Parlamentskorrespondenz Nr. 872 vom 09.11.2010

Fonds soll Sanierung jüdischer Friedhöfe vorantreiben

Einhellige Zustimmung im Verfassungsausschuss zu Vier-Parteien-Antrag

Wien (PK) – Die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe soll durch einen beim Nationalrat eingerichteten Fonds vorangetrieben werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte einhellig einer gemeinsamen Initiative von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zu.

Österreich kommt damit einer im Rahmen des Washingtoner Abkommens eingegangenen Verpflichtung nach, zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe im Land zu leisten. In der Debatte zeigten sich alle Fraktionen mit der Einrichtung des Fonds zufrieden, die Grünen kritisierten jedoch, dass der Bund nicht auch die Verantwortung für die Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe übernehme.

Gemäß dem Vier-Parteien-Antrag soll der Fonds, beginnend mit 2011, über 20 Jahre hinweg mit jährlich einer Million Euro dotiert werden. Voraussetzung für finanzielle Leistungen aus dem Fonds ist eine Verpflichtung der jeweiligen Standortgemeinde, den Friedhof nach Abschluss der Sanierungsarbeiten für zumindest 20 Jahre instand zu halten. Außerdem muss die Israelitische Kultusgemeinde als Eigentümerin der jüdischen Friedhöfe grundsätzlich einen Sanierungsbeitrag in gleicher Höhe wie der Bund bereitstellen. Die Verwaltung des neuen Fonds übernimmt der Nationalfonds, zur Beratung des Kuratoriums wird ein Beirat eingerichtet. Dieser Beirat soll, wie Abgeordnete Angela Lueger (S) erklärte, auch für Transparenz sorgen.

In der Debatte bekannte sich Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe. Er hielt es aber für wesentlich, dass auch die Israelitische Kultusgemeinde Beiträge leistet und der Fonds für Drittmittel offen ist. Überdies habe man Sorge dafür getroffen, dass die sanierten Friedhöfe weiter instand gehalten würden, sagte er.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) machte darauf aufmerksam, dass die Verhandlungen insgesamt recht lange gedauert hätten. Es gehe nicht zuletzt auch um die Erhaltung von österreichischem Kulturgut, konstatierte er.

Sowohl Abgeordneter Albert Steinhauser (G) als auch Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) äußerten die Befürchtung, dass die Instandsetzung einzelner jüdischer Friedhöfe an der Weigerung der betreffenden Gemeinde scheitern könnte, diese zumindest 20 Jahre lang instand zu halten. Schließlich sei die Finanzsituation in manchen Gemeinden prekär, gaben sie zu bedenken. Steinhauser sprach sich in diesem Sinn dafür aus, dass der Bund auch die Verantwortung für die Instandhaltung jüdischer Friedhöfe übernehmen solle. Die Gefahr einer Präjudizwirkung für andere Friedhöfe sah er im Gegensatz zu den anderen Fraktionen nicht.

Abgeordneter Harald Stefan (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Antrag an. Er wies darauf hin, dass sich die FPÖ bereits im Wiener Landtag mehrfach für die Sanierung des jüdischen Friedhofs in Währing eingesetzt habe, und forderte auch einen Sanierungsbeitrag der Länder ein.

Abgeordneter Otto Pendl (S) sprach von einer überfälligen Regelung. Abgeordneter Ewald Stadler (B) erklärte, es sei für die Gemeinden ein vertretbarer Aufwand, die Instandhaltung zu übernehmen.

Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesantrag auf eine Einigung mit der Israelitischen Kultusgemeinde und den Landeshauptleuten von Wien und Niederösterreich zurückgehe. In den weiteren Verhandlungsprozess seien auch der Städte- und der Gemeindebund eingebunden gewesen, skizzierte er. Zu den Einwänden der Grünen merkte Ostermayer an, die Zuständigkeit für die Erhaltung von Friedhöfen liege generell bei den Gemeinden. Seiner Ansicht nach wäre es ein falsches Signal, bei jüdischen Friedhöfen eine Ausnahme zu machen.

Eine vom Ausschuss mit S-V-B-G-Mehrheit gefasste so genannte Ausschussfeststellung betraf Details zur Fondsdotierung.

