Parlamentskorrespondenz Nr. 376 vom 20.05.2010

Nationalrat für neues Impfkonzept und eine Kindergesundheitsstrategie

Zahlreiche Oppositionsanträge zu Gesundheitsfragen

Wien (PK) – Vom Gesundheitsausschuss lagen dem Nationalratsplenum insgesamt 19 Berichte über Oppositionsanträge zu einem breiten Themenspektrum vor.

Das BZÖ hatte die Aufnahme der Pneumokokken-Impfung (634/A[E] ) sowie der Meningokokken-Impfung (635/A[E] ) in den kostenfreien Impfplan, die Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Kinder (770/A[E] ), ein einheitliches System zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder (938/A[E] ), kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche (941/A[E] ) sowie verpflichtende HNO-Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (965/A[E] ) beantragt. - Angenommen wurde ein S-V-Antrag zur Weiterentwicklung des Impfkonzepts des Bundes, auf Sicherstellung der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch die Erlassung einer Mangelfach-Verordnung sowie auf Ausarbeitung einer Kindergesundheitsstrategie.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) wies darauf hin, dass es sich hier um ein Konvolut wichtiger Anträge zur Kindergesundheit handle, die sich entsprechende Unterstützung verdienten. Österreich könnte sich die in diesen Vorlagen geforderten Maßnahmen sehr wohl leisten, unser Land sollte sich diese Maßnahmen im Interesse seiner eigenen Kinder auch leisten, meinte die Abgeordnete.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) hielt fest, dem Bundesminister sei die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ein besonderes Anliegen, wie sich auch an dem von ihm initiierten Kindergesundheitsdialog ablesen lasse. Sodann ging die Rednerin auf einzelne Detailaspekte der Vorlagen ein. So hielt sie unter anderem fest, dass bereits konkrete Verhandlungen zur Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Kinder geführt würden.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) meinte, ein Dialog sei ein guter erster Schritt, doch müssten diesem auch die nötigen weiteren Schritte folgen. Insbesondere machte sich der Redner für die geforderte Pneumokokken-Impfung stark. Zudem brauche es im Interesse der Allgemeinheit entsprechende Aufklärung und akzeptable Kosten für den Einzelnen.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) zeigte sich skeptisch angesichts des negativen Befunds der heimischen Impfsituation durch seinen Vorredner. Vielmehr sei die Lage in Österreich mehr als ansprechend, auch wenn man natürlich immer über weitere Ergänzungen reden könne. In der Tat gelte es, die bestmöglichen Lösungen im Interesse der Kinder zu finden, und dem diene auch der bereits angesprochene Dialog. Insgesamt gehe es um ein stimmiges Gesamtkonzept, betonte Rasinger.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) plädierte gleichfalls für die Forcierung der Pneumokokken-Impfung, die in den Impfplan aufgenommen werden sollte. Es brauche dringend entsprechende Taten, weshalb man den diesbezüglichen Anträgen zugestimmen sollte.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) setzte sich mit Therapien für Kinder auseinander und regte in diesem Zusammenhang an, die gebotenen Leistungen der einzelnen Kassen zu vereinheitlichen, um auch wirklich für alle Kinder das erforderliche Angebot gewährleisten zu können.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) übte Kritik an der Reorganisation des Ressorts, bei der ausnahmslos Parteigänger der SPÖ promotet worden seien. Gerade in einer Zeit, in der allgemeines Sparen ausgerufen worden sei, müsse eine solche Organisationsreform als unzweckmäßig betrachtet werden. Konkret sollte die Pneumokokken-Impfung endlich gratis in den Impfplan aufgenommen werden, könne sich einen solchen Schritt doch sogar Griechenland leisten.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) machte darauf aufmerksam, dass die ParlamentarierInnen eine Gesamtverantwortung tragen. Viele der oppositionellen Anträge seien nicht finanzierbar, sagte er, man müsse bedenken, dass das Gesundheitssystem derzeit an der Grenze der Finanzierbarkeit stehe. Für die Selbstbehalte der Kinder in den Krankenanstalten seien beispielsweise die Länder und nicht der Bund zuständig. Man könne aber, so Donabauer, durchaus darüber diskutieren, die Befreiungssachverhalte unterschiedlich zu handhaben. Die Hereinnahme der HNO-Untersuchung im Mutter-Kind-Pass liege beim obersten Sanitätsrat. Donabauer mahnte auch die Sorgfaltspflicht der Eltern ein.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) urgierte ein umfassendes Konzept für die Kinder- und Jugendgesundheit. Den Föderalismus in dieser Frage als Argument heranzuziehen, sei absurd, reagierte sie auf ihren Vorredner und wies darauf hin, dass in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes auch das Recht auf Gesundheit verankert ist. Der angekündigte Gesundheitsdialog ist für Windbüchler-Souschill eine begrüßenswerte Initiative, aber die Ergebnisse müssten auch umgesetzt werden. Die Rednerin hielt es für eine Schande, dass in Österreich zu wenig Therapieplätze für Jugendliche angeboten werden.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) kritisierte scharf das Verhalten der Regierungsparteien. Den Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder und die unterschiedlichen Regelungen könne sie nicht akzeptieren, denn die Regierung hätte es in der Hand, dies zu ändern. Die Kindergesundheit werde sträflich vernachlässigt, beklagte Haubner, denn für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr würden nur 7 % der Gesundheitskosten ausgegeben, obwohl diese Gruppe 19 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Haubner bekräftigte ihre Forderung nach Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Kinder.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem er die kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für PolizistInnen fordert. Dabei handle es sich um extrem ansteckende Krankheiten, argumentierte er, die Exekutive könne es sich aber nicht aussuchen, wo und wann sie einschreitet und mit wem sie es zu tun hat.

Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) brachte kein Verständnis dafür auf, dass die Regierungsparteien die Forderung nach einer verpflichtenden HNO-Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes genauso ablehnten, wie die Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder. Dieser sei besonders für sozial Schwache belastend, wenn man bedenke, dass über 300 € pro Woche anfallen können, wenn ein Elternteil das Kind begleitet.

Bundesminister Alois STÖGER unterstrich den hohen Stellenwert der Kindergesundheit. Deshalb habe er auch den Kindergesundheitsdialog ins Leben gerufen, bei dem es besonders um die Versorgung, um die Vorbeugung, um den Umgang mit Medikamenten, um Rehabilitation und um psychosoziale Versorgung gehe. Die psychosoziale Betreuung im Kindergarten stelle auch einen Schwerpunkt des Fonds Gesundes Österreich dar, erläuterte Stöger.

Der Gesundheitsminister zeigte große Sympathie für die Abschaffung der Selbstbehalte, da diese seiner Meinung nach ausgrenzten. Diese seien aber ein Teil der Krankenanstaltenfinanzierung und damit Ländersache, räumte er ein.

Bei der Abstimmung wurde zwar der Antrag betreffend Aufnahme der Pneumokokken-Impfung für Kinder in den kostenfreien Impfplan abgelehnt, einstimmig passierte jedoch der im Ausschuss angenommene Entschließungsantrag betreffend Kindergesundheitsstrategie den Nationalrat.

Der in der Debatte von Abgeordnetem Werner Herbert eingebrachte Entschließungsantrag betreffend kostenlose Tuberkulose- und Tetanusimpfung fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Die weiteren Anträge der Opposition betreffend Aufnahme der Meningokokken-Impfung für Kinder in den kostenfreien Impfplan, betreffend Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Kinder, betreffend Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder, betreffend kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche, sowie betreffend verpflichtende Untersuchung durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten im Rahmen des Mutter-Kind-Passes wurden mehrheitlich abgelehnt.

Bonusse und andere Vorschläge der Opposition für die Krankenkassen   

Weiters debattierte der Nationalrat BZÖ-Anträge für ein Bonussystem bei gesundheitlichen Eigeninitiativen (939/A[E] ), für die tarifliche Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen(650/A[E] ) und über einen FPÖ-Entschließungsantrag auf Psychotherapie für die Opfer sexuellen Missbrauchs (1041/A[E] ).

