Parlamentskorrespondenz Nr. 564 vom 01.07.2010

RH-Ausschuss des Nationalrats diskutiert Beamtenpensionssysteme

RH-Präsident Moser: Pensionsreform bei Bund und Ländern greift

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung zunächst mit dem Bericht (III-88 d.B.) über die Prüfergebnisse zu den Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder. Der RH beurteilte in seinen Gebarungsüberprüfungen die Vor- und Nachteile der in den Ländern beschlossenen Pensionsreformen, die Einfachheit des Vollzugs und die finanziellen Auswirkungen. Der Beitrag zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit und der Finanzierbarkeit der Beamtenpensionen fiel dabei in den  Gebietskörperschaften recht unterschiedlich aus, hielt RH-Präsident Josef Moser fest. Die höchsten Einsparungserfolge wurden im Bund erzielt, einige Bundesländer müssten noch nachziehen. Insgesamt sah er die Reformen auf einem guten Weg. Die Überprüfung des RH zeigte zusätzlich zu den bis 2007 vorgenommenen Reformen ein Einsparungspotenzial von insgesamt 714 Mio. € für den Zeitraum von 2010 bis 2049 auf.

In einer ersten Runde warfen die Abgeordneten vor allem die Frage auf, welche Konsequenzen aus den Ergebnissen der Überprüfung des Rechnungshofs zu ziehen sind. Abgeordneter Johann Singer (V) dankte für den vorbildlichen Bericht, der die Erfolge der Pensionsreformen aufzeige, aber auch die teilweise beträchtlichen Unterschiede zwischen den Ländern herausarbeite. Er stellte an die Ministerin die Frage, welche weiteren Maßnahmen geplant sind. Abgeordnete Gabriela Moser (G) erkundigte sich nach den Empfehlungen des Rechnungshofs und wollte wissen, in welcher Form daran gedacht sei, diese als "Druckmittel" bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich mit den Ländern einzusetzen. Abgeordneter Ewald Sacher (S) fragte nach dem Stand der Harmonisierung des Pensionssystems im Falle der LandeslehrerInnen, die in die Pensionsvorsorge des Bundes übernommen wurden. Abgeordneter Alois Gradauer (F) sah im Bund die Ziele der Pensionsreform weitgehend erreicht. Kärnten bilde eine auffällige Ausnahme, hier müsse noch etwas unternommen werden. Für problematisch befand er das frühe Pensionsantrittsalter bei LandeslehrerInnen und die Tatsache, dass viele BundesbeamtInnen die "Hacklerregelung" in Anspruch nehmen. Bei ÖBB und OeNB gebe es ein unverständlich niedriges durchschnittliches Pensionsantrittsalter. Abgeordnete Martina Schenk (B) sprach den hohen Prozentsatz von LandeslehrerInnen an, die insbesondere in Wien und Salzburg wegen Dienstunfähigkeit in Frühpension gehen. Wenn hier Burn-out der Grund sei, müsse man an Gegenmaßnahmen denken, dazu sollte eine Studie die Fakten erheben.

In ihrer Antwort an die Abgeordneten verwies Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek darauf, dass der Bund die Vorgaben für die Länder mache, die durch das Paktum zum Finanzausgleich 2008 angehalten sind, eigene Wege zur Harmonisierung der Pensionssysteme zu finden. Der Finanzausgleich sei das einzige Mittel, auf die Länder einzuwirken, sagte sie in Beantwortung der Fragen der Abgeordneten Singer, Moser und Schenk. Abgeordnetem Sacher teilte die Ministerin mit, dass die Übernahme von 150.000 Vertragsbediensteten und LandeslehrerInnen in die Pensionsvorsorge des Bundes erfolgreich abgeschlossen sei und die Bundespensionskasse im letzten Jahr die beste Performance aller Pensionskassen erreicht habe. Was die Frage nach den frühen Pensionsantritten von LandeslehrerInnen betreffe, räumte Ministerin Heinisch-Hosek ein, dass man hier Lösungen finden müsse. Sie denke zur Ermittlung der Ursachen an eine länderübergreifende Studie, die sie entweder gemeinsam mit der Landeshauptleute-Konferenz oder der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Auftrag geben wolle. Die so genannte "Hacklerregelung" sei tatsächlich eine Langzeitversichertenregelung, stellte die Ministerin in Richtung von Abgeordnetem Gradauer klar, sie könne selbstverständlich auch von BeamtInnen in Anspruch genommen werden. Für Fragen zur ÖBB verwies sie auf die Zuständigkeit von Verkehrsministerin Bures.

