Parlamentskorrespondenz Nr. 372 vom 20.05.2010

Gefälschte Produkte gefährden Konsumenten, Wirtschaft und Jobs

Zunehmende Produktpiraterie gibt Abgeordneten Anlass zur Sorge

Wien (PK) - Nach der Fragestunde kündigte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer für 15 Uhr die Behandlung einer Dringlichen Anfrage an. Die Grünen konfrontieren Verteidigungsminister Norbert Darabos mit Fragen zum Thema "Parteipolitik und Assistenzeinsatz" (5403/J) .

An der Spitze der Tagesordnung der 67. Sitzung des Nationalrats stand der Bericht des Finanzministers über aktuelle Entwicklungen in der Produktpiraterie. In der Debatte brachten Abgeordnete aller Fraktionen ihre Sorge über die Gefahren zum Ausdruck, die Markenfälschungen für KonsumentInnen mit sich bringen und klagten über den wirtschaftlichen Schaden und den Verlust von Arbeitsplätzen, den Produktfälscher verursachten.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) sprach in seinem Diskussionsbeitrag vor allem den Schaden an, der durch gefälschte Produkte für Unternehmen und KonsumentInnen entsteht. Besondere Gefährdungen ergeben sich vor allem bei gefälschten Medikamenten. Bei der großen Menge an Produktpiraterie, die von mafiaähnlichen Strukturen geprägt sei, stehe man oft hilflos da, beklagte Lugar. Weltweit würden daran zirka 300 Mrd. € verdient. Die Produktpiraterie untergrabe auch die Bemühungen der Unternehmen um mehr Forschung und Entwicklung. Der Bericht des Finanzministeriums sei daher als Warnruf zu verstehen, sagte Lugar. Es sei daher geboten, einen neuen Tatbestand im Finanzstrafgesetz zu schaffen, forderte er. Man müsse auch gegen Fälschungen innerhalb der EU vorgehen, stellte Lugar fest, und international dafür sorgen, dass sich Indien und China an die Spielregeln halten.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) teilte die Auffassungen ihres Vorredners, verstand aber nicht, warum das BZÖ dem Bericht nicht zustimmen möchte. Dieser dokumentiere die engagierte Arbeit der Zoll- und Postbediensteten und informiere über die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Ländern sowie über die Anstrengungen, die Aufklärungsarbeit zu verbessern. Tamandl wies darauf hin, dass durch Produktpiraterie nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze und für die Unternehmen eine enorme Wertschöpfung verloren gehen, sondern dass auch die Gesundheit der Menschen auf dem Spiel stehe. Gefälschte Medikamente würden oft erhebliche Gesundheitsschäden verursachen, die bis zum Tod führen können, warnte sie. Man müsse sich daher Gedanken darüber machen, wie man die Information der Bevölkerung verbessern könnte, um den Menschen klar zu machen, was sie sich antun, wenn sie beispielsweise aus dem Internet Produkte erwerben.

