Parlamentskorrespondenz Nr. 802 vom 21.10.2010

BZÖ-Dringliche und Misstrauensantrag an die Justizministerin

Heftige Debatte um Glaubwürdigkeit der Justiz

Wien (PK) – Justizministerin Claudia Bandion-Ortner musste sich im Nationalrat heute Nachmittag einer Dringlichen Anfrage stellen, die von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) eingebracht worden war. Thema der Anfrage war "'Bandions Blamagen' und deren Folgen für den österreichischen Rechtsstaat". Die einzelnen Fragen bezogen sich, wie in der Anfrage formuliert, auf den "Fall BAWAG", den "Fall Natascha Kampusch", den "Fall Hypo Niederösterreich", den "Fall Hypo Alpe Adria", den "Fall Karl-Heinz Grasser", den "Fall Ernst Strasser", den "Fall der angeblichen Haider-Konten", den "Fall Gottfried Kranz" sowie "gerichtliche Testamentsfälschungen in Vorarlberg" und die "Verletzung der Pressefreiheit und Ausschaltung des Redaktionsgeheimnisses". Ein in der Debatte vom BZÖ eingebrachter Misstrauensantrag gegen die Justizministerin wurde mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) leitete die Begründung der Dringlichen Anfrage seiner Fraktion mit der Feststellung ein, eine gute Richterin sei nicht automatisch eine gute Politikerin. Es sei eine schiefe Optik entstanden, als Vizekanzler Pröll die Richterin aus einem laufenden Verfahren, dem BAWAG-Prozess, in die Regierung geholt hat, noch bevor sie ihr Urteil ausgefertigt hat. Dann habe Bandion-Ortner den Fehler begangen, den Ankläger im BAWAG-Verfahren in ihr Kabinett zu holen. Bandion-Ortners Handlungsspielraum als Ministerin war wegen dieser Art der Bestellung von Anfang an eingeschränkt, dies habe auch der ehemalige VfGH-Präsident Korinek festgestellt, sagte Stadler und sah darin die Ursache für den Stillstand in der Causa BAWAG und Bandion-Ortners Ignoranz gegenüber dem ehemaligen OGH-Präsidenten Rzeszut, der öffentlich auf Verschleppungen im Kampusch-Verfahren aufmerksam gemacht hat.

Im Fall Hypo Niederösterreich habe ein Staatsanwalt Ermittlungen untersagt und möchte das Verfahren einstellen, während in Kärnten "ganze Kohorten" von StaatsanwältInnen, eine SOKO-Hypo, unterwegs sei, denn dort gehe es nicht um Pröll, sondern um Haider. Stadler ortete politisch motivierte Ungleichbehandlungen und warnte davor, die Justiz politisch zu instrumentalisieren. In diesem Zusammenhang berichtete Stadler von Versuchen einer Staatsanwältin, Druck auf seine Mitarbeiterin auszuüben. 

Dass Polizei und Justiz in Österreich nicht ausreichend politisch unabhängig seien, habe auch die EU bereits festgestellt, erinnerte Stadler und klagte über politisch erleichterte Karrieresprünge bei Polizei und Justiz. Vizekanzler Pröll sei vorzuwerfen, bewusst eine nicht handlungsfähige Justizministerin gewollt zu haben, sagte Stadler und kündigte einen Misstrauensantrag gegen die Justizministerin an.

Justizministerin Claudia BANDION-ORDNER zeigte sich froh über die Gelegenheit, einiges klarstellen zu können. Sie sei nicht so vermessen zu glauben, ihre Bestellung habe gar nichts mit ihrer Verhandlungsführung im BAWAG-Prozess zu tun gehabt. Sie habe in diesem Prozess als Richterin "ihren Mann gestellt" und sich auch schon vor diesem Großverfahren in bedeutenden Prozessen als Richterin einen Namen gemacht. Beobachter hätten ihr eine kompetente Verhandlungsführung bescheinigt, sagte Bandion-Ortner. Sie erinnerte auch an ihre erfolgreiche Tätigkeit als Standesvertreterin und unterstrich ihre berufliche und persönliche Unabhängigkeit.

Die Frage, ob die Strafjustiz im BAWAG-Prozess ihre Aufgabe erfüllt habe, sei klar mit ja zu beantworten. Das Tatgeschehen, das großen wirtschaftlichen Schaden verursacht habe, habe im Interesse jener, die ihre Ersparnisse Bankinstituten anvertrauen, klar zu Tage gebracht werden können. Auch die Generalprokuratur habe eingeräumt, dass es sich beim BAWAG-Prozess um ein besonderes Verfahren gehandelt habe, bei dem sie als Richterin akribisch gearbeitet habe.

