Parlamentskorrespondenz Nr. 592 vom 08.07.2010

Stärkere Rolle für Nationalrat und Bundesrat in Europa

Zweidrittelmehrheit für Lissabon-Begleitnovelle

Wien (PK) – Nach der feierlichen Angelobung des wiedergewählten Bundespräsidenten Heinz Fischer durch die Bundesversammlung trat der Nationalrat zu seiner zweiten (73.) Geschäftssitzung in dieser Woche zusammen. Unter dem Vorsitz von Präsidentin Barbara Prammer wandten sich die Abgeordneten zunächst einer Lissabon-Begleitnovelle zu, die das Recht des Nationalrats und des Bundesrats, legistische Vorhaben der EU-Kommission zu beeinspruchen, im Bundes-Verfassungsgesetz verankert. Der diesbezügliche Gesetzesvorschlag des Bundesrates erhielt in der Fassung eines gesamtändernden S-V-G-Abänderungsantrages die notwendige Zweidrittel-Mehrheit der Abgeordneten. Ein bereits im Hauptausschuss mehrheitlich abgelehnter F-Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung zur Teilnahme Österreichs am Griechenland-Hilfspaket blieb auch im Plenum in der Minderheit.

Die Debatte wurde von Abgeordnetem Harald STEFAN (F) eingeleitet. Die FPÖ lehnt als einzige Fraktion die diesbezügliche Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes ab, da sie sowohl dem Lissabon-Vertrag selbst nicht zugestimmt hat als auch die nunmehrigen Änderungen für falsch hält. Durch den Lissabon-Vertrag werde eine Bundesstaatlichkeit auf EU-Ebene vorgeschrieben, argumentierte Stefan, außerdem seien die EU-Organisationen nicht demokratisch. So verfüge beispielsweise das EU-Parlament über kein Initiativrecht. Die FPÖ wolle daher auch nicht, dass Österreich diesen Strukturen ausgeliefert werde. Von der Umsetzung des Vertrags hätten sich die Freiheitlichen mehr erwartet, sagte Stefan, man hätte das Maximale herausholen müssen. Demgegenüber seien sowohl die Subsidiaritätsrüge als auch die Subsidiaritätsklage eine Farce und stellten lediglich eine Arbeitsbeschaffung für die nationalen Parlamente dar. Die Hürde von einem Drittel aller nationalen Parlamente für diese Instrumente sei einfach zu hoch, befand Stefan. Außerdem sollten die Länderinteressen von den Landtagen vertreten werden, nicht aber vom Bundesrat. Stefan hielt auch die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat als Mandat für die Bundesregierung, dem Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip auf EU-Eben zustimmen zu können, für zu niedrig. Diese Frage wäre den Bürgerinnen und Bürgern in Form einer Volksabstimmung vorzulegen, meinte er. Stefan forderte schließlich auch ein stärkeres Mitspracherecht des Parlaments bei der Nominierung von Personen für EU-Positionen.

Es komme darauf an, wie man die Instrumente nützt, entgegnete Klubobmann Josef CAP (S) seinem Vorredner. Mit der Subsidiaritätsrüge und –klage hätten die nationalen Parlamente die Chance, ihre Position zu verbessern und sich besser miteinander zu vernetzen. Nationale Parlamente könnten sich nunmehr mehr in den EU-Gesetzgebungsprozess einbinden und zwar durch engere Zusammenarbeit und bessere Information, ohne unter Oberaufsicht des Europäischen Parlaments zu stehen. Von diesen beiden neuen Instrumenten blieben die bisherigen Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments, wie beispielsweise der Regierung ein Verhandlungsmandat für die Beratungen in Brüssel mitzugeben, unberührt. Cap kündigte auch bis Jahresende ein Informationsgesetz an, das den Zugang zu Information auf EU-Ebene verbessern soll. Sollte in der EU der Plan bestehen, vom Einstimmigkeitsprinzip abzugehen, also die sogenannte Brücken-Klausel anzuwenden, dann kann das Regierungsmitglied dem nur zustimmen, wenn es vom Nationalrat dafür mit einer Zweidrittelmehrheit ausgestattet wird, erläuterte Cap. Der S-Klubobmann schloss seine Ausführungen mit der Hoffnung, dass der Demokratisierungsprozess in der EU fortschreitet und dass es der EU gelingt, eine effiziente Finanzmarktkontrolle zu etablieren. Derzeit sehe es leider nicht so aus, merkte er mit Bedauern an.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) beteuerte daraufhin, die FPÖ sei keineswegs gegen eine Stärkung der nationalen Parlamente, sie habe aber etwas gegen "Augenauswischerei". Kern der Scheinkompetenz sei die Subsidiaritätsprüfung, wofür nun überall zusätzliche eigene Apparate geschaffen werden müssen. Diese Kompetenzen bedeuteten jedoch lediglich, dass Parlamente "Leserbriefe" an Brüssel schreiben können. Die Kommission müsse daraufhin nochmals prüfen, ohne gezwungen zu sein, den Entwurf zu ändern oder ihn fallen zu lassen.

