Parlamentskorrespondenz Nr. 355 vom 12.05.2010

Abgeordnete wollen einheitliche Richtlinien für Servicehunde

Hundstorfer: Mindestsicherung kommt im Herbst

Wien (PK) – Mit einer Reihe weiterer Oppositionsanträge zu Themen wie Service- und Signalhunde, Pflege, Therapiemöglichkeiten und Unterstützung von Contergangeschädigten und Armutsbekämpfung setzte der Sozialausschuss seine Beratungen fort. Wurden diese auch alle abgelehnt, so konnte eine Einigung über einheitliche Richtlinien für Service- und Signalhunde sowie über eine Einmalzahlung für Contergangeschädigte erzielt werden.

Einheitliche Qualitätskriterien für Service- und Signalhunde

Gleich drei Entschließungsanträge lagen dem Sozialausschuss zum Thema Service- und Signalhunde vor. Sowohl die FPÖ als auch die Grünen fordern die Verankerung derartiger Hunde im Bundesbehindertengesetz (1088/A[E] , 1091/A[E] ) und verweisen auf entsprechende Regelungen für Blindenführhunde. Beide Anträge wurden in dieser Form zwar abgelehnt, der Sozialausschuss fasste auf Basis eines gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrags aber eine Entschließung, die auf bundesweit einheitliche Richtlinien und Qualitätskriterien für Service- und Signalhunde abzielt.

Service- und Signalhunde seien für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags und leisten einen wertvollen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit der Betroffenen, heißt es in der Begründung des Antrags. Sowohl Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) als auch die Abgeordneten Franz-Josef Huainigg (V) und Sigisbert Dolinschek (B) machten auf die unterschiedlichen Bestimmungen in den Ländern aufmerksam, was nicht einzusehen sei. Abgeordneter Dietmar Keck (S) thematisierte die hohen Ausbildungskosten für die Hunde und regte an, eine Arbeitsgruppe im Ministerium einzurichten, um die Ausbildungskriterien festzulegen und zu erheben, was eine derartige Ausbildung realistischer Weise kosten dürfe. Der Antrag wurde auch seitens der Abgeordneten Helene Jarmer (G) und des Abgeordneten Werner Neubauer (F) ausdrücklich unterstützt.

Von den Koalitionsparteien abgelehnt wurde eine Initiative von FPÖ-Abgeordnetem Norbert Hofer betreffend die Vermittlung der Braille-Schrift an Menschen mit dauerhafter Sehbehinderung. Geht es nach der FPÖ, soll allen blinden SchülerInnen im Informatikunterricht die Möglichkeit geboten werden, Computerbraille zu erlernen.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) unterstrich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, alle Kinder bestmöglich zu fördern. Zuständig dafür sei aber das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, argumentierte sie. Der daraufhin eingebrachte Antrag des Abgeordneten Herbert Kickl (F), den Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen, fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Abgeordnete Helene Jarmer warf dazu ein, dass die Initiative aus ihrer Sicht sehr wichtig sei, da die Tendenz im Bildungsbereich in Richtung Inklusive Bildung gehe. Man sollte nicht mehr segregieren, sondern zusammenführen, sagte sie.

2,8 Mio. € für Contergangeschädigte

Einig war man sich auch, österreichischen Contergangeschädigten eine Einmalzahlung im Gesamtausmaß von 2,8 Mio. € noch in diesem Jahr zukommen zu lassen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen. Er basierte auf einem Antrag, worin sich die FPÖ dafür ausspricht, die betreffende Personengruppe durch eine grundsätzliche Gleichstellung mit Kriegsopfern, NS-Opfern, Impfgeschädigten und Verbrechensopfern sozial besser abzusichern (1075/A[E]). Dieser Entschließungsantrag wurde dann von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.

Die Abgeordneten Werner Neubauer (F), Franz-Josef Huainigg (V), Ulrike Königsberger-Ludwig (S) und Helene Jarmer (G) begrüßten die Fünf-Parteien-Einigung unisono. Jarmer hielt jedoch eine Einmalzahlung für zu wenig. Angesichts der sozialen Lage der Betroffenen müsse man eine Dauerlösung finden, forderte sie. 

