Parlamentskorrespondenz Nr. 815 vom 25.10.2010

Vorlagen: Gleichbehandlung

Berichtspflicht über geschlechtsspezifische Einkommensverteilung

Der derzeit bestehende Diskriminierungsschutz im Arbeitsbereich soll verbessert werden. Das sehen Novellierungen des Gleichbehandlungsgesetzes, des Gesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vor. (938 d. B.) Wie in den Erläuterungen dargelegt wird, will man damit den bisher gemachten Erfahrungen Rechnung tragen.

Ein besonderes Anliegen der Regierung ist dabei die Bekämpfung der massiven Einkommensunterschiede, die zwischen Männern und Frauen in Österreich nach wie vor bestehen. Ein Teil dieser Unterschiede erklärt sich aus unzureichender Information über die orts- und branchenübliche Entlohnung. Ein Kernpunkt der Novelle ist deshalb die Herbeiführung von mehr Einkommenstransparenz. Damit soll die wirtschaftliche und soziale Teilhabe von Frauen gefördert und sozialer Ausgrenzung entgegenwirkt werden.

In der ersten Etappe werden ab 2011 Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten zur zweijährigen Erstellung eines geschlechtsspezifischen Einkommensberichts verpflichtet. Diese Berichtspflicht wird bis 2014 sukzessive ausgedehnt, um am Ende Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten zu erfassen. Unternehmen werden des weiteren künftig zu Lohnangaben bei Stellenausschreibungen verpflichtet. Mit der Einführung dieser Informationspflichten für Unternehmen soll vor allem ein weiterer Abbau von Diskriminierungen von Frauen in Beschäftigung und Beruf erreicht werden. Die Belastungen, die für alle Unternehmen ab 2014 aus der Umsetzung entstehen, werden auf insgesamt rund 520.000 € pro Jahr geschätzt.

Außerdem sollen durch die Gesetzesnovelle auch Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsmarktes bekämpft werden, indem bei den Diskriminierungsmerkmalen Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, sexuelle Orientierung und Religion bzw. Weltanschauung eine Angleichung des Schutzniveaus erfolgt. Durch die Beseitigung von Hürden für die betroffenen Gruppen werden positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf den Wirtschaftsstandort Österreich erwartet.