Demokratische Willensbildung sei aufwändig, vor allem auf EU-Ebene, stellte der Zweite Präsident des Nationalrats, Fritz NEUGEBAUER (V), fest. Heute würde ein wichtiger Schritt für eine zusätzliche Rolle der nationalen Parlamente gesetzt. Die Subsidiaritätsprüfung und -klage seien vielleicht umständlich, räumte Neugebauer ein, aber wenn nationale Parlamente ein Gesetz auf EU-Ebene verhindern, wenn sie sogar ein bestehendes Gesetz zu Fall bringen können, dann könne man nicht von überflüssiger Arbeit reden. Dass das zuständige Regierungsmitglied hinsichtlich der Anwendung der Brücken-Klausel sich auf eine Zweidrittelmehrheit des Nationalrats stützen muss, stelle ebenfalls eine wesentliche Stärkung des Parlaments dar. Auch Neugebauer ging auf das geplante Informationsgesetz ein, womit die Informationspflicht der Bundesregierung an das Parlament intensiviert wird. Dazu sei der Aufbau einer EU-Datenbank notwendig, betonte er. Ebenso werde man in der Geschäftsordnung Anpassungen vornehmen müssen, damit Europathemen nicht nur in den dazu zuständigen EU-Ausschüssen diskutiert werden können, sondern auch in den Fachausschüssen. Mit dem Lissabon-Vertrag werde die EU  demokratischer, bekräftigte der Zweite Nationalratspräsident. Die subsidiäre Teilnahme biete eine Chance, EU-Themen den Menschen näher zu bringen.

Abgeordneter Alexander VAN DER BELLEN (G) nannte den heute zu beschließenden Gesetzestext "wohlüberlegt und durchdacht". Man habe damit eine "elegante" Umsetzung des Lissabon-Vertrags in die nationale Gesetzgebung geschafft, sagte er, wofür vor allem ein besonderer Dank den MitarbeiterInnen gebühre. Van der Bellen sprach angesichts der zusätzlichen Rechte für das Parlament sogar von einem "emanzipatorischen Akt". Zum ersten Mal werde es dem Nationalrat ermöglicht, direkt eine Mitteilung an ein europäisches Organ zu schicken. Derzeit brauche man die Bundesregierung als Vermittler, fügte er hinzu. Van der Bellen wunderte sich über die Haltung der FPÖ, denn mit der Regelung zur Brücken-Klausel habe man einen Genehmigungsvorbehalt, ja sogar ein Veto-Recht des Parlaments geschaffen. Das geplante Informationsgesetz sowie die Novelle zum Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats werde die Phase der Umsetzung des Lissabon-Vertrags vorläufig abschließen, wobei der Redner das Wort "vorläufig" hervorhob. Er begründete die Betonung damit, dass zwar die Zusammenarbeit zwischen europäischen und nationalen Institutionen in einem atemberaubendem Tempo zugenommen hat, in der EU aber eine Reformmüdigkeit hinsichtlich neuer Vertragsänderungen festzustellen sei. Diese Haltung könne ihm zufolge nach den Ereignissen von 2008 nicht aufrechterhalten werden. Es sei nämlich eine Illusion, eine gemeinsame Währung bei Aufrechterhaltung aller nationalen Souveränitätsrechte halten zu können, erklärte Van der Bellen und forderte: "Wir müssen von dieser Lebenslüge Abschied nehmen". Die EZB habe sich in der Krise zwar sehr bewährt, aber das genüge nicht. Man könne nicht auf freiwillige Koordination vertrauen, weshalb man nun vor zwei Möglichkeiten stehe, führte Van der Bellen aus: Entweder man nehme ein Auseinanderdriften der Währungsunion aus Blindheit, Trägheit und Schlamperei hin oder man setze Schritte zu den Vereinigten Staaten von Europa. Die wirtschaftliche Verflechtung der Union habe so stark zugenommen, dass man nun auch an deren politischen Verflechtung arbeiten müsse, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) wies darauf hin, dass der Gesetzesantrag auf eine Initiative des Bundesrats zurückgeht. Was nun beschlossen werde, sei die größte B-VG Novelle der Zweiten Republik, was hier stattfinde, liege im Interesse des Parlaments, stellte er fest. Man könne so manches am Lissabon-Vertrag kritisieren, aber mit dem heutigen Beschluss bereite man den Weg zu einer wesentlichen Verbesserung im Verhältnis zum Status quo. Das Parlament werde durch die Möglichkeiten der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage zum ersten Mal ein selbstständiges Organ der Außenpolitik. Auch mit den Bestimmungen rund um die Brücken-Klausel beschreite man verfassungsrechtliches und diplomatisches Neuland. Das Parlament werde in einen dynamischen Ratifizierungsprozess eingebunden, und zwar im Vorhinein. Der BZÖ-Mandatar kritisierte im Rahmen seiner Rede auch scharf den Bundespräsidenten wegen dessen Aussagen zur Kärntner Ortstafelfrage im Rahmen der Angelobung durch die Bundesversammlung. Die Erlassung der Topografieverordnung liege ausschließlich in der Kompetenz der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats. Der Kärntner Landespolitik komme dafür keine Zuständigkeit zu.