Reform der Pflege: Finanzierungsbedarf und Qualitätskriterien klären 

Einmal mehr war die Regelung des Pflegegelds Thema des Sozialausschusses, nachdem dazu die FPÖ und das BZÖ Anträge vorgelegt hatten. Eine Initiative der FPÖ zielt darauf ab, den Erhöhungsbeitrag der Familienbeihilfe für behinderte Kinder nicht auf das Pflegegeld anzurechnen (903/A). Darüber hinaus fordern die Freiheitlichen, ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit zu entwickeln (1061/A[E]).

Das BZÖ spricht sich insgesamt für die Erstellung eines neuen Gesamtkonzepts im Pflegbereich aus (926/A[E]). Als Eckpunkte nennen die AntragstellerInnen die Schaffung eines Lehrberufs "Pflege und Gesundheit", die Einrichtung von Tageszentren für betreuungsbedürftige Menschen, die sozialrechtliche und berufsstrategische Absicherung pflegender Angehöriger sowie eine garantierte jährliche Erhöhung des Pflegegelds nach dem Kaufkraftindex.

Die von Abgeordnetem Norbert Hofer (F) eingebrachten Anträge wurden von den beiden Koalitionsparteien mehrheitlich abgelehnt, jener der Abgeordneten Ursula Haubner (B) wurde nur von den BZÖ- und FPÖ-VertreterInnen im Ausschuss unterstützt und blieb somit ebenfalls in der Minderheit.

Abgeordneter Oswald Klikovits (V) räumte ein, dass es im Pflegebereich noch einige offene Punkte gibt und die Anträge der Opposition aus seiner Sicht richtige Forderungen enthielten. Innerhalb der Koalition gebe es daher Gespräche, wie bestehende Probleme rasch einer Lösung zugeführt werden können. Er kündigte in diesem Zusammenhang einen umfassenden Entschließungsantrag der Koalitionsparteien an.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten, dass er gemeinsam mit allen Bundesländern eine Studie in Auftrag gegeben habe, um herauszufiltern, welchen finanziellen Bedarf man in Zukunft zu erwarten hat und welche Qualitätskriterien das Angebot erfüllen muss. Zusätzlich liege eine Studie des WIFO zur Pflegefinanzierung vor, die auf der Homepage seines Ministeriums zur Verfügung steht. Dadurch wolle er die Diskussion versachlichen, betonte Hundstorfer, denn erst auf gesicherten Grundlagen könne man den Rahmen für 2015 und 2020 abstecken und die Grundlage für einen Pflegefonds schaffen. Derzeit würden von Bund, Ländern und Gemeinden etwa 4 Mrd. € ausgegeben. Laut Sozialminister wird die Studie im Juni präsentiert, um im Anschluss daran die Grundsatzfragen des Finanzbedarfs und der Qualität zu klären.

Mit dieser Ankündigung zeigten sich die Oppositionsabgeordneten nicht völlig zufrieden, da sie einen dringenden Handlungsbedarf sahen. Man kenne die Defizite im bestehenden System, meinte etwa Abgeordneter Karl Öllinger (G) und kritisierte insbesondere die Kompetenzlage. Der Pflegebedarf hängt seiner Meinung nach mit einem gut entwickelten Gesundheits- und Sozialsystem zusammen.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) bekräftigte ihre Forderung nach einem Gesamtkonzept, das vor allem Fragen der Finanzierung, der Abwicklung der Anträge und der Ausbildung im Pflegebereich umfasst. Derzeit fehlten 7000 Pflegekräfte, der Bedarf werde sich laut Schätzungen in den nächsten Jahren verdoppeln. In das gleiche Horn stieß Abgeordneter Andreas Karlsböck (F), der die Gefahr eines Pflegenotstands sah, wenn man nicht sofort gegensteuert. Man müsse den Beruf der Krankenpflege attraktiver gestalten und vor allem besser entlohnen, forderte er. Der Sozialminister konnte die genannte Zahl nicht nachvollziehen und erklärte, dass es im Vorjahr gelungen sei, 4000 Personen in die Ausbildung zu bringen und dass diese Zahl im heurigen Jahr auf 6000 erhöht werden konnte.