Ausführlich listete Bandion-Ortner ihre Reformen im Justizbereich auf, die sich sehen lassen können, unter anderem die Einführung der "Fußfessel", mit der sie eine neue Form der Haft geschaffen habe.

An diesen Leistungen möchte sie gemessen werden, sagte die Justizministerin und erinnerte die Abgeordneten daran, dass auch sie  nicht zurücktreten, wenn ihre Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.

In ihren Antworten auf die zahlreichen Detailfragen zu einzelnen Verfahren hielt die Ministerin fest, dass richterliche Entscheidungen nicht Gegenstand der Vollziehung seien und betonte, dass sie keinerlei Einfluss auf Entscheidungsfindungen in Prozessen nehme.

Das Schreiben des ehemaligen OGH-Präsidenten Rzeszut zum Fall Kampusch wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Sie sei an einer Aufklärung dieses Falles sehr interessiert, sagte Bandion-Ortner und teilte mit, dass die Beweislage zur Verfolgung einer anderen Personen als Wolfgang Priklopil nicht ausgereicht habe.

Beim Fall Hypo Niederösterreich befinde sich das Verfahren im Stadium offener Ermittlungen. Sie könne keine Auskunft über Vorhabensberichte geben, sagte die Ministerin und wies jede politische Einflussnahme in diesem Verfahren zurück. "Ich würde keinerlei politische Einflussnahme auf ein Gerichtsverfahren dulden", sagte Claudia Bandion-Ortner.

Die Causa Hypo Alpe Adria sprenge alle bisher bekannten Dimensionen eines Wirtschaftsverfahrens und stelle die Justiz vor unglaubliche Herausforderung. Dieser Fall sei mit der Dimension des Falles Hypo Niederösterreich nicht vergleichbar.

Auch beim Fall Karl-Heinz Grasser führe die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen unabhängig von politischem Einfluss und medialer Berichterstattung. Die Ministerin sieht keine Verzögerungen bei den Ermittlungen. Bei der Staatsanwaltschaft Wien bekannte sich Bandion-Ortner zu Änderungen, um das System der "Checks and Balance" besser zur Geltung zu bringen.

Auch bei den "Haider-Konten" arbeite die Justiz nicht auf Zuruf von Medien, sondern selbstständig. Die geöffneten Konten in Liechtenstein seien nicht im Zusammenhang mit Landeshauptmann Haider gestanden, stellte Bandion-Ortner klar. Derzeit werde nicht öffentlich ermittelt, sie sei an einer umfassenden Aufklärung interessiert, sagte sie.

In der Vorarlberger Testamentsfälschungsaffäre kündigte die Justizministerin ein Maßnahmenpaket an und informierte über die Durchführung von Sonderrevisionen beim Gericht Dornbirn. Mittelfristig plant die Justizministerin auch Änderungen im Erbschaftsgesetz. Die Beschuldigten befänden sich noch in Untersuchungshaft. Mit dem Vorliegen des kriminalpolitischen Abschlussberichts sei Ende November zu rechnen.

Das Redaktionsgeheimnis diene dem Schutz der InformantInnen eines Mediums, nicht dem Schutz der MedienmitarbeiterInnen, sagte die Ministerin und berichtete über Vorbereitungen für eine Medienrechtsnovelle, bei der sie insbesondere auch Fragen der journalistischen Ethik zur Geltung bringen möchte.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) sah die Berechtigung des Misstrauensantrags gegen die Justizministerin durch deren Antwort bestätigt und warf Bandion-Ortner vor, die Unwahrheit gesagt zu haben, indem sie von "Haider-Konten" gesprochen habe, obwohl deren Existenz bis heute nicht bewiesen werden konnte.

