Parlamentskorrespondenz Nr. 450 vom 09.06.2010

Vorlagen: Justiz

Änderung des Signaturgesetzes

Mit einer Änderung des Signaturgesetzes (750 d.B.) sollen in der Praxis auftretende Probleme beseitigt werden: Bei der Einstellung der Tätigkeit eines Zertifizierungsanbieters (ZDA) ist derzeit nicht gewährleistet, dass die bereits verwendeten Zertifikate von einem anderen ZDA weitergeführt werden. In Zukunft soll im Fall der Einstellung der Tätigkeit eines ZDA der Widerruf der bereits in Verwendung befindlichen qualifizierten Zertifikate nur dann zulässig sein, wenn deren Weiterführung nicht im öffentlichen Interesse liegt. (Schluss)