nicht, wird der Bund die Gelder zurückfordern.

Die beiden Anträge wurden ebenso vertagt wie ein Entschließungsantrag des BZÖ, der auf einheitliche Antrags- und Auszahlungsmodalitäten im Bereich der Familienleistungen abzielt. Geht es nach Abgeordneter Ursula Haubner, soll es nur noch eine einzige Antragstelle und eine gemeinsame Überweisung der Leistungen geben.

Während die Abgeordneten Martina Schenk (B), Daniela Musiol (G) und Anneliese Kitzmüller (F) die positiven Seiten einer solchen Vereinheitlichung hervorhoben, kritisierten die Abgeordneten Elisabeth Hakel (S) und Anna Höllerer (V) den von Seiten des BZÖ eingebrachten Antrag, da er eine Vergrößerung des Verwaltungsaufwands bedeute. Höllerer zufolge handle es sich um ein gut etabliertes System, der bisher praktizierte Auszahlungsmodus von Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe werde von den BürgerInnen außerdem gut angenommen. Sie wolle daher die Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Ministerratsbeschluss zur Vereinfachung von Behördenwegen abwarten.

Auch Staatssekretärin Christine Marek sprach sich gegen die geforderte Zusammenlegung aus. Was das Kinderbetreuungsgeld betrifft, gebe es einen hohen Beratungsbedarf, die Qualität dieser Beratungen dürfe über eine scheinbare Vereinfachung des Systems nicht aus den Augen verloren werden.

Der Antrag des BZÖ wurde mit Stimmenmehrheit vertagt.

Auf Basis eines Entschließungsantrags der Grünen diskutierte der Ausschuss außerdem über das Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill urgiert zu diesem Thema einen Bericht des Familienministeriums, der auch ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept beinhalten soll. Sie wies in diesem Zusammenhang u. a. auf die Situation von Kindern hin, die Gewalt in Partnerschaften miterleben müssten. In Wien seien 2009 rund 4.000 Kinder von solchen traumatischen Erlebnissen betroffen gewesen, sagte die Abgeordnete.

Die beiden S-Abgeordneten Angela Lueger und Gisela Wurm hielten die Zielrichtung des Antrags für grundsätzlich richtig, doch gehe er nicht weit genug. Während Lueger dafür eintrat, auch einen effektiven Maßnahmenkatalog zu fordern, wollte Wurm auch den Bereich der Gewalt an Frauen einbezogen wissen. In Bezug auf den zweiten Punkt gelte es aber auch mit den Ländern zu verhandeln, die die Frauenhäuser finanzierten.

Der Entschließungsantrag der Grünen wurde vertagt.

In Zusammenhang mit den massiven Vorwürfen gegen Kirchenvertreter und kirchennahe Einrichtungen fordern die Grünen außerdem eine kirchenunabhängige Opferhotline für Missbrauchs- und Gewaltopfer (1087/A[E] ), wie G-Abgeordnete Daniela Musiol näher erläuterte. Die Ergebnisse des Runden Tischs im Familienministerium und die kirchliche Opferhotline seien nicht nur für ihre Fraktion, sondern auch für Betroffene und Opferschutzinstitutionen nicht zufriedenstellend.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) attestierte allen Stellen, an die sich Opfer sexuellen Missbrauchs wenden könnten, hohe Effizienz. Für ihn ist der Antrag von Abgeordneter Musiol daher obsolet. Auch kritisierte Steindl die Tendenz, nur kirchliche Gewalt in den Fokus zu rücken. Diesen Kritikpunkt griff auch F-Abgeordnete Anneliese Kitzmüller auf. Ihre Fraktion begrüße den Antrag zwar, doch sei die Beschränkung auf Fälle kirchlicher Gewalt zu hinterfragen.

In einer abschließenden Wortmeldung wies Staatssekretärin Christine Marek den Vorwurf, die "Möwe" sei mit der Betreuung der Betroffenen überfordert, zurück. Die massiv steigenden Beratungszahlen bei dieser Einrichtung zeigten, dass ein Bedarf nach solchen Leistungen bestehe und auch genutzt werde.

Der Antrag der Grünen wurde mehrheitlich vertagt. (Schluss)