Parlamentskorrespondenz Nr. 862 vom 05.11.2010

Finanzsicherheiten-Gesetz: Bundesrat vorsichtig positiv

Abkommen mit USA und Hongkong

Wien (PK) – Fortgesetzt wurde die Debatte des Bundesrats mit dem Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010, das die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen betrifft. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie um. Der Gesetzesvorschlag passierte den Bundesrat einstimmig ohne Einspruch.

Ebenso wenig gab es einen Einspruch gegen das Abkommen mit den USA über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten und das Abkommen mit Hongkong zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Vermeidung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen. Auch die Änderung des Finanzsicherheiten-Gesetzes, das ebenfalls auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen ist, fand die Zustimmung des Bundesrats.

FPÖ gegen Abkommen mit USA und Hongkong

Bundesrat Johann ERTL (F/N) äußerte sich zuerst zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten. Es bestehe zwar seit 1995 ein Rechtshilfeabkommen, das Rechtshilfe, aber keine Aufteilung von Vermögen vorsieht. Auf Wunsch der USA wurde nun ein spezielles Abkommen mit diesem Ziel abgeschlossen. Dieses begründe aber keine Rechtspflicht und bringe eher Vorteile für die Vereinigten Staaten. Man müsse aber US-Ansprüche kritisch betrachten, meinte der Redner. Seine Fraktion könne diesem Staatsvertrag nichts Positives abgewinnen, da dadurch zwar die Möglichkeit, aber keine Rechtspflicht zur Aufteilung von Erträgen begründet würde. Man habe sich einmal von europäischer Seite zu sehr beeilt, den Wünschen der Amerikaner nachzukommen, sagte Ertl.

Dasselbe gelte für die Verträge Basel I-III, durch die nur ein Wettbewerbsvorteil für amerikanische Banken entstanden sei. Auch das Abkommen über die Weitergabe von SWIFT-Daten hielt er für bedenklich. Die internationale Finanzkrise, in der "Schrottkredite" der USA gegen gut besicherte europäische Kredite gehandelt worden seien, habe gezeigt, dass die Europäer gegen ihre Interessen handelten. Auch dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong und China werde die FPÖ nicht zustimmen, da es Österreich keinerlei Vorteile bringe, sagte Ertl.

Beide Abkommen passierten den Bundesrat mit Stimmenmehrheit.

Finanzsicherheiten-Gesetz – BundesrätInnen äußern Sorge wegen KMU

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte an, man werde der Änderung nicht zustimme und zeigte sich unzufrieden mit deren Begründung. Die Richtlinie diene dem Ziel, mehr verfügbares Kapital auf den Markt zu bringen. Die Grünen vermissen in der Umsetzung der Richtlinie eine Beschränkung für problematische "kreative" Finanzprodukte. Man mache mit dem Gesetz vielmehr eine Hintertür auf, wie auch der Rechnungshof festgehalten habe. Die RH-Empfehlung, Gebietskörperschaften Beschränkungen im Umgang mit riskanten Finanzprodukten aufzuerlegen, sei nicht berücksichtigt worden, kritisierte Kerschbaum.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) begrüßte hingegen die Anpassung, die eine Vereinheitlichung des Finanzmarktes der Union darstelle und den Finanzmarkt stärke. Es wird damit eine Internationalisierung der Finanzsicherheiten erreicht, da es nun einen rechtlichen Rahmen für Sicherungsprodukte gibt. Es werde auch Vorsorge getroffen, damit kleine KreditnehmerInnen vor aggressiven Eintreibern geschützt sind. Die Regelung habe man zum Wohl von klein- und mittelständischen KreditnehmerInnen gestaltet, merkte der Bundesrat an.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) meinte, es sei ein komplexes und nicht ganz unproblematisches Gesetz, in dem es um eine Vereinheitlichung der Finanzsicherheiten gehe. Die Ausführung im Detail bringe zwar durch standardisierte Besicherungsprodukte im Bereich der Großfinanzierung einen Vorteil für die Banken. Im Bereich der KMU könnten aber Probleme entstehen, wenn die Banken ihnen gegenüber nicht mit der wünschenswerten Großzügigkeit agieren. Man müsse deshalb darauf achten, dass die KMU nicht unter die Räder kommen. Trotz dieser Bedenken bewerte man das Gesetz als positiv und stimme ihm zu.

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) räumte ein, dass es im Gesetz Unsicherheiten gebe und man seine Auswirkungen genau im Auge behalten müsse. Es gebe vor allem Bedenken in Hinblick auf Basel III, durch das vor allem Kleinbanken Probleme erwachsen könnten. Es sei aber wichtig, dass gerade diese Institute als wichtige Kreditgeber der KMU in der Lage bleiben, am Markt zu bestehen.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER erläuterte, dass nun auch Kreditforderungen in die Finanzsicherheiten einbezogen werden. Nicht davon betroffen sind jedoch Kreditforderungen, die VerbraucherInnen und KMU betreffen. Damit würden diese vor aggressiven Eintreibungsmethoden geschützt. Das Gesetz habe insgesamt positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich, schloss Bandion-Ortner.

Das Finanzsicherheiten-Gesetz erhielt schließlich mehrheitlich Zustimmung.

(Fortsetzung Bundesrat)


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