Keine "Ministeranklage" gegen Regierungsspitze beim VfGH

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielten zwei Anträge der FPÖ (1295/A , 1296/A ), die darauf abzielen, Bundeskanzler Werner Faymann sowie Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll wegen der verspäteten Vorlage des Budgets 2011 an den Nationalrat vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Die FPÖ argumentiert, Faymann und Pröll würden mit ihrer Vorgehensweise die Verfassung verletzen, fand für ihr Anliegen aber lediglich die Unterstützung der anderen beiden Oppositionsparteien.

Die Koalition lehnte die beiden Anträge der FPÖ mit der Begründung ab, dass eine verspätete Budgetvorlage kein Fall für eine "Ministeranklage" beim Verfassungsgerichtshof sei. Bei der Bestimmung, den Budgetentwurf spätestens zehn Wochen vor dem Budgetjahr vorzulegen, handle es sich lediglich um eine Organisationsvorschrift, hielten Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) und SPÖ-Klubobmann Josef Cap der FPÖ entgegen. Außerdem sehe die Verfassung Alternativen für eine nicht zeitgerechte Vorlage des Budgets vor.

Dieser Argumentation konnte sich die Opposition nicht anschließen. Die Abgeordneten Harald Stefan (F), Albert Steinhauser (G), Ewald Stadler (B) und Walter Rosenkranz (F) bekräftigten, dass es ein klares Gebot in der Verfassung gebe, das von der Regierung bewusst verletzt worden sei. Es handle sich um ein nicht disponierbares, sondern um zwingendes Recht, betonte etwa Abgeordneter Stadler. Abgeordneter Steinhauser meinte, es sei kein Wunder, dass man bei einer Ministeranklage gelandet sei, nachdem Misstrauensanträge und andere Initiativen der Opposition nichts gefruchtet hätten.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) wertete die verspätete Budgetvorlage als rein politisch motivierten Akt und kritisierte, trotz des Zuwartens sei kein "großer Wurf" zustande gekommen.

Staatssekretär Josef Ostermayer verteidigte die Vorgangsweise der Regierung und bekräftigte, angesichts der extrem unsicheren Wirtschaftsprognosen sei es "klug" gewesen, mit der Budgeterstellung zuzuwarten. Das Vorgehen der Regierung sei außerdem vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und von Experten des Finanzministeriums als zulässig gewertet worden. Das Budget werde fristgerecht am 1. Jänner 2011 in Kraft treten, unterstrich Ostermayer.

Bundespräsidentenwahl: Familie Habsburg muss weiter warten

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurden ein Antrag der Grünen und zwei Anträge der FPÖ (1001/A , 1002/A ), die darauf hinauslaufen, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen künftig nicht mehr von den Bundespräsidentschaftswahlen auszuschließen. Zwar signalisierte ÖVP-Abgeordneter Wilhelm Molterer grundsätzliche Unterstützung für das Anliegen, die SPÖ ortet in einigen Punkten allerdings noch Verhandlungsbedarf. Man müsse ausschließen, dass die Zuerkennung des passiven Wahlrechts für Angehörige der Familie Habsburg bei Bundespräsidentschaftswahlen auch andere Folgen habe, meinte etwa SPÖ-Klubobmann Josef Cap. So ist es seinem Fraktionskollegen Günther Kräuter zufolge etwa notwendig, Vorsorge zu treffen, damit auf Österreich keine Flut von Vermögensklagen zukommt.

Die Opposition zeigte für die Bedenken der SPÖ wenig Verständnis. So ist etwa für Abgeordnete Daniela Musiol (G) und ihren Fraktionskollegen Alexander Van der Bellen der geltende Ausschluss sämtlicher Mitglieder des seinerzeit in Österreich regierenden Herrscherhauses und anderer monarchischer Häuser von der Wählbarkeit bei Bundespräsidentschaftswahlen heute nicht mehr gerechtfertigt. Zudem widerspreche diese Art "Sippenhaftung" den allgemeinen Bürger- und Menschenrechten, heißt es in der Begründung des Antrags. Für Van der Bellen stellt sich darüber hinaus die Frage, wer überhaupt Mitglied des Hauses Habsburg ist, er wertete es als "absurd", Urenkeln irgendwelcher früherer Regenten wegen des Zufalls der Geburt das passive Wahlrecht vorzuenthalten.

