Parlamentskorrespondenz Nr. 406 vom 27.05.2010

Vorlagen: Familie

BZÖ fordert bessere rechtliche Absicherung von Pflegeeltern...

Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Pflegeeltern vorfinden, je nach Bundesland verschieden ausgestaltet sind, ersuchen die B-Abgeordneten Ursula Haubner, Gerald Grosz und Sigisbert Dolinschek in einem Entschließungsantrag (1133/A[E]) um die Zuleitung einer Regierungsvorlage für ein Bundesrahmengesetz, das bundeseinheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern vorsieht.

...und einheitliche Regelungen für Tageseltern...

Die B-Abgeordneten Ursula Haubner und Martina Schenk monieren in ihrem Entschließungsantrag (1139/A[E]) das Fehlen von Regelungen bezüglich Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern. Außerdem sei in den Bundesländern ein Mangel an Tagesmüttern und Tagesvätern zu verzeichnen und eine bundesweit standardisierte Qualitätskontrolle, die Vergleichbarkeit erlaube, ein unerfülltes Desiderat. Das BZÖ ersucht daher um die Zuleitung einer – unter Einbindung und Mitwirkung der Länder ausgearbeiteten – Regierungsvorlage für ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern sowie für die Realisierung einer Basisförderung für Tageselternorganisationen. 

...sowie Einführung eines "Mutter-Kind-Jugend-Passes"

In einem weiteren Entschließungsantrag (1150/A[E]) fordern die B-Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Stefan Markowitz die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes" zu einem "Mutter-Kind-Jugend-Pass", der jährliche, verpflichtende Untersuchungen bis zum 18. Lebensjahr vorsieht. Geht es nach dem BZÖ, so soll außerdem die Auszahlung der Familienbeihilfe an diesen jährlichen Arztbesuch gekoppelt werden. Man ersuche daher um die Vorlage eines diesbezüglichen Gesamtkonzepts, das u. a. auch einen Kriterienkatalog für das Untersuchungsprogramm beinhaltet. In dieser Vorlage sei auch die Möglichkeit der automatischen Meldung des Finanzamtes an die zuständige Fürsorgestelle vorzusehen, wenn für Kinder und Jugendliche mehr als sechs Monate keine Familienbeihilfe bezogen wurde. Ein wortidenter Entschließungsantrag (1149/A[E]) des BZÖ wurde auch im Gesundheitsausschuss eingebracht. (Schluss)