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) warf Abgeordnetem Donabauer wegen dessen Äußerungen in der vorangegangenen Debatte Kaltschnäuzigkeit vor. Sie ging dann näher auf ihren Antrag betreffend Psychotherapie für Opfer sexuellen Missbrauchs ein und prangerte die Tatsache an, dass die Betroffenen oft jahrelang auf eine Therapie warten müssten. Die Gesellschaft sei diesen Menschen eine umfassende Betreuung schuldig, sagte sie, das könne nicht mit Geld gemessen werden, denn es gehe um die Gesundheit.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) lehnte dezidiert die Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen ab, denn das würde nur jenen zu Gute kommen, die ohnehin gesund leben. Wichtig wäre eine Verbesserung der Prävention, die bei der Jugend ansetzt. So sei beispielsweise die hohe Anzahl übergewichtiger Jugendlicher bedenklich. In der Prävention müssten Ernährung und Bewegung Schwerpunkte darstellen. Spindelberger lehnte auch die tarifliche Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen ab, da jede Indikation unterschiedliche Leistungen erfordere und man die privaten Anbieter nicht mit jenen der Sozialversicherungsträger vergleichen könne.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) bekräftigte die Notwendigkeit, alles zu tun, um Opfern von sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt zu helfen. Sie konnte daher die Ablehnung des Antrags der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein nicht verstehen und hielt auch das Argument der Regierungsparteien und des Ministers, es gebe ohnehin ein Verbrechensopfergesetz, für falsch. Nach diesem Gesetz würden nämlich Leistungen nur dann bezahlt, wenn die TherapeutInnen einen Vertrag haben und wenn im Verfahren nicht auf Schadenersatz verzichtet wurde. Außerdem wisse man, wie schwierig es für viele Betroffene ist, eine Anzeige zu erstatten, merkte sie an. Das Verbrechensopfergesetz erfasse auch nicht jene Kinder, die indirekt von Gewalt betroffen sind, stellte Windbüchler-Souschill fest.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) lehnte ein Bonussystem für Eigeninitiativen ab, indem sie auf zahlreiche Präventionsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger hinwies, die auf die Menschen zugeschnitten seien. Sie nannte zum Beispiel die Erholungsaufenthalte für Menschen in psychisch schwierigen Situationen und die Frauengesundheitstage der Niederösterreichischen Gebietskrankenkassa. Die Menschen sollten auch angehalten werden, in die eigene Gesundheit zu investieren, sagte sie. Ebenso wenig fand der Vorschlag der tariflichen Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen ihre Zustimmung. Die Therapien würden den PatientInnen entsprechend ihrem Krankheitsbild zugewiesen.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) hielt eingangs fest, gesund bleiben sei billiger als gesund werden, weshalb das Argument mangelnder Finanzen nicht ganz schlagend sei. Sie erinnerte an ihren Antrag, eine Studie über das Burn-out zu erstellen, der zwar im Gleichbehandlungsausschuss Zustimmung gefunden hat, im Gesundheitsausschuss jedoch vertagt wurde. Diese Initiative sei zu wichtig, um schubladisiert zu werden, betonte sie und brachte daher den Entschließungsantrag auch in dieser Debatte ein.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) reagierte auf die Ausführungen der Abgeordneten Windbüchler-Souschill. Das Verbrechensopfergesetz sei deshalb nicht schlecht, weil es dazu motiviere, den Mantel des Schweigens zu durchbrechen, meinte er. Außerdem sei eine rechtskräftige Verurteilung des Täters keine Voraussetzung dafür, die therapeutische Hilfe auf der Grundlage des Gesetzes anzunehmen. Sacher wies weiters auf das Regressrecht gegen die Täter sowie auf Angebote seitens der Krankenversicherungsträger hin. Selbstverständlich könne man vieles verbessern, bemerkte er, aber man dürfe die Kostenfrage nicht aus dem Auge verlieren.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) unterstützte den Antrag nach einem Bonussystem für Eigeninitiativen. Er räumte ein, dass es zwar viele Angebote zur Prävention gebe, dennoch fehle ein fachlich fundiertes Anreiz-System zur aktiven Vorsorge.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) erläuterte seine Initiative zum Bonussystem. Wenn BeitragszahlerInnen über einen gewissen Zeitraum keinen Arzt wegen eigenverschuldeter Krankheit in Anspruch nehmen, dann sollte es eine Bonuszahlung geben. Ein solches Anreiz-System werde auch von den privaten Versicherungen praktiziert.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) kritisierte die Idee seines Vorredners scharf. Es könne nicht sein, von vorne herein anzunehmen, die Krankheiten seien selbstverschuldet. Es gebe auch gesellschaftliche Ursachen für Krankheiten, meinte Pirklhuber. Richtig sei jedoch, dass in Österreich ein Mangel an Vorsorgemedizin herrsche. So sollten beispielsweise die Betriebe im Rahmen der Arbeitsmedizin mehr Verantwortung für ihre MitarbeiterInnen übernehmen.

