Parlamentskorrespondenz Nr. 814 vom 25.10.2010

Vorlagen: Gesundheit

Gleiche Krankenversicherungsbelastung für Auslandspensionen

Mit dem Entwurf zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 (937 d.B.), der nun dem Parlament vorliegt, tritt die Bundesregierung u. a. dem Problem der Ungleichbehandlung von Personen mit Teilpensionen aus dem EU- und EWR-Raum sowie Staaten mit zwischenstaatlichen Abkommen und Personen mit rein inländischen Pensionsansprüchen bezüglich des zu leistenden Krankenversicherungsbeitrags entgegen. BezieherInnen ausländischer Rentenleistungen werden nunmehr dazu verpflichtet, dem zuständigen Versicherungsträger alle für die Beitragseinhebung maßgeblichen Umstände mitzuteilen.  

Bislang bestand insofern eine Ungleichbehandlung, als die Krankenversicherungsbeiträge für PensionistInnen mit rein inländischem Rentenbezug vor dem Hintergrund der Gesamtrente, für PensionistInnen mit niedrigem Inlands- und hohem Auslandsbezug allein vor dem Hintergrund des niedrigeren inländischen Pensionsanteils berechnet wurden. Personen mit hoher Auslandsrente stand damit der gesamte Krankenversicherungsschutz für nur wenige Euro monatlich zur Verfügung. Den Krankenkassen – und hier vor allem der Vorarlberger Gebietskrankenkasse – gingen so Beitragsleistungen in nicht unwesentlicher Höhe verloren. Die Umsetzung der Neuregelung werde der Vorarlberger Gebietskrankenkasse zusätzliche Erträge von 3,3 Mio. € sichern, heißt es in den Erläuterungen. Bundesweit erwartet man Mehreinnahmen in Höhe von 20 Mio. € jährlich.

Als Bedingung für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen von ausländischen Renten gilt der Umstand, dass von Seiten der österreichischen Krankenversicherung Leistungen an die BezieherInnen zu erbringen sind.

Desweiteren sieht der Entwurf die Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallfallversicherung für Personen mit Behinderung vor, die in anerkannten Beschäftigungstherapieeinrichtungen tätig sind. Derzeit gebe es bundesweit rund 20.000 behinderte Menschen, die einer solchen, bislang nicht unfallversicherungsrechtlich abgesicherten Tätigkeit nachgehen. Die Neuregelung schaffe nicht nur eine Absicherung für die Betroffenen, sondern bringe auch der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Beitragsmehreinnahmen von rund 840.000 € jährlich ein.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung für "neue Selbständige", die Erweiterung der erlaubten versicherungsfremden Funktionen der E-Card, die Kostentragung durch den Krankenversicherungsträger bei Leistungen an Personen außerhalb des Sprengels des zuständigen Krankenversicherungsträgers und eine Anpassung der Unfallversicherung für SchülerInnen im Rahmen einer individuellen Berufsorientierung.