Parlamentskorrespondenz Nr. 456 vom 09.06.2010

Plenardebette über Sicherheitsbericht 2008 am kommenden Donnerstag

Alle Parteien wollen umfassend über ein Burka-Verbot diskutieren

Wien (PK) – Auf Verlangen der ÖVP wird der Sicherheitsbericht 2008, der im heutigen Innenausschuss behandelt und mit den Stimmen der Koalitionsparteien zur Kenntnis genommen wurde, voraussichtlich am Donnerstag, dem 17.6.2010, im Plenum des Nationalrates in aller Öffentlichkeit debattiert werden. Der Bericht dokumentiert einen Rückgang der Gesamtkriminalität in Österreich im Jahr 2008 um 3,6 %. 572.695 strafbare Handlungen wurden angezeigt, 232.985 Tatverdächtige ermittelt. Die Aufklärungsquote lag mit 38,3 % um 1,1 Prozentpunkte unter jener des Jahres 2007. Rechtskräftig nach den Strafrechtsgesetzen verurteilt wurden 38.226 Personen.

Weitere Daten aus dem Bericht: 2008 gab es 39.173 Verkehrsunfälle mit Personenschaden und 679 Toten. 457.034 Fremde hatten mit Stand 31.12.2008 einen aufrechten Aufenthaltstitel. 12.809 Personen stellten einen Asylantrag, 3.512 wurde Schutzstatus zuerkannt.

In der Debatte erklärte Innenministerin Fekter auf Fragen der Abgeordneten Peter Westenthaler (B), Leopold Mayerhofer (F) und Alev Korun (G), Verzögerungen bei der Vorlage des Sicherheitsberichts seien darauf zurückzuführen, dass ihr Ressort den Bericht gemeinsam mit dem Justizressort abzufassen und dem Parlament vorzulegen habe. Das Justizressort müsse bei der Erstellung seines Berichtsteils auf Daten aus dem Statistischen Zentralamt warten, daher die späte Vorlage. Sie könnte ihre Daten früher zur Verfügung stellen, sagte die Ministerin und teilte den Abgeordneten mit, dass sie bereits über relativ gute Zahlen zur Entwicklung der Kriminalität im Jahr 2009 und über sehr gute Daten für das Jahr 2010 mit jeweils starken Rückgängen bei Einbruchs- und Kfz-Diebstählen verfüge.

An der Zusammenführung der deliktorientierten Statistik ihres Ministeriums und der täterorientierten Statistik des Justizministeriums – eine schwierige Aufgabe, wie die Ministerin betonte – werde in beiden Ressorts gearbeitet.

Anträge der Opposition abgelehnt oder vertagt

Gemeinsam verhandelte der Innenausschuss zwei Anträge der Grünen aus dem Bereich des Asyl- und Fremdenrechts. Zum einen urgiert Abgeordnete Alev Korun ein selbständiges Aufenthaltsrecht für nachziehende EhepartnerInnen von MigrantInnen nach einem Jahr Aufenthaltsdauer, um vor allem Frauen nicht dem Druck auszusetzen, ihre Ehe nur deshalb weiter aufrechtzuerhalten, weil sie ihren Verbleib in Österreich nicht gefährden wollen (602/A). Zum anderen spricht sie sich dafür aus, Rückschiebungen von AsylwerberInnen nach Griechenland vorläufig auszusetzen, da es dort ihrer Ansicht nach keine fairen Asylverfahren gibt und AsylwerberInnen menschenunwürdig behandelt würden (1028/A[E]). Beraten wurde der Antrag 602/A in der Fassung eines Abänderungsantrags, den Korun eingebracht hatte, um der inzwischen geänderten Gesetzeslage Rechnung zu tragen.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) argumentierte gegen eine Aussetzung der Rückschiebung von AsylwerberInnen nach Griechenland mit dem Argument, Griechenland sei ein Mitgliedsland der EU und Verträge innerhalb der EU sollten eingehalten werden.

Hinsichtlich eines selbständigen Aufenthaltsrechts für nachziehende Ehepartner, sagte der Abgeordnete, diese oft schlecht integrierten Menschen wollten oft in ihre Heimat zurückkehren. Sollte dies wegen der politischen Situation dort nicht möglich sein, stünde ihnen ein Aufenthaltstitel nach dem Asylrecht zu. Zu warnen sei aber vor Gesetzesänderungen, die missbraucht werden könnten.

Abgeordnete Alev Korun (G) wies einerseits auf die prekäre Situation von Asylwerbern und auf Menschenrechtsprobleme von Asylwerbern in Griechenland hin und sagte andererseits, dass wer nachziehenden  Frauen helfen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen wolle, die Rechtslage ändern müsse. Beide Anträge wurden auf Vorschlag der Abgeordneten Norbert Kapeller (V) und Erwin Hornek (V) mit ausdrücklicher Unterstützung des Abgeordneten Stefan Prähauser (S) jeweils mit der Mehrheit der Regierungsparteien vertagt.

Vom Innenausschuss jeweils mit S-V-G-Mehrheit abgelehnt wurden zwei die Polizei betreffende Entschließungsanträge der FPÖ. Die Abgeordneten fordern 500 zusätzliche Planstellen für die Exekutive zweckgebunden zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität (563/A[E]) und die Schaffung eines Lehrberufs "Polizeibeamter" (870/A[E]). Der von Abgeordnetem Harald Vilimsky vertretene F-Antrag auf Einführung der Möglichkeit, Anzeigen auch in digitaler Form zu erstatten (1111/A[E]) wurde auf Antrag der V-Abgeordneten Gabriele Tamandl mit SV-Mehrheit vertagt.

