Parlamentskorrespondenz Nr. 962 vom 30.11.2010

Höhere Strafen für Raser und ein Feuerwehrführerschein

Ausländische Verkehrssünder können leichter verfolgt werden

Wien (PK) – Eine verbesserte grenzüberschreitende Strafverfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit bei der Weitergabe der Lenkerdaten hat ein Antrag von SPÖ und ÖVP zur Straßenverkehrsordnung und zum Führerscheingesetz zum Inhalt, der nun auch im Plenum des Nationalrats einstimmig angenommen wurde. Die Änderungsvorschläge zur STVO regeln darüber hinaus Details betreffend das Halten von Taxis im "5 Meter Kreuzungsbereich" und die Benützung von Busspuren durch Taxifahrzeuge. Desweiteren werden Präzisierungen bei den Bestimmungen über den Transport frischer Lebensmittel vorgenommen, um die Kontrolle auf der Straße zu erleichtern. Die Novellierung des Führerscheingesetzes bringt eine Anhebung der Strafen bei Raserei.

Die ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Novelle zum Führerscheingesetz, die mit S-V-F-B-Mehrheit beschlossen wurde, reagiert auf eine Forderung aus der Praxis. Demnach werden in Zukunft MitarbeiterInnen von Feuerwehren und Rettungsorganisationen ihre Einsatzfahrzeuge nach Absolvierung einer Zusatzausbildung auch dann mit der Lenkerberechtigung B lenken können, wenn die Fahrzeuge das für diese Klasse relevante Höchstgewicht von 3,5 t geringfügig überschreiten.

Keine Mehrheit erhielten die Forderungen des BZÖ nach Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen sowie nach einem generellen Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen.

Viele positive Stimmen für das "Verkehrspaket"

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) stellte fest, einige der Vorlagen der Regierung seien begrüßenswert und würden zur Entspannung der Verkehrssituation beitragen, etwa die Regelung, die Erleichterungen für das Anhalten von Taxis bringt. Die FPÖ werde auch bei den Änderungen im Führerscheingesetz, durch welche die Vormerkzeit bei einem zweiten Deliktfall von Geschwindigkeitsüberschreitung nun verlängert werde, mitgehen. Allerdings sehe seine Fraktion die dabei vorgesehenen Geschwindigkeitsregelungen kritisch, denn sie würden nur Fälle von extremer Raserei im Ortsgebiet erfassen. Sehr kritisch bewerte seine Fraktion die Ablehnung des Antrags von Abgeordnetem Hagen, welcher ein generelles Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen fordert, durch die Koalitionsparteien. Aus den Bundesländern kämen bereits Signale der Zustimmung für ein solches Verbot, hielt Deimek fest. 

Abgeordneter Anton HEINZL (S) verwies auf statistische Zahlen, wonach Raserei für ein Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Österreich verantwortlich sei. "Rasen ist kein Kavaliersdelikt", sagte der Abgeordnete, darüber müsse Konsens herrschen. Die Anhebung der Strafen sei daher ein guter und notwendiger Schritt. Das Gesetz schaffe sinnvolle Regelungen. Begrüßenswert sei die Möglichkeit der Beschlagnahme ausländischer Fahrzeuge im Straffall. Das Verkehrspaket 2009 von Bundesministerin Bures habe sich als sehr effektiv erwiesen, berichtete Heinzl. Die Änderungen im Führerscheingesetz werden den Blaulicht-Organisationen die Arbeit erleichtern. Die Einsatzfahrzeuge würden aufgrund der besseren Ausstattung immer schwerer, deshalb sei eine Regelung, dass Freiwillige diese nun nach einer internen Ausbildung auch mit B-Führerschein lenken dürfen, notwendig geworden. Dieser "Feuerwehrführerschein" sei ein weiterer Schritt, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch die Hilfsorganisationen zu sichern, war der Redner überzeugt. 