Abgeordneter Johann MAIER (S) ging ebenfalls auf die hohen Risiken für KonsumentInnen und Wirtschaft durch Produktpiraterie ein. Österreich ist laut Maier eines der wenigen Länder, wo dem Parlament ein derartiger Bericht vorgelegt wird. Das Hauptproblem liege im Internet, betonte Maier, besonders betroffen sei nicht nur der lukrative Markt der Arzneimittel, sondern vor allem auch der Dopinghandel. Dahinter stünde die organisierte Kriminalität, die ihr widerliches Geschäft mit tödlichen Pillen betreibe. Auch Maier war sich dessen bewusst, dass das Problem nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden kann. In diesem Zusammenhang sprach er den BeamtInnen des Zolls besonderen Dank aus, die im Jahr 2009 große Erfolge beim Aufspüren gefälschter Produkte erringen konnten. Maier erinnerte auch an die heutige Präsentation gefälschter und aufgegriffener Produkte in der Säulenhalle. Diese zeige deutlich, dass auch immer mehr gefälschte Alltagsprodukte auf den Markt kommen.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) wies auf die geänderte Strategie der Produktpiraten hin. Die Tendenz gehe weg von den Luxusprodukten und hin zu Produkten des täglichen Lebens. Betroffen sind laut Zanger vermehrt Lebensmittel und Spielzeug, woraus man die Gefahren durch Produktpiraterie ermessen könne. Da 80 % derartiger Produkte aus Asien kommen, sei das Abkommen mit China, das sich derzeit in einer Testphase befindet, zu begrüßen, bemerkte Zanger. Er anerkannte auch die Bemühungen des Finanzministeriums. Stark verbesserungswürdig ist nach Ansicht Zangers die Informationsarbeit über die Risiken beim Kauf von gefälschten Produkten. Er kritisierte, dass man die Informationen darüber auf der Homepage des Finanzministeriums nur schwer findet und schlug vor, mit den heute in der Säulenhalle ausgestellten Produkten eine "Österreichrundfahrt" zu veranstalten.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) thematisierte die Gefahren bei gefälschtem Kinderspielzeug und hielt fest, Markenfälschung und Produktpiraterie dürften keine Kavaliersdelikte sein. Die Unternehmen hätten nicht nur Umsatzverluste in Kauf zu nehmen, sondern auch enorme Imageverluste wegen der Mängel gefälschter Produkte. Zur Illustration rechnete sie vor, dass weltweit geschätzte 5 bis 9 % des Handels mit Markenfälschung betrieben werden. Die deutsche Handelskammer habe errechnet, dass dadurch allein in der Bundesrepublik 70.000 Arbeitsplätze verloren gehen. Lichtenecker sprach auch die hohen Verluste bei den Steuereinnahmen durch gefälschte Zigaretten an, was zusätzlich den enormen Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzeige. Auch die Grünen anerkannten die Bemühungen, innerhalb der EU gegen Produktpiraterie vorzugehen und hielten es für notwendig, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und die Netzwerke zu forcieren. Lichtenecker ersuchte den anwesenden Staatssekretär Lopatka auch, den geplanten Evaluierungsbericht dem Parlament vorzulegen, was dieser in seiner anschließenden Stellungnahme auch zusagte.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA hob eingangs auch von seiner Seite die positive Arbeit der ZollbeamtInnen hervor. Gerade in Krisenzeiten werde die Problematik der Produktpiraterie größer, sagte er, da

Menschen billigere Produkte suchten. Ein enormer Anstieg sei bei gefälschten Medikamenten und Kosmetika zu verzeichnen. Hohe Steigerungen seien auch bei Sportprodukten und insbesondere bei Dopingartikeln zu registrieren. Hier lägen die Steigerungsraten bei 50 %, gleichzeitig hätten aber um 100 % mehr Produkte aufgegriffen werden können. Als neues Phänomen komme der Vertrieb über den Postweg hinzu, stellte Lopatka fest. Neu sei auch, dass Produkte aus Drittstaaten nicht direkt nach Österreich kommen, sondern, dass die kriminellen Organisationen Verteilerzentren innerhalb der EU suchen, wie das Beispiel Tschechien gezeigt habe.

Da es sich bei diesem Problem um ein internationales handelt, habe die europäische Union die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern intensiviert, damit diese gegen die betreffenden Firmen vorgehen. Sieben von zehn Produkten kämen aus China, informierte der Staatssekretär, Arzneimittel würden zunehmend in Indien gefälscht und Sportartikelfälschungen hätten ihren Ursprung in immer größerem Ausmaß in der Türkei.

Lopatka ging auch auf den Zigarettenschmuggel ein und gab bekannt, dass im Jahr 2009 mehr als 46 Mio. Stück im Wert von 7 Mio. € aufgegriffen werden konnten. Diese Ware würde oft unter furchtbaren hygienischen Bedingungen hergestellt. Am Freitag werde er gemeinsam mit der Tabakindustrie eine Aktion gegen den Zigarettenschmuggel vorstellen. Auch würden sich nun speziell geschulte BeamtInnen um den Internetbereich kümmern, betonte Lopatka abschließend.

Der Produktpirateriebericht wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Freiheitlichen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Abgabenänderungsgesetz 2010

Administrative und technische Änderungen, Vereinfachungen, Klarstellungen und EU-Anpassungen in Steuergesetzen,

einen neuen, weiter gefassten Begriff für "öffentliche Mittel", den Entfall der Steuerbefreiung für Freitabak in Tabakbetrieben und – in Reaktion auf die Aufhebung der Mindestpreise für Zigaretten - eine Erhöhung der Handelsspanne für Tabak, um das gesundheitspolitisch unerwünschte Absinken der Verkaufspreise zu verhindern, bringen ein " Abgabenänderungsgesetz 2010 " samt Änderung des Tabakmonopolgesetzes, die der Nationalrat mit S-V-Mehrheit verabschiedete. 

Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) klagte über die viel zu komplizierte Gesetzgebung im Steuerrecht. Im Vorfeld des Abgabenänderungsgesetzes habe die Bundesregierung eine Vereinfachung des Steuer- und Abgabenrechts versprochen sowie eine Entlastung der UnternehmerInnen und BürgerInnen, insbesondere der PendlerInnen. Das alles finde nicht statt, kritisierte Weinzinger, womit er auch die Ablehnung des Gesetzes durch die FPÖ begründete.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) widersprach seinem Vorredner und wies auf Vereinfachungen im Umsatzsteuergesetz hin. Steindl ging dann auch

auf die Normverbrauchsabgabe ein, die man nun entsprechend dem Urteil des EuGH hinsichtlich der CO2-Abgabe novelliert hat. Kritik übte der Abgeordnete an der seiner Meinung nach viel zu hohen Besteuerung der

Kraftfahrzeuge. Man müsse bedenken, sagte Steindl, dass in Österreich viele Menschen vom Kfz-Sektor abhängen.

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) kündigte eingangs die Zustimmung der Grünen an, wobei sie insbesondere die Verschärfung bei der Gruppenbesteuerung und die erhöhte Transparenz bei den Stiftungen begrüßte. Unverständnis zeigte sie jedoch hinsichtlich des Tabakmonopolgesetzes. Ihrer Meinung nach wäre es sinnvoller, die Steuern zu erhöhen statt die Mindesthandelsspannen zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass der Staat aus dem Zigarettenverkauf 1,4 Mrd. € einnehme, aber nur 12 Mio. € für die Prävention einsetze.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) antwortete darauf mit dem Hinweis, dass der Tabakhandel in erster Linie Zivilinvaliden Arbeit gebe. Er begrüßte die gefundene Lösung und rechnete vor, dass zum Beispiel 40 % der Zigaretten unkontrolliert und unversteuert an Deutschland vorbeigeschleust werden.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) verlangte seitens seiner Fraktion rechtsverbindliche Auskünfte für alle Sachverhalte. Derzeit sei es leider oft der Fall, dass verschiedene Finanzbedienstete auf eine Frage unterschiedliche Antworten geben. Die nun eingeführte Form der verbindlichen Rechtsauskunft sei leider auf nur wenige Sachverhalte eingeschränkt. Wenn man keine verbindliche Rechtsauskunft für alle Sachverhalte wolle, dann müsse man die Steuergesetzgebung so regeln, dass man sie als UnternehmerIn auch verstehe, forderte er. Die Gesetzgebung sollte von dem Grundsatz wegkommen, alles regulieren zu müssen, schloss Lugar.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) brachte einen V-S-Abänderungsantrag zum Abgabenänderungsgesetz mit redaktionellen Verbesserungen und Änderungen beim Termin des Inkrafttretens ein.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) kam auf das Tabakmonopolgesetz zu sprechen, das seiner Meinung nach zu stark in die Preisgestaltung der Tabakindustrie eingreift. Er vermisste eine Preisregelung bei Benzin zur Entlastung der PendlerInnen, denn derzeit steige der Benzinpreis, obwohl der Rohölpreis sinke.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA verteidigte die vorgesehene Erhöhung der Mindesthandelsspanne für Zigaretten und begründet die in Aussicht genommene Übergangsregelung damit, dass eine ab 1. Jänner 2011 geltende neue Tabaksteuerrichtlinie neue Rahmenbedingungen schaffe. Zur Forderung von Abgeordnetem Themessl nach staatlichen Eingriffen in die Benzipreisgestaltung merkte er mit Hinweis auf die zuletzt gestiegenen Rohölpreise und die Euroschwäche an, man könne gegen den Markt keine Politik machen.