Rechnungshofpräsident Josef Moser sah durch die Überprüfung des Rechnungshofs bestätigt, dass die Pensionsreformen greifen. Vergleiche wurden dabei zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern untereinander gezogen. Bisher haben die Länder Niederösterreich, Vorarlberg, Steiermark und Oberösterreich eine unter Beachtung ihrer unterschiedlichen Strukturen finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreformen des Bundes durchgeführt, wie sie im Paktum zum Finanzausgleich 2008 vereinbart wurde. Die burgenländische Landesregierung hat bereits Empfehlungen beschlossen, von deren Umsetzung gleichwertige Einsparungen zu erwarten sind, sagte Moser.

Einige Bundesländer seien aber noch vom angestrebten Ziel entfernt. Kärnten, Salzburg, Wien und Tirol müssten noch weitere Anpassungen vornehmen. Der RH-Bericht enthält dazu jeweils an die Situation der einzelnen Länder angepasste detaillierte Empfehlungen. Handlungsbedarf ortete Moser auch bei OeNB und ÖBB, bei denen es noch immer im Durchschnitt sehr niedrige Pensionsantrittsalter gebe. Die OeNB weise außerdem eine zu geringe Bedeckung bei den Pensionsrückstellungen auf.

Moser problematisierte, was er als eingebauten Widerspruch der "Hacklerregelung" gegenüber Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit sah. Bei letzteren seien weit höhere und letztlich nicht gerechtfertigte Abschläge hinzunehmen. Vor allem bei BundesbeamtInnen erwachsen dem Staat durch die Langzeitversichertenregelung hohe Kosten. Der Rechnungshof betreibe keine Motivforschung, erklärt RH-Präsident Moser, er könne daher keine Aussagen darüber treffen, warum Pensionierungen bei LandeslehrerInnen wegen psychischer Erkrankungen öfter vorkommen als bei BundeslehrerInnen. Ein Grund könnte aber das striktere Verfahren im Bund sein. Der Rechnungshof halte nur die Fakten fest, es liege nun an der Politik, weitere Schritte zu unternehmen, um die Harmonisierung der Pensionssysteme zum Abschluss zu bringen.

Eine zweite Fragerunde wurde von Abgeordnetem August Wöginger (V) mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Pensionsantrittsalter in "privilegierten Systemen" wie ÖBB und OeNB eingeleitet. Er thematisierte, gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Gabriel Obernosterer, das Nachhinken Kärntens in der Reform des Pensionssystems. Dies sei auf die Dauer nicht haltbar. Wöginger erkundigte sich, wie die Berechnung der finanziellen Auswirkung der "Hacklerreglung" für den Bund erfolgt sei, und wie man mit der Regelung weiter umgehe wolle. Er verwies auf ein Modell, das in Oberösterreich dazu bereits praktiziert werde und das auch der Bund übernehmen könnte. Abgeordnete Gabriele Moser (G) wollte von der Ministerin wissen, ob als Konsequenz des Berichts an eine Vorziehung von Teilen der Verhandlungen zum Finanzausgleich, der 2013 fällig werde, gedacht sei. Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) verwies auf seine Wahrnehmung, dass es bei LandeslehrerInnen nach Jahrgängen starke Schwankungen bei den Frühpensionierungen gebe. Er wollte wissen, ob es eine Aufschlüsselung der BeamtInnenzahl auf die EinwohnerInnenzahl der Bundesländer gebe.

RH-Präsident Josef Moser erläuterte im Detail die Gründe, warum die Reformen, die Kärnten in seinem Pensionssystem bereits durchgeführt habe, nur geringe finanzielle Auswirkungen zeigen. Hier gebe es noch ein beträchtliches Einsparungspotenzial. Für eine Aufschlüsselung der BeamtInnenzahl gebe es nicht genug Transparenz im Haushaltswesen. Die Frage der jahrgangsweisen Schwankungen bei den Pensionsantritten von LandeslehrerInnen könne man nicht beantworten. Der Rechnungshof erhebe nur die Fakten, betreibe aber nicht Motivforschung, wiederholte Moser in Richtung von Abgeordnetem Hackl.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass ihr Ressort über die Langzeitversichertenregelung, die 2013 auslaufe, bereits Gespräche mit dem Sozialministerium führe. An ein Vorziehen der Gespräche zum Finanzausgleich sei derzeit nicht gedacht, erfuhr Abgeordnete Moser.

Der Bericht wurde vom Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)