Auch Abgeordnete Gabriela MOSER (G) sprach sich für den so genannten Feuerwehrführerschein aus. Sie signalisierte auch Zustimmung ihrer Fraktionen zu den weiteren Gesetzesänderungen. Allerdings kritisierte die Abgeordnete heftig, dass immer noch zu wenig gegen Rasen im Verkehr getan werde. Die neue gesetzliche Regelung erfasse nur bestimmte Fälle von extremer Raserei, aber die meisten Delikte würden hier behandelt wie bisher. Österreich sei in Europa aber ohnehin schon Schlusslicht bei der Verkehrssicherheit. Die Ministerin habe hier vielleicht mehr an Änderungen gewollt, sich jedoch nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen können, mutmaßte Moser. Trotzdem trage sie die Verantwortung, wenn gegen die lebensgefährdende Raserei im Verkehr nichts unternommen werde. Tatsache sei, dass rasende VerkehrsteilnehmerInnen derzeit keine Strafen fürchten müssten. Überhöhte Geschwindigkeit müsse deshalb strenger sanktioniert werden, sonst lasse man die Polizei im Stich, sagte Moser. Bleibe alles wie bisher, werde die Moral der Verkehrspolizei und bei den Blaulichtorganisationen sinken. Daher sprechen sich die Grünen für die Beibehaltung von Tempo 130 und für das LKW-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen aus. Rasen und Verkehrstote dürften nicht zur alltäglichen Erscheinung werden, betonte Moser nachdrücklich. 

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) freute sich, dass man heute den Führerschein zugunsten der Blaulichtorganisationen beschließen könne. Ein noch ausständiges Vorhaben sei die Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen. Man solle jetzt auch daran gehen, Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung von Schutzwegen vor Schulen und Kindergärten zu schaffen. Er erwarte sich auch bald eine Vorlage zur Erhöhung der Sicherheit bei FahrradfahrerInnen. Beim Vormerksystem bestehe das Problem, dass dieses nicht ganz transparent sei. Hier forderte Maier eine Informationskampagne der Bundesministerin, um die Strafen, die im Vormerksystem erfasst werden, publik zu machen und im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Zur Kontrolldichte merkte Maier an, dass diese erhöht worden sei und bereits abschreckende Wirkung, etwa bei Alkohol am Steuer, gezeigt habe. Der Abgeordnete sprach sich gegen ein generelles Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen aus, man könne aber durchaus über ein sektorales Überholverbot reden. 

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) verwies auf die zahlreichen von seiner Fraktion eingebrachten Anträge zu Verkehrsthemen, und kritisierte, dass die Regierung viele Oppositionsanträge bisher nicht behandelt habe. Eine Regelung, wonach die grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen VerkehrssünderInnen im Prinzip der Gegenseitigkeit erfolgen sollte, sei dringend notwendig. Österreichische VerkehrsteilnehmerInnen würden derzeit hier klar benachteiligt. Österreich solle daher nur mehr für Länder, die auch österreichische Strafbescheide exekutieren, Strafbescheide einheben, forderte er. Die Forderung nach 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen entspreche dem Stand des Ausbaus der österreichischen Autobahnen. Die technischen Voraussetzungen seien dafür längst gegeben. Ein Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen sei dringend notwendig, um die immer wieder entstehenden gefährlichen Situationen, die durch überholende LKW entstehen, zu verhindern. Er verwies in diesem Zusammenhang auf gleichlautende Forderungen, die auch von LandespolitikerInnen bereits erhoben würden.

Verkehrsministerin Doris BURES zeigte sich in ihrer Stellungnahme erfreut über die breite Übereinstimmung, die im Hohen Haus in Fragen der Verkehrssicherheit herrsche. Sie benützte die Gelegenheit, um die Bilanz des vor einem Jahr beschlossenen Verkehrssicherheitspakets zu präsentieren. Gute Gesetze und gute Kontrolle hätten Erfolge gebracht, sagte Bures. Die Zahl der getöteten Menschen durch Alko-LenkerInnen sei im letzten Jahr um 44% gesunken. Das Vorgehen gegen Alkohol am Steuer habe also gegriffen. Die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von MopedfahrerInnen hätten ebenfalls Erfolge gebracht, und die Zahl der Verkehrstoten sei insgesamt zurückgegangen. Man müsse aber mit Engagement an weiteren Schritten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit arbeiten. Rasen sei weiterhin die häufigste Unfallursache. Rasen auf Autobahnen werde aber bereits jetzt hart bestraft, sagte die Ministerin und wies damit Kritik von Abgeordneter Moser zurück.