Auch die nun zur Abstimmung stehenden Anträge der Opposition betreffend gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention im Gesundheitswesen und Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen, betreffend tarifliche Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen und betreffend Psychotherapie für Opfer sexuellen Missbrauchs fanden keine Mehrheit.

Abgelehnt wurde auch der in der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag der B-Abgeordneten Martina Schenk hinsichtlich einer Studie über das Burn-out.

Menschen werden älter, Geriatrie immer wichtiger

Fortgesetzt wurde die Plenardebatte zur Gesundheitspolitik auf der Grundlage von vier Entschließungsanträgen der Opposition. BZÖ (906/A[E] ) und Grüne (882/A[E] ) sprachen sich für einen eigenen Lehrstuhl für Geriatrie aus. Die Grünen verlangten zudem ein Additivfach für Geriatrie in den Fächern Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Physikalische Medizin und Allgemeinmedizin (880(A[E] ) sowie eine FachärztInnenausbildung für Allgemeinmedizin (881/A[E] ). Diese Anträge wurden abgelehnt. – Auf Initiative aller fünf Fraktionen im Gesundheitsausschuss nahm der Nationalrat eine Entschließung an, die auf vertiefte geriatrische Ausbildung für AllgemeinmedizinerInnen durch ein Additivfach zielt. Eine Ausbildung in Geriatrie soll auch ÄrztInnen der Fachrichtungen Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin offenstehen.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) wies darauf hin, dass die ÖsterreicherInnen immer älter würden. Das sei auf der einen Seite zwar erfreulich, sagte er, auf der anderen Seite aber auch mit Problemen verknüpft. In diesem Sinn bedauerte er, dass die Einrichtung eines Additivfaches Geriatrie in der Ärzteausbildung trotz eines fertig vorliegenden Konzepts immer wieder aufgeschoben worden sei. Karlsböck zufolge solle man auch AllgemeinmedizinerInnen eine spezielle Ausbildung in diesem Bereich ermöglichen.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) machte darauf aufmerksam, dass es für AllgemeinmedizinerInnen bisher nicht möglich sei, eine Zusatzausbildung in Form eines Additivfaches zu erwerben. Das solle in Hinkunft aber geändert werden, betonte sie. Zur Frage der Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie merkte die Abgeordnete an, einen solchen gebe es bereits auf einer Privatuniversität, er sei aber noch nicht besetzt.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) hielt fest, der Bedarf an Fachkräften in Gesundheitsberufen im Bereich Geriatrie werde sicher steigen. Seiner Auffassung nach ist rasches Handeln gefragt, da die Ärzteausbildung mehrere Jahre dauere. Grünewald gab etwa zu bedenken, dass alte Leute anders auf Medikamente reagierten und Beruhigungsmittel bei ihnen eine paradoxe Wirkung haben könnten. Solche Fakten müssten Ärzten vermittelt werden.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) betonte, alte Menschen hätten ein Recht auf eine altersgerechte Behandlung durch geschulte ÄrztInnen. In diesem Sinn begrüßte sie das Vorhaben, AllgemeinmedizinerInnen den Erwerb des Zusatzfaches Geriatrie zu ermöglichen.