Claudia Bandion-Ortner untergrabe das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit der Justiz, er sehe sich als Parlamentarier daher verpflichtet, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, das Bandion-Ortner "mit Füßen tritt", sagte Petzner. Das Recht der StaatsbürgerInnen auf ein faires Verfahren sei nicht mehr gewährleistet, kritisierte der B-Mandatar. "Sie haben dem Gesetz elektronische Fußfesseln angelegt", warf der Abgeordnete der Justizministerin des weiteren vor. Es sei Unrecht, wenn Bandion-Ortner einen ehemaligen Landeshauptmann verunglimpfe, nur weil er aus ihrer Sicht der falschen Partei angehöre. An Vizekanzler Pröll richtete Petzner den Appell, künftig darauf zu verzichten, über Justizministerin Bandion-Ortner politischen Einfluss auf die Justiz zu nehmen. Petzner wandte sich auch gegen einen Wechsel des Kabinettchefs der Ministerin in die Generalprokuratur und brachte einen BZÖ-Misstrauensantrag gegen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ein.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) machte darauf aufmerksam, dass es kein Ruhmesblatt für eine Richterin ist, wenn ein Urteil aufgehoben wird, eine definitive Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stehe aber noch aus, es liege lediglich ein Gutachten vor. Er wünsche sich Verhältnisse, die für möglichst wenige Fehler in der Justiz sorgen, denn Österreich habe diesbezüglich einen guten Ruf zu verlieren. Daher sei es richtig, budgetäre Vorsorgen für eine effiziente Arbeit der Justiz zu treffen. Dass Flöttl, der mehr als 600 Mio. Euro der BAWAG "verzockt" habe, nicht verfolgt werden solle, erstaunte Jarolim, der meinte, "das sollten sich die Justizbehörden noch einmal anschauen". Von der Ministerin wünschte sich der Justizsprecher der SPÖ jene Dynamik, die sie im BAWAG-Prozess gezeigt habe, auch bei der Verfolgung der aktuellen Wirtschaftsprozesse. Als "fatale Optik" bewertete Jarolim die Bewerbung ihres Kabinettchefs für eine Position in der Generalprokuratur.

Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) bekannte sich zu einer unabhängigen, objektiv funktionierenden Justiz, der die Menschen vertrauen. Daher  sollten Justizverfahren nicht zum Gegenstand der politischen Agitation werden. Auch OppositionspolitikerInnen sollten darauf verzichten, Aufforderungen an StaatsanwältInnen zu richten. Die bühnenreifen Auftritte des Abgeordneten Stadler wies Kopf zurück.

Der Justizministerin werde von ExpertInnen höchste Kompetenz bescheinigt. Sie habe als Richterin hochkomplexe Verfahren souverän abgewickelt. Auch das BAWAG-Verfahren sei von der Generalprokuratur im Wesentlichen bestätigt worden. Es sei kein Fehler, wenn verschiedene Rechtsinstanzen verschiedene Rechtsauffassungen vertreten, damit könne man weder die Fachkompetenz noch die moralische Integrität der Justizministerin in Frage stellen, sagte der ÖVP-Klubobmann, der auch die Reformtätigkeit der Justizministerin würdigte und sich für die Fortsetzung dieses Weges aussprach.

Justizfehler wie bei den Testamentsfälschungen in Vorarlberg oder der Bruch des Redaktionsgeheimnisses durch die Staatsanwaltschaft Wien seien bedauerlich, es wäre aber absurd, damit Vorwürfe gegenüber der Justizministerin konstruieren zu wollen. Für nicht unproblematisch hielt Kopf die letzte Reform der Strafprozessordnung, mit der die Staatsanwaltschaft zur Herrin des Verfahrens gemacht werde. Es sei über die Kontrolle der Staatsanwaltschaft zu sprechen, schlug Kopf vor. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner genieße sein volles Vertrauen. 

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) sah die unabhängige Justiz in Form unabhängiger RichterInnen gewährleistet. Im Bereich der weisungsgebundenen StaatsanwältInnen bestehe aber politischer Handlungsbedarf für das Parlament. Laut Hübner gibt es Missstände bei den Voruntersuchungen und Vorerhebungen. Auch registriere er Unterschiede bei der Behandlung der Fälle Kommunalkredit und Hypo Niederösterreich einerseits und bei der Hypo Alpe Adria andererseits. Für Hübner besteht daher der Eindruck, dass die Vorgangsweise bei der "Kommunalkredit" damit zu tun habe, dass eine ehemalige Direktorin jetzt Ministerin ist.

Kritik übte der Abgeordnete insbesondere auch an der Staatsanwaltschaft Wien. Beim ORF werde ein Gesetz, das InformantInnen schütze, dafür missbraucht, RedakteurInnen zu schützen. Ungewöhnlich sei auch, dass in diesem Fall der Anzeigende Heinz-Christian Strache auf die Anklagebank gesetzt wurde, mit der Begründung, er wäre ein Verleumder, wenn sich seine Anzeige als falsch herausstelle. Die Vorwürfe gegen Bandion-Ortner reichen für Hübner nicht für eine Rücktrittsforderung aus, die FPÖ wird dem Misstrauensantrag nicht zustimmen, kündigte er an. Die Freiheitlichen würden vielmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Vorwürfen von OGH-Präsident Rzeszut beantragen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) stellte fest, der eigentliche "Sündenfall" sei die Bestellung der damaligen BAWAG-Richterin Bandion-Ortner als Justizministerin gewesen. Die Justizpolitik der Ministerin sei überdies eine Aneinanderreihung von Pannen und Pleiten, die das Vertrauen in die Rechtsprechung massiv beschädigt habe. Steinhauser sprach in diesem Zusammenhang u.a. von Interventionen in heiklen politischen Fällen, Versäumnissen bei der Regelung des Weisungsrechts und kritisierte insbesondere auch die Postenbesetzung im Justizministerium. Man habe das Gefühl, es wehe der Geist des Ernst Strasser im Ressort, konstatierte Steinhauser. Bandion-Ortner habe es nicht geschafft, ihre Parteifreiheit zu nutzen, und sei heute abhängiger denn je von Josef Pröll.

