Parlamentskorrespondenz Nr. 459 vom 10.06.2010

Justizthemen im Rechnungshofausschuss

Höchstgerichte, Strafanstalt Stein, Dauer der Zivilprozesse

Wien (PK) – Nach der Diskussion über RH-Wahrnehmungen bei der "Austrian Development Agency" wandten sich die Mitglieder des Rechnungshofausschusses anhand von Wahrnehmungsberichten aus dem Jahr 2009 Justizfragen zu: "Entscheidungsvorbereitungen bei den Höchstgerichten" (III-94 d.B.), "Justizanstalt Stein" (III-97 d.B.) und "Verfahrensdauer im zivilgerichtlichen Verfahren" (III-96 d.B.) lauteten die Themen. Abschließend nahm der Ausschuss die RH-Berichte aus dem Jahr 2010 (III-125 d.B. und III-134 d.B.) zur Fristwahrung in Verhandlung und vertagte die Beratungen einstimmig.

Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten

Das Ergebnis seiner Überprüfung der Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten zusammenfassend, sprach der Rechnungshof den jungen Juristen, die beim Obersten Gerichtshof (OGH), beim Verfassungs- (VfGh) und beim Verwaltungsgerichtshof (VwGh) als wissenschaftliche Mitarbeiter zum Einsatz kommen, Lob für ihren "wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Höchstrichter" aus. Deren Leistungen sollten - wie beim VwGH bereits Usus - bei allen Höchstgerichten systematisch erfasst werden, um eine Basis für ein Controlling– und Steuerungssystem zu schaffen. Außerdem riet der Rechnungshof zur Erstellung eines Anforderungsprofils für solche Mitarbeiter und vertrat die Auffassung, nicht nur ernannte Richter, sondern auch Richteramtsanwärter könnten als wissenschaftliche Mitarbeiter zum Einsatz kommen.  

Positiv beschrieben die RH-Prüfer auch die Tätigkeit der Evidenzbüros zur Erfassung und Aufbereitung der Entscheidungen an den drei Höchstgerichten und schlugen vor, die Aufgaben dieser Büros in der Geschäftsordnung festzulegen. Aus Einsparungsgründen hält der RH eine Zusammenlegung der beiden Bibliotheken des VfGH und des VwGH am Standort Judenplatz für prüfenswert.

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) erkundigte sich nach der Erstellung eines Anforderungsprofils für wissenschaftliche Mitarbeiter bei den Höchstgerichten.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) drängte darauf, das Evidenzbüro des OHG personell auszubauen und erkundigte sich nach der Möglichkeit, dort auch nichtrichterliche Juristen einzusetzen.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) machte auf die unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Höchstgerichte aufmerksam, die unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten für wissenschaftliche Mitarbeiter bedingten, und warnte vor den Mehrkosten, die die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen nach sich ziehen könnten.

Abgeordnete Martina Schenk (B) thematisierte die Arbeitsbelastung und Beschwerden wegen Überforderung von wissenschaftlichen Mitarbeitern bei den Höchstgerichten.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner teilte den Abgeordneten mit, dass eine kurzfristige Zuteilung von Richteramtsanwärtern als wissenschaftliche Mitarbeiter an Höchstgerichten nicht sinnvoll sei, weil dies nicht den Ausbildungszielen angehender Richter entspreche und auch nicht den Aufgaben in einem Evidenzbüro, wo Routine gefragt sei, weswegen längerfristige Beschäftigungen zweckmäßig seien. Der EDV-Einsatz habe es erlaubt, die Effizienz des Evidenzbüros wesentlich zu steigern, dazu komme eine erfolgreiche Kooperation mit Dozenten der Universität Wien, erfuhren die Abgeordneten. Die Leistungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter werden mittlerweile sehr genau erfasst, teilte die Justizministerin schließlich mit.

Rechnungshofpräsident Josef Moser unterstrich noch einmal die Bedeutung der wissenschaftlichen Mitarbeiter bei der Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten und würdigte die Entlastung der Richter durch die Tätigkeit der Evidenzbüros. Daher schlage der Rechnungshof vor, die dort tätigen Juristen längerfristig einzusetzen. Bei der Leistungserfassung der wissenschaftlichen Mitarbeiter nannte der RH-Präsident den VfGH und den VwGH als beispielgebend. Auch Josef Moser meinte, man sollte bei Änderung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und vor Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen auf mögliche Mehrkosten achten und eine Kostennutzenanalyse erstellen.

Follow–up–Überprüfung bei der Justizanstalt Stein

Justizministerium und Justizanstalt Stein haben die RH-Empfehlungen aus dem Jahr 2007 großteils umgesetzt, teilte der Rechnungshof den Abgeordneten in einer Follow-up-Überprüfung mit. Computer von Insassen werden regelmäßig kontrolliert, der Leiter setze das PM-SAP-Managementinformationssystem als Controlling– und Steuerungsinstrument ein und alle Insassengruppen sind vom

Vollzugsplan erfasst. Umgesetzt wurde auch die RH-Empfehlung auf Einrichtung einer Datenbank zur "Integrierten Wirtschaftsverwaltung". Teilerfolge stellten die Prüfer auch bei der Verbesserung der technischen Sicherheit fest.

