Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 22.07.2010

Bundesrat erhält starke Mitwirkungsrechte bei EU-Vorhaben

Bundesrats-Enquete zur Schulautonomie im November 2010

Wien (PK) – An der Spitze der heutigen Debatte im Plenum des Bundesrats stand die Lissabon-Begleitnovelle, durch die sowohl Nationalrat als auch Bundesrat erhebliche Mitwirkungsrechte im EU Entscheidungsprozess erhalten. Einige BundesrätInnen sprachen in diesem Zusammenhang auch von einer "Sternstunde" des Bundesrats und des Parlaments, weil es sich nicht nur um die bedeutendste Verfassungsnovelle für das Parlament in der Zweiten Republik handelt, sondern weil die heutige Beschlussfassung auch aufgrund eines Antrags des Bundesrats erfolgt, der inhaltlich vom Nationalrat übernommen wurde. Dadurch werden Bundesrat und Nationalrat im Rahmen der Mitwirkungsrechte in der EU gleichgestellt.

Bundesratspräsident Martin PREINEDER hob diese Tatsache explizit hervor und meinte, dass der Bundesrat zu Recht darauf stolz sein könne.

Am Beginn der Sitzung gab Bundesratspräsident bekannt, dass von den BundesrätInnen Martin Preineder (V/N), Susanne Neuwirth (S/S), Gottfried Kneifel (V/O), Albrecht Konecny (S/W) und Monika Mühlwerth (F/W) ein Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Autonome Schule – Moderne Schulverwaltung" eingebracht wurde. Diese Enquete ist für Mittwoch, den 24. November 2010 in der Zeit von 10 bis 14 Uhr geplant. Die Enquete wird für MedienvertreterInnen zugänglich sein.

Die ExpertInnen und BundesrätInnen werden sich dabei mit Fragen der Struktur der Schulbehörden, der Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden, der Finanzierung, des Controlling und der Leistungserbringung sowie mit Fragen der LehrerInnen und der Schulpartnerschaft auseinander setzen.

Der gegenständliche Antrag wurde einhellig als 30. Punkt auf die Tagesordnung genommen.

Lissabon-Begleitnovelle – Sternstunde für Bundesrat

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) zeigte sich grundsätzlich zufrieden mit der Stärkung des österreichischen Parlaments, insbesondere des Bundesrats, im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses. Da die FPÖ jedoch weiterhin gegen den Vertrag von Lissabon ist, würden auch die F-BundesrätInnen die vorliegende Begleitnovelle "wohlwollend" ablehnen, formulierte sie.

Der Verfassungsgerichtshof habe die Klage der FPÖ, die eine Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag verlangt hatte, aus durchsichtigen formalen Gründen abgelehnt, meinte Mühlwerth, und die FPÖ überlege sich nun eine weitere Klage. Solange diese Frage nicht geklärt sei, könne die FPÖ Gesetzen in Zusammenhang mit Lissabon nicht zustimmen, erklärte sie.

Dennoch verhehlte Mühlwerth ihre Sympathie für die vorliegende Lissabon-Begleitnovelle nicht, da sie die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge und –klage für einen wesentlichen Fortschritt hält. Nationalrat und Bundesrat hätten damit eine starke Stellung, wobei sogar der Nationalrat etwas schlechter gestellt sei als der Bundesrat, weil BundeskanzlerIn und MinisterInnen ihre Abweichung von der bindenden Stellungnahme nur gegenüber dem Bundesrat begründen müssten. Im Fall des Nationalrats sei dies eine Kann-Bestimmung, was Mühlwerth für einen Wermutstropfen hält. Sie befürchtete auch, dass der Nationalrat über die Stellungnahmen der Länder hinweg gehen könnte. Mühlwerth wies darüber hinaus auf die kritischen Bemerkungen von Städte- und Gemeindebund hin und bedauerte, dass man seitens des Bundesrats nicht auf die Argumente von Bürgermeister Michael Häupl und Landtagspräsident Herwig Van Staa eingegangen ist.

Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) sprach von einer "Sternstunde", da es sich bei der Lissabon-Begleitnovelle um die wichtigste Verfassungsnovelle der Zweiten Republik handelt und weil der Nationalrat die wertvolle Initiative des Bundesrats aufgegriffen hat. Die Parlamente hätten bislang nicht das Recht der Mitsprache und der Mitgestaltung im europäischen Entwicklungsprozess in diesem Ausmaß und dieser Qualität gehabt, betonte Kneifel.