Haubners Forderung, einen Lehrberuf "Pflege und Gesundheit" einzurichten, stieß beim Minister und bei der SPÖ auf heftige Ablehnung. Mit 15 und 16 Jahren sei man zu jung, um den Anforderungen zu entsprechen, argumentierte Abgeordnete Christine Lapp (S). Es werde ohnehin eine modularisierte Ausbildung angeboten und es gebe mehrere Zugangsmöglichkeiten. Die Herausforderungen in Pflege und Betreuung seien in höheren Schulen besser aufgehoben. Dem schloss sich der Sozialminister an und wies auf die hohe Ausstiegsrate bei jüngeren Pflegekräften hin. Erst die über 40-jährigen blieben im Beruf, erklärte er. Haubner erwiderte, man könne für die jungen Menschen ja auch Eignungstests erstellen, außerdem sei es nicht einzusehen, dass man mit 16 Jahren wählen darf, für einen Pflegeberuf jedoch zu jung sein soll. Sie wurde darin von Abgeordnetem Werner Neubauer (F) unterstützt. Er bemängelte das Fehlen eines eigenen Berufsbilds für die Pflege.

Abgeordneter Herbert Kickl (F) übte am derzeitigen Beurteilungssystem Kritik, da der pflegewissenschaftliche Aspekt völlig unberücksichtigt bleibe. Er führte in diesem Zusammenhang das deutsche Beispiel an, wo seiner Meinung nach individueller und unbürokratischer entschieden wird. Diesbezüglich reagierte der Sozialminister ablehnend und riet davon ab, sich am Nachbarland ein Beispiel zu nehmen. In Deutschland würden prozentuell halb so viele Menschen Pflegegeld beziehen und das Pflegegeld sei dort wesentlich geringer als in Österreich. Der Minister teilte jedoch die Auffassung, dass die Beurteilung der Pflegestufe nicht nur nach rein medizinischen Aspekten, sondern auch nach pflegewissenschaftlichen Kriterien zu erfolgen habe. Deshalb würden in einigen Modellregionen neue Einstufungsformen getestet, informierte er. Die Forderung nach stärkerer Einbeziehung von pflegewissenschaftlichem Personal wurde in der Diskussion auch von den Abgeordneten Christine Lapp (S) und Karl Öllinger (G) erhoben.

Hundstorfer zeigte sich aber zufrieden, dass die Dauer der Beurteilung der Erstanträge bei 58 Tagen und bei Zweitanträgen bei durchschnittlich 56 Tagen liege. Damit hätten die Bemühungen um die Kürzung der Bearbeitungsdauer Früchte getragen, stellte er fest.

Sozialminister Hundstorfer ließ auch nach einer Bemerkung des Abgeordneten Franz-Josef Huainigg (V) durchblicken, dass er hinsichtlich der Zuwendungen im Pflegebereich durchaus Sachleistungen für sinnvoll erachtet.

Die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zeigten wenig Verständnis für die Kritik der Opposition. Das Thema Pflege könne nie abgehakt werden, warf Abgeordnete Christine Lapp (S) ein, denn es müsse Schritt für Schritt weiterentwickelt werden. Ziel müsse es sein, eine Vielfalt an Möglichkeiten und ein gut abgestimmtes System aus Familienbetreuung, mobilen Diensten und institutionalisierten Einrichtungen in ganz Österreich anbieten zu können. Abgeordneter Oswald Klikovits (V) erinnerte an die Fortschritte in den letzten Jahren und betonte die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Finanzierungsströme besser zu koordinieren. Vor allem seien die Voraussetzungen für die Pflege zu Hause von besonderer Bedeutung.

Besonders kritisch äußerte sich Abgeordneter Karl Donabauer (V) zu den Aussagen der Oppositionsabgeordneten. Auch wenn die Österreichischen Regelungen hinsichtlich der Pflege noch Fehler aufwiesen, könne diese sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen. Er hielt es für falsch, leichtfertig nach der öffentlichen Hand zu rufen, denn man müsse sich überlegen, inwieweit auch generationenübergreifend gehandelt werden könnte. Als eine der größten Herausforderungen bezeichnete Donabauer die Frage der Kurzzeitpflege.

Diskussion um Absicherung von Unfallopfern

Die Forderung nach einem Härteausgleichsfonds für unverschuldet in Not geratene Unfallopfer, die in einem F-Entschließungsantrag des Abgeordneten Norbert Hofer (289/A[E]), erhoben wurde, wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Sie wiesen darauf hin, dass es ein Verkehrsunfallopfergesetz gibt, für dessen Vollzug die Justizministerin zuständig ist. Der daraufhin gestellte Antrag des Abgeordneten Andreas Karlsböck (F), die Vorlage dem Justizausschuss zuzuweisen, fand keine Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen. 

