Parlamentskorrespondenz Nr. 747 vom 07.10.2010

Hundstorfer für Nichtigkeit von Cold-Calling-Verträgen

Neue Website für Konsumenteninformation

Wien (PK) – Bundesminister Rudolf Hundstorfer plädierte heute im Rahmen einer Aktuellen Aussprache im Konsumentenschutzausschuss für die Nichtigkeit von Verträgen, die mittels Cold Calling abgeschlossen wurden. Man stehe in den Gesprächen mit dem Justizministerium vor dem Durchbruch und bewege sich im Sinne der Sache, meinte er, wies aber auch auf die Notwendigkeit hin, den Rahmen bei bestehenden Geldstrafen stärker auszuschöpfen.

Im Einzelnen gab Hundstorfer zu bedenken, ein bloßes Rücktrittsrecht würde nicht ausreichen und sei insbesondere für ältere Menschen problematisch. Sein Ministerium strebe daher in den Verhandlungen die gänzliche Nichtigkeit von telefonisch abgeschlossenen Verträgen an. Ein Vertrag sollte erst dann gültig sein, wenn er unterschrieben ist, stellte er klar. Der Sozial- und Konsumentenschutzminister kündigte weiters Schritte im Telekom-Gesetz an und setzte überdies auf verstärkte Informationen der KonsumentInnen. Am besten sei es, bei derartigen Anrufen "gleich aufzulegen", empfahl er.

Einer Meinung war sich der Minister bei seiner Forderung nach Nichtigkeit mit Abgeordnetem Johann Maier (S), der an negative Erfahrungen in Deutschland mit dem Rücktrittsrecht bei Cold-Calling-Verträgen erinnerte, darüber hinaus aber auch das Problem der Geldstrafen ansprach. Die Strafrahmen müssten derart ausgeschöpft werden, dass die Strafen in der Praxis eine abschreckende Wirkung auslösen, betonte Maier. Denkbar war für den Konsumentenschutzsprecher der SPÖ auch die Sanktion der Vermögensabschöpfung.

Weiteres Thema der Aussprache war die Problematik von Anrufen bei 05-Nummern. Hundstorfer trat ebenso wie die Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und Gerhard Huber (B) für entsprechende Kostentransparenz ein. Ziel sei eine Verordnung des Regulators mit der Verpflichtung, vor der Inanspruchnahme einer 05-Nummer automatisch über die Kosten des Anrufs zu informieren und gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass ein Anruf zum Lokaltarif günstiger wäre, präzisierte er.

Auch ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf der Tagesordnung des heutigen Konsumentenschutzausschusses stand, befasst sich mit der Problematik gebührenpflichtiger Hotlines (1170/A[E]). Antragstellerin Birgit Schatz (G) machte ihm Rahmen der Begründung ihrer Forderung darauf aufmerksam, es sei wichtig, dass keine Mehrkosten entstehen, wenn der Anrufer, bzw. die Anruferin in einer Warteschleife verharrt. Außerdem sollte es im Falle von 08-Nummern eine verpflichtende Kosteninformation geben, um die KonsumentInnen zu schützen. Servicehotlines müssten nach Auffassung der Grünen generell kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. S-Abgeordneter Johann Hell sprach sich in diesem Zusammenhang für die Vereinheitlichung der Gebühren kostenpflichtiger Rufnummern aus – eine Forderung die G-Mandatarin Birgit Schatz zwar begrüßte, aber als nicht ausreichend bezeichnete: Eine Vereinheitlichung der Tarife gewährleiste noch keine ausreichende Information der KonsumentInnen, beklagte sie.

Der Antrag der Grünen wurde schließlich – unter Hinweis auf bereits laufende Verhandlungen – mit S-V-Mehrheit vertagt. Ebenso erging es dem Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Kostenkontrolle und Kosteninformation bei Jugend-Handytarifen (967/A[E]). Auch zur Beseitigung dieses Missstandes habe man, so S-Abgeordneter Hermann Lipitsch, schon Gespräche geführt. Die Mobilfunkanbieter befänden sich bereits in der Endphase der Erstellung eines diesbezüglichen Kodex. Dieser fasse aber nicht nur die Gruppe der Jugendlichen, sondern alle HandynutzerInnen ins Auge.