Die Gesetzeswerdung könnte ein Modell sein, wie man in Zukunft bei wichtigen Fragen vorgeht, sagte Kneifel. Europa entwickle sich laufend weiter, es sei eine "Demokratiewerkstatt" und auf gutem Wege. Das sei an der Frage der Subsidiarität abzulesen, die erstmals im Jahr 2006 im Rahmen der Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten auf Initiative der österreichischen Ratspräsidentschaft thematisiert worden war. Kurz danach hätte der Bundesrat jede Vorlage der EU erhalten und habe für die nun zukünftige Aufgabe ein gutes Training absolvieren können. Durch die zukünftigen Mitgestaltungsmöglichkeiten werde man als Mandatar und als Mandatarin gezwungen sein, sich intensiver mit der Materie zu beschäftigen. Damit werde man auch sicherer in Fragen der EU, man könne besser die BürgerInnen informieren und die Vorgänge würden dadurch transparenter, hoffte Kneifel. Lissabon sei damit auch "Medizin, Rezept und Therapie gegen Eurosklerose", bemerkte Kneifel pointiert, um abschließend festzustellen, dass die Initiative des Bundesrats einmal mehr bewiesen habe, dass dieser nicht zahnlos ist.

Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) begann seinen Redebeitrag mit der Feststellung, dieser Tag sei ein guter Tag für die Republik und für den Bundesrat. Das Gesetz sei viel zu lange blockiert worden, merkte er kritisch an, dass der Nationalrat aber den Vorschlägen des Bundesrats voll inhaltlich zugestimmt hat, sei ungewöhnlich und eine Auszeichnung. Es sei aber auch Ausdruck der Tatsache, dass der Bundesrat um eine ausgewogene und sachbezogene Formulierung bemüht gewesen ist. Die Länderkammer wollte sich nicht vom Instrument der Subsidiaritätsklage ausschließen lassen.

Konecny stellte in weiterer Folge grundsätzliche Überlegungen an. Die EU sei ein Projekt mit zwei Seiten. Sie könne ihre Aufgaben nur dann erfüllen, wenn es tatsächlich mehr Gemeinsamkeiten gibt und die Kompetenzen der EU weiterentwickelt werden. Er wisse aber auch, dass diesbezüglich bei den EU-Mitgliedstaaten Zurückhaltung vorherrscht. Diese notwendige Konzentration von Aufgaben in Brüssel müsse aber durch Mitbestimmungs-, Korrektur- und Einspruchsmöglichkeiten ergänzt werden, und das werde durch den Vertrag von Lissabon und die nun vorliegende Begleitnovelle ermöglicht. Bisher habe es nämlich keinen direkten Kontakt zwischen der EU-Kommission und den nationalen Parlamenten gegeben, dieser unhaltbare Zustand werde nun korrigiert. Der S-Bundesrat machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies nur gelingen werde, wenn man einen strukturierten Dialog mit der EU aufbaut.

Er hob die nun weitgehende Gleichstellung von Nationalrat und Bundesrat in Bezug auf Mitspracherechte in EU-Angelegenheiten hervor, und zwar unabhängig voneinander. Konecny räumte aber ein, dass die Acht-Wochen-Frist im Rahmen des Subsidiaritätsverfahrens eher kurz ist, weil man sich an die Landtage wenden und sie zu einer raschen Mitarbeit gewinnen müsse.

Abschließend unterstrich Konecny, mit der Begleitnovelle habe man rechtzeitig den richtigen Schritt gesetzt. Es sei monatelang darüber diskutiert worden und das Ergebnis, das ein gutes sei, habe man nicht aufs Spiel setzen wollen, weshalb man den Wünschen Häupls und Van Staas nicht habe näher treten können, argumentierte er in Richtung der Bundesrätin Monika Mühlwerth.

Auf dem richtigen Weg sah auch Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) das österreichische Parlament im Rahmen der EU-Mitwirkungsrechte. Die Stärkung der parlamentarischen Mitsprache bewertete er als einen "Quantensprung" und auch der juristische Aufbau der Begleitnovelle sei ausgezeichnet und "elegant". Schennach erwähnte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, sich erstmals direkt an die EU wenden zu können, weiters die Subsidiaritätsklage und –rüge sowie das Veto-Recht im Zusammenhang mit der Brückenklausel.

Die vollen Mitwirkungsrechte der Parlamente sind für Schennach deshalb notwendig, weil sie garantieren, die EU in ihrer Dynamik zu erhalten. Sie führten auch zu mehr Transparenz, nämlich durch die Offenlegung der österreichischen Position und die Berichtspflichten der Bundesregierung. Schennach bewertete auch die Befassung der Fachausschüsse mit EU-Materien positiv und setzte große Hoffnungen in die geplante neue EU-Datenbank.