Hofer argumentiert in seinem Antrag, bei Massenkarambolagen oder schweren Unfällen mit Personenschäden (Invalidität) würde die Obergrenze der Mindestversicherungssumme rasch erreicht sein; es sei daher in vielen Fällen notwendig, Betroffenen eine einmalige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.

Dies wurde im Ausschuss von den Abgeordneten Herbert Kickl (F) und Andreas Karlsböck (F) bekräftigt. Die Unfallopfer dürften nicht auf der Strecke bleiben, wenn der Schuld tragende Lenker nicht in der Lage sei, die erforderlichen Zahlungen zu leisten, sagten sie. Dem hielt Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) entgegen, dass es im Fall lang andauernder Behinderungen nach einem Verkehrsunfall gesetzliche Vorkehrungen für die Opfer gebe. Die Forderungen Hofers hätten aber auch einen privatrechtlichen Aspekt und es sei zu fragen, warum hier die öffentliche Hand und nicht die Versicherungen einspringen sollten. Diese Einschätzung wurde auch von Abgeordnetem Karl Öllinger (G) geteilt, er meinte aber, man müsse einmal herausfiltern, um welche Summen es sich tatsächlich handelt.

Kindergesundheitsdialog zur Neuerung der Kindermedizin

Mit der Verbesserung des Therapieangebots beschäftigten sich zwei Anträge der FPÖ, und einer des BZÖ. Auch diese wurden mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) konzedierte den AntragstellerInnen, eine große Zahl an berechtigten Forderungen an die Regierung gerichtet zu haben. Sie wies jedoch darauf hin, dass auf Initiative des Gesundheitsministers ein Kindergesundheitsdialog ins Leben gerufen worden ist, von dem man sich in einem Jahr Ergebnisse erwartet. Es soll ein Fahrplan für die Kindermedizin erstellt werden und kein Stückwerk herauskommen, weshalb man die vorliegenden Anträge ablehne.  

Abgeordneter Norbert Hofer (F) hatte in seinem Entschließungsantrag gefordert, ein breiteres regionales heilpädagogisches Angebot für behinderte SchülerInnen sicherzustellen. Er kritisiert darin, dass mangels eines entsprechenden Angebots derzeit SchülerInnen oft unzumutbar lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen (1046/A[E]).

B-Abgeordnete Ursula Haubner wiederum fordert kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (942/A[E]). Viele Kinder und Jugendliche benötigten oft nur eine vorübergehende Therapie, womit langfristige, negative Folgen verhindert werden können, erläuterte sie im Ausschuss.

Der Entschließungsantrag der Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine familienorientierte Rehabilitation orientiert sich an der Regelung in Deutschland (1093/A[E]). Sie will sicherstellen, dass nach einer lebensbedrohlichen Erkrankung eines Kindes die gesamte Familie psychisch und physisch betreut werden kann, um den Familienmitgliedern zu helfen, mit der Belastungssituation besser umzugehen.

Freiwilliges Sozialjahr soll abgesichert werden

Vor der weiteren Behandlung des Initiativantrags 428/A des Abgeordneten Norbert Hofer (F) zur Schaffung eines Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Sozialarbeit beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit, gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR eine Stellungnahme des Bundesrats einzuholen. Der Antrag selbst wurde daraufhin vertagt. Sozialarbeit ist mittlerweile in Österreich der einzige Beruf mit einer Ausbildung auf tertiärem Niveau, der über keine berufsgesetzliche Grundlage verfügt.

Der Vorstoß der Abgeordneten Ursula Haubner (B) für ein freiwilliges Sozialdienstjahr, das als Teil der Berufsausbildung anerkannt werden soll, wurde mehrheitlich vertagt (312/A[E]). Zugleich wurde jedoch ein S-V-Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen, in dem der Bundesminister ersucht wird, die Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Schaffung eines eigenen gesetzlichen Rahmens zügig weiter zu verfolgen.