Spielraum für Geldwäscher und Terrorfinanciers wird enger

Mit einem "Transparenzpaket" und Änderungen in Finanz -, Wirtschafts - und Justiznormen will die Bundesregierung gesetzliche Lücken schließen, die im System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung festgestellt wurden. Dazu kommt ein Sanktionengesetz zur Regelung des Kapital- und Zahlungsverkehrs im Falle international akkordierter Maßnahmen. Der Nationalrat stimmte zu. Überdies lag den Abgeordneten ein vom Finanzausschuss abgelehnter Antrag der FPÖ auf Beibehaltung von Fremdwährungskrediten (1042/A[E] ) vor.  

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) wandte sich gegen ein Verbot von Fremdwährungskrediten für "Normalbürger" und kleine Unternehmen. Er vermutet, dass es sich bei diesem Verbot um ein "verstecktes Bankenpaket" handelt, da es den Kreditinstituten 1,6 Mrd. € mehr Zinseinnahmen bringe. Ein Fremdwährungskredit sei "im Prinzip nichts Böses", sagte Themessl, schließlich sei der Euro bis jetzt eine stabile Währung gewesen, zudem wiege der Zinsvorteil das Währungsrisiko auf.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) wies darauf hin, dass es beim vorliegenden Gesetzespaket in erster Linie um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehe. Geldwäsche sei ein riesiges, globales Geschäftsfeld geworden, skizzierte er. Gewinne aus kriminellen Machenschaften seien schließlich nur dann interessant, wenn es möglich sei, die Erträge in den regulären Wirtschafts- und Geldkreislauf einzuführen.

Das Gesetzespaket bringt Donnerbauer zufolge unter anderem verstärkte Sorgfaltspflichten für Rechtsanwälte und Notare sowie zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten im Rahmen der Strafprozessordnung. Das Bankgeheimnis dürfe, so der Abgeordnete, nicht dazu dienen, Straftäter zu schützen und die Aufklärung von Straftaten zu verhindern.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) zeigte zwar für das grundsätzliche Anliegen des Gesetzespakets Verständnis, übte gleichzeitig aber massive Kritik an den seiner Darstellung nach geplanten Eingriffen in das Bankgeheimnis und in das Grundrecht des Bürgers auf eine ordentliche anwaltliche Vertretung. Man könne Anwälten nicht zumuten, ihre Klienten "unter Generalverdacht zu stellen" und ständig "auszuspähen", mahnte er. Ebenso wertete er die künftige Strafbarkeit von Eigengeldwäsche als rechtspolitisch falschen Weg. Für das weitere Unterlaufen des Bankgeheimnisses wäre Stadler zufolge darüber hinaus eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich, ein solches Quorum sei aber nicht vorgesehen.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) hielt seinem Vorredner entgegen, 80 % der Ausführungen seien "falsch gewesen". Man solle "die Kirche im Dorf lassen", forderte er. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stehe überhaupt nicht zur Debatte, Anwälte würden in keiner Weise angehalten, strafrechtliche Verfehlungen, die ihnen ein Klient mitteilt, weiterzuleiten. Rechtsanwälte würden aber immer wieder beim

Aufbau undurchschaubarer Finanzkonstruktionen zur Verschleierung von Geldwäsche herangezogen, gab Jarolim zu bedenken, hier sollten die vorgesehenen Sorgfaltspflichten zum Tragen kommen.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) schloss sich dem gegenüber der Kritik von Abgeordnetem Stadler an. Es gebe zwei Säulen, die die Natur eines Anwaltsberufs ausmachten, konstatierte er, der jederzeitige Vorrang des KlientInneninteresses vor dem Interesse des Anwalts und die Verschwiegenheit. Seiner Ansicht greifen die vorgesehenen Gesetzesbestimmungen jedoch in das Anwaltsgeheimnis und damit in ein wichtiges Grundrecht des Bürgers ein. Man könne von einem Anwalt, so Fichtenbauer, nicht verlangen, einen Klienten wegen Verdachts auf Geldwäsche anzuzeigen. Der Abgeordnete kündigte die Anfechtung dieser Bestimmung und anderer seiner Meinung nach verfassungswidriger Inhalte des Gesetzespakets beim Verfassungsgerichtshof an.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) führte aus, immer wenn es um die Verfolgung von Korruption und Geldwäsche gehe, bekomme die FPÖ "kalte Füße". Gleichzeitig sei ihr im Falle von Kleinkriminalität keine Strafe zu hoch. Steinhauser selbst sprach sich für das Gesetzesvorhaben aus und machte geltend, auch der Präsident der Rechtsanwaltskammer könne damit leben.