Darauf reagierte Staatssekretär Josef OSTERMAYER mit dem Hinweis, der Bundespräsident sei ein großer Kenner der Verfassung und habe auch nie in Abrede gestellt, dass die Topografieverordnung Sache der Bundesregierung ist. Sein Bemühen sei es aber, dieses heikle Thema in einem möglichst breiten Konsens zu regeln. Es gebe aber auch eine Kompetenz der Länder, nämlich was die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen betrifft, stellte Ostermayer fest und erinnerte an die fehlende Umsetzung des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses zu dieser Frage.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hob ebenfalls hervor, dass es sich bei der vorliegenden Materie um die größte Verfassungsänderung seit 1920 handelt, die vom Parlament initiiert worden ist. Er schloss sich hinsichtlich der geleisteten Arbeit dem Dank an die MitarbeiterInnen an, die mitgeholfen haben, einen derart guten Text vorlegen zu können. Wittmann zeigte kein Verständnis für die Haltung der FPÖ, zumal nun die Rolle des Parlaments und damit auch dessen eigenes Selbstverständnis gestärkt wird. Die Novelle zeuge von einem neuen Selbstbewusstsein von Nationalrat und Bundesrat in der Wahrnehmung der Rechte durch den Lissabon-Vertrag. Sowohl Nationalrat als auch Bundesrat könnten mit einfacher Mehrheit die Instrumente der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage wahrnehmen. Mit der Bestimmung, wonach ein Regierungsmitglied nur mit einem Mandat von einer Zweidrittelmehrheit dem Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip auf EU-Ebene zustimmen können, setze man einen wesentlichen Schritt im Machtspiel zwischen Exekutive und Legislative, stellte Wittmann fest. Damit schaffe man eine neue Qualität und zeige ein neues Selbstbewusstsein im Umgang mit der Gewaltenteilung.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) begrüßte die neuen Möglichkeiten für die nationalen Parlamente im Rahmen der Gesetzgebung auf EU-Ebene, vor allem auch die Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen. Fuhrmann ging dann näher auf das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ein, die durch den Lissabon-Vertrag geschaffen wurde. Dies sei deshalb wichtig, weil damit die Bürgerinnen und Bürger gestalterisch tätig werden können, sagte sie. Neben dieser Partizipationsmöglichkeit müsse man aber auch mehr Transparenz schaffen, forderte Fuhrmann. Fuhrmann hielt es weiters für wichtig, dass die Verpflichtung der Bundesregierung verfassungsmäßig verankert wird, jährlich einen Bericht über das Arbeits- und Legislativprogramm vorzulegen. Fuhrmann plädierte dafür, wichtige Zukunftsthemen wie Bildung, Demokratie, Soziales und Gesundheit intensiver zu besprechen. Hier bedürfe es auch einer guten Zusammenarbeit auf allen Ebenen, von den Gemeinden bis hin zur EU.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) bestätigte ihrerseits die Einschätzung von Alexander van der Bellen, dass es sich hier um ein "elegantes" Gesetz handelt, an dem die MitarbeiterInnen großen Anteil hätten. Es würde vor allem auch jenen Abgeordneten viel bringen, die nicht immer mit EU-Angelegenheiten befasst sind, weil in Zukunft EU-Materien zusätzlich in den Fachausschüssen beraten werden und die Abgeordneten die Möglichkeit erhalten, die Berichte einer Plenardebatte zuzuführen. Wichtig ist ihr zufolge die Pflicht der Regierungsmitglieder, rechtzeitig und vollständig zu informieren, wodurch es in Hinkunft auszuschließen sei, dass wichtige EU-Gesetze am Parlament vorbei gehen. Große Hoffnungen setzte sie in das geplante Informationsgesetz. Die Dokumente würden mit Hilfe einer sinnvollen Systematisierung in die Datenbank eingespeist. Diese sollte nach und nach so aufbereitet werden, dass sie auch der Öffentlichkeit zugänglich und für sie verständlich wird, meinte Musiol.