Abgeordneter Werner Herbert (F) argumentierte für den Einsatz speziell geschulter Polizeibeamter beim Kampf gegen die Drogenkriminalität sowie dafür, Vorkehrungen zur Sicherung des Personalbedarfs der Polizei zu treffen, da in den kommenden Jahren 35 % der Exekutivbeamten in Pension gehen werden. Die Einführung von "Polizeipraktikanten" würde eine interessante Berufsoption für junge Menschen schaffen, zeigte sich Werner überzeugt.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) drängte darauf, Exekutivbeamten von Verwaltungsarbeit zu entlasten und nach deutschem Vorbild die Möglichkeit einer "digitalen Anzeige" einzuführen.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) hielt es nicht für zweckmäßig, Beamte  aus verschiedenen Dienststellen abzuziehen um sie konzentriert gegen die Drogenkriminalität einzusetzen, weil das Personal an den ursprünglichen Dienststellen fehlen würde. Mit der Arbeit der Polizei im Kampf gegen die Drogenkriminalität zeigte sich Fazekas zufrieden. "Polizeipraktikanten" lehnte der Abgeordnete ab, weil die Erfahrung gelehrt habe, wie schwierig sei, sehr junge Menschen polizeilich auszubilden. Die derzeitige Polizeiausbildung sei adäquat, man sollte keine Doppelstrukturen in der Ausbildung schaffen.

Abgeordneter Günter Kößl (V) schloss sich Fazekas an und meinte, die Polizeiausbildung sollte erst nach der Ableistung des Grundwehrdienst beginnen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) machte auf die bestehenden Möglichkeiten aufmerksam, Anzeigen per Internet zu erstatten: Ehe man diese erweitere, sollte man die Entwicklung genau beobachten und allfällige Sicherheitsprobleme beachten.  

Innenministerin Maria Fekter zeigte sich skeptisch gegenüber der Möglichkeit, per Internet Anzeigen zu erstatten, weil dies zu mehr Anzeigen führen würde. Außerdem setze die digitale Anzeige die Bürgerkarte mit Signatur voraus. Polizeipraktikanten lehnte die Innenministerin ab, weil sie sich nicht vorstellen könne, 18-Jährige in der praktischen Polizeiarbeit auszubilden.

Steigende Zahlen bei der Suchtgiftkriminalität seien ein Zeichen für die forcierten Ermittlungen der Polizei in diesem Deliktbereich. Die Schwerpunktarbeit funktioniere, der Einsatz von Spezialisten sei nicht zielführend.

BZÖ will Burka-Verbot auch in Österreich

Auf Basis eines Entschließungsantrags des BZÖ diskutierte der Innenausschuss über ein Burka-Verbot in Österreich und vertagte den Antrag auf Vorschlag der V-Abgeordneten Gabriele Tamandl mit S-V-G-Mehrheit. Die Antragsteller hielten ein Burkaverbot für notwendig, weil die Unterdrückung von Menschen mit Kleidervorschriften aus vergangenen Jahrhunderten in unserem Land nicht geduldet werden sollten. Dazu kommen sicherheitspolizeiliche Aspekte wie Probleme bei der Identitätsfeststellung. Der mangelnde Respekt gegenüber Frauen, der im Zwang zur Ganzkörperverschleierung zum Ausdruck komme, sei menschenrechtswidrig, sagten Grosz und Westenthaler.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) konnten diesen Argumenten weitgehend folgen und fügte hinzu, das Tragen einer Burka führe auch zu Verkehrsproblemen, weil die Sicht der TrägerInnen eingeschränkt sei. Um Möglichkeiten eines Verbots umfassend zu prüfen, beantragte die Abgeordnete die Vertagung des Antrags.

Während Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) dem Antrag des BZÖ zustimmte und auf einen gleichgerichteten Antrag seiner Fraktion im Verfassungsausschuss hinwies, hielten es die Abgeordneten Peter Pilz und Alev Korun (beide G) für notwendig, die schwierige Grundrechtsabwägung, die bei einem Burkaverbot diskutiert werden müsse, im Verfassungsausschuss vorzunehmen. Dieser Ansicht schloss sich S-Abgeordnete Gisela Wurm an.

Die B-Abgeordneten Peter Westenthaler und Gerald Grosz hielten es demgegenüber für unverständlich, warum der Innenausschuss sich nicht darauf verständigen können solle, der Bundesregierung den gemeinsamen Willen zum Ausdruck zu bringen, einen Gesetzentwurf für ein Burkaverbot auszuarbeiten und vorzulegen.

Abgeordnete Alev Korun (G) warnte vor gesetzlichen Maßnahmen, ohne überhaupt zu wissen, wie viele Burka-Trägerinnen es in Österreich gebe. Man sollte auf symbolische Signale an KopftuchträgerInnen verzichten, die ihnen sagen sollen: "Wir wollen euch nicht".

Innenministerin Fekter schloss sich der Auffassung an, dass eine intensive Debatte zu führen sei. Ihrer Ansicht nach handle es sich bei der Burka nicht um ein religiöses Kleidungsstück, daher gingen die Bestimmungen in Frankreich und Belgien in Richtung Vermummungsverbot, wie es in Österreich etwa bei Demonstrationen gelte. Die Bestimmungen für die Identifikation von Burkaträgerinnen seien analog zu jenen, die bei Demonstrationen gelten, teilte die Ministerin mit.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt wurde schließlich ein weiterer Entschließungsantrag des BZÖ, in dem sich die Abgeordneten Peter Westenthaler und Gerald Grosz mit Unterstützung des Abgeordneten Walter Rosenkranz (F) für eine vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den österreichischen Grenzen aussprechen. Sie erwarteten sich von einem solchen Schritt eine Eindämmung der Kriminalität in Österreich. (Schluss)