Österreich sei auf Grund seiner geografischen Lage, seiner Stabilität und seines Bankgeheimnisses ein attraktiver Standort für Geldwäsche, betonte Steinhauser. Man müsse verhindern, dass die österreichische Volkswirtschaft durch kriminelles Kapital unterwandert werde. Steinhauser hat in diesem Sinn weder ein Problem mit der Strafbarkeit von Eigengeldwäsche, da sich ein Beschuldigter nicht selbst belasten müsse, noch mit der Lockerung des Bankgeheimnisses. Dieses sei zwar verfassungsgesetzlich geschützt, erklärte er, das gelte aber nicht für die Strafrechtspflege.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER bekräftigte, das "Zauberwort" heiße Verhältnismäßigkeit. Diese ist ihr zufolge durch das vorliegende Gesetzespaket gewahrt. Man brauche gute Instrumente im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unterstrich sie. Die FATF habe Defizite im österreichischen Recht festgestellt, diese wolle man nun beseitigen.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören laut Bandion-Ortner die Erhöhung des Strafrahmens und Maßnahmen zur leichteren Ausforschung von kriminellen Vermögen. Überdies würden die schon bisher bestehenden Sorgfaltspflichten von Anwälten verschärft. Die Aufgabe des Bankgeheimnisses sei es nicht, Kriminalität zu ermöglichen, merkte Bandion-Ortner in Richtung FPÖ und BZÖ an.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) äußerte wenig Verständnis für die Forderung der FPÖ, "Häuslbauern" weiterhin Zugang zu Fremdwährungskrediten zu gewähren. Diesen sei es nicht zumutbar, mit drei Variablen - Wechselkurs, Zinsen, Aktiengewinne im Tilgungsträger - zu spekulieren, betonte er. 90 % der Betroffenen wären damit überfordert und gehörten daher geschützt. So wie Fremdwährungskredite

in der Vergangenheit vergeben worden seien, hätten sie, so Lugar, in lebenslange Schulden und in den Privatkonkurs geführt.

Abgeordneter Jakob AUER (V) sah keinen massiven Eingriff in das Bankgeheimnis, zweifelte aber, ob Ausweispflicht und Losungswort bei Spareinlagen von unter 15.000 € noch im Einklang mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit stehen.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) beklagte einen Souveränitätsverlust durch die Novelle und sprach von Erpressung. Österreich sei wieder einmal ein Musterschüler, wenn es darum geht, Vorgaben aus den USA und der EU umzusetzen. Man sei zwar Nettozahler, habe aber nichts zu reden, stellte Gradauer fest, der sich im Übrigen auch mit Nachdruck gegen eine von Brüssel koordinierte Budgetpolitik aussprach. In Summe meinte der Redner, die österreichischen Gesetze würden zur Bekämpfung der Geldwäsche ausreichen.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) qualifizierte die Aussagen Gradauers als "Kauderwelsch" von Antiinternationalismus und Anti-EU-Stimmungsmache und vermisste darin jegliche Sachlichkeit. Klar war für den Redner hingegen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nur auf internationaler Ebene bekämpft werden können. Die SPÖ halte es daher für richtig, dass auch Österreich seinen Beitrag leiste, betonte Krainer.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) sprach von einem massiven Bruch des Bankgeheimnisses, der seiner Einschätzung nach nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden könne. Er warf der Regierung vor, die Verfassung zu missachten und aus dem Anwaltsstand eine kriminelle Organisation zu machen.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) unterstützte das Transparenzpaket und meinte, es gelte, die Forderungen des FATF umzusetzen, damit Österreich nicht weiter auf der grauen Liste aufscheint.

