Parlamentskorrespondenz Nr. 688 vom 20.09.2010

Vorlagen: Verfassung

Parteiakademien: Fördermittel können künftig gekürzt werden

Die Fördermittel, die die im Nationalrat vertretenen Parteien für staatsbürgerliche Bildungsarbeit erhalten, sollen künftig in bestimmten Fällen gekürzt werden können. Das sieht ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf vor (889 d.B. ). Demnach wird es in Hinkunft möglich sein, nachträglich 10 % - bzw. bei wiederholten Verstößen 30 % - der jährlichen Fördersumme zurückzufordern, wenn Organe der geförderten Bildungseinrichtung oder Vortragende im Rahmen von Schulungen, Vorträgen, Seminaren und anderen Veranstaltungen gerichtlich strafbare Handlungen setzen und die Bildungseinrichtung zu einer Verbandsgeldbuße verurteilt wurde. In Frage kommen etwa der Tatbestand der Verhetzung oder der Herabwürdigung religiöser Lehren. Die schon bisher mögliche Rückforderung von Fördermitteln bei satzungs- oder gesetzeswidriger Verwendung bleibt unberührt.

Weitere Änderungen betreffen eine flexiblere Rücklagenbildung für die Bildungseinrichtungen und eine gesetzliche Vorkehrung für Parteispaltungen. Verliert eine Partei ihre Klubstärke im Nationalrat, hat also weniger als fünf Abgeordnete, muss sie vorab erhaltene Fördermittel aliquot zurückzahlen. (Schluss)