Parlamentskorrespondenz Nr. 659 vom 07.09.2010

Neue Fragen an eine alte Verfassung

Symposium im Parlament zum 90. Jahrestag der Bundesverfassung

Wien (PK) – Am 1. Oktober 2010 jährt sich zum neunzigsten Mal die Beschlussfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes im Nationalrat. Aus Anlass dieses Jubiläums lud Nationalratspräsidentin Barbara Prammer heute nicht nur zu einem Festakt ins Parlament, sondern, gemeinsam mit der Plattform "International Constitutional Law", auch zu einem Symposium. Unter dem Titel "Neue Fragen an eine alte Verfassung" setzten sich junge WissenschaftlerInnen unter anderem mit der Bedeutung und der Leistungsfähigkeit der österreichischen Verfassung auseinander. Eine zentrale Forderung lautete dabei: Eine Verfassungsdiskussion dürfe nicht allein von einer Handvoll VerfassungsjuristInnen geführt werden.

Eröffnet wurde das Symposium von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Sie wies darauf hin, dass das Symposium und der Festakt der Beginn eines Reigens verschiedenster Veranstaltungen zum 90. Jahrestag des Bundes-Verfassungsgesetzes seien, wobei sie es als wichtig wertete, dass der Jubiläums-Auftakt im Parlament stattfindet. Es werde schon lange über eine umfassende Änderung der Verfassung diskutiert, hob Prammer hervor und äußerte die Hoffnung, dass "in einem neu aufflammenden Dialog" eine Reform zustande gebracht werde. Vielleicht könne man das 90-Jahr-Jubiläum dazu nutzen, positive Schritte zu setzen, sagte die Präsidentin.

Als Organisatoren erläuterten Christoph Konrath (Parlamentsdirektion) und Harald Eberhard (Verfassungsgerichtshof) die Intention des Symposiums. Es gehe darum, die Verfassungsdiskussion aus dem "Juristeneck" herauszuholen und neue Denkanstöße zu geben, meinte etwa Konrath, der sich von den eingeladenen jungen WissenschaftlerInnen neue Perspektiven erwartete. Konrath gab außerdem zu bedenken, dass, wenn über die österreichische Verfassung gesprochen werde, es meist um eine Reform der Verfassung gehe, nicht aber um ihren Gehalt. Eberhard verwies auf das Anliegen der Plattform "International Constitutional Law", internationales Verfassungsrecht als Wissenschaftsdisziplin zu verankern und die bestehenden einzelnen Forschungsaktivitäten besser zu vernetzen.

Verfassungsdiskussion nicht allein VerfassungsjuristInnen überlassen

Im ersten Themenblock des Symposiums ging es um die Bedeutung der Verfassung, wobei sich Tamara Ehs (Universität Wien) dem Thema aus politikwissenschaftlicher Sicht näherte. Sie bedauerte, dass die Politikwissenschaft die Verfassungsdiskussion in der Regel VerfassungsjuristInnen überlasse, was ihrer Meinung nach mit ein Grund dafür ist, dass in Österreich ein sehr formelles Verfassungsverständnis dominiere. Dabei gebe es kein unpolitisches Recht, bekräftigte sie und verwies auf eine Vielzahl möglicher politikwissenschaftlicher Fragestellungen.

Generell betonte Ehs, eine Verfassung sei für die Politik wichtig, weil sie die Ausübung von Herrschaft in einen rechtlichen Rahmen zwinge und der Herrschaft damit Willkür nehme. Die österreichische Verfassung ist ihr zufolge im internationalen Vergleich eher schmucklos, nüchtern und schlicht, auch wenn im Laufe der Zeit immer mehr Staatszielbestimmungen und blumige Formulierungen Eingang in das B-VG gefunden hätten. Man könne auch von einer Spielregel-Verfassung sprechen, erklärte Ehs, da sie vorwiegend ein Regelkatalog für politisches Handeln sei.

Die weitgehend fehlende politikwissenschaftliche Verfassungsexpertise spiegelt Ehs zufolge die allgemeine Bedeutung und Verankerung der Verfassung in der Bevölkerung wider. Die Verfassung werde von der Bevölkerung in der Regel als Expertengebiet betrachtet und trotz einer positiven Grundhaltung insgesamt wenig beachtet, skizzierte sie. Vielleicht liege es an der Verfassung selbst, dass es keinen Verfassungspatriotismus in Österreich gebe, meinte die Politikwissenschaftlern, schließlich fehle dem Text eine durchgängige Werteordnung und, im Gegensatz zu anderen Verfassungen, auch eine "Ewigkeitsklausel". Mehr staatsbürgerliche Achtsamkeit wäre ihrer Ansicht nach aber bedeutsam, schließlich seien alle BürgerInnen Hüter der Verfassung und Kontrolleure der Macht.