Abgeordnete Petra BAYR (S) begrüßte ebenfalls die Vorlage, wobei sie auf den Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung hinwies.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) bekannte sich zum Schutz des Bankgeheimnisses und unterstrich, es sei im Ausschuss gelungen, überschießende Regelungen aus dem Entwurf herauszunehmen, sodass man diesem Gesetz heute mit gutem Gewissen zustimmen könne.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) machte auf die Problematik und den Spekulationscharakter von Fremdwährungskrediten aufmerksam, sprach dabei von Zockerei und kam zu dem Schluss, es sei richtig, die KundInnen vor solchen Geschäften zu schützen.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) verteidigte hingegen die Fremdwährungskredite, insbesondere jene in Schweizer Franken, und meinte, es gebe weder ein Zinsrisiko noch ein Währungsrisiko, die Regierungsparteien würden bei der Ablehnung des FPÖ-Antrags Äpfel mit Birnen vermischen.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) sah bei den Fremdwährungskrediten vor allem ein Problem der Beratung, das dazu führt, dass das Gesamtrisiko auf die KundInnen, meist kleine Häuslbauer, abgewälzt wird.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) hob die Bedeutung des Beschlusses zur Bekämpfung der Geldwäsche hervor und argumentierte, dadurch werde sichergestellt, dass der Wirtschaftsstandort Österreich keinen Nachteil erleidet.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) erwartete sich von der Vorlage eine wirksame Bekämpfung der Internetkriminalität und meinte, es sei zu wenig, dieses Gesetz einfach als Anschlag auf den Anwaltsstand anzuprangern.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) rief die Justizministerin auf, effiziente Grundlagen zu schaffen, um die Abschöpfung der unrechtmäßigen Bereicherung besser umsetzen zu können.

Abgeordneter Johann MAIER (S) übte heftige Kritik an der Haltung der FPÖ in Sachen Fremdwährungskredite und betonte, diese Kredite seien aufgrund des hohen Risikos für normale KonsumentInnen nicht geeignet.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) stellte klar, die Rechtsanwälte würden in keiner Weise Geldwäscherei unterstützen, und wies in diesem Zusammenhang die Äußerungen des Abgeordneter Steinhauser als "altmarxistische Kampfrhetorik" zurück.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) begrüßte die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und bemerkte, an die Adresse der Kritiker gerichtet, Sorgfaltspflichten für UnternehmerInnen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen seien nichts Neues.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) beklagte, das Bankgeheimnis werde in Österreich auf absurde Weise überhöht. Er sprach im Rahmen seiner Wortmeldung von Geldwäscherei bei der Hypo Alpe-Adria und kritisierte, im Banken-Untersuchungsausschuss seien Fragen der Geldwäsche immer wieder abgedrängt worden.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) ergänzte die Debatte dahingehend, dass er überzeugt sei, die Causa Hypo Alpe-Adria werde nun doch im erforderlichen Maß untersucht, und verwies sodann darauf, dass die Vorlage auch eine Verbesserung der Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte enthalte.

Die Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen, wobei jene zur Änderung des Bankwesengesetzes in der Form eines Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen beschlossen wurde.

Sodann kam es auch zur Abstimmung über das Abgabenänderungsgesetz, das in der Fassung eines Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen wurde, mehrheitlich verabschiedet wurde auch die Änderung des Tabakmonopolgesetzes.

Wirtschaftsthemen: Ökostromaufschläge und Lehrlingsausbildung

Gelegenheit zu einer Debatte über die Strom- und Gastarife bot den Abgeordneten der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch die Energieversorgungsunternehmungen. Eine Interessensvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen bringt eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz, die das Plenum für eine umfassende Debatte über die Situation der Lehrlingsausbildung nützte.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) bezeichnete die Zustände rund um die in Rede stehenden Aufschläge als symptomatisch für die Gesamtsituation auf diesem Gebiet. Die E-Control sei zahnlos, die Absprachen der einzelnen Anbieter seien überaus kritikwürdig, man könne hier schon beinahe von einem Oligopol sprechen. Im Bereich der Stromfirmen habe man keinen freien Markt, sondern eine monopolartige Preisdiktatur. Die Regierung müsse über ihren Schatten springen und endlich im Sinne der KundInnen aktiv eingreifen.

Abgeordneter Franz GLASER (V) meinte, dass es ein "grobes Foul" wäre, wenn die Berichte der E-Control stimmten. Dies musste ganz genau überprüft werden, und im Gefolge dieser Prüfung ergab sich, dass man eine neue Lösung für das Problem des Ökostromzuschlags werde finden