Abseits der Habsburg-Frage sprach sich Abgeordnete Musiol dafür aus, bei den in Aussicht gestellten Verhandlungen auch über andere Wahlrechtsfragen wie etwa das AusländerInnenwahlrecht und das Wahlrecht von Gefangenen zu diskutieren.

Ähnliche Bedenken wie die Grünen äußerte die FPÖ. Es sei nicht demokratisch, Personen allein aufgrund einer Familienzugehörigkeit vom passiven Wahlrecht auszuschließen, argumentiert sie. Der SPÖ warf Abgeordneter Walter Rosenkranz vor, die Sache unnötig zu verkomplizieren.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) schloss sich der Forderung der Grünen und der FPÖ an, meinte aber, dass die in Frage stehende Verfassungsbestimmung unabhängig davon ohnehin falsch interpretiert werde. Die Bestimmung habe 1920 einen klaren politischen Gehalt gehabt, sagte er, es sei klar, dass sich der Entzug des passiven Wahlrechts bei Bundespräsidentenwahlen nur auf den letzten österreichischen Kaiser, seine Frau und die unmittelbaren Nachkommen der beiden, nicht aber auf entfernte Verwandte, beziehe. Im Übrigen erachtet er das demokratische System in Österreich als gefestigt genug, um eine Abschaffung der Bestimmung zu rechtfertigen. Jedweder Restitutionsanspruch der Habsburger kann nach Ansicht Stadlers durch eine Beibehaltung von § 5 des Habsburgergesetzes abgewehrt werden.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) betonte, er schließe sich vollinhaltlich der Argumentation von Abgeordnetem Van der Bellen an. Die demokratische Reife in Österreich sei so stark ausgeprägt, dass es die von der Opposition beanstandete Gesetzesbestimmung nicht brauche, unterstrich er. Molterer drängte auf eine rasche Lösung und meinte, man solle mit der Gesetzesänderung nicht so lange warten, bis eine Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs vorliege. In Bezug auf die Vermögensfrage kommt für Molterer nur eine Klarstellung der Rechtsposition Österreichs in Frage, keinesfalls könne man die Einräumung des passiven Wahlrechts mit einer Vermögensverzichtserklärung verknüpfen.

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) gab zu bedenken, dass die Sachlage nicht so einfach sei und man der Argumentation mancher Vertreter der Familie Habsburg, die eigentliche Enteignung sei erst 1938 erfolgt, nicht Vorschub leisten dürfe.

Noch keine Einigung über Kinderrechte

Gleichfalls noch keine Einigung konnte bezüglich der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung erzielt werden. Nachdem ein erster Anlauf im Sommer dieses Jahres an der fehlenden Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gescheitert war, wurden heute ein neuer Antrag der Koalitionsparteien und ein Antrag der Grünen vom Verfassungsausschuss nach einer ersten Grundsatzdebatte einstimmig vertagt.

Abgeordneter Harald Stefan (F) sah im Antrag der Koalition Selbstverständlichkeiten enthalten, die bereits in der österreichischen Rechtsordnung verankert seien und meinte, in Wahrheit sei eine Erweiterung der Kinderrechte notwendig und plädierte für die gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall und zügige Besuchsrechtsverfahren. Stefan gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass Kinderschutz Teil der Familienpolitik sei. Abzulehnen sei es hingegen, wenn versucht werde, Kinderrechte als Druckmittel in Abschiebungsverfahren einzusetzen und das Asyl- und Fremdenrecht zu unterlaufen.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) sprach sich dafür aus, die Ergebnisse des Österreich Konvents zu den Kinderrechten möglichst rasch umzusetzen und plädierte dafür, bis zur nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses einen breiten Konsens zu suchen.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) forderte demgegenüber eine breitere Diskussion über die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung und schlug vor, eine Parlamentarische Enquete mit Kinderrechtsinitiativen und Experten abzuhalten. Die Abgeordnete wandte sich entschieden dagegen, gut integrierte Flüchtlingskinder abzuschieben.

Abgeordnete Angela Lueger (S) hielt es gegenüber ihrer Vorrednerin nicht für angebracht, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung zu heben, weil diese nicht in allen ihren Teilen hinreichend bestimmt genug formuliert sei und überdies Regelungen enthalte, die in Österreich überflüssig wären, etwa ein Verbot, Kinder zum Bundesheer einzuziehen.

Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) hielt einen Gesetzesvorbehalt für angebracht und warnte auch mit Nachdruck davor, die Zuwanderungsdebatte über Kinderrechte zu führen. Wenn Mütter mit Kindern abgeschoben werden sollen, seien die Haftbedingungen in der Schubhaft so zu gestalten, dass die Kinder bei ihren Müttern bleiben könnten. Die geplante Kürzung von Familienleistungen im Budget 2011 werde seine Fraktion auch unter dem Aspekt der Kinderrechte diskutieren, kündigte der Abgeordnete an.

EU-Vorhaben auf dem Prüfstand des Verfassungsausschusses

Letzter Themenblock im heutigen Verfassungsausschuss waren zwei Berichte von Bundeskanzler Werner Faymann und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich (III-140 d.B. , III-44 d.B. ). Die EU-Kommission hat sich, wie aus dem Bericht 2010/11 hervorgeht, unter anderem die Bewältigung der Wirtschaftskrise, die Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa, die Erarbeitung einer Agenda für Bürgernähe, die Entwicklung einer kohärenten Außenpolitik sowie die Modernisierung der Arbeitsweise der EU zum Ziel gesetzt und dazu 34 konkrete strategische Initiativen entwickelt. Beide Berichte wurden mit S-V-G-B-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

In der Debatte kritisierte Abgeordneter Albert Steinhauser (G) die Verhandlungen Österreichs mit den USA über ein bilaterales Abkommen zum Austausch von Polizeidaten, weil dadurch die Position der EU, die über ein generelles europäisches Datenschutzübereinkommen mit den USA verhandle, unterlaufen würde.

Abgeordneter Werner Herbert (F) sah sich durch den Bericht in seiner kritischen Haltung gegenüber der EU bestärkt, kritisierte den Zentralismus Brüssels und lehnte europäische Versuche ab, die Eigenständigkeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylrecht zu schwächen.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) trat der Kritik an der EU mit dem Hinweis darauf entgegen, wie sehr sich das europäische Projekt bei der Stabilisierung der Banken, der Wirtschaft und der gemeinsamen Währung bewährt habe. Zu kritisieren seien vielmehr Regierungschefs, die versuchten, europäische Interessen durch nationale Interessen zu überlagern. Österreich sei gut beraten, seinen proeuropäischen Kurs fortzusetzen.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) vermisste die Verankerung von Gleichstellungszielen in der 2020-Strategie und erkundigte sich nach dem Stand der Bemühungen zur Lösung von Frauenproblemen auf dem Arbeitsmarkt sowie nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen zu den Themen Kinderbetreuung und "Papamonat".

Abgeordneter Otto Pendl (S) klärte darüber auf, dass das bilaterale Übereinkommen mit den USA nur auf einen Austausch von Polizeidaten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gerichtet sei. Dies sei klar zu trennen von den EU-Verhandlungen über einen Datenschutz-Rahmenvertrag mit den USA.

Staatssekretär Josef Ostermayer beantwortete Detailfragen der Abgeordneten und teilte mit, die Implementierung jener Bestimmung des Lissabon-Vertrags, die die Vertretung Österreichs im Europaparlament betreffen, sind Gegenstand einer Regierungsvorlage, die der Ministerrat voraussichtlich in der kommenden Woche verabschieden werde.

Das Übereinkommen mit den USA über den Austausch von Polizeidaten beim Kampf gegen den Terror wird dem Nationalrat Ende des Jahres vorgelegt werden. Es sei beschränkt auf Maßnahmen bei der Terrorismusbekämpfung, enthalte Datenschutzbestimmungen gemäß österreichischen Standards und auch eine Besserungsklausel im Hinblick auf mögliche europäische Abkommen.

Frauenministerin Gabriele Heinrich-Hosek betonte den hohen Wert der Gleichstellung der Geschlechter in der Politik der Europäischen Union, räumte aber mit Bedauern ein, dass es nicht gelungen sei, Gleichstellungsziele in der 2020-Strategie zu verankern. Sehr wohl sei dies aber in den beschäftigungspolitischen Leitlinien geschehen. Erfreut zeigte sich die Ministerin auch über Erfolge beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Durch Fortsetzung der Anschlussfinanzierung im Jahr 2011 sollen in Österreich tausende neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. (Schluss)