Steinhauser erklärte die Ministerin nach dem Gutachten der Generalprokuratur nun als "schwer angezählt", und kündigte an, seine Fraktion werde heute den Misstrauensantrag unterstützen. Dies nicht aber wegen des BAWAG-Urteils, sondern wegen ihrer Justizpolitik insgesamt, stellte er klar.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) konfrontierte die Ministerin mit den Fällen von Testamentsfälschungen in Vorarlberg und warf Bandion-Ortner Säumigkeit und Untätigkeit in politisch brisanten Causen vor.

Abgeordneter Johann MAIER (S) sah keinen Anlass, den Antrag zu unterstützen, sprach aber von einer bedenklichen Stimmungslage gegenüber der Justiz in der Gesellschaft. Viele Menschen würden über Missstände klagen und den Eindruck einer "Klassenjustiz" haben, die gewisse BürgerInnen privilegiert behandelt. Für Maier stand fest, dass die wichtige Selbstkontrolle in der Justiz derzeit nicht funktioniert. Mit Nachdruck appellierte er an die Ministerin, aktuelle Wirtschaftsverfahren, so etwa den Libro-Konkurs, rasch abzuwickeln.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bemerkte, die erfolgreiche Ministerin sei der Opposition offenbar ein Dorn im Auge. Nachdem politische Angriffe nichts gebracht hätten, gehe es nun "ums Persönliche". Weder als Richterin noch als Ministerin brauche Claudia Bandion-Ortner aber den Vergleich zu scheuen. Sie habe einen der größten Wirtschaftsprozesse ordnungsgemäß und souverän zu Ende geführt, die Überprüfung von Urteilen sei essentieller Bestandteil unseres Rechtsstaates und weder Schande noch ein Rücktrittsgrund, betonte Donnerbauer. Als Ministerin könne sie mit einer Vielzahl wichtiger Reformen eine erfolgreiche Bilanz vorweisen. Die Opposition lasse sich nun vor den Karren verurteilter Straftäter spannen, meinte der Obmann des Justizausschusses zum vorliegenden Misstrauensantrag.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) erkannte im Gutachten der Generalprokuratur keinen Grund für einen Rücktritt der Justizministerin. Er drängte aber auf einen BAWAG 2-Prozess, um Verjährungen zu vermeiden, und meinte, Material dafür gebe es genug. Was wiederum gerichtliche Testamentsfälschungen in Vorarlberg betrifft, stellte Rosenkranz fest, die Ministerin könne nicht für jeden kriminellen Akt verantwortlich gemacht werden. Hinsichtlich der Causa ORF - Strache warf der Redner der Ministerin allerdings vor, sie schütze mit ihrer Haltung Neonazis. 

Abgeordneter Peter PILZ (G) sprach kritisch den Fall eines Verhörs eines parlamentarischen Mitarbeiters in den Räumlichkeiten des Parlaments durch eine Staatsanwältin sowie Polizeibeamte an und bemerkte, das Hohe Haus sei nicht der Ort der Exekutive, sondern der Ort der Legislative. Zum BAWAG-Prozess meinte Pilz, man habe Elsner als Sündenbock geopfert, sei aber bei anderen, etwa Martin Schlaff, äußerst schonend vorgegangen. Insgesamt resümierte Pilz, das Justizsystem lasse die Gleichheit aller nicht zu, weil viele Verfahren immer noch politisch gesteuert würden. Bandion-Ortner bezeichnete der Sprecher der Grünen als eine "lahme Ente", die das Amt zurücklegen sollte.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) warf der Ministerin vor, bei Missständen in der Justiz nicht einzugreifen. Ermittelt werde oft gegen diejenigen, die aufdecken, aber nicht gegen die Täter. Scheibner diagnostizierte weiters ein "Ungleichgewicht". So gehe es bei der Hypo NÖ um Verfahrenseinstellung, bei der Hypo Alpe Adria hingegen werde unter medialer Präsenz ermittelt. Auch warf der Redner Bandion-Ortner vor, nichts gegen Verunglimpfungen des verstorbenen Jörg Haider unternommen zu haben.