müssen, auch wenn die Sache insgesamt nicht so einfach sei, wie es auf den ersten Blick den Anschein gehabt habe.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) unterstrich die Kritik an dem unbefriedigenden Ist-Zustand, auf den seine Fraktion schon vor einem Jahr hingewiesen habe. Der Bericht der E-Control bestätige nun eindrucksvoll die Bedenken seiner Fraktion. Man brauche sichere und nachhaltige, aber vor allem auch leistbare Energie in Österreich, in diese Richtung müsse die Regierung tätig werden, während die bisherigen Fehlentwicklungen zu stoppen wären, hielt der Redner fest, denn dieses Geld wäre besser in erneuerbare Energieträger investiert worden. In diesem Sinne brachte der Mandatar einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) vertrat hingegen die Ansicht, dass der Prüfbericht ergeben habe, dass die erhobenen Vorwürfe nicht haltbar seien. Im Gegenteil bestätige der Bericht die Ansicht seiner Fraktion. Den Energieanbietern könne keine Absicht nachgewiesen werden, von Missbrauch könne daher nicht die Rede sein, halte der Bericht doch fest, dass keine Rechtsvorschriften verletzt worden seien. In Hinkunft brauche es jedoch mehr Transparenz im Interesse der EndverbraucherInnen, schränkte der Redner abschließend ein.

Staatssekretärin Christine MAREK konzedierte Verbesserungsbedarf, wenngleich sie Vorwürfe á la "Abzocke" als übertrieben bewertete. Man solle die Kirche im Dorf lassen. Es gebe eine entsprechende ministerielle Arbeitsgruppe, die sich um eine faire und transparente Lösung im Sinne der EndverbraucherInnen bemühe, und bis zum Herbst werde man ein diesbezügliches Gesamtpaket vorlegen können, informierte Marek.

Abgeordneter Erich TADLER (o.F.) kritisierte, dass mit dem Ökostrom bei den KundInnen kräftig abkassiert werde. Dies sei völlig unberechtigt und gehöre umgehend abgestellt.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) signalisierte die Kenntnisnahme des Berichts durch ihre Fraktion, da er einen guten Überblick über die Faktenlage biete. Er halte fest, dass man den Kunden zu viel Geld für den Ökostrom abverlangt habe, und das sei entschieden das falsche Signal. Hier brauche es einen entsprechenden Kurswechsel und ein adäquates Ökostromgesetz, betonte die Rednerin.

Abgeordneter Martin STRUTZ (o.F.) bekräftigte hingegen die Kritik von F und B und meinte, er könne diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, da er hinsichtlich der Beendigung dieses unbefriedigenden Zustandes skeptisch sei, weswegen er auch dem Entschließungsantrag des BZÖ zustimmen werde. Eine Reform des derzeitigen Systems sei dringend geboten.

Abgeordneter Franz HÖRL (V) meinte, die Kritik sei in ihrer Dimension unbegründet, es gebe keinerlei Gesetzesverstöße, dennoch sei die aktuelle Lage nicht befriedigend, das werde jedoch durch die bereits von Staatssekretärin Marek erwähnte Arbeitsgruppe rasch behoben werden.

In einer zweiten Wortmeldung unterstrich Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) noch einmal seine Kritik an den Zuständen rund um den Ökostrom-Zuschlag. Seinen Vorwürfen trat Staatssekretärin Christine MAREK mit einer erneuten Stellungnahme entgegen.

Der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der B-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 

Abgeordneter Christian HÖBART (F) eröffnete die Debatte über die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz und begründete für seine Partei, weshalb sie der Vorlage nicht zustimme. Zwar seien Ausbildungszentren zu begrüßen, doch würden mit der Gesetzesänderung Machtbasen für die "Systemparteien" geschaffen und das Ausbildungssystem verstaatlicht. Das Geld wäre besser bei einer Neudotierung des Blum-Bonus und einem Konjunkturpaket für die KMU aufgehoben.

Die wichtigsten Punkte der Vorlage standen im Mittelpunkt der Rede des Abgeordneten Konrad STEINDL (V). Zum Beispiel würde die Bildungsmobilität forciert. 1.463 Jugendliche kämen derzeit, rechne man freie Lehrstellen mit Lehrstellensuchenden auf, nicht in einer Lehre unter. Gewerbe und Handwerk stelle die größte Sparte in der Ausbildung, was ein Zeichen dafür sei, dass die Betriebe ihrer Verpflichtung gerecht würden. Für viele junge Menschen sei es zweckmäßig, im Anschluss an die Matura eine Lehrausbildung zu absolvieren.