Beim Thema Internet-"Abzocke" berichtete Abgeordneter Gerhard Deimek (F) über die steigende Zahl von Beschwerden über als Free Ware angekündigte Produkte, die dann letztendlich doch mit teils hohen Kosten verbunden sind. Hundstorfer bestätigte den Handlungsbedarf in diesem Bereich, meinte aber, eine Lösung sei nur auf europäischer Ebene durch neue, einheitliche Standards möglich.

Der von den Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber und Birgit Schatz (beide G) vorgebrachten Idee, auf den Waren auch den mit ihrem Kauf verbundenen "ökologischen Fußabdruck" auszuweisen, stand der Minister grundsätzlich positiv gegenüber, sah dabei aber noch viele offene Fragen, insbesondere jene der gemeinsamen internationalen Abstimmung. Pirklhuber, aber auch Abgeordneter Harald Jannach (F) nahmen dieses Thema überdies zum Anlass, auf die Dringlichkeit eines Gütezeichengesetzes für Österreich aufmerksam zu machen.

Der von den Grünen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Evaluierung des Bankwechsels (1025/A[E]) wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. S-Abgeordneter Erwin Kaipel begründete dieses Vorgehen damit, dass der Antrag zu spät komme, da ein derartiges Überprüfungsverfahren bereits laufe. Bundesminister Rudolf Hundstorfer führte aus, dass mit den Ergebnissen der Evaluierung höchstwahrscheinlich im ersten Quartal des kommenden Jahres zu rechnen ist. Im Ministerium lägen aber bislang keine Beschwerden über Schwierigkeiten beim Bankwechsel vor.

Vertagt wurde außerdem der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Ausdehnung des Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite (1276/A[E]). Antragsteller und Ausschussobmann Sigisbert Dolinschek begründete seine Forderung damit, dass das neue Verbraucherkreditgesetz zwar Verbesserungen bringe, das 14tägige Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzes aber auch auf Leasing- und Hypothekarkredite auszudehnen sei. Während FPÖ und Grüne Zustimmung für den Antrag signalisierten, hielten SPÖ und ÖVP die derzeitigen Bestimmungen für ausreichend.

Ja zur Verbesserung der Produktinformation für Versicherungskunden

Mehrheitlich angenommen wurde ein S-V-Antrag betreffend standardisierte Produktinformation für alle Versicherungskunden (1233/A[E]). Derzeit seien die Informationen, die man bei Abschluss einer Versicherung erhalte, undurchsichtig und wenig konsumentenfreundlich, begründeten die AntragstellerInnen ihre Forderung. Es sei daher an der Zeit, diesbezügliche Regelungen auf europäischer Ebene zu implementieren. Auch BZÖ und FPÖ zeigten sich erfreut über die Intention der Regierungsfraktionen, mehr Transparenz in den Versicherungsmarkt bringen zu wollen. Für G-Abgeordnete Birgit Schatz war jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Antrag auf die Implementierung solcher Regelungen auf europäischer Ebene abziele. Ihre Fraktion werde einen Abänderungsantrag vorbereiten, der eine Verankerung auf nationalstaatlicher Ebene vorsieht. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer bezeichnete das Vorgehen der AntragstellerInnen aber als sinnvoll, da eine nationalstaatliche Regelung den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung nach sich ziehen könne.

Neues Konsumentenportal ist online

Im Rahmen der heutigen Ausschusssitzung wurde seitens des Konsumentenschutzministeriums auch die neue Konsumenteninformationswebsite vorgestellt, die unter www.Konsumentenfragen.at abrufbar ist und ausführliche Informationen, Service, aber auch Unterrichtsmaterial enthält. (Schluss)


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