Ebenfalls vertagt wurden der von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B) vorgelegte Entschließungsantrag, wonach einheitliche Entlassungstatbestände für Arbeiter und Angestellte gesetzlich verankert werden sollen (164/A[E]), sowie jener des Abgeordneten Norbert Hofer (F) für eine zusätzliche Pflegefreistellung bei Mehrkinderfamilien (995/A[E])

In der Debatte, die über all diese vier Punkte unter einem vorgenommen worden war, urgierte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) die Wichtigkeit dieser Themen. Seine Fraktionskollegin Ursula Haubner zeigte sich erfreut darüber, dass man durch die Entschließung einen Schritt weiterkomme, merkte aber gleichzeitig an, dass diesem Schritt weitere folgen müssten. Abgeordnete Birgit Schatz (G) forderte klare Richtlinien für die Sozialarbeit und vor allem bessere berufliche Rahmenbedingungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Abgeordneter Karl Öllinger (G) erinnerte daran, dass die mit diesen Fragestellungen verbundenen Anträge schon seit 15 Jahren diskutiert würden, weshalb es an der Zeit wäre, endlich eine Lösung zu finden.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer sprach sich einerseits für die volle Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten auch in der hier debattierten Frage aus und meinte, bei der Sozialarbeit komme es nun darauf an, die Länder mit ins Boot zu holen, sonst habe die angestrebte Regelung keinen Sinn.

Hundstorfer: Mindestsicherung kommt im Herbst

Auf Grund des Antrags (982/A[E]) des Abgeordneter Karl Öllinger (G) diskutierten die Mitglieder des Sozialausschusses die Für und Wider einer Grundsicherung. Öllinger urgiert darin Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung und spricht sich für eine Grundsicherung in existenzsichernder Höhe aus. Darüber hinaus sollen ihm zufolge die Freibeträge für Familien in der Notstandshilfe verdoppelt und ein One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen geschaffen werden. Er verlangt weiters die Einführung eines Mindestlohns von zumindest 1.000 € für Vollzeitarbeit. Der Antrag enthält auch die Forderung nach einem individuellen Rechtsanspruch auf Bildung und Qualifikation für arbeitslose Menschen, nach einem qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz für jedes Kind sowie nach einer Ganztagsschule und einer gemeinsamen Schule aller 6- bis 14-Jährigen. Der Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit vertagt.

Eingangs meinte Abgeordnete Christine Lapp (S), die in dem Antrag behandelten Themen seien von großer Wichtigkeit und bedürften daher der vollen Aufmerksamkeit seitens der Politik. Einerseits gelte es, möglichst viele Menschen wieder in Arbeit und Beschäftigung zu bringen, da dies der Armutsvermeidung dienlich sei, andererseits zeige man mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung einen weiteren Weg auf, der Armut entschlossen entgegenzutreten.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) verwies darauf, dass Arbeit allein heute keine Garantie mehr gegen Armut sei, denn zum einen erodiere die Vollzeitarbeit, zum anderen sei diese mittlerweile oftmals so schlecht bezahlt, dass viele Menschen trotz voller Erwerbstätigkeit von ihren Einkommen nicht mehr leben könnten. Darauf müsse die Politik eine ansprechende Antwort geben.

Ähnlich äußerten sich die F-Abgeordneten Werner Neubauer und Herbert Kickl, wobei ersterer darauf hinwies, dass mittlerweile rund eine Million Österreicher an oder unter der Armutsgrenze lebe. Die Politik sei also entsprechend gefordert. Dieser Sichtweise schloss sich Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) an.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer unterstrich, dass die Mindestsicherung im Herbst umgesetzt werde, womit man ein wichtiges und effizientes Instrument zur Armutsbekämpfung in der Hand haben werde. Die Befürchtungen der FPÖ, die Öffnung des Arbeitsmarkts für Arbeitskräfte aus Osteuropa werde zu einer weiteren Anspannung der Lage sorgen, teilte der Minister nicht. Der Zustrom von Arbeitskräften aus diesen Ländern werde weit geringer ausfallen als vielerorts befürchtet, hielt das Regierungsmitglied bei dieser Gelegenheit fest.

Schließlich wurde auch der Entschließungsantrag der Grünen nach substantiellen Informationen über die Verteilung von Vermögen, insbesondere auch über die Einkommen von Selbständigen und BäuerInnen, vorgelegt durch Abgeordnete Birgit Schatz (950/A[E]) mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. (Schluss)


Themen