                               

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) plädierte dafür, den Lissabon-Vertrag nicht in seiner Gesamtheit abzulehnen, wie dies die FPÖ tue, sondern auch seine positiven Seiten anzuerkennen. So sei etwa die Beistandspflicht durchaus zu begrüßen, da sie Österreich im Falle des Falles 26 Partner an die Seite stelle, was wiederum eine effiziente Neustrukturierung der österreichischen Landesverteidigung erlaube. Man müsse aber aufhören, die Unvereinbarkeit von EU-Mitgliedschaft und Neutralität zu leugnen. Die Bevölkerung dürfe nicht hinters Licht geführt werden, wolle man ihre Unterstützung für die Europäische Union und deren Instrumente gewinnen, appellierte Scheibner. Er brachte daher einen Abänderungsantrag betreffend Neufassung des Artikel 23J der Lissabon-Begleitnovelle ein.

Bundesminister Michael SPINDELEGGER wies darauf hin, dass die Frage der Subsidiarität vor allem auf Initiative Österreichs aufgegriffen worden sei. Dass sich die nationalen Parlamente nun verstärkt einbringen können, führe, so Spindelegger, zur Belebung der Diskussion und habe positive Effekte auf den Diskurs um Europa. Dass das Zusammenwirken von nationaler und europäischer Ebene gut funktionieren könne, illustrierten die Debatten betreffend Donauraumstrategie, in denen die Kommission nur als Mediator fungiere.

Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) wollte den von Seiten des BZÖ eingebrachten Abänderungsantrag nicht unterstützen, da die Neutralität durch den Lissabon-Vertrag nicht berührt werde. Dieses Vertragswerk sehe auch keine militärische Beistandspflicht vor, sondern lediglich Solidaritätsaktionen in Fällen wie beispielsweise Umweltkatastrophen. Erfreut zeigte sich Muttonen über die Aufwertung der nationalen Parlamente und ihre verstärkte Vernetzung. Das Instrument der Subsidiaritätsrüge bewertete sie als durchaus positiv und keineswegs zahnlos, wie von seinen KritikerInnen gerne behauptet.

Auch für Abgeordneten Wilhelm MOLTERER (V) stand fest, dass durch die Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags Chancen eröffnet wurden. Dass die FPÖ sie nicht nutze, obwohl EU-KritikerInnen nun neue Instrumente in die Hand gegeben werden, sei bedauerlich. Für jene, die sie ergreifen wollen, gelte es aber, an der Verankerung neuer Instrumente in der Geschäftsordnung mitzuarbeiten. Die vorliegende Begleitnovelle ermögliche es schließlich, "Europa ins österreichische Parlament importieren" und "klare Positionen nach Europa exportieren" zu können. Die Einführung neuer Instrumente auf EU-Ebene – wie die Installierung des Europäischen Währungsfonds – machten Europa insgesamt krisenfester und seien daher zu begrüßen, stellte Molterer fest.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) sprach jenen, die zur Ausarbeitung des Entwurfs beigetragen haben, seinen aufrichtigen Dank aus. Der Lissabon-Vertrag bringe zahlreiche Verbesserungen, auch wenn sich letztlich nicht alle in ihn gesetzten Hoffnungen erfüllt hätten. Er dürfe daher nur ein erster Schritt auf dem nun eingeschlagenen Demokratisierungsweg der europäischen Ebene sein, stand für Katzian fest. Die Auflösung der Grenze zwischen nationalstaatlichen und europäischen Materien bewertete er als positive Entwicklung.

Die Lissabon-Begleitnovelle wurde mit der verfassungsmäßig erforderlichen 2/3-Mehrheit angenommen. Der dazu eingebrachte Abänderungsantrag des BZÖ fand hingegen keine ausreichende Unterstützung.

Der FPÖ-Antrag betreffend Durchführung einer Volksbefragung über die geplante Beteiligung am europäischen Finanzhilfspaket für Griechenland wurde mehrheitlich abgelehnt. (Fortsetzung)