Der Bundesrat der Grünen meinte auch, dass durch das Konstrukt des Lissabon-Vertrags letztendlich die Vertiefung der EU in Richtung Bundesstaat gehen werde, und das sei vor allem in Hinblick auf Budget- und Wirtschaftspolitik wichtig. Auch die COSAC habe die Chance, ihre Stellung zu einem verbesserten parlamentarischen Netzwerk auszubauen. Die Vernetzung der Parlamente und der direkte Kontakt mit der EU bedeute zwar viel Arbeit für alle ParlamentarierInnen, sei aber die Zukunft, unterstrich Schennach. Der Begleitnovelle werde nun auch das Informationsgesetz folgen und wahrscheinlich müsse auch die Geschäftsordnung des Bundesrats angepasst werden, merkte der Redner an und teilte die Meinung all jener, die von einer "Sternstunde" des Parlamentarismus gesprochen hatten.

Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S) stimmte mit all jenen überein, die ihrem Stolz über den Anteil des Bundesrats an der Lissabon-Begleitnovelle Ausdruck verliehen hatten. Damit verfüge das österreichische Parlament europaweit über beispiellose Rechte bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten. Weder BundeskanzlerIn noch MinisterInnen dürften von den Beschlüssen abweichen, es sei denn, es liegen wichtige außenpolitische Gründe vor.

Neuwirth ging in ihrer Rede dann auf die aus ihrer Sicht positiven Aspekte des Lissabon-Vertrags selbst ein. Er werte die Gemeinderäte, Regionalparlamente und Landtage auf, fixiere erstmals das Recht auf lokale und regionale Selbstverwaltung, räume der Subsidiarität einen hohen Stellenwert ein und ermögliche dem Ausschuss der Regionen das Klagsrecht vor dem EuGH.

Die Vizepräsidentin des Bundesrats appellierte, die Möglichkeiten, die die Begleitnovelle nun eröffnet, mit Leben zu erfüllen. Das werde nicht ganz leicht sein, meinte sie, denn man müsse nun auch den Landtagen bewusst machen, was an Arbeit auf sie zukommt und wie rasch sie reagieren müssen. Es sei daher notwendig, die Koordination und Kommunikation innerhalb der verschiedenen Ebenen zu intensivieren. Es komme darauf an, dass alle Gebietskörperschaften aktiv mitarbeiten und mitgestalten, betonte sie.

Bundesrat Georg KEUSCHNIGG (V/T) bezeichnete die Aufwertung des Bundesrats auf dem großen Feld der EU-Politik als eine Chance, die Rechte so zu nützen, dass man auch einen Nutzen für die Republik stiften kann. Die Zusammenarbeit mit den Ländern werde eine neue Qualität erhalten, was nicht immer ganz einfach sein werde, sagte Keuschnigg und gab damit seinen VorrednerInnen in diesem Punkt recht. Es gehe daher nun darum, Werkzeuge und Diskussionsformen zu entwickeln, um die Länder gut einzubinden.

Der Vorsitzende des EU-Ausschusses wies insbesondere auf die starke Position des Parlaments in Bezug auf die Brückenklausel hin. Nur eine Zweidrittelmehrheit von Nationalrat und Bundesrat könne dem zuständigen Regierungsmitglied die Erlaubnis erteilen, in einer Materie vom Einstimmigkeitsprinzip abzugehen. Das sei zum Beispiel bei der Wasserbewirtschaftung von besonderer Bedeutung. Mit den neuen Instrumenten werde man auch die überbordende Regelungswut der EU in den Griff bekommen können, hoffte Keuschnigg, bei jeder Materie werde zu entscheiden sein, ob sie auf EU-Ebene oder nicht doch besser auf nationaler Ebene zu regeln ist.

Die rechtlichen Möglichkeiten allein seien aber zu wenig, die Subsidiarität müsse nun innerhalb der EU-Architektur mit Substanz und Leben erfüllt werden, sagte Keuschnigg. Dies trifft zunächst auf die Kommunikation der nationalen Parlamente untereinander zu, wobei man in der COSAC schon heute intensiv darüber diskutiere, wie das Clearing-Verfahren ablaufen könne. Sobald in einem Parlament der Einspruch zu einem EU-Vorhaben erhoben werde, müssten sofort die anderen Parlamente informiert werden. Auch im Zusammenwirken mit den Ländern werde man Neuland betreten. Infolge der kurzen Frist müsse es bereits im Vorfeld eine politische Sensibilisierung der Landtage geben. Keuschnigg erwartete sich viel zu diesem Thema von der vom Präsident Preineder initiierten Europakonferenz im Herbst.

Abschließend meinte er, der Vertrag von Lissabon sei eine Chance und eine Herausforderung. Der Bundesrat mit seiner Tradition der konstruktiven, sachorientierten und unaufgeregten Europapolitik werde diese Chance nützen, zeigte er sich überzeugt.

Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) sah die politische Aufwertung der Parlamente als notwendigen Schritt in Richtung gelebte Demokratie in Europa. Die erfolgreiche Initiative des Bundesrats zur Lissabon-Begleitnovelle sei vor allem auch in einer Zeit wichtig, wo über die Sinnhaftigkeit der Länderkammer grundsätzlich diskutiert wird. Der Bundesrat ist jedoch in einem föderalen Staat unverzichtbar, stellte Duzdar dezidiert fest. Er habe ein enormes Lebenszeichen gegeben und mit seiner Initiative den aktiven Parlamentarismus weiterzuentwickeln geholfen.

Eine Stärkung der Volksvertretung bedeute mehr Kontrolle und Einfluss des Parlaments und damit auch der BürgerInnen. Dies sei deshalb notwendig, weil der EU Integrationsprozess mehr Demokratie und Transparenz erfordere als dies derzeit der Fall ist. Die Entwicklung der EU dürfe nicht an nationalen Parlamenten vorbei gehen, vielmehr müssten diese zu Entscheidungsakteuren werden.

Gelebter Parlamentarismus bringe mehr Bürgernähe und Transparenz. Bisher habe man oft den Eindruck, dass so manche Gruppen die Information der BürgerInnen verhindern wollen. Die neuen Möglichkeiten stellen laut Duzdar eine enorme Herausforderung für nationale Parlamente dar. Sie sind aber auch eine Chance, den Weg zu einem Europa der Menschen zu öffnen und die derzeitige Entwicklung, in der die Politik die Macht an die Wirtschaft abgibt, zu revidieren. Mit der vorliegenden Novelle sei man dem ein Stück näher gekommen.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER vertrat die Auffassung, es sei "historisch" wie dieses Gesetz zustande gekommen ist. Die Novelle liefere ein Beispiel für "mehr Demokratie wagen" und stelle die größte parlamentarische Novelle des B-VG dar. Auch die europäische Bürgerinitiative werde zu mehr Demokratie in Europa führen und es sei das Ziel, noch im heurigen Jahr endgültige Regeln dafür zu fixieren.

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) unterstrich den Ausdruck "Sternstunde des Bundesrats". Man müsse sich dessen bewusst sein, sagte er, dass auf die BundesrätInnen eine besondere Rolle zukommt. Es werde viel Knochenarbeit erfordern, um die neuen Möglichkeiten auch mit Leben zu erfüllen. Als wesentliche Punkte der Novelle hob er die Subsidiaritätsrüge und –klage sowie das Vetorecht bei der Brückenklausel hervor und setzte große Hoffnungen in das geplante Informationsgesetz. Dass auch in den Fachausschüssen nun europäische Materien behandelt werden, hielt er für richtig.

Kühnel ging dann auf die neuen Regelungen in Bezug auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein. Diese sichern den ParlamentarierInnen eine umfassende und rechtzeitige Information zu, um rasch reagieren zu können. Europol und Eurojust werden einer besonderen Kontrolle unterliegen, wobei auch der Bundesrat das Recht auf Information und Mitwirkung an der parlamentarischen Kontrolle haben wird. Österreich wird weiter das Recht haben, selbst zu entscheiden, wie und wo man an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mitwirkt.

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) nannte die Beschlussfassung der Novelle einen historischen Moment und eine enorme Verbesserung, die man nützen müsse. Bundesrat und Nationalrat werde eine starke Rolle zuerkannt, es werde mehr EU ins Parlament importiert, es würden aber auch mehr klare Stellungnahmen in die EU exportiert.

Die Tätigkeit des Bundesrats werde sich ändern und es werde von den BundesrätInnen selbst abhängen, aus dieser rechtlichen Aufwertung des Bundesrats auch etwas zu machen. Im Rahmen der Subsidiarität sah sie eine große Chance und Herausforderung, die zu einem besseren Image der Länderkammer führen kann.

Für "ungemein wichtig" hielt Blatnik die Zusammenarbeit unter den nationalen Parlamenten einerseits und zwischen nationalen Parlamenten und EU-Institutionen andererseits. Ohne diese Zusammenarbeit seien die Ziele der EU nicht zu verwirklichen, betonte sie.

Das geplante Informationsgesetz und die Behandlung von EU-Materien in den Fachausschüssen würden auch jenen MandatarInnen viel bringen, die sich sonst weniger mit EU-Materien befassen. Blatnik erhoffte sich von der europäischen Bürgerinitiative, dass diese zu mehr Verständnis und Akzeptanz der EU in der Bevölkerung führen werde. Die Lissabon-Begleitnovelle sei ein Anfang, und jeder Anfang brauche eine Fortsetzung, stellte Blatnik abschließend fest.

Am Ende der Debatte passierte die Lissabon-Begleitnovelle den Bundesrat ohne Einspruch. Dagegen stimmten nur die BundesrätInnen der FPÖ. (Schluss Lissabon-Begleitnovelle/Forts. NR)


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