Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 27.09.2010

Vorlagen: Justiz

Grüne für Verankerung eines Rücktrittsrechts bei Hypothekarkrediten

Da die Ausklammerung von Hypothekarkrediten aus dem im Verbraucherkreditgesetz (VKrG) verankerten Rücktrittsrecht nicht nur eine konsumentenpolitisch schmerzliche Entscheidung darstellt, sondern auch im Widerspruch zum ursprünglichen Anliegen steht, dem österreichischen Verbraucherkreditrecht einen möglichst einfachen und einheitlichen Rahmen zu geben, fordert G-Abgeordnete Birgit Schatz die Aufnahme eines Passus ins VKrG, der ein solches Rücktrittsrecht auch für Hypothekarkredite vorsieht (1265/A).

Rechtsschutzlücke bei der Informationspflicht im VKrG schließen

Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) sieht derzeit eine zwingende Informationspflicht über den Sollzinssatz und die Bedingungen seiner Anwendung, über Indizes oder Referenzzinssätze (die auf den anfänglichen Sollzinssatz Anwendung finden), über die vom Zeitpunkt einer Überschreitung an zu zahlende Entgelte sowie die Bedingungen für ihre Änderung vor. Diese Aufklärung entfällt aber, wenn zuerst ein Konto ohne Überziehungsrahmen (wie beispielsweise ein Studierendenkonto) eröffnet und erst später ein Überziehungsrahmen gewährt wird. In einem Antrag zum VKrG (1266/A) fordert G-Abgeordnete Birgit Schatz daher, die statuierte Informationspflicht unabhängig vom Kontoeröffnungsvertrag bei Einräumung der Überschreitungsmöglichkeit zu gewähren.

Grüne für Ausweitung des Anwendungsbereichs des VKrG

In einem weiteren, das Verbraucherkreditgesetz betreffenden Antrag (1267/A) spricht sich G-Mandatarin Birgit Schatz für die Aufnahme von Kleinkrediten unter 200 € in den Anwendungsbereich des VKrG aus. Dies sei erforderlich, da vor allem einkommensschwache VerbraucherInnen und Jugendliche – und damit Gruppen, die besonders des Verbraucherschutzes bedürften - von solchen niedrigen Finanzierungsbeträgen Gebrauch machten. Auch dass Pfandleihverträge von der Anwendbarkeit des VKrG ausgenommen sind, sei nicht nachvollziehbar, zumal die Effektivzinssätze bei solchen Verträgen besonders hoch sein können. (Schluss)