Abgeordneter Kurt LIST (B) erklärte, durch die alternde Bevölkerung steige auch die Zahl der geriatrischen PatientInnen. Das BZÖ fordert ihm zufolge nicht nur eine Aufwertung der geriatrischen Ausbildung, sondern auch universitäre Forschung in Form eines Lehrstuhls für Geriatrie.

Gesundheitsminister Alois STÖGER hob hervor, er habe bereits eine Gesetzesnovelle in die Wege geleitet, um niedergelassenen ÄrztInnen eine Zusatzausbildung im Fach Altersmedizin zu ermöglichen. Er hoffe auf eine Unterstützung des Vorhabens durch die Abgeordneten.

Die dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 906/A(E) angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat mehrheitlich angenommen. Ebenfalls mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die ablehnenden Berichte des Ausschusses über die Oppositionsanträge zur Kenntnis.

FPÖ für mehr Transparenz in der Finanzierung der Krankenversicherung 

Beim Thema Krankenversicherungen lehnte die Mehrheit des Nationalratsplenums einen F-Antrag auf transparente Finanzierung der Krankenversicherung (1100/A[E] ) sowie eine Initiative der Grünen auf soziale Staffelung des Selbstbehalts bei In-vitro-Fertilisationen (920/A[E] ) ab. Ebenfalls der Ablehnung verfiel ein G-Antrag auf Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur (919/A[E] ).

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) erklärte, die Geschichte der Krankenkassen sei eine Serie von Missverständnissen. Die Behauptung von Gesundheitsminister Stöger, wonach die Kassen am richtigen Weg seien, ist seiner Ansicht nach falsch. Die meisten von ihnen würden heuer wieder rote Zahlen schreiben. Ein Grund für die angespannte finanzielle Lage ist laut Karlsböck die Übernahme zahlreicher versicherungsfremder Leistungen durch die Kassen, er forderte eine Anfechtung dieses Umstands beim Verfassungsgerichthof.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) hob hervor, ein großer Teil der Kosten für künstliche Befruchtungen sei bereits seit einigen Jahren durch einen Fonds übernommen worden. Den bestehenden Selbstbehalt hielt er für gerechtfertigt und wies auf Steuerabsetzmöglichkeiten hin. Generell sagte Hechtl, dürfe der Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht von der finanziellen Lage des Patienten abhängig sein. Von den zahlreichen in der Vergangenheit gesetzten Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung der Krankenkassen profitieren ihm zufolge auch die Versicherten.  

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) zeigte sich überzeugt, das von der Regierung gesetzte Maßnahmenpaket zur Sanierung der Krankenkassen werde nicht ausreichen. In diesem Zusammenhang machte er etwa auf die rückläufigen Einnahmen der Kassen durch die Wirtschaftskrise aufmerksam. Er fürchtet eine Reduzierung der Kassenleistungen. Würden die Kassen von kassenfremden Leistungen entlastet, würden sie, so Grünewald, schwarze Zahlen schreiben.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) verwies darauf, dass 70 % der Kosten für In-vitro-Fertilisation von einem Fonds übernommen würden. Sie wertete dies als guten Ansatz. Eine weitere Kostenübernahme ist ihrer Meinung nach angesichts beschränkter Mittel nicht möglich.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) hielt fest, die Krankenkassen seien nicht allein an ihrer finanziellen Misere schuld. Schließlich müssten sie viele kassenfremde Leistungen wie Lehrlingsförderungen und das Wochengeld übernehmen. Spadiut kündigte in diesem Sinn die Zustimmung des BZÖ zum FPÖ-Antrag an. Auch dem Antrag der Grünen betreffend Einführung einer sozialen Staffelung des Selbstbehalts bei In-vitro-Fertilisation wird das BZÖ laut Spadiut zustimmen.