Gegen extreme RaserInnen ergreife man nun gesetzliche Maßnahmen. Dass ausländische VerkehrssünderInnen nun stärker zur Verantwortung gezogen würden, sei auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber österreichischen AutofahrerInnen. Fahrzeuge können nun bis zur Bezahlung der Strafe beschlagnahmt werden. Es werde außerdem intensiv an einem besseren Austausch von Fahrzeugdaten von VerkehrssünderInnen innerhalb der EU durch das Informationssystem EUCARIS gearbeitet, erläuterte die Ministerin.

Die Novelle des Führerscheingesetzes löse ein Problem, dass sich für Hilfsorganisationen zunehmend gestellt habe. Mit ihr werde sicher gestellt, dass diese Organisationen ihren Aufgaben zum Wohl der Bevölkerung nachkommen können, worüber sich die Ministerin erfreut zeigte.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) sah in den Gesetzesänderungen wichtige Schritte im Sinne von mehr Verkehrssicherheit. Die Maßnahmen gegen Schnellfahren seien dringend notwendig. Begrüßenswert sei auch die Änderung des Führerscheingesetzes zugunsten der Blaulichtorganisationen, die vor allem den Feuerwehren in ländlichen Gemeinden zugutekomme. Die Konkretisierung des Gütertransports an Wochenenden sei ebenfalls positiv, denn sie stelle nun klar, welche verderblichen Lebensmittel von Ausnahmen erfasst sind. Auch die Änderung der Haltebestimmungen für Taxis sei positiv, sie komme vor allem älteren und gehbehinderten Menschen zugute, erläuterte Lohfeyer. Die Erleichterung der Strafverfolgung von VerkehrssünderInnen durch den Beitritt zum EUCARIS-System sei ebenfalls eine richtige Änderung im Sinne von mehr Verkehrssicherheit, meinte sie abschließend.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) verwies darauf, dass die Regelung des so genannten "Feuerwehrführerscheins" ein langjähriges Anliegen der FPÖ erfülle. Es sei dies ein Schritt, um für die LenkerInnen von Rettungsfahrzeugen mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Hier gebe es allerdings auch noch ungeklärte Fragen im Bereich der Haftpflicht, meinte er.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) sah in den Neuerungen zum Transport verderblicher Waren eine notwendige Regelung zur Schaffung von klaren Rahmenbedingungen für Transportwirtschaft und Handel in Österreich. Auch die Regelung, welche das Taxi-Gewerbe betreffe, werde sich positiv für die österreichische Wirtschaft auswirken, zeigte sich Haubner überzeugt.

Abgeordneter Harald WALSER (G) wünschte sich gegen RaserInnen die selbe konsequente Vorgangsweise, wie sie gegen Alko-LenkerInnen bestehe. Der Antrag von Abgeordnetem Hagen sei allerdings ein Antrag zu mehr Raserei auf Autobahnen. Alle Argumente, die von ExpertInnen in diesem Zusammenhang vorgebracht werden, würden eindeutig gegen diesen Vorschlag sprechen. Tempo 160 auf Autobahnen würde längere Bremswege, mehr Staus, mehr Unfälle und mehr CO2-Ausstoß verursachen, sagte Walser.

Abgeordneter Josef AUER (S) war überzeugt, dass die Bundesregierung im Bereich der Verkehrssicherheit gut unterwegs ist. Die Gesamtzahl der Unfälle habe sich in den letzten Jahren dramatisch reduziert. Es gebe weniger Verletzte und Getötete. Er könne die Kritik von Abgeordneter Moser daher nicht verstehen, denn man gehe sehr wohl gegen die RaserInnen vor, stellte Auer fest. So sei ein längerer Entzug des Führerscheins bei Raserei vorgesehen, je höher die Überschreitung, umso länger die Entzugsdauer. Unverständnis äußerte er auch gegenüber dem Antrag von Abgeordnetem Hagen. Erfreut zeigte Auer sich hingegen über die Änderung des Führerscheingesetzes, welche vor allem ehrenamtlichen MitarbeiterInnen von Hilfsorganisationen zugute komme. 