Abgeordnete Gisela WURM (S) betonte, die immer wieder kritisierten Mängel im Strafprozess würden in die Ära Böhmdorfer zurückreichen. Es bestehe Handlungsbedarf. Konzepte, wie etwa der Vorschlag der Einsetzung eines weisungsunabhängigen Bundesstaatsanwaltes, bzw. einer weisungsfreien Bundesstaatsanwältin lägen bereits vor, nun gehe es darum, die nötigen Reformen zu setzen.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) wies die Vorwürfe gegen die Hypo NÖ scharf zurück und unterstrich, es sei zu keinerlei Spekulationsverlusten gekommen. Irritiert zeigte sich Hornek über den Umstand, dass gerade das BZÖ nun die Hypo NÖ thematisiert, wo doch, wie er sagte, die Landesbank in Kärnten das Bundesland beinahe an den finanziellen Abgrund gebracht habe. Die KärntnerInnen sollten vielmehr allen österreichischen SteuerzahlerInnen in höchstem Maße dankbar sein, mahnte Hornek.

Abgeordneter Werner KÖNIGSHOFER (F) sah Missstände in Ostösterreich, vor allem hinsichtlich der Zuteilung von Fällen zu StaatsanwältInnen im Zusammenwirken mit RechtsanwältInnen. Was den BAWAG-Prozess betrifft, appellierte der Redner an die Ministerin, ihre Rolle zu hinterfragen. Es sei jedenfalls problematisch, wenn die ehemalige Richterin nun als Chefin der Anklage fungiert. Überdies bestand für Königshofer der Eindruck, dass Elsner als Sündenböck herhalten muss. Handlungsbedarf ortete der Redner auch bei der Kommunalkredit, wobei er feststellte, es könne nicht sein, "dass man die Kleinen hängt, die Großen aber laufen lässt". Claudia Schmied, die nach Ansicht Königshofers Spekulationsverluste veranlasst hat, müsse sich ihrer Verantwortung stellen, forderte er.

Abgeordneter Harald WALSER (G) sprach die Testamentsaffäre in Vorarlberg an, in die Mitglieder des Justizapparats involviert sind, und meinte, man dürfe sich nicht wundern, wenn die Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz verloren hat. Er warf der Ministerin vor, überhaupt nichts getan zu haben, und untermauerte seine Forderung, den Fall an die Korruptionsstaatsanwaltschaft abzugeben. Vor allem gehe es nun darum, sämtliche Vorfälle zu untersuchen und die potentiell Geschädigten zu informieren, betonte er.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) führte die Dringliche auf "vorauseilenden Gehorsam" der Presse gegenüber zurück. Das Gutachten der Generalprokuratur habe Mängel aufgezeigt, dies sei bei derart komplexen Verfahren nichts Außergewöhnliches und könne nicht als Grund für einen Rücktritt der Ministerin herangezogen werden. Wittmann sprach sich für eine klare Gewaltentrennung aus, meinte aber, man könne Bandion-Ortner nicht vorwerfen, als Richterin Ja zu ihrer Berufung als Justizministerin gesagt zu haben.

Abgeordneter Werner AMON (V) warf ein, durch den heutigen Misstrauensantrag werde dieses an sich so wichtige parlamentarische Instrument stumpf, wobei er wörtlich von "Vernudelung" sprach. Das Gutachten beweise vielmehr, dass Bandion-Ortner nicht Einfluss nimmt, sondern vielmehr die unabhängige Justiz arbeiten lässt, stand für Amon fest. Überdies meinte der Redner, sein Mitleid mit den Angeklagten des BAWAG-Prozesses halte sich in Grenzen.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) erneuerte in einer zweiten Wortmeldung die Kritik an der Justiz und zeigte kein Verständnis für die Ablehnung des Misstrauensantrags des BZÖ gegen Justizministerin Bandion-Ortner durch die FPÖ. Er vermutet, dass die FPÖ damit die Justiz subtil beeinflussen und sie zu einer Einstellung des Verfahrens gegen FPÖ-Klubobmann Strache bewegen wolle.

SPÖ-Klubobmann Josef CAP sprach sich für gemeinsame Überlegungen in Richtung einer Änderung der Strafprozessordnung aus. Die Justizministerin wäre seiner Meinung nach gut beraten, festgestellte Mängel in der Justiz aufzugreifen und zu beheben.

Der Misstrauensantrag des BZÖ gegen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. (Schluss Dringliche)