Abgeordneter Mario KUNASEK (F) sah keinen Grund zur Euphorie, wenn auch die Maßnahmen dazu beitrügen, Jugendliche von der Straße zu holen. Die Ausbildung sollte aber bei den Betrieben liegen, unterstrich Kunasek. Die überbetrieblichen Ausbildungsstätten hätten bei der Ausbildung nicht das gleiche Know how wie die Betriebe. Kunasek brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach der betrieblichen Ausbildung Vorrang eingeräumt werden sollte.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die Einwände der FPÖ gegen die Vorlage und hielt der FPÖ vor, aus anderen Gründen nicht zustimmen zu wollen – etwa, um Jugendlichen nicht mehr Mitbestimmung zuzugestehen. Es sei wichtig, dass sich auch die Jugend organisieren könne und ein demokratiepolitisches Signal, Mitbestimmungsrechte auch jenen Jugendlichen einzuräumen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Auch Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) zeigte sich erstaunt über die Ablehnung der Novelle durch die FPÖ. Vielleicht passe der FPÖ die Anrechnung ausländischer Prüfungen und Ausbildung nicht, mutmaßte die Rednerin. Sie begrüßte insbesondere die Weiterentwicklung bei der integrativen Ausbildung und warf in diesem Punkt der ÖVP "Reformverweigerung" vor. Eine "gescheite" Lehrausbildung zu bekommen, sei Glückssache, hielt Schatz fest, wandte sich dagegen, die "heilige Kuh der Lehrausbildung einzumauern" und sprach sich für eine genaue Analyse der Situation aus.

Staatssekretärin Christine MAREK nannte die Zahl von 123.000 Lehrlingen, von denen rund 5.000 in überbetrieblichen Lehrstellen ausgebildet würden. In den letzten Jahren seien massive Verbesserungen erreicht worden, betonte Marek. Jene, die schwer einen

Lehrplatz fänden, seien in überbetrieblichen Einrichtungen gut aufgehoben. Fassungslos zeigte sie sich über die Ablehnung der Mitbestimmung von Jugendlichen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung durch die FPÖ. Der Vertrauensrat sei wichtig als Ansprechpartner auf gleicher Augenhöhe, betonte die Staatssekretärin. Mit der integrativen Berufsausbildung würden Chancen angeboten, die derzeit rund 4.000 Jugendlichen zugute kämen.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Die Interessenvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Lehrwerkstätten sei "der richtige Weg". Der Redner sah auch Vorteile in der Kombination von Tourismus- und Sprachausbildung und in der Möglichkeit, die Prüfung in einzelnen Fächern nachzuholen. Markowitz brachte einen Entschließungsantrag ein, zusätzliche Maßnahmen in der Lehrlingsausbildung zu setzen.

Das duale Ausbildungsmodell ist, wie Abgeordneter Peter HAUBNER (V) feststellte, ein "Vorzeigemodell", um das Österreich beneidet werde. Die betriebliche Lehrlingsausbildung sei die beste Art der Lehrlingsausbildung und habe Priorität; die überbetriebliche Ausbildung – rund 4 % – sei eine notwendige Ergänzung der

betrieblichen, betonte Haubner und wertete die Novelle als "Schritt in die richtige Richtung".

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) sprach von "Spitzenleistungen" in der Ausbildung, wo Jugendliche nicht bloß als "Kostenfaktor" gesehen würden. Das Engagement in der Ausbildung lohne sich, das duale Ausbildungssystem sei eine hervorragende Grundlage. Wie sein Vorredner sah er die überbetriebliche Ausbildung als Ergänzung der betrieblichen. Der Redner kam schließlich auf den Facharbeitermangel zu sprechen, der ein gesellschaftliches Problem darstelle.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) begrüßte die Evaluierung durch das Wirtschaftsministerium, die zu Verbesserungen geführt habe. Die einzelnen Punkte der Novelle stellten einen Fortschritt dar, wies die Abgeordnete unter Hinweis auf die Interessenvertretung und die Verbesserungen bei der integrativen Ausbildung hin.

Im Bereich der Berufsausbildung seien ständig Reformen nötig und würden auch durchgeführt, stellte Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) fest. Auch er würdigte die integrative Ausbildung; er schloss mit dem Dank an die Gewerkschaftsjugend für deren Engagement.

Die Vorlage wurde mit Mehrheit angenommen. Die Entschließungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. (Schluss)