Zersplitterung der Verfassung beeinträchtigt ihre Funktion

Erich Pürgy vom Institut für österreichisches und europäisches öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien machte darauf aufmerksam, dass die österreichische Verfassung im Gegensatz zu den Verfassungen anderer Länder relativ leicht änderbar sei. Es gebe weder fixe, unabänderliche Bestandteile der Verfassung noch von Vornherein verfassungsunwürdige Inhalte, skizzierte er. Alles, was der Bundesverfassungsgesetzgeber, also das Parlament, für verfassungswürdig erachte, könne verfassungsrechtlich verankert werden. In diesem Sinn trägt seiner Meinung nach letztlich der Bundesverfassungsgesetzgeber die Verantwortung für den Zustand der Verfassung.

Der Umstand, dass auch Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen erlaubt sind, hat, so Pürgy, zu einer enormen Zersplitterung der Verfassung beigetragen. Durch diese Zersplitterung sieht er die Funktion der Verfassung als Grundordnung des Staates beeinträchtigt. Zur Funktion des Verfassungsgerichtshofs merkte Pürgy an, dieser habe grundsätzlich keine Befugnis zur Rechtsschöpfung, sondern könne nur bestehende verfassungsrechtliche Bestimmungen auslegen, auch wenn dies, etwa im Bereich der Grundrechte und der Grundprinzipien der Verfassung, nicht immer der Praxis entspreche.

Österreich hat eine Spielregel- und keine Werte-Verfassung

Iris Eisenberger, vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, stimmte in ihrer Einschätzung mit Tamara Ehs überein, wonach die österreichische Verfassung ihrem Selbstverständnis nach eine Spielregel-Verfassung und keine Werte-Verfassung ist. Sie transportiere nicht Inhalte und Werte, sondern setze in erster Linie auf rechtlich verfasste Institutionen, klar getrennte Kompetenzen und geordnete Verfahren. Allerdings lässt sich nach Ansicht von Eisenberger eine stärker werdende Tendenz in Richtung mehr Inhalte nicht verleugnen. Sie macht das unter anderem an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs im Bereich der Grundrechte, der Entwicklung der Europäischen Union und der zunehmenden Aufnahme von Staatszielbestimmungen in die Verfassung fest.

Ob die österreichische Verfassung, das, was sie leisten solle bzw. leisten wolle, auch leisten könne, ist Eisenberger zufolge mit juristischen Methoden nicht einfach zu beantworten, da Parameter und Maßstäbe weitgehend fehlten. Sie ortet aber beispielsweise Leistungsmängel in manchen Politikbereichen wie etwa beim Minderheitenschutz, beim Umweltschutz und bei der Bioethik. Das sei aber, so Eisenberger, weniger durch die österreichische Spielregel-Verfassung bedingt, auch Werte-Verfassungen wie jene in Deutschland hätten entsprechende Defizite bei ihrer Leistungsfähigkeit.

Grundsätzlich ist Eisenberger überzeugt, dass Österreich noch länger mit seiner 90-jährigen Verfassung wird leben müssen bzw. leben dürfen. Von den großen Reformbemühungen sei, bis auf wenige Reformprojekte, nicht viel übrig geblieben, konstatierte sie und verwies auf zahlreiche gescheiterte Reformprojekte.

Kristoffel Grechenig, Universität St. Gallen, setzte sich kritisch mit einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts auseinander. Die Verfassungsrichter hatten ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das die Streitkräfte ermächtigte, ein entführtes Flugzeug abzuschießen, in dem sich auch tatunbeteiligte Personen befinden. Grechenig gab zu bedenken, dass sowohl auf individueller als auch auf staatlicher Ebene stets Abwägungen vorgenommen und Interessenkonflikte gelöst werden müssten, wobei die Frage sei, wie diese vorgenommen werden. Absolute Verbote erachtet er in diesem Sinn für nicht zielführend.

Die Referate und Diskussionen im Rahmen des Symposiums sollen in Zusammenarbeit mit dem Journal für Rechtspolitik publiziert werden. (Schluss)

HINWEIS: Fotos vom Symposium finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments im Fotoalbum : www.parlament.gv.at