Gesundheitsminister Alois STÖGER beharrte darauf, dass der Weg, den die Regierung zur Sanierung der Krankenkassen eingeschlagen habe, richtig sei. Im vergangenen Jahr hätte erstmals seit 1998 ein positives Ergebnis aller Gebietskrankenkassen erzielt werden können, skizzierte er. Stöger hob auch die Sparbemühungen der Kassen hervor.

Die ablehnenden Berichte des Gesundheitsausschusses über den Antrag des BZÖ und den Antrag der Grünen wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Beim Thema "Heilmasseure und gewerbliche Masseure" wies Abgeordneter Bernhard VOCK (F) darauf hin, dass derzeit zwischen einem gewerblichen Masseur, der keine Kranken behandeln dürfe, und Heilmasseuren unterschieden werde. Er bedauerte, dass über den Antrag der Grünen betreffend die Zusammenführung der beiden Berufsbilder im Gesundheitsausschuss nicht intensiver diskutiert worden sei.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) meinte dem gegenüber die Unterscheidung zwischen Heilmasseuren und gewerblichen Masseuren mache Sinn. Heilmasseure fielen unter die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, skizzierte er, eine Zuweisung erfolge über einen Arzt. Gewerbliche Masseure würden hingegen Gesunde behandeln und seien vor allem im Wellnessbereich tätig.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) führte aus, die Grenze zwischen gesund und krank sei fließend. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Heilmasseure und gewerbliche Masseure haben ihm zufolge trotz Übergangsbestimmungen zum Teil Probleme verursacht. Vor allem in drei Bundesländern spieße es sich.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) erinnerte daran, dass man den Titel Heilmasseur auf ausdrücklichen Wunsch der Berufsgruppe und des damaligen Gesundheitsministers Herbert Haupt eingeführt habe. Das Gesetz ist seiner Ansicht nach insgesamt erfolgreich, da die Ausbildung verbessert worden sei. Der Heilmasseur brauche Erfahrung bei der Behandlung von Kranken, bekräftigte Rasinger, das werde auch von den PatientInnen erwartet.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) meinte dem gegenüber, auch ein Heilmasseur könne nicht heilen, sondern nur die Regenerierung unterstützen. In Bezug auf den Antrag der Grünen signalisierte er daher Unterstützung seiner Fraktion.

Der ablehnende Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Grünen wurde vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Rauchverbot in der Gastronomie – Übergangsfrist wird nicht verlängert

Am Tabakgesetz, das Gastronomiebetrieben in Hinkunft ab einer bestimmten Größe getrennte Raucherräume vorschreibt, wird nicht gerüttelt – ein diesbezüglicher F-Entschließungsantrag (992/A[E] ) fand – wie schon im Gesundheitsausschuss - keine Mehrheit im Nationalrat.  

