Parlamentskorrespondenz Nr. 488 vom 17.06.2010

Anträge in Erster Lesung und eine Immunitätsangelegenheit

Abgeordneter Ewald Stadler (B) ausgeliefert

Wien (PK) – Die Sitzung des Nationalrats ging mit der Ersten Lesung eines F-Antrags, eines B-Antrags und der Debatte über ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des BZÖ-Mandatars Ewald Stadler zu Ende.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) erklärte, man habe erkannt, dass ein entsprechendes Auslandseinsatzbefugnisgesetz fehle, was auch der Rechnungshof bemängelt habe. Diese Rechtslücke werde von der Truppe als drückend empfunden, weshalb sie im Sinne adäquater Rechtssicherheit geschlossen werden sollte.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) pflichtete seinem Vorredner in der Sache zu, meinte aber, es sei bereits eine entsprechende Vorlage in Begutachtung. Wichtig sei es, die Soldaten nicht im Unklaren zu lassen, weshalb es wünschenswert wäre, eine gesetzliche Grundlage auf breiter Basis zu schaffen.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) schloss sich seinen beiden Vorrednern an und votierte gleichfalls für die erforderliche Rechtssicherheit auf diesem Gebiet. Dies sei man den betroffenen Soldaten schuldig, meinte der Redner. Man werde sicherlich zu einer Lösung im Interesse des Heeres und seiner Soldaten kommen, zeigte sich der Mandatar überzeugt.

Abgeordneter Peter PILZ (G) kritisierte die Praxis im Verteidigungsausschuss und erklärte, er bewundere den Abgeordneten Fichtenbauer, dass er sich vor dem Hintergrund dieser Praxis immer noch die Mühe mache, Anträge für den Ausschuss zu verfassen. Die Arbeitsweise im Nationalrat sei dringend verbesserungswürdig, behauptete Pilz.

Abgeordneter Kurt LIST (B) signalisierte im Sinne der Rechtssicherheit Zustimmung zur Initiative der Freiheitlichen, gab aber zu bedenken, dass man die angestrebte Lösung auch durch eine Novelle des Auslandseinsatzgesetzes erreichen könne.

Der Antrag wurde dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen.

BZÖ-Antrag 1040/A

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) wies auf die Situation der heimischen Privatschulen hin und meinte, diese Angebote seien wichtig, und jeder müsse die Möglichkeit haben, solche Schulen zu besuchen. Dies sei aber auch eine Frage der Finanzierung, weshalb selbige einheitlich geregelt sein sollte.

Abgeordneter Elmar MAYER (S) erklärte, man habe sich dieses Themas bereits im zuständigen Unterausschuss angenommen. Es werde aber nicht möglich sein, nichtöffentliche Schulen genauso zu fördern wie öffentliche. Dennoch verdiene die Thematik eine seriöse und eingehende Diskussion, wozu der Unterausschuss der richtige Rahmen sei.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) bezeichnete die Privatschulen als wertvolle Ergänzung zum öffentlichen Bildungsangebot. Man habe für diese Bildungsfragen bekanntlich einen eigenen Unterausschuss eingerichtet, in dessen Rahmen man am 1. Juli eingehend über die damit verbundenen Fragen diskutieren könne.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) trat für ein entsprechendes Akkreditierungsverfahren für Privatschulen und die nötige Rechtssicherheit ein. Dies sei umso nötiger, als die Privatschulen auch in Zukunft ihren Stellenwert haben würden.

Abgeordneter Harald WALSER (G) erklärte, man wolle ein vorbildliches öffentliches Schulwesen, weshalb man daran arbeiten solle, das heimische Schulwesen attraktiver zu gestalten. Die Argumente des BZÖ seien jedoch in der Sache unterstützenswert, da dessen Antrag Rechtssicherheit schaffen wolle.

Der Antrag wurde dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.

Immunitätsangelegenheit

Der Bericht des Ausschusses wurde einstimmig angenommen, Abgeordneter Ewald Stadler (B) kann somit in der inkriminierten Angelegenheit behördlich verfolgt werden.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere, 71., Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)