Parlamentskorrespondenz Nr. 976 vom 02.12.2010

Bundesrat gibt grünes Licht für RH-Prüfung kleinerer Gemeinden

Einhellige Zustimmung zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe

Wien (PK) – Auch die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen passierte den Bundesrat ohne Einspruch einstimmig. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßten diesen Schritt, warnten zugleich aber vor einer überbordenden Bürokratie.

Allgemeine Zustimmung gab es zur Einrichtung eines Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich. Die Bundesrätinnen und Bundesräte wiesen auf die Verpflichtung Österreichs gegenüber dem jüdischen Erbe hin. Gemeindevertreter äußerten jedoch die Sorge einer weiteren Belastung ihrer angespannten Budgets, da der Fonds nur die Instandsetzung abdeckt, nicht jedoch die Erhaltung.

Großes Lob zollten die Bundesrätinnen und Bundesräte der Arbeit der Volksanwaltschaft. In der Diskussion schnitten sie viele Themen an, die von BürgerInnen an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, schwerpunktmäßig wurden jedoch notwendige Verbesserungen im Hinblick auf die Pflege angesprochen. Auch das Bewusstsein für die Grundrechte sollte nach Ansicht der BundesrätInnen bei staatlichen Stellen noch etwas geschärft werden. Volksanwalt Peter Kostelka wies in diesem Zusammenhang auf den von der Volksanwaltschaft erstellten Grundrechtsbericht hin. Der 33. Bericht der Volksanwaltschaft wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

Bundesrat unterstützt RH-Prüfung von Gemeinden ab 10.000 Einwohnern

Die Bundesrätinnen und Bundesräte befürworteten unisono, dass der Rechnungshof zukünftig Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen prüfen kann. Gleichzeitigen ließen sie etwas Sorge über eine mögliche Aufblähung der Bürokratie durchblicken.

Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) begrüßte angesichts der finanziellen Probleme der Gemeinden die Ausdehnung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Kommunen ab 10.000 EinwohnerInnen, warnte aber gleichzeitig vor der Schaffung überbordender Bürokratie. Er hielt es in diesem Sinn für vernünftig und ausreichend, Kleinstgemeinden bloß durch die Landesrechnungshöfe und im Wege der Gemeindeaufsicht zu prüfen.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) erinnerte, durch dieses Gesetz werde die Zahl der geprüften Gemeinden auf das Fünffache erhöht. Insgesamt sei es gelungen, keine überbordende Prüfmanie ausbrechen zu lassen, zumal kleine Gemeinden ja auch schon bisher einer umfassenden Kontrolle ausgesetzt waren, fügte er an.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W)    führte den vorliegenden Beschluss auf den Druck der Opposition zurück, sprach von einem kleinen Schritt der Verbesserung und bedauerte, dass Gemeinden unter 10.000 EinwohnerInnen nach wie vor der Prüfung durch den Rechnungshof grundsätzlich ausgenommen sind. Sie vermisste auch die Prüfung von Unternehmen mit einer Staatsbeteiligung von mindestens 25 %, kündigte aber die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetz an.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) unterstützte ebenfalls den Beschluss, wobei sie das Prüfungsrecht des Rechnungshofs als Hilfestellung für die Gemeinden und als Voraussetzung für Verbesserungen interpretierte. Zum Bundesrat im Allgemeinen meinte sie in Anspielung auf Äußerungen des Präsidenten in den Medien, die Länderkammer dürfe nicht an das Gängelband der Landeshauptleute genommen werden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER zeigte sich zuversichtlich, dass der Rechnungshof über ausreichendes Personal verfügt, um seinen neuen Prüfaufgaben nachzugehen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig kein Einspruch gegen den diesbezüglichen Beschluss des Nationalrats erhoben.

Bekenntnis zur Erhaltung des jüdischen Erbes

Einig waren sich die Mitglieder des Bundesrats, dass man vor allem im Hinblick auf die Geschichte die Verpflichtung hat, die jüdischen Friedhöfe wieder instand zu setzen und zu erhalten. Die Errichtung eines Fonds zur Instandsetzung der Friedhöfe wurde daher von allen befürwortet.

Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) erklärte, die Einrichtung des Fonds diene der Instandsetzung von insgesamt 63 jüdischen Friedhöfen, und betonte, mit dem heutigen Beschluss lege der Bundesrat ein wichtiges Bekenntnis zur Erhaltung des kulturellen jüdischen Erbes ab. Als Bürgermeister einer Gemeinde mit einem jüdischen Friedhof gab der Redner allerdings zu bedenken, dass durch dieses Gesetz hohe Kosten für die weitere Pflege und Instandhaltung auf die Gemeinden zukommen werden, zumal der Nationalfonds nur die Instandsetzung abdeckt.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) sagte, sie stimme diesem Gesetz mit Freude zu, das konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Washingtoner Abkommens zur Pflege der jüdischen Friedhöfe mache. Es sei festzuhalten, dass bereits sehr viele Gemeinden hier ihren Aufgaben nachkommen. Die Frage sei aber, was mit jenen Gemeinden geschehen solle, die das noch nicht tun. Jüdische Kultur sei ein nicht wegzudenkender Teil der österreichischen Kultur und es sei die Aufgabe des demokratischen Österreich, diese von den Nazis fast vernichtete Kultur zu erhalten. Dieser Verpflichtung müsse man nachkommen, ohne sofort das Kostenargument zu strapazieren. Schließlich sei es das Ergebnis von Holocaust und Vertreibung, wenn die jüdischen Gemeinden diese Aufgaben nicht alleine bewältigen können. Beim Washingtoner Abkommen gehe es aber auch um die Frage der Restitutionen, hier gebe es auf der Ebene der Gemeinden noch einiges zu klären, sagte Kerschbaum. Sie hoffe, dass das bald geschehen werde.

Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B) verwies auf die lange Entstehungsgeschichte des Gesetzes und widersprach der Aussage von Bundesrat Strohmayer-Dangl, die Gemeinden seien nicht ausreichend in die Diskussion eingebunden worden. Das Gesetz enthalte im Grunde Selbstverständlichkeiten in der Instandhaltung von Friedhöfen und verpflichte nur zu Leistungen, zu denen an sich jede Gemeinde verpflichtet sei, ganz gleich, um welchen Friedhof es sich handelt. Die Leistungen des Fonds würden dabei nur erbracht, wenn die Gemeinden ihren Anteil an der Pflege der jüdischen Friedhöfe übernehmen. Hier müsste wahrscheinlich auch Bildungsarbeit geleistet werden, um die Besonderheiten jüdischer Friedhöfe bewusst zu machen. Ihre Fraktion stimme jedenfalls diesem wichtigen Schritt in der Aufarbeitung österreichischer Geschichte mit Freude zu.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER meinte in seiner Stellungnahme, dem Gesetzentwurf sei ein langer Diskussionsprozess zur Erfüllung des Washingtoner Abkommens von 2001 vorausgegangen. Es habe dabei langwierige Kompetenzstreitigkeit um die einzelnen Zuständigkeiten gegeben. In Gesprächen des Bundes mit Kultusgemeinden und Ländern habe man sich im September 2009 dann auf den Weg geeinigt, der nun gesetzlich festgeschrieben wurde. Es wurde dabei versucht, Kompetenzstreitigkeiten dadurch zu lösen, dass der Bund den Bereich der Wiederherstellung übernommen habe, wo Zeit oder auch Vandalismus zu Zerstörungen geführt haben. Diesen beträchtlichen Aufwand übernehme der Bund, im Falle des Währinger Friedhofs auch die Gemeinde Wien. Die Gemeinden hätten jene Aufgaben der Instandhaltung zu übernehmen, die in ihrem Bereich liegen. Im Sinne des Respekts vor den Überlebenden und den Nachkommen bat Ostermayer um die Zustimmung zu diesem Gesetz.

Das Gesetz passierte den Bundesrat einhellig.

Großes Lob für die Volksanwaltschaft

Der Bericht der Volksanwaltschaft stieß, wie schon in den Vorjahren, auf großes Lob für die Arbeit der VolksanwältInnen.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) dankte für den Bericht, der dokumentiere, dass auch in einem so hoch entwickelten Rechtssystem wie dem österreichischen von vielen BürgerInnen der Weg zur Volksanwaltschaft als die letzte Möglichkeit angesehen werde, zu ihrem Recht zu kommen. Die Volksanwaltschaft habe eine weit gesteckte Kompetenz und leiste vorbildliche und rasche Arbeit, insbesondere auch für behinderte Menschen, sagte Mayer, der in diesem Zusammenhang daran erinnerte, dass es nach wie vor keine zentrale Anlaufstelle für Behindertenanliegen gibt. Die Volksanwaltschaft weise in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hin, dass für Behinderte oft viele umständliche Behördenwege zu absolvieren seien, um zu Leistungen zu kommen. Hierin sah Mayer einen Auftrag an die ParlamentarierInnen, an Verbesserungen im Sinne der Behinderten zu arbeiten. Viele der Beschwerdefälle beträfen den Sozial- und Pflegebereich. Hier bestehe nach wie vor sehr viel Handlungsbedarf. Eine Verbesserung bei der Pflege behinderter Kinder sei durch die Erschwerniszulage erreicht worden, freute sich Mayer, womit eine langjährige Forderung der Volksanwaltschaft erfüllt worden sei. Insgesamt dokumentiere der Bericht den beeindruckenden Umfang der Arbeit, die von der Volksanwaltschaft geleistet werde.