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) machte darauf aufmerksam, dass die Übergangsbestimmungen in Bezug auf die Raucherregelung für Lokale am 30. Juni ausliefen. Es sei nicht so, dass die WirtInnen nicht zu Investitionen bereit seien, um Nichtraucher- und Raucherbereiche zu trennen, sagte er, nach wie vor könne aber nicht abgesehen werden, ob die österreichische Regelung durch eine EU-Richtlinie gekippt werde. Themessl forderte daher eine Verlängerung der Übergangsfristen, bis in der EU eine Entscheidung gefallen ist.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) hielt seinem Vorredner entgegen, dass es großzügige Übergangsfristen gegeben habe. Die WirtInnen hätten 18 Monate Zeit für Umbauarbeiten gehabt.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) führte aus, nirgendwo in Europa würden so viele Jugendliche rauchen wie in Österreich. Faktum sei außerdem, dass über 33 % der Erwachsenen zur Zigarette greifen würden und das Tabakgesetz in Österreich nur mangelhaft umgesetzt werde. Windbüchler-Souschill verwies auf die Position der Grünen, die für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie eintreten.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) betonte, es habe genügend Zeit für die WirtInnen gegeben, sich auf den 1. Juli vorzubereiten. Positiv bewertete er die laufende Informationskampagne der Wirtschaftskammer für betroffene WirtInnen mit 34 Fragen und Antworten.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) unterstrich, das BZÖ trete generell für eine Entscheidungsfreiheit der Wirte ein, ob sie ein Raucherlokal, ein Nichtraucherlokal oder ein Lokal mit getrennten Räumlichkeiten führen wollten. Den Antrag der FPÖ wird das BZÖ laut Spadiut im Interesse der Wirte dennoch unterstützen.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) machte geltend, die Meinungen über das Tabakgesetz gingen quer durch alle Parteien. Ihrer Auffassung nach wurde mit den geltenden Raucherregelungen für Lokale ein guter Mittelweg zwischen dem erforderlichen Gesundheitsschutz und einer allzu strikten Regulierung gefunden. Die Regelung sei, so Durchschlag, in einem "verträglichen Rahmen". Durch eine Verlängerung der Übergangsfristen würden laut Durchschlag gesetzestreue WirtInnen bestraft.

Die Abgeordneten Roman HAIDER und Lutz WEINZINGER (beide F) bekräftigten noch einmal die Haltung ihrer Fraktion zu dieser Frage. Es sei bedauerlich, dass die Regierung den GastwirtInnen in dieser schwierigen Situation nicht beistünde. Besonders kritikwürdig sei zudem die Tatsache, dass hier eine Gesellschaftsform, die sich in Jahrhunderten entwickelt habe, vom Staat zwangsweise aufgelöst werde. Vielmehr sollte unsere Kultur erhalten werden, meinte Weinzinger.

Der Ausschussbericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Schutz vor täuschenden Lebensmittelkennzeichnungen  

In weiterer Folge debattierte der Nationalrat über zwei BZÖ-Entschließungsanträge (1048/A[E] , 1049/A[E] ), die auf "Nulltoleranz" für Listerien in Lebensmitteln sowie auf eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für zentrale Zutaten eines Lebensmittelprodukts gerichtet waren. - Angenommen wurde auf Antrag von SPÖ und ÖVP eine Entschließung, die auf eine einheitliche EU-Kennzeichnungsregelung und auf einen besseren Täuschungsschutz bei der Herkunftskennzeichnung auf nationaler Ebene abzielt.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) signalisierte Zustimmung zum Antrag über die Kennzeichnung von Lebensmitteln, nur sollte diese auch für SeniorInnen lesbar sein, merkte die Rednerin an.

Abgeordneter Johann MAIER (S) sagte, seine Fraktion werde den Antrag betreffend Nulltoleranz ablehnen, weil er inhaltlich falsch sei. Zudem habe man in dieser Angelegenheit einen eigenen Antrag erarbeitet, der über die Forderungen des B-Antrags hinausgehe.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) verteidigte den Antrag hingegen als sachlich richtig und empfahl dessen Annahme.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) verwies auf die diesbezügliche Diskussion auf europäischer Ebene und zeigte sich überzeugt, dass es zu einer ansprechenden Lösung in diesen wichtigen Fragen kommen werde.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) zeigte sich überzeugt, dass der von Kollegen Maier bereits erwähnte Antrag sich als sinnvoll erweisen werde, gehe es doch auch darum, auf europäischer Ebene etwas zu bewegen. Seine Fraktion warte jedoch darüber hinaus weiterhin auf ein gutes österreichisches Gütesiegelgesetz.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) meinte, die ÖsterreicherInnen wollten frische und gesunde Lebensmittel, und Österreich habe eine hohe Lebensmittelsicherheit, die der heimischen Landwirtschaft und der heimischen Landwirtschaftspolitik geschuldet sei.

Die Ausschussberichte wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Schluss)