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) plädierte nachdrücklich für die Unterstützung der Blaulichtorganisationen und zeigte sich erfreut über die Möglichkeit von Feuerwehrleuten, Einsatzfahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen auch mit einem B-Führerschein zu lenken. Sinnvoll wäre auch die Einführung einer Sechsmonatsvignette und ein Überholverbot für LKW gewesen – diese langjährigen Forderungen von Oppositionsabgeordneten wurden im Verkehrsausschuss aber von den Regierungsparteien abgelehnt, klagte der Redner. 

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) zeigte sich erfreut über den Rückgang bei der Zahl der Verkehrstoten, rief aber dazu auf, weiterhin alles zu unternehmen, um Unfälle zu verhindern und die technische Ausstattung der Fahrzeuge zu verbessern. Ein ausdrückliches Bekenntnis legte der Abgeordnete auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Einsatzkräfte ab.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte die verschärfte Strafverfolgung ausländischer FahrzeuglenkerInnen, die sich nicht an die Vorschriften auf österreichischen Straßen halten. Kritik übte Dolinschek aber am falsch verstandenen Föderalismus bei der Verhängung von Verkehrsstrafen und verlangte einen bundeseinheitlichen Strafenkatalog. Für überholt hält Dolinschek die aus den siebziger Jahren stammende starre Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h. Wo dies möglich sei, sollte man angesichts des technischen Fortschritts bei den Fahrzeugen über die Zulassung höherer Geschwindigkeiten nachdenken, sagte Dolinschek.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) bekannte sich ebenfalls zu Maßnahmen gegen ausländische RaserInnen und für eine verstärkte Strafverfolgung. Stauber drängte auf eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung bei Verkehrsdelikten. Eine Lanze brach Stauber schließlich auch für die Freiwilligen Feuerwehren und begrüßte die vorliegenden Erleichterungen beim Lenken von Einsatzfahrzeugen.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) sprach sich ebenfalls dafür aus, den Entscheidungsspielraum von Blaulichtorganisationen zu vergrößern und begrüßte es, dass Feuerwehr-Teams künftig nicht mehr deshalb auf eine Einsatz-Fahrt verzichten müssen, weil ein Fahrer mit C-Führerschein gerade nicht zur Verfügung steht.

Abgeordnete Karin HAKL (V) sprach von einem ausgewogenem Paket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, machte aber zugleich darauf aufmerksam, dass die Zahl der Selbstmorde in Österreich höher sei als jene der Verkehrstoten. Aus diesem Grund plädierte die Rednerin für eine bessere Versorgung der Menschen mit psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten.

Ein generelles Überholverbot für LKW lehnte die Rednerin auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ab und sprach sich dafür aus, spezielle Überholbereiche für LKW zu definieren.

Abgeordneter Johann SINGER (V) bekannte sich zu konsequenten Maßnahmen gegen Raserei auf den Straßen und für Erleichterungen für Rettungskräfte. Singer dankte den vielen ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften für ihr Engagement.

Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) begrüßte die nunmehr generelle Ausnahme von Obst-, Fisch-, Fleisch- und Milchtransporten vom Wochenendfahrverbot. Der Transport wertvoller Güter an Wochenenden werde auf eine unbürokratische Art geregelt und damit sichergestellt, dass alle ÖsterreicherInnen ab Montagmorgen frische Lebensmittel einkaufen können.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) besprach die vorliegenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit positiv. Die zehn Verkehrstoten der vergangenen Woche wertete Gahr aber zugleich auch als eine Mahnung, in den Bemühungen zur Verkehrssicherheit nicht nachzulassen. Besonderen Schutz brauchen FußgängerInnen, RadfahrerInnen und die BenützerInnen von Schutzwegen. Ein besonderes Anliegen Gahrs ist die Schaffung von "Rettungsgassen" auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Abgeordneter Otto PENDL (S) schloss sich dem Dank und der Anerkennung für die vielen Menschen an, die sich in Österreich ehrenamtlich für die Hilfe und den Schutz ihrer Mitmenschen engagieren.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung der Straßenverkehrsordnung einstimmig und die 13. Führerscheingesetz-Novelle samt Ausschussentschließung mehrheitlich angenommen.

Hinsichtlich der Verlangen des BZÖ auf Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen und ein generelles Lkw-Überholverbot bestätigte der Nationalrat mehrheitlich die negativen Beschlüsse des Verkehrsausschusses.

(Fortsetzung Nationalrat)