Bundesrat Klaus KONRAD (S/St) dankte ebenfalls für den aufschlussreichen Bericht der Volksanwaltschaft und stellte fest, dass die Volksanwaltschaft für viele Menschen eine Anlaufstelle sei, wenn sie im Umgang mit Behörden vor undurchschaubare und schwierige Situationen gestellt wurden und sich zutiefst verunsichert fühlten. Er dankte daher der Volksanwaltschaft für die von ihr geleistete Arbeit. Ihre Aufgabe bestehe auch darin, auf Fehler der Legislative hinzuweisen, sie erfülle damit eine wichtige Rolle im demokratischen System.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) dankte den VerfasserInnen des Berichts für dessen gute Gestaltung. Für viele BürgerInnen sei die Tätigkeit der Volksanwaltschaft wichtig als Schutz vor Behördenwillkür. Die Zahl der Anliegen stelle einen Gradmesser für die Qualität des Rechtssystems dar, sagte Dönmez. Hier sei aber festzustellen, dass die Zahl der Anträge gestiegen ist. Ein zentraler Bereich der demokratischen Ordnung erweise sich dabei in Österreich als unterentwickelt, nämlich der Bereich der Grundrechte, deren Wert weithin nicht ausreichend gewürdigt werde. Dönmez wies darauf hin, dass im Asylbereich viele Menschen mit einer Beschneidung ihrer Grundrechte konfrontiert seien. Vor allem übte der Bundesrat Kritik an den Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen. Er wiederholte in diesem Zusammenhang ein altes Anliegen der Grünen, wonach gut integrierte Familien, die fünf Jahre unbescholten in Österreich gelebt haben, ein Bleiberecht erhalten sollten. Dönmez hob hervor, dass die Volksanwaltschaft auch Beschwerden entgegennehme, für die sie an sich nicht zuständig sei, und den Menschen mit Rechtsauskünften beratend zur Seite stehe. Dafür sei ihr besonders zu danken. Der Bundesrat forderte zudem eine Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft bei ausgelagerten Unternehmen, die dem öffentlichen Bereich nahe stehen, wie ASFINAG und ÖBB.

Bundesrat Franz WENGER (V/S) verwies ebenfalls auf die große Zahl von Beschwerden an die Volksanwaltschaft, die den Sozialbereich betreffen. Es bestehe ein direkter Zusammenhang zwischen der Qualität der gesetzlichen Normen und der Zahl der Beschwerdefälle, sagte er. Durch einen fehlenden Ermessensspielraum in der Durchführung von Gesetzen komme es oft zu Härtefällen. Die Volksanwaltschaft weise immer wieder darauf hin, dass für viele BürgerInnen die Behördensprache nicht mehr verständlich sei, und sie zeige damit strukturelle Probleme des Rechtssystems auf. Die legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft sollten daher mehr Gehör finden, meinte Wenger abschließend.  

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) sah den Bericht als Beweis dafür, dass die Beziehung zwischen der Volksanwaltschaft und den Menschen, die Hilfe brauchen, von Vertrauen getragen ist, und dass die Volksanwaltschaft ihre Arbeit ernst nehme. Es gebe eine breite Themenpalette ihrer Aufgaben, sagte Blatnik und ging dann speziell auf zwei Problembereiche ein. In der Frage der zweisprachigen Ortstafeln habe die Volksanwaltschaft immer wieder darauf gedrängt, dass ein verfassungskonformer Zustand hergestellt wird. Beim Thema der Kinder- und Jugendrehabilitation weise sie auf einen Mangel an Betten für Kinder hin und kritisiere, dass die notwendige Nachversorgung oft nicht gewährleistet ist. Abschließend ging Blatnik auf Fragen des Pflegegelds ein. Dieses sei ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität der Pflegebedürftigen, nach 20 Jahren seiner Einrichtung sei es aber an der Zeit, hier Verbesserungen vorzunehmen. Die Bundesrätin dankte der Volksanwaltschaft dafür, dass sie vielen Menschen durch ihre Arbeit Hoffnung gibt.