Folgende – bis dato nicht umgesetzte - Empfehlungen hielt der Rechnungshof allerdings weiter aufrecht: Nachbesetzung zweier freier Planstellen für leitende Justizwachebeamte; Überarbeitung der Richtlinien für den Einsatz von PC in Hafträumen; Einsatz eines Suchtmittelspürhunds in der Justizanstalt Stein; Evaluierung des Personaleinsatzes hinsichtlich der Verbesserung der technischen Sicherheit sowie der Dienstführendenplanstellen; ein besseres Personaleinsatzkonzept und eine zeitgerechte Abwicklung der mit der BIG getroffenen Vereinbarung zur Verbesserung der technischen Sicherheit.

Abgeordneter Ewald Sacher (S) gab seiner Freude über die Realisierung von Rechnungshofempfehlungen in der Strafanstalt Stein Ausdruck und mahnte die Umsetzung der noch offenen Punkte ein: den Einsatz eines eigenen Suchtmittelspürhundes, die Nachbesetzung zweier leitender Positionen und die Beseitigung baulicher Mängel.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) schloss sich seinem Vorredner an, erinnerte aber zugleich an die budgetären Zwänge, die es bei der Realisierung des tatsächlich noch vorhanden Verbesserungspotenzials in der Strafanstalt Stein zu berücksichtigen gelte.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) erinnerte die SPÖ an den – auch von ihre vertagten - FPÖ-Antrag im Justizausschuss auf Anschaffung eines Suchtmittelspürhunds in der Strafanstalt Stein. Rosenkranz würdigte insbesondere auch die schwere Schichtarbeit der Justizwachebeamten in diesem Hochsicherheitsgefängnis.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hielt es angesichts der geplanten Einsparungen im Justizressort für notwendig, die Relation zwischen teuren Exekutivbeamten und Zivilbediensteten in der Verwaltung der Strafanstalten zu optimieren.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) lobte Fortschritte bei der Beseitigung von Missständen in der Strafanstalt Stein, machte auf krasse Ungleichheiten bei der Ausstattung der verschiedenen Strafanstalten aufmerksam, wobei er die Strafanstalt Leoben als einen "Sechs- Sterne-Tempel" bezeichnete und kritisierte "freihändig vergebene Bonuszahlungen" an Bedienstete aus Einkünften der Häftlingsbeschäftigung.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner begrüßte grundsätzlich Suchtgiftspürhunde in Strafvollzugsanstalten, meinte aber, der Einsatz eines eigenen Hundes sei absolut ineffizient und überdies sehr teuer. Aus diesem Grund setze die Justiz für die Suchtgiftkontrolle Hunde der Polizei ein.

Was den Dienst von Exekutivbeamten in der Verwaltung betrifft teilte die Ministerin mit, dass langfristig der Anteil der Verwaltungsbeamten ausgedehnt werden solle, wobei in einem ersten Schritt eine Aufstockung auf 30 % geplant sei.

Rechnungshofpräsident Josef Moser stellte fest, der Großteil der Empfehlungen sei bereits umgesetzt. Dem Thema Suchtgift in Strafvollzugsanstalten sollte seiner Einschätzung nach mehr Beachtung geschenkt werden. Er trat für regelmäßige Kontrollen mit Suchtgiftspürhunden ein und erwartete sich davon vor allem Präventivwirkung. Überdies plädierte Moser für den verwendungsgruppengerechten Einsatz von Exekutivbediensteten und wies auf das dadurch erzielbare hohe Einsparungspotenzial hin.

Verfahrensdauer im zivilgerichtlichen Verfahren

Erhebungen aus dem Jahr 2007 zufolge dauern streitige zivilgerichtliche Verfahren bis zur Entscheidung in erster Instanz bei Bezirksgerichten 8,6 Monate und bei den Landesgerichten 16,3 Monate, teilte der Rechnungshof den Abgeordneten in seinem Bericht III-96 d.B. mit. Im Vergleich mit 28 Staaten lag Österreich bei der zivilgerichtlichen Verfahrensdauer an fünfter Stelle. Besonders hoch war die Verfahrensdauer bei Schäden aus Verkehrsunfällen und bei Schadenersatz– und Gewährleistungen. Verfahren mit Sachverständigen dauerten doppelt so lang wie jene ohne Sachverständige.

Als Ursachen für die lange Dauer zivilrechtlicher Verfahren nennt der Rechnungshof eine wenig straffe Verfahrensführung durch die Richter, hohe Berufungsquoten gegen erstinstanzliche Urteile und die häufige Neubesetzung von Richterplanstellen. Überlange, länger als drei Jahre dauernde Verfahren (2 % bei Bezirksgerichten, 9 % bis 10 % bei Landesgerichten) waren laut Rechnungshof nicht oder nur zum Teil auf von den Richtern beeinflussbare Faktoren zurückzuführen. Kritik übte der Rechnungshof an fehlenden oder mangelhaften Daten zur Dauer der Gutachtenerstellungen, was eine Analyse der Ursachen für Verfahrensverzögerungen erschwere, auch die Eintragungen in der "Verfahrensautomation Justiz" ließen keine Aussagen hinsichtlich der Ursachen von zeitlichen Verzögerungen zu, bemängelte der Rechnungshof.