Volksanwalt Peter KOSTELKA bedankte sich für die Anerkennung, welche die Volksanwaltschaft von Seiten des Bundesrats erfährt. Die österreichische Volksanwaltschaft sei eine im internationalen Vergleich zwar kleine, aber effektive Institution. Der Hochstand an Beschwerden sei auch auf den Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft zurückzuführen. Sie erfülle die Aufgabe, ungünstige Entwicklungen in der Verwaltung abzustellen, aber auch bei den BürgerInnen Verständnis für die gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln. Die legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft stellten eine wichtige Rückmeldung darüber dar, wie sich ein Gesetz in der Praxis auswirkt und wo der gesetzlich Standard an die heutigen Anforderungen angepasst werden muss, stand für Kostelka fest. Zum Pflegebereich merkte er an, dass es für eines der reichsten Länder der Erde nicht angehen könne, dass man die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die Enormes leisten und viele persönliche Opfer bringen, im Stich lasse.

Kostelka ging abschließend auf den seit einigen Jahren von der Volksanwaltschaft verfassten Grundrechtsbericht ein, der Entscheidungen mit Grundrechtsrelevanz zusammenstellt. In diesem Bereich hoffe er, dass die Aktivität der Volksanwaltschaft zunehmen werde, da sie in Zukunft auch Aufgaben in Rahmen der Konvention zur Bekämpfung der Folter übernehmen werde.

Volksanwältin Gertrude BRINEK hielt fest dass Verwaltung großteils funktioniere, dass Menschen aber auch Fehler machten. Diese Kontrolleinrichtung sei ihrer Meinung nach ein Zeichen für einen hochentwickelten Staat. An einer Entschuldigungskultur und am Eingestehen von Fehlern sei aber noch zu arbeiten, meinte sie und schloss dabei die Legislative mit ein. Brinek sagte, dass die Volksanwaltschaft auch über das "Kerngeschäft" hinaus Service biete, wenn BürgerInnen sie als "letzte Hoffnung" sehen. Die Volksanwaltschaft sei ihrer Meinung nach daher "integrativ und grenzübergreifend".

Brinek griff auch die Thematik der Behindertengleichstellung auf. Sie sei pragmatisch, sagte sie, und poche darauf, im Rahmen der bereits bestehenden Maßnahmen und mit Hausverstand ein behindertengerechtes Umfeld zu schaffen. Aus der Beschwerdehäufigkeit bzw. –verteilung solle nichts abgeleitet werden. Die Situation sei regional und durch Traditionen beeinflusst. In diesem Zusammenhang rief sie auch in Erinnerung, dass es in Tirol und Vorarlberg LandesvolksanwältInnen gibt.

Abschließend forderte sie die BundesrätInnen dazu auf, BürgerInnen, wenn notwendig, zur Volksanwaltschaft schicken.

Volksanwältin Terezija STOISITS war es ein wichtiges Anliegen, den Bundesrat auf die legistischen Anregungen hinzuweisen, die die Volksanwaltschaft dem Parlament gibt. Die Berichte würden wahrgenommen, aber nicht immer umgesetzt, sagte sie. Die Erkenntnisse der Volksanwaltschaft seien keine politische Meinung, sondern "ergeben sich unmittelbar aus den Anliegen der Menschen". Dabei handle es sich um Schwächen, Lücken oder Auswirkungen von Gesetzen, die die Menschen treffen.

Sie forderte z.B. die Änderung der Kraftfahrzeuggesetzes im Sinne der Verkehrssicherheit von Kindern in Autobussen. Dieses Anliegen werde seit 12 Jahren "beständig ignoriert", sagte sie. Zudem forderte sie die besondere Berücksichtigung unverschuldeter finanzieller Notlage bei Einbürgerung. Die BeamtInnen hätten keinen Spielraum mehr. Sie glaube, dass diese Härte nicht beabsichtigt war und forderte, dass die Bestimmung in den alten Stand zurückgeführt wird. Die Schaffung solcher Ausnahmeregelungen stehe allein im Ermessen der ParlamentarierInnen. Im Fall des Asylgerichtshofs sei es zudem nicht möglich, die Verfahrensdauer durch eine Beschwerde zu verkürzen, kritisiert sie. Diese Kritik richtete sie vorwiegend an die Politik, weil dem Gerichtshof entsprechende Ressourcen fehlten. Sie kündigte an, diese Thematik im Bericht 2010 wieder zu behandeln. Eine übermäßig lange Verfahrensdauer sei ein Missstand, betonte Stoisits, und forderte die ParlamentarierInnen zum Handeln auf.

Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Bericht der Volksanwaltschaft einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Fortsetzung Bundesrat)

     


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