Positiv bewertete der Rechnungshof die elektronischen Geschäftsregister als Grundlagen für interne Kontrollmaßnahmen und die Kontrollberichte sowie das System der Inneren Revision. Für differenzierte statistische Auswertungen und Analysen hätten sich aber auch diese Instrumente als nicht geeignet erwiesen.

Das Bemühen der Gerichtspräsidenten um Verkürzung der Verfahren spiele die Fortbildung eine wichtige Rolle, berichtete der Rechnungshof, vor allem Richter-Seminare über ökonomische Verfahrensführung, Parteienbehandlung und Einbindung

von Sachverständigen. Positiv werde die Verfahrensdauer durch die bei einigen Gerichten bestehenden "Servicecenter" beeinflusst. Wertvolle Bausteine zur Optimierung von Geschäftsprozessen stellten der Einsatz der EDV und das vom Ministerium eingeführte System der elektronischen Schreibgutverwaltung sowie die Schreibpools dar, die Schreibfristen verkürzen, lobte der Rechnungshof.

Die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Verkürzung der Dauer zivilgerichtlicher Verfahren lauteten auf Maßnahmen zur Straffung der Verfahrensführung und auf Zuordnung der Verantwortung für eine rasche Urteilsabfertigung an Richter und Schreibdienste. Die "Verfahrensautomation Justiz" sollte Beauftragung und Erledigung von Gutachten obligatorisch erfassen sowie Aussagen über die Dauer zivilgerichtlicher Verfahren und weiterführende Analysen ermöglichen. Die Verfahrensdauerstatistik sollte ausgebaut werden, um normale Verfahren abzukürzen. Überlange Verfahren seien zu beobachten und erforderlichenfalls Maßnahmen zu setzen. Die Innere Revision des Ressorts will der Rechnungshof gestärkt und zur Analyse der Ursachen für lange Verfahrensdauern genutzt sehen. Für die neue Personalanforderungsrechnung verlangt der Rechnungshof aussagekräftige und realitätsnahe Werte. Die Ursachen für die häufigen Richterwechsel sollten erfasst und offene Planstellen möglichst rasch nachbesetzt werden. Schließlich setzt der Rechnungshof auf Lehrgänge im Fach Justizmanagement, auf die Errichtung weiterer Servicecenter und auf den Einsatz eigener Schreibkräfte im Rahmen der elektronischen Schreibgutverwaltung beim Oberlandesgericht Wien.

In der Debatte wurde von den Abgeordneten Christian Faul (S) und Martina Schenk (B) die Rolle der Sachverständigen im Zusammenhang mit überdurchschnittlich langen Verfahren angesprochen. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) wiederum wies auf einen internationalen Vergleich hin, demzufolge Österreich im Spitzenfeld jener Länder mit der kürzesten Verfahrensdauer liegt. Die subjektiv gefühlte lange Verfahrensdauer führte er auf die steigende Neigung zurück, Rechtsmittel einzulegen, aber vor allem auch auf die Überlastung der Gutachter.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wies auf die Personalsituation hin und warnte vor Personalknappheit in der Justiz, insbesondere in den Kanzleien und beim Schreibpersonal.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner klagte ebenfalls über knappe Personalressourcen in der Justiz und bemerkte, man müsse zunehmend über Auslagerungen von gewissen Streitigkeiten aus der Justiz nachdenken, vorstellbar waren für die Ressortleiterin dabei etwa Versicherungsstreitigkeiten im Gefolge von Verkehrsunfällen oder der Ausbau der schiedsgerichtlichen Verfahren. Zum Thema Sachverständige hielt sie fest, die hohe Anzahl von Gutachten liege auch ihr "im Magen". Man könne aber den Richtern nicht vorschreiben, ob sie Gutachten bestellen oder nicht. In Teilbereichen wie der Wirtschaftskriminalität sei nun aber geplant, eigene Kompetenzen innerhalb der Justiz zu schaffen.

In Sachen Personal begrüßte Bandion-Ortner ausdrücklich den Einsatz von Bediensteten von Post und Telekom in der Justiz und lobte insbesondere deren Engagement und Einsatzfreudigkeit.

Rechnungshofpräsident Josef Moser sah nach wie vor hohen Handlungsbedarf bei der Verfahrensdauer im Bereich der streitigen Verfahren und betonte, die Justizverwaltung sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, die eine schnellere Verfahrensabwicklung zulassen. In diesem Sinn sah er auch die Dienstaufsicht aufgerufen, im Wege von Rückstandsausweisungen, Kontrollberichten und Nachschauen tätig zu werden. Bei der Statistik trat Moser grundsätzlich für eine differenzierte Darstellung nach Verfahrensart und Verfahrenserledigung, Beiziehung von Sachverständigen und Verfahrensausgang mit Urteil oder Vergleich ein. (Schluss)